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Topic: Geldwäscheverdacht wg. Privatverkauf mit Überweisung (Read 221 times)

sr. member
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Dass unabhängig davon bei A größere Mengen Geld auf dem Konto eingehen, erklärt sich dadurch, dass er aus Käufen von vor über 1 Jahr Bitcoins P2P verkauft im Freundeskreis und hier Bargeld erhält, dies einzahlt und damit Bitcoin nachkauft. Diese Coins werden dann auch wieder nach 1 Jahr oder später erst verkauft. Insofern doch juristisch i.O., oder?
Ob das so juristisch i.O. ist, kann dir hier keiner genau sagen, dafür gibt es Anwälte, und auch deren Antwort wird immer auf ein "kommt drauf an" hinauslaufen Wink
Rechtsberatung dürfen wir hier auch nicht geben.

Aber reden wir mal Klartext: dein Freund "B" kann kaum glaubhaft machen, dass er in Anbetracht des merkwürdigen Verwendungszwecks auf einen anonymen Telegram-Deal hin noch in irgend einer Form "gutgläubig" gehandelt hat. Deswegen schrieb ich hier was von "Eventualvorsatz", ihm war wohl klar, bzw. musste ihm jedenfalls klar gewesen sein, dass da irgendwas faul ist.

Was "A" angeht, ist für mich im Moment nicht einmal erkennbar, worin der konkrete Tatvorwurf überhaupt besteht.
Sofern aber, wie du jetzt erst schreibst, "A" regelmäßig Bitcoins im Freundeskreis verkauft und zu diesem Zwecke auch wieder nachkauft, betätigt er sich damit nicht mehr im erlaubnisfreien Bereich, sondern erbringt eine grundsätzlich erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung.
Sofern er glaubwürdig machen kann, dass er da lediglich auf eigene Rechnung und im eigenen Auftrag gutgläubig gehandelt hat, sollte das für ihn aber IMHO und IANAL recht glimpflich ausgehen.

Alles in allem ist mir das insgesamt zu verworren.
Nach meinem Eindruck sieht das nach zwei naiven Jungs aus, die regelmäßig Bitcoins gegen Bares verkauft haben, und dabei (jetzt mal meine Vermutung) auch nicht zimperlich bei der Auswahl der Klientel waren, weil man "dick Kohle machen konnte", und jetzt halt dafür Ärger bekommen.
Mit großen Strafen rechne ich da nicht, aber dass die Jungs für diese "Dummheit" halt jetzt mal auf die Finger bekommen, ist irgendwo auch angemessen. Roll Eyes

Anwalt nehmen, vor Gericht sagen "tut mir so leid, ich bereue aufrichtig", paar Hundert Euro Strafe zahlen, vielleicht irgendwo Sozialstunden schieben, und als Lehrgeld verbuchen.


In der Tat seltsam. Der Verdacht der Geldwäsche ist ja naheliegend, allerdings sprach der Threadersteller zu Beginn von zwei Strafbefehlen, welche ausgestellt worden sind. Solche werden bekanntlich nur für Vergehen und nicht für Verbrechen ausgestellt. Das schließt Geldwäsche jetzt nicht zwingend aus, allerdings bei Beträgen, die das Jahreseinkommen überschreiten, dürfte ein solcher wohl kaum ausgestellt werden. Zumal Bekannter A - falls doch nur wegen eines leichtfertigen Geldwäschevergehens resultierend aus dem (vermutlichen) Dreiecksbetrug zu einer "kleinen" Geldstrafe o.Ä. verdonnert - spätestens dann hätte lieber still und leise diesen akzeptieren sollen, ehe sich die Ermittler seine Konten nun noch genauer ansehen.
qwk
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Shitcoin Minimalist
Dass unabhängig davon bei A größere Mengen Geld auf dem Konto eingehen, erklärt sich dadurch, dass er aus Käufen von vor über 1 Jahr Bitcoins P2P verkauft im Freundeskreis und hier Bargeld erhält, dies einzahlt und damit Bitcoin nachkauft. Diese Coins werden dann auch wieder nach 1 Jahr oder später erst verkauft. Insofern doch juristisch i.O., oder?
Ob das so juristisch i.O. ist, kann dir hier keiner genau sagen, dafür gibt es Anwälte, und auch deren Antwort wird immer auf ein "kommt drauf an" hinauslaufen Wink
Rechtsberatung dürfen wir hier auch nicht geben.

