Rechtsberatung dürfen wir hier auch nicht geben.
Aber reden wir mal Klartext: dein Freund "B" kann kaum glaubhaft machen, dass er in Anbetracht des merkwürdigen Verwendungszwecks auf einen anonymen Telegram-Deal hin noch in irgend einer Form "gutgläubig" gehandelt hat. Deswegen schrieb ich hier was von "Eventualvorsatz", ihm war wohl klar, bzw. musste ihm jedenfalls klar gewesen sein, dass da irgendwas faul ist.
Was "A" angeht, ist für mich im Moment nicht einmal erkennbar, worin der konkrete Tatvorwurf überhaupt besteht.
Sofern aber, wie du jetzt erst schreibst, "A" regelmäßig Bitcoins im Freundeskreis verkauft und zu diesem Zwecke auch wieder nachkauft, betätigt er sich damit nicht mehr im erlaubnisfreien Bereich, sondern erbringt eine grundsätzlich erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung.
Sofern er glaubwürdig machen kann, dass er da lediglich auf eigene Rechnung und im eigenen Auftrag gutgläubig gehandelt hat, sollte das für ihn aber IMHO und IANAL recht glimpflich ausgehen.
Alles in allem ist mir das insgesamt zu verworren.
Nach meinem Eindruck sieht das nach zwei naiven Jungs aus, die regelmäßig Bitcoins gegen Bares verkauft haben, und dabei (jetzt mal meine Vermutung) auch nicht zimperlich bei der Auswahl der Klientel waren, weil man "dick Kohle machen konnte", und jetzt halt dafür Ärger bekommen.
Mit großen Strafen rechne ich da nicht, aber dass die Jungs für diese "Dummheit" halt jetzt mal auf die Finger bekommen, ist irgendwo auch angemessen.
Anwalt nehmen, vor Gericht sagen "tut mir so leid, ich bereue aufrichtig", paar Hundert Euro Strafe zahlen, vielleicht irgendwo Sozialstunden schieben, und als Lehrgeld verbuchen.
In der Tat seltsam. Der Verdacht der Geldwäsche ist ja naheliegend, allerdings sprach der Threadersteller zu Beginn von zwei Strafbefehlen, welche ausgestellt worden sind. Solche werden bekanntlich nur für Vergehen und nicht für Verbrechen ausgestellt. Das schließt Geldwäsche jetzt nicht zwingend aus, allerdings bei Beträgen, die das Jahreseinkommen überschreiten, dürfte ein solcher wohl kaum ausgestellt werden. Zumal Bekannter A - falls doch nur wegen eines leichtfertigen Geldwäschevergehens resultierend aus dem (vermutlichen) Dreiecksbetrug zu einer "kleinen" Geldstrafe o.Ä. verdonnert - spätestens dann hätte lieber still und leise diesen akzeptieren sollen, ehe sich die Ermittler seine Konten nun noch genauer ansehen.