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Topic: Impressumspflicht für Projekte im Ausland? (Read 3561 times)

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September 29, 2015, 09:14:06 AM
#24
Dann wäre meiner Meinung nach das Herkunftslandprinzip entscheidend und würde bedeuten, daß sich ein kommerzieller Dienstanbieter mit Sitz in Spanien, das ja auch zur EU gehört, an das spanische Recht halten muß.

Klingt auch für mich logisch. Deswegen meinte ich ja, dass ich nicht weiß wie es in Spanien ist Smiley
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September 29, 2015, 08:35:54 AM
#23
Entschuldigung, die Adresse von CPNpr heisst http://compucoin.org

Aber ich sehe gerade, dass die Seite und auch das Forum nicht (mehr) in deutsch verfügbar ist. Das hat er wohl vorübergehend rausgenommen.



Hmm, ich kann da jetzt nicht erkennen, dass sich die Seite an den deutschen Markt richtet (aber wie du gesagt hast wurde ja auch etwas deutsches rausgenommen). Ich kann da auch nicht erkennen wo der Sitz des Betreibers ist.

Die Seite ist angemeldet auf:
Marco Spörrle
Avenida Naciones Unidas, Christamar 43-B,
Suite P-255,
29660 MARBELLA, SPANIEN

Aber er liest hier im Forum natürlich auch mit und hat die deutsche Sprachunterstützung jetzt rausgenommen. Sobald die Seite wieder auf deutsch verfügbar ist, werde ich ein paar Screenshots machen.


Dann wäre meiner Meinung nach das Herkunftslandprinzip entscheidend und würde bedeuten, daß sich ein kommerzieller Dienstanbieter mit Sitz in Spanien, das ja auch zur EU gehört, an das spanische Recht halten muß.

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September 29, 2015, 08:21:44 AM
#22
Entschuldigung, die Adresse von CPNpr heisst http://compucoin.org

Aber ich sehe gerade, dass die Seite und auch das Forum nicht (mehr) in deutsch verfügbar ist. Das hat er wohl vorübergehend rausgenommen.



Hmm, ich kann da jetzt nicht erkennen, dass sich die Seite an den deutschen Markt richtet (aber wie du gesagt hast wurde ja auch etwas deutsches rausgenommen). Ich kann da auch nicht erkennen wo der Sitz des Betreibers ist.

Die Seite ist angemeldet auf:
Marco Spörrle
Avenida Naciones Unidas, Christamar 43-B,
Suite P-255,
29660 MARBELLA, SPANIEN

Aber er liest hier im Forum natürlich auch mit und hat die deutsche Sprachunterstützung jetzt rausgenommen. Sobald die Seite wieder auf deutsch verfügbar ist, werde ich ein paar Screenshots machen.


Das kannst du natürlich machen. Es ist sicher immer möglich entprechende Verbraucherschutzorganisationen zu informieren. Ich weiß leider nicht wie es in Spanien bzgl. des Impressums aussieht.
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September 29, 2015, 08:14:09 AM
#21
Entschuldigung, die Adresse von CPNpr heisst http://compucoin.org

Aber ich sehe gerade, dass die Seite und auch das Forum nicht (mehr) in deutsch verfügbar ist. Das hat er wohl vorübergehend rausgenommen.



Hmm, ich kann da jetzt nicht erkennen, dass sich die Seite an den deutschen Markt richtet (aber wie du gesagt hast wurde ja auch etwas deutsches rausgenommen). Ich kann da auch nicht erkennen wo der Sitz des Betreibers ist.

Die Seite ist angemeldet auf:
Marco Spörrle
Avenida Naciones Unidas, Christamar 43-B,
Suite P-255,
29660 MARBELLA, SPANIEN

Aber er liest hier im Forum natürlich auch mit und hat die deutsche Sprachunterstützung jetzt rausgenommen. Sobald die Seite wieder auf deutsch verfügbar ist, werde ich ein paar Screenshots machen.
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September 29, 2015, 06:49:43 AM
#20
Ob eine Klage angenommen wird kann der Richter relativ frei entscheiden. Gegen diese Entscheidung können dann Rechtsmittel eingelegt werden. Was heist, er kann nicht absolut frei entscheiden, sondern muss sich dem was höhere Instanzen dazu sagen beugen.

Ablehnung könnte zb erfolgen weil es keine Aussicht auf Erfolg hat und daher nur die Zeit des Gerichts frisst. Keine Aussicht auf Efolg hat zb eine zwar berichtigte Klage, aber gegen Hussein Oman in Abu Dabi, soll heisten gegen eine Person in einem Land auf das man keinerlei Einfluss hat und wo nicht zu erwarten ist, das er nach Deutschland kommt um seine Strafe zu zahlen. Den man muss ja auch eines im Kopf halten: Die Gerichtskosten muss der Verlierer zahlen und wenn der nicht greifbar ist, der Staat bzw das Justizministerium vorstrecken. Es ist nichtmal vorgesehen, das du das vorstreckst bis du es einklagen kannst....nur um überhaupt ein Urteil zu bekommen. Und Dinge verjähren nunmal, man hat die Verjährung nicht deswegen gemacht, das jemand vorher sich ein Urteil holt das diese Verjährung aushebelt.