Aber reden wir mal Klartext: dein Freund "B" kann kaum glaubhaft machen, dass er in Anbetracht des merkwürdigen Verwendungszwecks auf einen anonymen Telegram-Deal hin noch in irgend einer Form "gutgläubig" gehandelt hat. Deswegen schrieb ich hier was von "Eventualvorsatz", ihm war wohl klar, bzw. musste ihm jedenfalls klar gewesen sein, dass da irgendwas faul ist.

Was "A" angeht, ist für mich im Moment nicht einmal erkennbar, worin der konkrete Tatvorwurf überhaupt besteht.
Sofern aber, wie du jetzt erst schreibst, "A" regelmäßig Bitcoins im Freundeskreis verkauft und zu diesem Zwecke auch wieder nachkauft, betätigt er sich damit nicht mehr im erlaubnisfreien Bereich, sondern erbringt eine grundsätzlich erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung.
Sofern er glaubwürdig machen kann, dass er da lediglich auf eigene Rechnung und im eigenen Auftrag gutgläubig gehandelt hat, sollte das für ihn aber IMHO und IANAL recht glimpflich ausgehen.

Alles in allem ist mir das insgesamt zu verworren.
Nach meinem Eindruck sieht das nach zwei naiven Jungs aus, die regelmäßig Bitcoins gegen Bares verkauft haben, und dabei (jetzt mal meine Vermutung) auch nicht zimperlich bei der Auswahl der Klientel waren, weil man "dick Kohle machen konnte", und jetzt halt dafür Ärger bekommen.
Mit großen Strafen rechne ich da nicht, aber dass die Jungs für diese "Dummheit" halt jetzt mal auf die Finger bekommen, ist irgendwo auch angemessen. Roll Eyes

Anwalt nehmen, vor Gericht sagen "tut mir so leid, ich bereue aufrichtig", paar Hundert Euro Strafe zahlen, vielleicht irgendwo Sozialstunden schieben, und als Lehrgeld verbuchen.
sr. member
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B. hat die Summe per Überweisung erhalten. Es gab ein Abhebelimit pro Tag bei seiner Bank, dadurch hätte er nicht im vollen Umfang seinen Kauf abwickeln können. Wäre aber für Kontakt A besser gewesen.

Insofern leichtfertig von B, mit einem Unbekannten per Überweisung ein Geschäft zu tätigen.
Dass die Mittel aus einer kriminellen Herkunft entspringen konnte A nicht wissen, da auch B dies nicht wusste.

Dass unabhängig davon bei A größere Mengen Geld auf dem Konto eingehen, erklärt sich dadurch, dass er aus Käufen von vor über 1 Jahr Bitcoins P2P verkauft im Freundeskreis und hier Bargeld erhält, dies einzahlt und damit Bitcoin nachkauft. Diese Coins werden dann auch wieder nach 1 Jahr oder später erst verkauft. Insofern doch juristisch i.O., oder?

