Ob eine Klage angenommen wird kann der Richter relativ frei entscheiden. Gegen diese Entscheidung können dann Rechtsmittel eingelegt werden. Was heist, er kann nicht absolut frei entscheiden, sondern muss sich dem was höhere Instanzen dazu sagen beugen.
Ablehnung könnte zb erfolgen weil es keine Aussicht auf Erfolg hat und daher nur die Zeit des Gerichts frisst. Keine Aussicht auf Efolg hat zb eine zwar berichtigte Klage, aber gegen Hussein Oman in Abu Dabi, soll heisten gegen eine Person in einem Land auf das man keinerlei Einfluss hat und wo nicht zu erwarten ist, das er nach Deutschland kommt um seine Strafe zu zahlen. Den man muss ja auch eines im Kopf halten: Die Gerichtskosten muss der Verlierer zahlen und wenn der nicht greifbar ist, der Staat bzw das Justizministerium vorstrecken. Es ist nichtmal vorgesehen, das du das vorstreckst bis du es einklagen kannst....nur um überhaupt ein Urteil zu bekommen. Und Dinge verjähren nunmal, man hat die Verjährung nicht deswegen gemacht, das jemand vorher sich ein Urteil holt das diese Verjährung aushebelt.
Daher sind Richter auch jahrelang in Ausbildung um all diese Dinge zu wissen. Um Urteile nachzulesen, die ihnen genau sagen, nach welchen Kriterien sie entscheiden müssen. Wüsste ich das alles, würde ich auch Richter werden. Wird fast doppelt so gut bezahlt wie mein jetziger Job(der ja auch nicht gerade schlecht bezahlt ist).
Volle Zustimmung, aber ich glaube wir driften etwas von Thema ab. Dass Richter in ihren Entscheidungen frei sind und dass es natürlich eine Rolle spielt welchen Richter man hat, wie er die Sache sieht etc. sind aber alles Dinge, die den Zufall unterliegen und die wir deswegen schlechte in eine, wenn auch laienhafte, rechtliche Beurteilung einfließen lassen können.
In welche Rubrik das dann fällt(Abmahnung wäre zb Zivilrecht oder BGB, im Strafrecht gibts keine Abmahnung) muss man im Einzelfall anschauen.
Und genau das versuche ich hier. Den von tyz genannte Einzelfall mit den mit dem mir zur verfügung stehenden Wissen und den mit zur verfügung stehenden Mitteln so gut es geht zu bewerten. Dass es sicherer ist, sich an einen Anwalt zu wenden, weil der Einfach viel mehr Erfahrung und Hintergrundwissen hat, ist denke ich klar.
Dazu möchte ich auch auf die aktuelle Facebook-Diskussion verweisen. Und Facebook wird sicherlich keinen juristisch interessierten Blogger als Berater haben, sondern wohl eher ein Dutzend Fachanwälte. Und die sind der Meinung, das Deutsches Recht nicht gilt, weil sie in Irland sind. Deutschlands Datenschutzbeauftragter sieht das aber anders. Ich glaube also nicht, das momentan hier überhaupt schon eine eindeutige Meinung existiert. Eher eine Tendenz, da es noch keine Anklage gegen Facebook gibt. Das bedeutet, das es keinesfalls sicher ist, das man deutsches Recht auf eine irische Firma anwenden kann.
Das ist ja alles schön und gut, aber tyz möchte seine Dienstes nicht von Irland aus anbieten (er sagte nicht-eu Land).
Ich bin mit dieser "aktuellen Facebook-Diskussion" leider nicht sonderlich vertraut, unter anderem auch weil Facebook mich schlicht nicht interessiert. Vllt kannst du das kurs Zusammenfassen (Falls das möglich ist. Wenn nicht auch nicht schlimm).
Allerdings frage ich mich, warum du einen noch nicht entschiedenen (evtl. nichtmal gerichtsanhängigen?) fall als Referenzfall wählst? Bist du evtl. der Meinung, dass das von mir bereits weiter oben erwähnte Urteil des BGH (Az.: VI ZR 23/09) nicht einschlägig ist? Falls ja, bist du dann auch der Meinung, dass kein aktuelles Urteil einschlägig ist? Denn ansonsten verstehe ich nicht, warum ein noch nicht entschiedener Fall als Referenz dienen soll.
Auch wenn es Urteile gibt die im Wettbewerb gefällt wurden, so sind das Verfahren an denen beide Parteien interessiert waren, das auszufechten und deswegen die Richter die Klage zugelassen haben. Was dann dabei rausgekommen ist, sind Einzelfälle und müssen genau unter den Bedingungen betrachtet werden.
Genau, es sind Einzelfälle. Kein Fall ist wie der andere, aber deswegen nicht Urteile aus der Vergangenheit zu nutzen um die eigene Meinung und Ansicht ber eine Sache zu festigen, halte ich für sehr naiv.
Ob das dann jeweils für einen selbst zu einem positiven oder negativen Aspekt führt oder überhaupt nicht auf den eigenen Webauftritt angwendet werden kann, sollte eben ein Anwalt entscheiden bzw sich anschauen.
Ja, das hatten wir ja hier in Thread schon öfter und ich denke da sind sich auch alle einig. Es gibs aber doch nichts gegen eine juristische Laiendiskussion auszuletzen, oder? Ich diskutiere sehr gerne über solche Sachen, auch wenn meine Qualifikation nicht der eines juristen entspricht, und das ist doch auch völlig in Ordnung, oder?
Und nicht jemand der ein 20 Seiten Urteil auf einen Satz reduziert und diesen dann in eine Diskussion einwirft von der nichtmal ansatzweise Details bekannt sind.
Ich habe doch garnicht reduziert, sondern zitiert. Die Quelle ist in Netz frei verfügbar und ich ging eigentlich davon aus, dass Leute, die sich dafür interessieren, sich das Urteil selbst mal anschauen um sich eine Meinung zu bilden. Warum ich genau dieses Zitat gewählt habe, sollte eig. klar sein - es zeigt kurz und knapp, auf welchen Teil des Urteils ich hinaus will. Wer wissen will worum genau es ging und ob man das hier seiner Meinung nach anwenden kann, das kann sich ja jeder selbst anschauen.
Genau deswegen muss der Anwalt ja auch schweigen. Manchmal hat man eine Geschäftsidee, die man aber nicht public machen will, damit sie keiner "klaut" und somit fehlen hier in der Diskussion völlig die Hintergründe der Frage.
Tatsächlich sind die Informationen etwas dünn gesät. Das mag sich auf die Qualität der Antworten auswirken (weil die dann evtl. so nicht anwendbar sind) oder nicht. Da muss tyz dann halt draus machen was er für richtig hält.
Entschuldigung, die Adresse von CPNpr heisst
http://compucoin.orgAber ich sehe gerade, dass die Seite und auch das Forum nicht (mehr) in deutsch verfügbar ist. Das hat er wohl vorübergehend rausgenommen.
Hmm, ich kann da jetzt nicht erkennen, dass sich die Seite an den deutschen Markt richtet (aber wie du gesagt hast wurde ja auch etwas deutsches rausgenommen). Ich kann da auch nicht erkennen wo der Sitz des Betreibers ist.