Daher sind Richter auch jahrelang in Ausbildung um all diese Dinge zu wissen. Um Urteile nachzulesen, die ihnen genau sagen, nach welchen Kriterien sie entscheiden müssen. Wüsste ich das alles, würde ich auch Richter werden. Wird fast doppelt so gut bezahlt wie mein jetziger Job(der ja auch nicht gerade schlecht bezahlt ist).


Volle Zustimmung, aber ich glaube wir driften etwas von Thema ab. Dass Richter in ihren Entscheidungen frei sind und dass es natürlich eine Rolle spielt welchen Richter man hat, wie er die Sache sieht etc. sind aber alles Dinge, die den Zufall unterliegen und die wir deswegen schlechte in eine, wenn auch laienhafte, rechtliche Beurteilung einfließen lassen können.

In welche Rubrik das dann fällt(Abmahnung wäre zb Zivilrecht oder BGB, im Strafrecht gibts keine Abmahnung) muss man im Einzelfall anschauen.

Und genau das versuche ich hier. Den von tyz genannte Einzelfall mit den mit dem mir zur verfügung stehenden Wissen und den mit zur verfügung stehenden Mitteln so gut es geht zu bewerten. Dass es sicherer ist, sich an einen Anwalt zu wenden, weil der Einfach viel mehr Erfahrung und Hintergrundwissen hat, ist denke ich klar.
 
Dazu möchte ich auch auf die aktuelle Facebook-Diskussion verweisen. Und Facebook wird sicherlich keinen juristisch interessierten Blogger als Berater haben, sondern wohl eher ein Dutzend Fachanwälte. Und die sind der Meinung, das Deutsches Recht nicht gilt, weil sie in Irland sind. Deutschlands Datenschutzbeauftragter sieht das aber anders. Ich glaube also nicht, das momentan hier überhaupt schon eine eindeutige Meinung existiert. Eher eine Tendenz, da es noch keine Anklage gegen Facebook gibt. Das bedeutet, das es keinesfalls sicher ist, das man deutsches Recht auf eine irische Firma anwenden kann.

Das ist ja alles schön und gut, aber tyz möchte seine Dienstes nicht von Irland aus anbieten (er sagte nicht-eu Land).
Ich bin mit dieser "aktuellen Facebook-Diskussion" leider nicht sonderlich vertraut, unter anderem auch weil Facebook mich schlicht nicht interessiert. Vllt kannst du das kurs Zusammenfassen (Falls das möglich ist. Wenn nicht auch nicht schlimm).
Allerdings frage ich mich, warum du einen noch nicht entschiedenen (evtl. nichtmal gerichtsanhängigen?) fall als Referenzfall wählst? Bist du evtl. der Meinung, dass das von mir bereits weiter oben erwähnte Urteil des BGH (Az.: VI ZR 23/09) nicht einschlägig ist? Falls ja, bist du dann auch der Meinung, dass kein aktuelles Urteil einschlägig ist? Denn ansonsten verstehe ich nicht, warum ein noch nicht entschiedener Fall als Referenz dienen soll.

Auch wenn es Urteile gibt die im Wettbewerb gefällt wurden, so sind das Verfahren an denen beide Parteien interessiert waren, das auszufechten und deswegen die Richter die Klage zugelassen haben. Was dann dabei rausgekommen ist, sind Einzelfälle und müssen genau unter den Bedingungen betrachtet werden.

Genau, es sind Einzelfälle. Kein Fall ist wie der andere, aber deswegen nicht Urteile aus der Vergangenheit zu nutzen um die eigene Meinung und Ansicht ber eine Sache zu festigen, halte ich für sehr naiv.

Ob das dann jeweils für einen selbst zu einem positiven oder negativen Aspekt führt oder überhaupt nicht auf den eigenen Webauftritt angwendet werden kann, sollte eben ein Anwalt entscheiden bzw sich anschauen.

Ja, das hatten wir ja hier in Thread schon öfter und ich denke da sind sich auch alle einig. Es gibs aber doch nichts gegen eine juristische Laiendiskussion auszuletzen, oder? Ich diskutiere sehr gerne über solche Sachen, auch wenn meine Qualifikation nicht der eines juristen entspricht, und das ist doch auch völlig in Ordnung, oder?

Und nicht jemand der ein 20 Seiten Urteil auf einen Satz reduziert und diesen dann in eine Diskussion einwirft von der nichtmal ansatzweise Details bekannt sind.

Ich habe doch garnicht reduziert, sondern zitiert. Die Quelle ist in Netz frei verfügbar und ich ging eigentlich davon aus, dass Leute, die sich dafür interessieren, sich das Urteil selbst mal anschauen um sich eine Meinung zu bilden. Warum ich genau dieses Zitat gewählt habe, sollte eig. klar sein - es zeigt kurz und knapp, auf welchen Teil des Urteils ich hinaus will. Wer wissen will worum genau es ging und ob man das hier seiner Meinung nach anwenden kann, das kann sich ja jeder selbst anschauen.