Es erscheint mir völlig schleierhaft, warum er sich im Freundeskreis als Verkäufer von BTC betätigte. Es wäre für alle Beteiligten um ein Vielfaches leichter gewesen einfach selbst sich irgendwo zu registrieren und dann eigenständig BTC zu kaufen. Bei deinen Schilderungen hier klingt das in den Ohren eines Juristen schon fast nach gewerblichem Handel, dein Bekannter sollte sich also gut mit seinem Rechtsbeistand beraten, was er sagt und was nicht. "Freundeskreis" ist schließlich nicht genau definiert. Und eingangs hattest du erwähnt, er hätte den Perso als Kopie seines Bekannten vorliegen gehabt - das mag für die Ermittlungen unerheblich sein, klingt an dieser Stelle allerdings doch seltsam und ist - auch in diesem Kontext erwähnt - zumindest unüblich. Das letzte Mal, dass ich eine Ausweiskopie eines Bekannten hatte war, als ich als erwachsene "Begleitperson" mit ihm Feiern gegangen bin.

Wenn die beiden sich kennen und schon öfter miteinander zu tun hatten, verstehe ich auch nicht, warum Bekannter B unbedingt die gesamten BTC auf einen Schlag bei A nachkaufen musste und deshalb das Abhebelimit mit der Überweisung umgangen hat. Entweder man vertraut sich oder ich sende halt erstmal nur einen Teil der BTC und warte auf das restliche (Bar)Geld.
Sehr irritierend ist zudem, dass sowohl Bekannter B umgehend BTC nachkaufen will, dabei offenbar auf die Bestände von A zurückgreift, was A dazu bringt ebenfalls sofort wieder BTC nachzukaufen.

Da du mit beiden bekannt bist, hoffe ich für dich, dass du da nicht auch mit drinhängst. Falls doch, dann hoffe ich wenigstens auf ein gutes Ende für euch.
newbie
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B. hat die Summe per Überweisung erhalten. Es gab ein Abhebelimit pro Tag bei seiner Bank, dadurch hätte er nicht im vollen Umfang seinen Kauf abwickeln können. Wäre aber für Kontakt A besser gewesen.

Insofern leichtfertig von B, mit einem Unbekannten per Überweisung ein Geschäft zu tätigen.
Dass die Mittel aus einer kriminellen Herkunft entspringen konnte A nicht wissen, da auch B dies nicht wusste.

Dass unabhängig davon bei A größere Mengen Geld auf dem Konto eingehen, erklärt sich dadurch, dass er aus Käufen von vor über 1 Jahr Bitcoins P2P verkauft im Freundeskreis und hier Bargeld erhält, dies einzahlt und damit Bitcoin nachkauft. Diese Coins werden dann auch wieder nach 1 Jahr oder später erst verkauft. Insofern doch juristisch i.O., oder?
qwk
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Shitcoin Minimalist
ja das war von B schon naiv
Naiv ist da noch ein netter Euphemismus.
Das liegt im Bereich von Eventualvorsatz.
jr. member
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Hallo zusammen,

gegen zwei Bekannte läuft ein Verfahren wegen Geldwäscheverdacht und Verschleierung von Geldmitteln.
Das ganze hat sich folgendermaßen zugetragen:

1. Bekannter B verkauft Bitcoins an einen Unbekannten via Telegram, o.ä. und erhält die Summe umgehend per Überweisung (selbe Bank). Der Name des Kontakts stimmt nicht überein und im Verwendungsbetreff steht irgend ein Produkt. Der Verkauf findet aber trotzdem statt.
2. der Bekannte B will sich wieder mit Bitcoins eindecken und möchte bei Bekannten A kaufen, auch per Überweisung. Dieser weiß von dem vorherigen Vorgang allerdings nichts. Beide kennen sich persönlich, auch eine Kopie des Ausweises von B liegt A vor.

- Reicht ein mündlicher Kaufvertrag zwischen Bekanntem A und B aus, als Beleg für einen Privatverkauf?
- Beim einem der beiden Bekannten sind in den Kontoauszügen viele BTC-Exchange-Käufe sichtbar mit Beträgen die vorher bar eingezahlt wurden (P2P-Verkäufe). Diese Beträge übersteigen das Jahreseinkommen desjenigen. Kann hier die Staatsanwaltschaft einen Geldherkunftsnachweis verlangen, obwohl diese Beträge nicht von dem Betrugsfall betroffen sind?
- Sagt euch die Financial Crimes Unit was?
- Könnten separate Ermittlungen angefangen werden, durch die Kontoauszüge die in dem beschriebenen Fall eingeholt wurden?

