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Topic: Gold, Häuser, Bitcoin: Das ändert sich durch die schärfere Geldwäsche-Bekämpfung (Read 179 times)

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ich bin nicht überrascht. aber ich lebe auch nicht mehr in deutschland.
österreich oder die schweiz sind da wesentlich relaxter und nach wie vor "kryptofreundlicher".
"geldwäsche/terroristen" ist ja quasi das unantastbare argument um gesetze durchzuwinken und freiheiten der bürger noch mehr einzuschränken.
ich vermute deutschland geht einfach den bach runter und braucht sehr bald sehr viel geld.

gold, häuser, bitcoin -  ab sofort besser nur noch im ausland.
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Ja, was soll man dazu sagen. Das die Daumenschrauben angezogen werden, war ja klar. Und das DE auch mal wieder sein eigenes Süppchen kocht, ebenso. Wird wohl für viele so kommen, wie Oliver F. es sagt: Ausländische Börsen werden verstärkt genutzt werden.

Gut finde ich allerdings, dass eine Banklizenz nicht automatisch zur Verwahrung und Ausgabe von Kryptos ausreicht.
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ein auszug aus dem artikel im handelsblatt online artikel "Gold, Häuser, Bitcoin: Das ändert sich durch die schärfere Geldwäsche-Bekämpfung":

https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/kampf-gegen-wirtschaftskriminalitaet-auch-privatkunden-sind-von-dem-gesetz-betroffen/24894596-2.html

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Mehr Bafin-Aufsicht für Kryptowährungen
Kryptowährungen: Bitcoin, Ethereum und Co. standen lange im Ruf, Zahlungsmittel der Wahl von Kriminellen zu sein. Staatliche Regeln kommen daher bei vielen in der Branche positiv an. So sagt Alexander Höptner, CEO der Börse Stuttgart, die mit ihrer „Bison“-Plattform bereits Bitcoin und Co. für Privatanleger anbietet: „Der Gesetzentwurf betrifft einen bisher nicht regulierten Bereich des Marktes. Insofern ist er ein sinnvoller Schritt zur weiteren Professionalisierung der Branche.“

Kern der Neuregelung ist der Begriff der „Kryptowerte“, der erstmals im deutschen Recht auftaucht. Definiert werden diese als „digitale Darstellungen eines Werts, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde“, aber „als Tausch- und Zahlungsmittel akzeptiert wird oder Anlagezwecken dient“.

Neu ist zudem das „Kryptoverwahrgeschäft“ als Finanzdienstleistung: Ab dem 1. Januar 2020 sind alle Verwahrstellen für Coins und Zugangsschlüssel der Finanzaufsicht Bafin unterstellt und müssen eine Genehmigung beantragen. Bisher waren nur Firmen, die Coins in Euro oder Dollar tauschen, unter Bafin-Aufsicht.

Für die Kunden bedeutet das mehr Sicherheit, glaubt Christoph Iwaniez von der Berliner Bitcoin-Bank Bitwala. „Deutschland setzt als eines der ersten Länder Standards. Das sorgt für Vertrauen und nimmt Unsicherheit aus dem Markt.“ Die Erwartung vieler Beobachter: Kunden wechseln bald von ausländischen, unregulierten Börsen zu deutschen, Bafin-lizenzierten – und sind damit besser vor Betrügern und Hackerangriffen geschützt.

„Überraschend ist, dass die Genehmigung nur von ausschließlich auf die Verwahrung von digitalen Vermögenswerten spezialisierten Dienstleistern beantragt werden kann“, sagt Sven Hildebrandt vom Blockchain-Beratungshaus DLC. Heißt: Die traditionellen Banken dürfen mit ihrer Banklizenz künftig nicht auch Bitcoin und Co. anbieten, sondern müssen auf externe Dienstleister oder neue Töchter zurückgreifen.

Auch mit dem neuen Gesetz werden Anleger bei ihrer Hausbank also nicht ohne Weiteres Bitcoin erhalten. Laut Finanzkreisen ist die Abtrennung der Bitcoin-Verwahrung vom Bankgeschäft vor allem auf Betreiben der Bafin in das Gesetz gekommen, um einen möglichen Krypto-Crash abzufedern.

Bitcoin.de-Chef Flaskämper kritisiert: Den Aufwand, eine „Kryptolizenz“ zu beantragen, dürften nur wenige Firmen auf sich nehmen. „Deutschland geht schon wie 2011 mit der Einordnung von Kryptowährungen als Rechnungseinheiten den nationalen Weg, ohne sich mit seinen europäischen Nachbarn abzustimmen.“ Heißt praktisch: Kunden von Plattformen, die wegen der gestiegenen Anforderungen ins Ausland abwandern, müssen wechseln – oder höhere Risiken in Kauf nehmen.

Mehr: Bundesfinanzminister Scholz will die Anti-Geldwäsche-Einheit FIU stärken. Die Probleme der Behörde sind groß – ob ein neues Gesetz das ändern kann, ist jedoch fraglich.
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