Genau deswegen muss der Anwalt ja auch schweigen. Manchmal hat man eine Geschäftsidee, die man aber nicht public machen will, damit sie keiner "klaut" und somit fehlen hier in der Diskussion völlig die Hintergründe der Frage.

Tatsächlich sind die Informationen etwas dünn gesät. Das mag sich auf die Qualität der Antworten auswirken (weil die dann evtl. so nicht anwendbar sind) oder nicht. Da muss tyz dann halt draus machen was er für richtig hält.


Entschuldigung, die Adresse von CPNpr heisst http://compucoin.org

Aber ich sehe gerade, dass die Seite und auch das Forum nicht (mehr) in deutsch verfügbar ist. Das hat er wohl vorübergehend rausgenommen.



Hmm, ich kann da jetzt nicht erkennen, dass sich die Seite an den deutschen Markt richtet (aber wie du gesagt hast wurde ja auch etwas deutsches rausgenommen). Ich kann da auch nicht erkennen wo der Sitz des Betreibers ist.
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September 29, 2015, 04:11:04 AM
#19
Daher sind Richter auch jahrelang in Ausbildung um all diese Dinge zu wissen.
Bullshit!
5-6 Jahre Jurastudium, 3-5 Jahre Richter auf Probe(also zusammen mit erfahrenen Kollegen arbeiten). Sind ca 10 jahre Ausbildung. Jo, ne, is klar, Bullshit.

Ich sage nur Beurteilung und Zuweisung.

Daneben ist spätestens bei den Bundesrichtern eine genehmigte parteipolitische Ausrichtung der Kandidaten zwingend erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Verfahren, die sich nicht um Lappalien wie den Knallerbsenstrauch drehen, den politisch erwünschten Ausgang nehmen. Damit es keine Ausrutscher gibt, hat man vor die Richter dann noch einen Zwangsanwalt geschaltet, der im Falle des Strafrechts ein politischer Weisungsempfänger ist. Im Falle des Zivilrechts sorgt der Zwangsanwalt dafür, dass das Rechtssystem in den meisten Fällen ein theoretisches Konstrukt bleibt, der den Zugang zum Richter meist erfolgreich verhindert.

Wir sprechen aneinander vorbei, da Du die Theorie betrachtest, ich jedoch die Praxis. Theorie und Praxis haben wenig miteinander zu tun, ausser dass die gleichen Begriffe benutzt werden.
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September 29, 2015, 03:21:35 AM
#18
Daher sind Richter auch jahrelang in Ausbildung um all diese Dinge zu wissen.

Bullshit!


5-6 Jahre Jurastudium, 3-5 Jahre Richter auf Probe(also zusammen mit erfahrenen Kollegen arbeiten). Sind ca 10 jahre Ausbildung. Jo, ne, is klar, Bullshit.
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September 29, 2015, 03:10:16 AM
#17
Daher sind Richter auch jahrelang in Ausbildung um all diese Dinge zu wissen.

Bullshit!
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September 29, 2015, 01:27:53 AM
#16
Ob eine Klage angenommen wird kann der Richter relativ frei entscheiden. Gegen diese Entscheidung können dann Rechtsmittel eingelegt werden. Was heist, er kann nicht absolut frei entscheiden, sondern muss sich dem was höhere Instanzen dazu sagen beugen.

Ablehnung könnte zb erfolgen weil es keine Aussicht auf Erfolg hat und daher nur die Zeit des Gerichts frisst. Keine Aussicht auf Efolg hat zb eine zwar berichtigte Klage, aber gegen Hussein Oman in Abu Dabi, soll heisten gegen eine Person in einem Land auf das man keinerlei Einfluss hat und wo nicht zu erwarten ist, das er nach Deutschland kommt um seine Strafe zu zahlen. Den man muss ja auch eines im Kopf halten: Die Gerichtskosten muss der Verlierer zahlen und wenn der nicht greifbar ist, der Staat bzw das Justizministerium vorstrecken. Es ist nichtmal vorgesehen, das du das vorstreckst bis du es einklagen kannst....nur um überhaupt ein Urteil zu bekommen. Und Dinge verjähren nunmal, man hat die Verjährung nicht deswegen gemacht, das jemand vorher sich ein Urteil holt das diese Verjährung aushebelt.

Daher sind Richter auch jahrelang in Ausbildung um all diese Dinge zu wissen. Um Urteile nachzulesen, die ihnen genau sagen, nach welchen Kriterien sie entscheiden müssen. Wüsste ich das alles, würde ich auch Richter werden. Wird fast doppelt so gut bezahlt wie mein jetziger Job(der ja auch nicht gerade schlecht bezahlt ist).

