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Topic: Glückspielgesetz Deutschland Bitcoin Online Game Diskus (Read 1395 times)

hero member
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Mich würde mal interessieren wie das aussieht wenn ich zwar so eine Art Glücksspiel betreibe, aber die Umlauf-Summen so niedrig sind das sie nicht mal einen Cent übersteigen bzw. gibt es überhaupt Gesetzlich eine Vorgabe ab welchem Umsatzvolumen so was überhaupt als Glücksspiel angemeldet oder deklariert werden muss? Also ich meine rein Hypothetisch gesehen.
Bei den derzeitigen Bitcoin Kursen kann ich ja in großen Zahlen Ausschüttungen machen und es ist trotzdem nur ein Fliegenschiss.
Beispielsweise in Satoshi berechnetes Ausschüttungssystem. Grin

Einsatz: 500 Satoshi
Gewinn: 13.500 Satoshi
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ok das ist mir schon klar. Jetzt baue ich jegliche Glücksmechanismen aus. Man kann jetzt nur noch Bitcoins verlieren oder Gewinn machen in dem man mit anderen handelt gute sowie schlechte trades wie sieht es dann aus?
Ich habe zum Beispiel gehört in Diablo 3 soll es eine Echtgeld Auktion geben was ja sozusagen aufs gleiche hinaus läuft.
http://www.golem.de/1112/88179.html#gg1_anchor
Schaut euch mal das Währungssymbol in dem Auktionsscreen an vielleicht planen die ja Bitcoins einzubauen nennen es aber jetzt zu Testzwecken erst mal Beta Bucks ^^ Grin
sr. member
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Bin zwar kein Gesetzeskenner, doch ein Spiel welches auf Glück und Zufall beruht, würde ich mal als Glücksspiel bezeichnen, unahängig ob der Betreiber Gewinnabsichten, etc. verfolgt.
Dies wäre z.B. so als würde man Wetten veranstalten und die Wetteinsätze unter allen Gewinnern verteilen. Die Lizenz vom Staat braucht man denke ich auch in diesen Fällen.

hier mal einen Auszug aus dem Web

http://www.casino-webweiser.de/gesetze.htm

Interessant finde ich das Fettgedruckte!!
D.h. solange sich niemand beschwert, wird ein online-game vermutlich auch ohne Lizenz laufen.
WENN ein Spieler den Betreiber aber nicht leiden kann (z.B. weil er verloren hat ;-) so kann er einen Betreiber ordentlich an die Karre fahren und Anzeige erstatten.
Hierbei sei zu bedenken, dass die Strafen zum Einen ziemlich heftig sind und so manchen Ruin bedeuten können, es sei weiter zu bedenken, dass nicht nur der Betreiber, sondern auch die anderen Spieler ordentlich eine vorm Deckel bekommen könnten, z.B. indem man über die Email-Adresse auf die Spieler rückschließt.

Also mir persönlich wäre eine solche Sache zu heiß. Wenn ich sowas planen würde, würde ich dies mit Lizenz planen oder unterlassen.

Aber vielleicht kann man diese Sache z.B. mit einem "Anlageprinzip" übergehen, indem man einfach Anteile wie an der Börse verkauft, die dann gehandelt werden können. Wenn man dann nicht profitorientiert arbeitet, so muss man dies vermutlich nicht mal als Gewerbe anmelden.
Quasi eine Gamingbörse ;-)

Aber wiegesagt, ich bin kein Rechtsverdreher, den letzten Rat solltest du unter Umständen bei einer Rechtsberatung einholen.
Vielleicht gibt es hier im Forum ja Gesetzeskenner und Leute welche die Frage für sich schon geklärt haben ;-)



hero member
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Hallo leute ich hab mal ne Frage zwecks Glückspielgesetz.

Wenn ich in einem Onlinegame Bitcoins als Hauptwährung implementiere, aber beim Gambling inGame keine gewinne zulasse sondern ausschließlich Profit durch geschicktes Traden (Auktion etc.) sollte ich keine probleme mit dem Glückspielgesetz bekommen im Falle das Bitcoin mal als echtes Geld annerkannt wird oder sonstige Gesetzesentwürfe?

sry für evt. Rechtschreibefehler ^^
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