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Topic: Haltefrist für Wettgewinne? (Read 545 times)

newbie
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March 31, 2018, 02:51:23 PM
#11
Angenommen ich habe mir am 20. Januar 2017 2 BTC gekauft und durch Sportwetten bei Bitcoin-Bookies in der Zwischenzeit 6 BTC gewonnen.

2 BTC werde ich nicht vor dem 20. Januar veräußern, um die Haltefrist von einem Jahr einzuhalten, nach der Bitcoin-Gewinne bekanntermaßen von der Einkommensteuer befreit sind.

Wie aber verhält es sich mit den Wettgewinnen, die ich vor Ablauf der einjährigen Haltefrist realisiere?

Beginnt die Haltefrist mit jedem hinzugewonnen Bitcoin von neuem oder gibt es womöglich gar keine Haltefrist für Wettgewinne aus Bitcoin?

Danke für eure Meinungen.




Das ist eine gute Frage.. Würde mich auch interessieren da ich auch oft wetten tu... Ich denke aber das da genauso die ein Jahrfrist gilt
hero member
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December 09, 2017, 08:19:26 PM
#10
Spielgewinne fallen unter keine Einkunftsart nach § 2 Abs. 1 Nr. 1-7 EStG und sind somit nicht steuerbar.
Deine Gewinne kannst du also sofort steuerfrei veräußern.

So zumindest die Theorie.
Da der Gewinn nicht direkt in Euro ausgezahlt wurde würde ich an deiner Stelle sicher gehen und die Coins 1 Jahr (ab dem jeweiligen Gewinndatum) halten.
member
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December 09, 2017, 07:40:35 AM
#9
Selbe Geschichte wie bei airdrops, da gilt ebenfalls die ein Jahrfrist.
Ist das nicht das Gleiche wie bei PoS? Hier sollte die 10-Jahres-Frist gelten.

Ach stimmt da gibt es auch noch ne Regel wenn man stakes bekommt
member
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December 08, 2017, 01:00:33 AM
#8
Selbe Geschichte wie bei airdrops, da gilt ebenfalls die ein Jahrfrist.
Ist das nicht das Gleiche wie bei PoS? Hier sollte die 10-Jahres-Frist gelten.
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December 07, 2017, 10:34:03 AM
#7
Generell musst Du hier 2 Vorgänge unterscheiden:
1) die Einkünfte aus dem Wettgewinn selbst. Mit der Besteuerung von Wettgewinnen kenn ich mich ehrlichgesagt nich aus, eine "Jahresfrist" gibts in dem Fall aber garnicht.

2) potentieller Gewinn aus Krusteigerungen nach Erhalt der Coins. Hier greift die "Jahresfrist".

1 muss man generell von 2 trennen.
Eine steuerpflichtige 1 (Erhalt der Coins) wird durch einhalten der Jahresfrist von 2 nicht plötzlich steuerfrei.
Heißt aber auch, wenn die 1 (als Gewinn) steuerfrei ist, müssen Kursgewinne innerhalb der Jahresfrist von 2 trotzdem versteuert werden.  

Danke, das hört sich sinnvoll an.
legendary
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December 07, 2017, 10:31:42 AM
#6
Generell musst Du hier 2 Vorgänge unterscheiden:
1) die Einkünfte aus dem Wettgewinn selbst. Mit der Besteuerung von Wettgewinnen kenn ich mich ehrlichgesagt nich aus, eine "Jahresfrist" gibts in dem Fall aber garnicht.

2) potentieller Gewinn aus Krusteigerungen nach Erhalt der Coins. Hier greift die "Jahresfrist".

1 muss man generell von 2 trennen.
Eine steuerpflichtige 1 (Erhalt der Coins) wird durch einhalten der Jahresfrist von 2 nicht plötzlich steuerfrei.
Heißt aber auch, wenn die 1 (als Gewinn) steuerfrei ist, müssen Kursgewinne innerhalb der Jahresfrist von 2 trotzdem versteuert werden.  
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December 07, 2017, 10:30:03 AM
#5
Quote from: mezzomix

Dann zahlst Du laut RennwLottG erst mal 5% Steuern auf den Gewinn/Einsatz, ausser der Anbieter hat das schon für Dich übernommen.