In welche Rubrik das dann fällt(Abmahnung wäre zb Zivilrecht oder BGB, im Strafrecht gibts keine Abmahnung) muss man im Einzelfall anschauen. Ich habe auch schon Strafzettel wegen Falschparken aus Bayern nach 15Wochen bekommen. Netter Versuch, aber hätte man sich das Porto sparen können. Auch wenn ich wirklich falsch geparkt habe. Nach 3 Monaten ist es verjährt und man kann ihm ins Gesicht lachen und es zugeben.

Dazu möchte ich auch auf die aktuelle Facebook-Diskussion verweisen. Und Facebook wird sicherlich keinen juristisch interessierten Blogger als Berater haben, sondern wohl eher ein Dutzend Fachanwälte. Und die sind der Meinung, das Deutsches Recht nicht gilt, weil sie in Irland sind. Deutschlands Datenschutzbeauftragter sieht das aber anders. Ich glaube also nicht, das momentan hier überhaupt schon eine eindeutige Meinung existiert. Eher eine Tendenz, da es noch keine Anklage gegen Facebook gibt. Das bedeutet, das es keinesfalls sicher ist, das man deutsches Recht auf eine irische Firma anwenden kann. Auch wenn es Urteile gibt die im Wettbewerb gefällt wurden, so sind das Verfahren an denen beide Parteien interessiert waren, das auszufechten und deswegen die Richter die Klage zugelassen haben. Was dann dabei rausgekommen ist, sind Einzelfälle und müssen genau unter den Bedingungen betrachtet werden.

Ob das dann jeweils für einen selbst zu einem positiven oder negativen Aspekt führt oder überhaupt nicht auf den eigenen Webauftritt angwendet werden kann, sollte eben ein Anwalt entscheiden bzw sich anschauen. Und nicht jemand der ein 20 Seiten Urteil auf einen Satz reduziert und diesen dann in eine Diskussion einwirft von der nichtmal ansatzweise Details bekannt sind. Genau deswegen muss der Anwalt ja auch schweigen. Manchmal hat man eine Geschäftsidee, die man aber nicht public machen will, damit sie keiner "klaut" und somit fehlen hier in der Diskussion völlig die Hintergründe der Frage.
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September 28, 2015, 05:32:05 AM
#15
Entschuldigung, die Adresse von CPNpr heisst http://compucoin.org

Aber ich sehe gerade, dass die Seite und auch das Forum nicht (mehr) in deutsch verfügbar ist. Das hat er wohl vorübergehend rausgenommen.

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September 28, 2015, 05:10:33 AM
#14
Ein sehr guter Beitrag @ Chefin. Natürlich ist das verletzen der Allgemeinen informationen eine Ordnungswidrigkeit (die allerdings mit bis zu 50.000€ geahndet werden kann). Die strafrechtliche Seite hatte ich ja garnicht beleuchtet und freue mich daher, dass du das getan hast. Für diesen fall heir könnte das natürlich interessant sein, da tyz meinte, dass er "für einige Zeit nichtmehr in Deutschland" lebt, was sich für mich so anhört als ob er mal wieder zurückkehren möchte und dann kann das ganze natürlich relevant sein.

Auch ist es natürlich interessant die praktische Durchsetzbarkeit zu betrachten. Natürlich kann man gegen Vorschriften und Gesetze verstoßen und natürlich kann man anhand der tatsachen auch obwägen wie wahrscheinlich es denn ist, dass man dabei erwischt wird bzw. dass man dafür geradestehen muss. Das war nur leider nicht die Frage des OP. Allerdings bin ich dennoch froh dass dazu jemand was geschrieben hat.

Ich selbst bezog mich natürlich hauptsächlich auf die Zivilrechtliche Seite und die Möglichkeit eines Mitbewerbers oder einer anderen zuständigen Organisation, auf unterlassung zu klagen.

Man könnte eine Zivilklage anstrengen, die aber abgewiesen wird, solange der Prozessgegner garnicht in Deutschland sitzt

Mit welcher Begründung sollte eine Unterlassungsklage abgewiesen werden? Die Zuständigkeit ergibt sich aus §32 ZPO. Der BGH dazu:

So eine Beratung kostet dich 30-50Euro, Vieleicht auch etwas mehr, aber keinen 100Euro. Ohne ist das ganze ein Minenfeld und auch wenn ich viel Ahnung haben von der Materie, ich sowas nicht ohne Anwalt machen würde. Vorallem wenn du vorher wohl ahnst das es im Grenzbereich sein könnte.

Ein sehr guter Rat. Hier im Forum sind vermutlich nur juristische laien unterwegs. Zwar wird hier immer gern und aufmerksam diskutiert (und das ist auch gut so), aber wenn es nicht gerade eine offensichtliche Antwort gibt, dann ist zumindest in Rechtssachen zu empfehlen, sich bei Bedarf mit einem Fachmann zu beraten.