Besten Dank für Feedback!

B zahlt also das Geld jeweils in bar auf ein Konto ein, um danach bei einem Bekannten Bitcoin zu kaufen. Warum zahlt er die Bitcoin nicht in bar, wenn es doch ein Bekannter ist.

Im Kontext dazu, dass die Einzahlungen höher sind als das Jahreseinkommen, stinkt das für mich zum Himmel. Als Staatsanwalt würde ich über die neuartige Vermögensabschöpfung nach §§ 73 bis 76bStGB nachdenken.
Nach Geldwäsche riecht es ebenfalls.

Mich wundert immer, dass Leute mit unklaren Finanzen nicht lieber Ware für ihre Bitcoin kaufen als solch ein Risiko einzugehen.
yxt
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ja das war von B schon naiv
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bct_ail hat dir schon die wichtigsten Antworten geliefert.

Bekannter B verkauft Bitcoins an einen Unbekannten via Telegram, o.ä. und erhält die Summe umgehend per Überweisung (selbe Bank).
Der Name des Kontakts stimmt nicht überein und im Verwendungsbetreff steht irgend ein Produkt. Der Verkauf findet aber trotzdem statt.

Da sind mir (und vermutlich auch dem Finanzamt bzw. der Polizei) direkt alle Alarmglocken angegangen Lips sealed
Hier 2 Posts die dir zeigen was ich meine: 1x im Ermittlungsverfahren Thread und 1x im Bezug auf Alibaba. Die Masche ist immer ähnlich.
legendary
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https://t1p.de/6ghrf
- Kennt ihr ähnliche Fälle? Wie gingen die aus?
- Reicht ein mündlicher Kaufvertrag zwischen Bekanntem A und B aus, als Beleg für einen Privatverkauf?
- Beim einem der beiden Bekannten sind in den Kontoauszügen viele BTC-Exchange-Käufe sichtbar mit Beträgen die vorher bar eingezahlt wurden (P2P-Verkäufe). Diese Beträge übersteigen das Jahreseinkommen desjenigen. Kann hier die Staatsanwaltschaft einen Geldherkunftsnachweis verlangen, obwohl diese Beträge nicht von dem Betrugsfall betroffen sind?
- Sagt euch die Financial Crimes Unit was?
- Könnten separate Ermittlungen angefangen werden, durch die Kontoauszüge die in dem beschriebenen Fall eingeholt wurden?

Besten Dank für Feedback!


Ich antworte der Reihenfolge nach.

- Ja, finden sich u.a. hier im Forum wieder. Überwiegend eingestellt. Aber vor Gericht gleicht kein Fall dem anderen. Details können die hinzugezogenen Anwälte besser beantworten.
- Ja. P2P ist nicht verboten.
- Die Staatsanwaltschaft kann viel verlangen und schaut nach Indizien, die einen Verdacht festigen. Ob man dem auch Nachkommen muss, können die hinzugezogenen Anwälte besser beantworten.
- Ja.
- Ja. Details können die hinzugezogenen Anwälte besser beantworten.

