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Topic: Gewerbliches Mining und Steuern ? (Read 2135 times)

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October 06, 2014, 10:39:34 AM
#5
Tipp: nicht im Forum beraten lassen.
Für kleine Beträge würd ich einfach alles auflisten und dem Finanzamt schicken.. Sollen sie entscheiden was sie draus machen.
Für große Beträge den Steuerberater einschalten. ( Spezialisten für Bitcoin findet man im Internet )

Sicher dass du Umsatzsteuer-pflichtig bist? ( dann müsstest du jeden Monat eine Voranmeldung machen und hättest sicher einen Steuerberater nötig ).
Planst du unter 50.000€ Umsatz zu bleiben, kannst du die Kleinunternehmer-Regelung wählen. Und selbst wenn du im Gründungsjahr noch mehr einnimmst, hast du ein Jahr lang Kleinunternehmerstatus. Hast du dann über 17.500 € Umsatz, musst du ab dem nächsten Jahr bei der Umsatzsteuer mitmachen. http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung

Als Kleinunternehmer listet man einfach alle Einnahmen und alle Ausgaben auf, der Gewinn wird dann mit deinem Einkommensteuersatz besteuert. Ganz einfach eigentlich!
hero member
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October 05, 2014, 06:23:47 AM
#4
Aloha!
Hat jemand schon 2013 für's gewerbliche Mining einen Steurbescheid vom FA durchgewunken bekommen?

Muss zwar erst für 2014 erklären, aber mir tun sich da schon etliche Fragen auf.
Mich interessiert insbesondere:

-was als Umsatz definiert wurde (nur das geld der coinverkäufe? oder auch die coins(bzw. deren gegenwert) die gemined wurden? oder gar der Kauf neuer miner mit Coins ?)
-ob/wie UST gezahlt wurde (nur bei verkauf der Coins?)
-konnten Käufe von Minern, die mit Coins bezahlt wurden, mit kompletten Gegenwert geltend gemacht werden?

Ich wohne ziemlich "auf dem Dorf" und sowohl FA als auch STB gucken bei solchen Fragen nur verwirrt.

Nein, Tricks zur Steuerhinterziehung suche ich nicht.

Danke und Prost,
N.
hast nen gewerbe angemeldet?? hatte ich gemacht werde das aber nun wieder abmelden um den ganzen kakk zu umgehen... privat ist der verkauf nach nem jahr steuerfrei...
ansonsten müssen steuern bei verkauf gezahlt werden also ust und auch der andere kram...
wenn du deine miner mit coins bezahlst müsstest du eigentlich keine steuern abführen... ers dann wenn du die mit der neuen hardware geminerten coins verkaufst... da btc keine anerkannte währung...
just my 2btc
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October 05, 2014, 02:28:54 AM
#3
Viele Fragen auf einmal. Ich versuche mal die Punkte zu trennen. Vorweg: ich kenne mich mit (Umsatz-)steuer bei gewerblichen Umgang mit coins nicht aus, das ist auch noch umstritten, siehe Linkliste, aber einiges lässt sich auch so schon beantworten.

1. ein Verkauf ist nicht nur dann gegeben, wenn btc in Fiat getauscht wird, sondern auch wenn btc in irgendwas getauscht wird. Also auch wenn damit mining Hardware gekauft wird. Der Wert des btc in Euro zu dem Handelszeitpunkt ist anzusetzen, woher man den Eurokurs nimmt, bleibt einem selbst überlassen, es sollte aber glaubhaft gegenüber dem Finanzamt sein.
2. für den Kauf von btc gilt dasselbe. Wenn man kauft oder tauscht (zB LTC oder Briefmarken), ist der aktuelle Wert in Euro anzusetzen.
3. für altcoins gilt genau dasselbe.
4. erst durch Verkauf von coins entsteht ein Gewinn oder Verlust aus steuerrechtlicher Sicht, nämlich die Differenz aus Kauf und Verkauf, siehe 1 und 2, das ist u.a für Privatanleger wichtig wegen der 12 Monate Haltefrist.
5. Betriebsausgaben können als Verlust geltend gemacht werden. Der Kauf eines Miners ist eine, ebenso die Stromrechnung für die mining Hardware, die Unkosten bei Kauf und Verkauf von coins wie zB Tradinggebühren.

Was UST angeht, wie gesagt, da muss ich passen.
newbie
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September 12, 2014, 06:36:19 PM
#2
Aloha!
Hat jemand schon 2013 für's gewerbliche Mining einen Steurbescheid vom FA durchgewunken bekommen?

Muss zwar erst für 2014 erklären, aber mir tun sich da schon etliche Fragen auf.
Mich interessiert insbesondere:

-was als Umsatz definiert wurde (nur das geld der coinverkäufe? oder auch die coins(bzw. deren gegenwert) die gemined wurden? oder gar der Kauf neuer miner mit Coins ?)
-ob/wie UST gezahlt wurde (nur bei verkauf der Coins?)
-konnten Käufe von Minern, die mit Coins bezahlt wurden, mit kompletten Gegenwert geltend gemacht werden?

Ich wohne ziemlich "auf dem Dorf" und sowohl FA als auch STB gucken bei solchen Fragen nur verwirrt.

Nein, Tricks zur Steuerhinterziehung suche ich nicht.

Danke und Prost,
N.
Minen als solches, also die Coins daraus sind auf jeden Fall nicht steuerpflichtig. Erst durch den Verkauf erhalten sie aus steuerrechtlicher Sicht ihren Wert. Fall das nicht so wäre, würde es ja heißen, dass das Finanzamt Bitcoins als Währung anerkannt hat Wink

Aber am Ende sollte das dein STB klären - dafür ist er ja da.
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September 10, 2014, 11:23:03 AM
#1
Aloha!
Hat jemand schon 2013 für's gewerbliche Mining einen Steurbescheid vom FA durchgewunken bekommen?

Muss zwar erst für 2014 erklären, aber mir tun sich da schon etliche Fragen auf.
Mich interessiert insbesondere:

-was als Umsatz definiert wurde (nur das geld der coinverkäufe? oder auch die coins(bzw. deren gegenwert) die gemined wurden? oder gar der Kauf neuer miner mit Coins ?)
-ob/wie UST gezahlt wurde (nur bei verkauf der Coins?)
-konnten Käufe von Minern, die mit Coins bezahlt wurden, mit kompletten Gegenwert geltend gemacht werden?

Ich wohne ziemlich "auf dem Dorf" und sowohl FA als auch STB gucken bei solchen Fragen nur verwirrt.

Nein, Tricks zur Steuerhinterziehung suche ich nicht.

Danke und Prost,
N.
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