Wie rechtssicher schätzt Du dann die Webseite von CPNpr ein? Die Seite compucoin.com richtet sich praktisch ausschließlich an deutsche Verbraucher und sowohl er selber als auch sein gesamtes Sockenpuppenteam besteht aus Deutschen. Er betreibt auf der Seite sogar ein deutsches Forum, in dem er alle Beiträge auch selbst verfasst. Manchmal verwendet er für einen Beitrag halt einen seiner zahlreichen Sockenpuppen-Namen. Dass er Deutscher ist, weiß ich, weil er in verschiedenen PMs an mich auch schon sein persönliches Vorbeikommen "angeboten" hat. Seinen Angaben nach wäre es keine große Entfernung zu mir. Wenn es eine Möglichkeit gibt, ihn kostenpflichtig abmahnen zu lassen, würde ich das gerne machen.


Auf "computcoin.com" ist doch garnichts drauf. Ich hab "computcoins.com" gefunden. Das ist ein Forum. Natürlich gelten für Foren auch die Allgemeinen Informationspflichten. Allerdings ist das Forum auf englisch und ich kann auchnicht erkennen dass sich das Angebot speziell an deutsche richtet.
Meintest du denn dieses Forum oder was unter "computcoin.com" was anderes, was jetzt aber gelöscht wurde?
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September 28, 2015, 12:47:09 AM
#13
Was ist Impressumspflicht?

Vergehen, Straftat, Ordnungswidrigkeit?

Den für jede dieser Punkte gelten total unterschiedliche Regeln. Straftaten sind Offizialdelikte, Vergehen können Offizialdelikte sein(hier gibts auch welche die erst auf Anzeige hin behandelt werden). Offizialdelikt heist, das der Staatsanwalt tätig werden muss sobald er davon erfährt.

Ordnungswidrigkeit hat erstmal nichts mit dem Staatsanwalt zu tun. Aber sie muss in einer bestimmten Frist zugestellt werden und zwar in Deutschland bzw neuerdings wohl auch EU-Weit, aber dann über Rechtshilfe zwischen den Ländern.

Nur wenn man einen Straftat begeht in der ein Staatsanwalt Anklage erhebt spielt der Aufenthaltsort keine Rolle mehr. Man kann erscheinen oder wegbleiben, je nach Schwere wird einfach nur ein Haftbefehl für Deutschland oder International ausgestellt. Es kann nicht in Abwesenheit des Angeklagten verhandelt werden(in diesen Fällen).

Bei Vergehen kann auch ein Strafbefehl des Staatsanwalts ergehen, dieser muss dann allerdings rechtssicher zugestellt werden. Im Ausland soweit ich weis nur möglich, wenn die ausländischen Behörden mitspielen. Nur dann kann er rechtskräftig werden.

Nichts davon trifft auf die Impressumspflicht zu. Sie ist eine Regel die auf BGB zurück geht(Zivilrecht) und dann ins TMG mit eingepflegt wurde. Folglich wird es wahrscheinlich nicht dazu kommen, das ein Staatswanwalt sich damit beschäftigt, auch wenn er für TMG grundsätzlich zuständig wäre. Man könnte nun zwar eine Abmahnung erlassen, aber sie nicht Rechtssicher zustellen, daher spart man sich das Geld. Man könnte eine Zivilklage anstrengen, die aber abgewiesen wird, solange der Prozessgegner garnicht in Deutschland sitzt. Welche Länder(und das sind nicht ausschliesslich EU-Länder) nun Rechtsabkommen mit Deutschland haben die auch Zivilstreitigkeiten berücksichtigen musst du bei einem Anwalt erfragen). Schweiz zb könnte trotz Nicht-EU Probleme machen bei solchen Klagen. Und wiederum einige östliche EU-Länder sind safe. Da gibts keine pauschale Aussage.

Sehr einfach zu erkennen ist das bei zb chinesischen Onlineshops die DHL als Versandoption anbieten. Das ist mehr als eindeutig auf Deutschland gerichtet, trotzdem kein Impressum. Man kann einfach keinen Verantwortlichen benennen. Es sei den die Shopbetreiber benennen ihn und geben die Info raus. Dann aber wäre es doch auch kein problem mehr einfach etwas auf die Webseite zu schreiben...wenn man es sowieso jedem auf Nachfragen sagt. Auch ist es Unsinn einerseits die Domain auf realen Namen zu führen aber dann kein Impressum anzugeben. Wenn aber der verantwortliche nicht bekannt ist und nicht ermittelt werden kann kann auch keiner angeklagt werden. Ein Urteil in der Form: der Betreiber des Blogs wird verurteilt...ohne ihn eindeutig als Person zu benennen gibt es nicht.

Für den Blog gilt also: wenn die Domainanmeldung nichts hergibt und man sich selbst nicht outed gibts kein Urteil im strafrechtlichen Bereich. Und im zivilrechtlichen Bereich muss man die Person benennen und der Richter muss rechtssicher Vorladungen zustellen. Dann müssen auch noch die Vorraussetzungen erfüllt werden, die ein Versäumnissurteil ohne Anwesenheit des Prozessgegners möglich machen. Sowas wie Gefahr in Verzug, also eine nachweisbare noch andauernde Schädigung. Und spätestens beim Blog dürfte ein Schaden kaum nachweisbar sein.

