Ein Beispiel könnte man hier auch bei Minern geben. Man könnte ja auf die Idee kommen, diese als Money Transmitter anzusehen, weil sie in gewissem Sinne Zahlungen übertragen, bzw. für einen Dritten tätigen/bestätigen, was auch immer. Das ergibt insofern aber keinen Sinn, als der Miner keine Möglichkeit hat, die Transaktion zu verhindern. Wenn er aber nicht verhindern kann, dass eine Transaktion geschieht, kann er auch unmöglich dafür zur Verantwortung gezogen werden, da er lediglich unvermeidliche Beihilfe im Rahmen seiner allgemeinen Infrastruktur-Aufgabe leistet. Das wäre dann so, als wollte man das Straßenbauamt für den Fluchtversuch eines Bankräubers mit haftbar machen, weil er die Straße nutzt
Um es noch einmal anders zu formulieren:
Hätte der Gesetzgeber in seiner unendlichen Weisheit gewollt, dass jeder, der in irgendeiner Form an der Übermittlung von Zahlungsanweisungen beteiligt ist, der Bankenaufsicht unterliegt, hätte er das so ins Gesetz geschrieben.