In den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz ist klar geregelt, dass der Unternehmer der Spielveranstaltung die 5% Wetteinsatzsteuer abzuführen hat. Steuerschuldner ist immer der Wettanbieter. Ob er die 5% an den Spieler weitergibt oder nicht, bleibt ihm überlassen. Abführen muss er sie in jedem Fall.

Allerdings wollte ich die rechtliche Frage nach der Legalität oder steuerrechtlichen Behandlung von Sportwetten bei in Deutschland nicht lizenzierten Wettanbietern in der Betrachtung bewusst außen vor lassen.

Danke für eure Antworten soweit.

Ich werde ggf. noch ein Kurzgutachten bei einer auf Bitcoin spezialisierten Anwaltskanzlei in Auftrag geben.

legendary
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December 07, 2017, 10:18:19 AM
#4
Angenommen ich habe mir am 20. Januar 2017 2 BTC gekauft und durch Sportwetten bei Bitcoin-Bookies in der Zwischenzeit 6 BTC gewonnen.

Dann zahlst Du laut RennwLottG erst mal 5% Steuern auf den Gewinn/Einsatz, ausser der Anbieter hat das schon für Dich übernommen.

Was danach folgt ist die normale bekannte Gewinn-/Verlustbesteuerung mit der Einjahresfrist, wenn es sich um private Spekulation handelt. Natürlich zählt privat der Zufluss auf das Wettkonto als Datum und nicht irgendwelche fiktiven Gewinnzeitpunkte, wenn das Pferd die Ziellinie überquert hat oder der Spieler das Siegestor geschossen hat. Das Verschieben innerhalb der eigenen Konten/Wallets ist steuerlich nicht relevant.

Soweit die graue Theorie.
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December 07, 2017, 10:05:32 AM
#3
Quote from: Jankoboy

Selbe Geschichte wie bei airdrops, da gilt ebenfalls die ein Jahrfrist.

Und die beginnt mit jeder Auszahlung der gewonnenen Bitcoins vom Wettkonto aufs Wallet oder bereits ab dem Zeitpunkt der gewonnenen Wette?
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December 07, 2017, 09:09:44 AM
#2
Angenommen ich habe mir am 20. Januar 2017 2 BTC gekauft und durch Sportwetten bei Bitcoin-Bookies in der Zwischenzeit 6 BTC gewonnen.

2 BTC werde ich nicht vor dem 20. Januar veräußern, um die Haltefrist von einem Jahr einzuhalten, nach der Bitcoin-Gewinne bekanntermaßen von der Einkommensteuer befreit sind.

Wie aber verhält es sich mit den Wettgewinnen, die ich vor Ablauf der einjährigen Haltefrist realisiere?

Beginnt die Haltefrist mit jedem hinzugewonnen Bitcoin von neuem oder gibt es womöglich gar keine Haltefrist für Wettgewinne aus Bitcoin?

Danke für eure Meinungen.




Selbe Geschichte wie bei airdrops, da gilt ebenfalls die ein Jahrfrist.
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December 07, 2017, 06:40:34 AM
#1
Angenommen ich habe mir am 20. Januar 2017 2 BTC gekauft und durch Sportwetten bei Bitcoin-Bookies in der Zwischenzeit 6 BTC gewonnen.

2 BTC werde ich nicht vor dem 20. Januar veräußern, um die Haltefrist von einem Jahr einzuhalten, nach der Bitcoin-Gewinne bekanntermaßen von der Einkommensteuer befreit sind.

Wie aber verhält es sich mit den Wettgewinnen, die ich vor Ablauf der einjährigen Haltefrist realisiere?

Beginnt die Haltefrist mit jedem hinzugewonnen Bitcoin von neuem oder gibt es womöglich gar keine Haltefrist für Wettgewinne aus Bitcoin?

Danke für eure Meinungen.


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