Pauschal kann man aber leider garnichts sagen, es kann so oder so sein, es kommt auf den Inhalt des Blogs an, auf das Land in dem du dich befindest usw. Machst du zb indirekt Werbung für Bitcoin.de indem du sie als bester Exchange für Deutschland beschreibst könnte das schon als Werbung ausgelegt werden. Deswegen würde ich ein paar Euro für eine Beratung beim Anwalt investieren.

Mit den Halbwahrheiten die hier teilweise genannt werden kommst du nicht weiter. So wie jahre lang das Hamburger Urteil zu Link-Haftung immer wieder herangezogen wurde, in allen Köpfen präsent war aber praktisch nichts bewirkt hat. Mit einem Disclaimer kann man sich nicht vom Inhalt distanzieren. Man kann einen Link setzen und nichts genau wissen, das er illegale Dinge aufzeigt. Aber wenn ich zb weis, das der Link direkt auf ein Bild eines nakten minderjährigen Mädchens zeigt kann ich mich noch so oft distanzieren, ich werde wegen Verbreitung angeklagt. Weil die Menschen eben nur das lesen, was ihnen ins Kalkül passt, meinen ein mehrseitiges Urteil mit einem Satz allgemeingültig wiedergeben zu können. Das Hamburger Urteil besagte übrigens lediglich, das man sich den Inhalt nicht zu eigen macht, wenn man sich davon distanziert und damit auch klarmacht, das es um zumindest nicht lesenswerte Inhalte geht bzw ersichtlich wird was da kommt. Es ging um ein negatives Werturteil, das aber mit einem Link zur kritisierten Seite führte. So in der Art: ich hasse diese Nazis die auf www.vollspacken.kz ihren Mist ablassen....und man hat den vollspacken.kz-Link dann angeklagt. Und die Menschheit hat draus gemacht, das es reicht, ich distanziere mich zu sagen um jedwelche Links zu setzen. Aber wenn du auf solche Meinungen deine Rechtssicherheit aufbauen willst, bitte.

So eine Beratung kostet dich 30-50Euro, Vieleicht auch etwas mehr, aber keinen 100Euro. Ohne ist das ganze ein Minenfeld und auch wenn ich viel Ahnung haben von der Materie, ich sowas nicht ohne Anwalt machen würde. Vorallem wenn du vorher wohl ahnst das es im Grenzbereich sein könnte.
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Activity: 36
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September 27, 2015, 10:39:24 AM
#12
Wie rechtssicher schätzt Du dann die Webseite von CPNpr ein? Die Seite compucoin.com richtet sich praktisch ausschließlich an deutsche Verbraucher und sowohl er selber als auch sein gesamtes Sockenpuppenteam besteht aus Deutschen. Er betreibt auf der Seite sogar ein deutsches Forum, in dem er alle Beiträge auch selbst verfasst. Manchmal verwendet er für einen Beitrag halt einen seiner zahlreichen Sockenpuppen-Namen. Dass er Deutscher ist, weiß ich, weil er in verschiedenen PMs an mich auch schon sein persönliches Vorbeikommen "angeboten" hat. Seinen Angaben nach wäre es keine große Entfernung zu mir. Wenn es eine Möglichkeit gibt, ihn kostenpflichtig abmahnen zu lassen, würde ich das gerne machen.
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September 27, 2015, 09:33:30 AM
#11
Danke Aswan für die ausführliche Erklärung.
Kein Problem. Es wäre natürlich wünschenswert wenn die anderen, besonders die, die anderer Meinung sind, auch erklären würden warum =/



wie schon erwähnt

Du hast dich extra angemeldet um etwas, was deiner Meinung nach "schon erwähnt" wurde, nochmal zu wiederholen? Naja gut...

wenn du nich in deutschland und erst rech nicht in der eu wohnst

Wenn er nicht in deutschland, aber in der EU wohnt (Europäisches Sitzland nach §2a TMG), dann gilt das sogenannte Herkunftslandprinzip (§3 TMG), nach dem nur das Recht des Landes, in dem der Diensteanbieter seinen Sitz hat, anwendbar ist.
Hat ein Diensteanbieter also in einem EU-Land, in dem es für ihn keine Impressumspflicht gibt, seinen Sitz, so muss er auch kein Impressum führen; selbst dann, wenn er in Deutschland seine Dienste bewirbt und anbietet.
Das gilt aber nur für die EU. Ein Diensteanbieter, der seinen Sitz nicht in der EU hat, kann sich darauf auch nicht berufen. Daher ist es meiner Meinung nach genau andersrum. Wenn er nicht in deutschland, aber in der EU wohnt, dann ist es kein Problem. Wenn er aber nicht in deutschland und nicht in der EU wohnt, dann unterliegt er den Allgemeinen Informationspflichen.

Ich würd daher gerne wissen, warum du der Meinung bist, dass hier keine Pflicht zum führen eines Impressums besteht und besonders, warum das wohnen außerhalb der EU eher vond er Impressumspflicht befreien soll als das wohnen innerhalb der EU in deinem Land, in den diese Allgemeinen Informationspflichten nicht für ein solches Angebot bestehen (wobei wir natürlich nicht wissen was genau der "kleine Dienst" sein soll).

sollte das kein problem sein   .