Halte uns gerne auf dem laufenden wie die Geschichte von den Bekannten  Roll Eyes weitergeht.
newbie
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Hallo zusammen,

gegen zwei Bekannte läuft ein Verfahren wegen Geldwäscheverdacht und Verschleierung von Geldmitteln.
Das ganze hat sich folgendermaßen zugetragen:

1. Bekannter B verkauft Bitcoins an einen Unbekannten via Telegram, o.ä. und erhält die Summe umgehend per Überweisung (selbe Bank). Der Name des Kontakts stimmt nicht überein und im Verwendungsbetreff steht irgend ein Produkt. Der Verkauf findet aber trotzdem statt.
2. der Bekannte B will sich wieder mit Bitcoins eindecken und möchte bei Bekannten A kaufen, auch per Überweisung. Dieser weiß von dem vorherigen Vorgang allerdings nichts. Beide kennen sich persönlich, auch eine Kopie des Ausweises von B liegt A vor.
3. der Bekannte B überweist an Bekannten A die vereinbarte Summe auf sein Konto (andere Bank), daraufhin erhält er den selben Betrag in BTC. Jeder ist zufrieden.
4. es stellt sich heraus, dass die Überweisung aus 1. des Unbekannten von einem gehackten Konto stammt. Die Bank ist scheinbar einer betrügerischen App-TAN Bestellung aufgesessen und der Betrüger hat munter BTC via P2P eingekauft.
5. dem Bekannten B wird versucht das Geld wieder per Rücküberweisung zu entziehen, dies gelingt aber nicht, da er es bereits ausgezahlt oder weiterüberwiesen hat.
6. ein Jahr später kommt bei den Bekannten A & B ein Brief der Polizei an, mit der Einladung ins Revier, für eine Stellungnahme als Beschuldigter zu o.g. Vorwürfen. Auf diesen reagiert A nicht, da er sich keiner Schuld bewusst ist. Bekannter B reagiert mit einer Stellungnahme, dass er lediglich Bitcoin verkauft habe.
7. ein weiteres Jahr später kommt bei Bekannten A & B ein Strafbefehl an. Dieser gleicht einer Vorabverurteilung, es wird auch erwähnt, dass beim Widerspruch ein Gerichtsverfahren ansteht. Beide widersprechen dem Strafbefehl, nehmen sich jeweils einen Anwalt und beantragen Akteneinsicht.
8. In der Akteneinsicht geht hervor, dass der Betrug deutlich größer war, als die Summe, welche Person B erhalten hat und dass hier mehrere Leute beschuldigt werden, als Finanzagenten aktiv gewesen zu sein. Teils sind es nur Privatverkäufer, teils wirkliche (naive) Finanzagenten involviert. Einer von diesen hatte auch einen Fake-Arbeitsvertrag von einer Fake-Firma bekommen. Half ihm nichts, er hat eine Strafe erhalten. Im Zuge der Ermittlungen, welche sich über mehrere Jahre gestreckt haben, liegen über 300 Seiten vor, viele Kontoauszüge und Auskünfte von Banken, sowie von Paypal, Apple, usw. Erschreckend zu sehen, dass die Ermittler beim leisesten Verdacht alles einsehen können. Die Kosten der Ermittlungen dürften die Summe des Schadens der Bank deutlich übersteigen, um mindestens das 10-fache. Vom wirklichen Betrüger hat man nur eine anonyme SIM-Kartennummer und eine verschleierte IP, welchen auf einen VPN Anbieter zurückzuführen ist.
8. Es wird ein Gerichtsverfahren festgelegt.


- Kennt ihr ähnliche Fälle? Wie gingen die aus?
- Reicht ein mündlicher Kaufvertrag zwischen Bekanntem A und B aus, als Beleg für einen Privatverkauf?
- Beim einem der beiden Bekannten sind in den Kontoauszügen viele BTC-Exchange-Käufe sichtbar mit Beträgen die vorher bar eingezahlt wurden (P2P-Verkäufe). Diese Beträge übersteigen das Jahreseinkommen desjenigen. Kann hier die Staatsanwaltschaft einen Geldherkunftsnachweis verlangen, obwohl diese Beträge nicht von dem Betrugsfall betroffen sind?
- Sagt euch die Financial Crimes Unit was?
- Könnten separate Ermittlungen angefangen werden, durch die Kontoauszüge die in dem beschriebenen Fall eingeholt wurden?

Besten Dank für Feedback!
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