Woher weißt du, dass es kein Problem ist? Wir kenne weder das Thema des blogs, noch dem Umfang des "kleine[n] Dienst[es]" und deshalb auch nicht die (potentiellen) Mitbewerber. Deshalb können wir auch nicht annäherend erahnen in­wie­fern einer diesen Mitbewerber evtl. auf Unterlassung klagen wird. Wir haben dafür einfach zu wenig Informationen. Den guten also möglicherweise durch das abtun des Sachverhalts als "kein problem" ins offene Messe laufen zu lassen, finde ich einfach nicht richtig.

empfehelnswert ist es, wenn du auch keine de-domain verwändest. dann macht die sprache auch keinen unterschied mehr.

Die Relevanz der Sprache ist nicht meiner Meinung nach nicht von der Domain-Endung abhängig. Wenn sich die Seite beispielsweise ausschließlich an Polen wendet (nicht speziell an in DE lebende Polen) und die Vertragssprache bei Inanspruchnahme des Dienstes auch polnisch ist und der Dienst auf polnisch und in Polen beworben wird, der Diensteanbieter eine .de Domain nutzt aber nicht in der EU wohnt, warum sollten dann die Allgemeinen Informationspflichten nach §5 TMG anzuwenden sein? Welches "kollektiven Interessen der Verbraucher" in Deutschland könnte denn beeinträchtigt sein, wenn kein Impressum angegeben ist? Welche Wettbewerbsbeziehungen auf dem deutschen Markt könnten denn dadurch beeinträchtigt werden werden?
Ich denke hier kommt man sehr schnell zu dem Schluss, dass die Spräche der Website nichts mit der Domain-Endung zu tun hat. Stattdessen ist relevant, an wen genau sich das angebot richtet.

es handelt sich hierbei um keine rechtsberatung. wenn du 100% sicher gehen willst, dann befrag einen anwalt.

Sei mir nicht böse, aber mangels näherer Erläuterung deiner Tipps halte ich diesem hier für den einzig guten. Wie fronti aber shcon sagte, bringt eine Anwaltliche Beratung nicht zwangsweise 100%ige Sicherheit.

Es handelt sich um eine com-Domain.

Wie bereits erwähnt ist die Domain-Endung nicht relevant. Erklären möchte ich mit den Dingen, die ich bereits wiederholt beschrieben habe. Dort wird kein Geltungsbereich für bestimmte Domains festgelegt und es werden auch keine Domains von der Geltung ausgeschlossen. Vielmehr wird darum klar, dass es sich um Vorschrifte handelt, deren Anwendungskriterien andere als die Endung der Domain sind.

Edit: Wenn man selbst nicht im Impressum auftauchen will, dann kann man auch jemanden dafür bezahlen, dass dieser sich dafür zur Verfügung stellt. Anwälte bieten sowas teilweise an.
newbie
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Merit: 0
September 27, 2015, 08:14:20 AM
#10
Es handelt sich um eine com-Domain.

wie schon erwähnt, wenn du nich in deutschland und erst rech nicht in der eu wohnst, sollte das kein problem sein.empfehelnswert ist es, wenn du auch keine de-domain verwändest. dann macht die sprache auch keinen unterschied mehr.

es handelt sich hierbei um keine rechtsberatung. wenn du 100% sicher gehen willst, dann befrag einen anwalt.

CPNpr ist aber Deutscher und wohnt auch in Deutschland.
tyz
legendary
Activity: 3360
Merit: 1533
September 27, 2015, 07:46:17 AM
#9
Es handelt sich um eine com-Domain.

wie schon erwähnt, wenn du nich in deutschland und erst rech nicht in der eu wohnst, sollte das kein problem sein.empfehelnswert ist es, wenn du auch keine de-domain verwändest. dann macht die sprache auch keinen unterschied mehr.

es handelt sich hierbei um keine rechtsberatung. wenn du 100% sicher gehen willst, dann befrag einen anwalt.
sr. member
Activity: 474
Merit: 500
September 27, 2015, 07:40:17 AM
#8
Frag doch mal CPNpr. Er hat ein "fähiges", deutsches Entwicklerteam, das aus ihm selbst und 8 seiner Sockenpuppen besteht, und betreibt eine deutsche Webseite, mit der er versucht, Anfängern ihr Geld aus der Tasche zu ziehen. Er weiß, wie man sich als Deutscher der Impressumpflicht entziehen kann.
You made my day ^^
newbie
Activity: 36
Merit: 0
September 27, 2015, 01:27:46 AM
#7
Frag doch mal CPNpr. Er hat ein "fähiges", deutsches Entwicklerteam, das aus ihm selbst und 8 seiner Sockenpuppen besteht, und betreibt eine deutsche Webseite, mit der er versucht, Anfängern ihr Geld aus der Tasche zu ziehen. Er weiß, wie man sich als Deutscher der Impressumpflicht entziehen kann.
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September 26, 2015, 06:01:15 PM
#6
. wenn du 100% sicher gehen willst, dann befrag einen anwalt.

kein Anwalt wird dir Je eine 100% sicherheit geben Smiley
newbie
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September 26, 2015, 02:14:42 PM
#5
wie schon erwähnt, wenn du nich in deutschland und erst rech nicht in der eu wohnst, sollte das kein problem sein.empfehelnswert ist es, wenn du auch keine de-domain verwändest. dann macht die sprache auch keinen unterschied mehr.

es handelt sich hierbei um keine rechtsberatung. wenn du 100% sicher gehen willst, dann befrag einen anwalt.
tyz
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September 26, 2015, 07:26:24 AM
#4

Demnach würde ich sagen, dass in deinem Fall die nötigen Angaben nach §5 TMG verpflichtend sind.
Wenn jemand anderer Meinung ist, immer her damit Smiley


Danke Aswan für die ausführliche Erklärung. Meine Vermutung ging auch eher dahingehend, das es davon abhängt für welche geographische Zielgruppe die Seite ist.
legendary
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September 26, 2015, 06:36:44 AM
#3
Hi tyz, sofern mir bekannt ist:
Du brauchst nur ein Impressum, sofern du deine Seite in Deutschland oder einem Impressum-pflichtigem Land hostest.
Ich kann es aber nicht beschwören!

MfG Christian

Nein, denn die Allgemeinen Informationspflichten nach §5 TMG gelten "für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird." Die einzige Ausnahme ist eine nicht geschäftsmäßig betrieben Website, was hier (Blog und "kleine[r] Dienst") offensichtlich nicht der fall ist.


Hallo,
ich plane eine Blog mit einem kleine Dienst zu erstellen. Die Seite wird auf Deutsch sein. Ich wohne und lebe aber im Moment für einige Zeit nicht mehr in Deutschland bzw. in einem EU-Land, sondern in einem Land wo es keine Impressumpflicht gibt. Da aber der Dienst an Besucher im DACH-Raum gerichtet ist, frage ich mich ob eine Impressumspflicht trotzdem nötig ist?

Danke und Gruß
tyz

Ob die Impressumspflicht nötig ist, ist wohl Ansichtssache, aber ob die Allgemeinen Informationspflichten nach §5 TMG auf einen solchen Blog und "kleine[n] Dienst" anwendbar und somit verpflichtend sind, können wir uns mal anschauen:

Da du nicht in DE wohnst, muss man sich natürlich fragen ob deutsches Recht in deinem Fall anwendbar wäre. Würdest du innerhalb der EU wohnen, so würde bzgl. der Allgemeinen Informationsplichen wohl ausschließlich das Recht des Landes gelten, in dem du wohntest (§2a TMG - Europäisches Sitzland).
Da du aber außerhalb der EU wohnst, kannst du dich hierauf nicht berufen.
Evtl. ist für dich das Urteil des OLG Hamm (Az. 4 U 100/13) interessant. Hier heißt es in der Urteilsgebründung:

Quote from: Az. 4 U 100/13
Nach dem hier maßgeblichen Art. 6 Abs. 1 Rom-II-VO ist dabei das Recht des Ortes anwendbar, an dem die Marktinteressen der Konkurrenten oder die kollektiven Interessen der Verbraucher beeinträchtigt werden können. Bei einer auf deutsche Verbraucher zielenden und in Deutschland abrufbaren Werbung ist daher deutsches Recht anzuwenden

Demnach würde ich sagen, dass in deinem Fall die nötigen Angaben nach §5 TMG verpflichtend sind.
Wenn jemand anderer Meinung ist, immer her damit Smiley
sr. member
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September 25, 2015, 02:05:43 PM
#2
Hallo,
ich plane eine Blog mit einem kleine Dienst zu erstellen. Die Seite wird auf Deutsch sein. Ich wohne und lebe aber im Moment für einige Zeit nicht mehr in Deutschland bzw. in einem EU-Land, sondern in einem Land wo es keine Impressumpflicht gibt. Da aber der Dienst an Besucher im DACH-Raum gerichtet ist, frage ich mich ob eine Impressumspflicht trotzdem nötig ist?

Danke und Gruß
tyz
Hi tyz, sofern mir bekannt ist:
Du brauchst nur ein Impressum, sofern du deine Seite in Deutschland oder einem Impressum-pflichtigem Land hostest.
Ich kann es aber nicht beschwören!

MfG Christian
tyz
legendary
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September 25, 2015, 08:55:47 AM
#1
Hallo,
ich plane eine Blog mit einem kleine Dienst zu erstellen. Die Seite wird auf Deutsch sein. Ich wohne und lebe aber im Moment für einige Zeit nicht mehr in Deutschland bzw. in einem EU-Land, sondern in einem Land wo es keine Impressumpflicht gibt. Da aber der Dienst an Besucher im DACH-Raum gerichtet ist, frage ich mich ob eine Impressumspflicht trotzdem nötig ist?

Danke und Gruß
tyz
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