Vielleicht erst Mal genau lesen und dann bellen. Es geht hier um das elektronische Speichern bzw. Kopieren des Personalausweis, das verboten oder zumindest fragwürdig ist. Ich denke nicht, dass es rechtswidrig ist, sich den Ausweis zeigen zu lassen und sich z.B. die Adresse zu notieren. Genauso ist es sicherlich nicht rechtswidrig, wenn dein Geschäftspartner seinen Ausweis selbst einscannt und ihn dir freiwillig schickt. Wenn es aber um ein Geschäft geht, und der Geschäftspartner sein Geld wiederhaben möchte (oder ähnliche Konstellation), dann kann man die Ausweiskopie nicht verlangen.
Das ist leider recht subjektive Semantik, die von mir aus jemand anders klären soll: Dass ich in dem konkret beschriebenen Fall einen Ausweis will, ist schlicht und einfach irgendetwas zwischen höflichst bitten und nötigen. Das Geld bleibt halt so lange liegen und die Transaktion wird eingefroren, um möglicherweise geschädigten Personen die Möglichkeit zu geben, sich zu melden.
In gewissen Fällen, und das schließt
pauschal gewerbliche Transaktionen ab einer gewissen Summe mit ein, habe ich als Gewerbetreibender die gesetzliche Pflicht, die Daten im Ausweis aufzunehmen. Genauso, wenn Geld fragwürdigen Ursprungs im Spiel ist, was hier der Fall wäre.
Wenn du einen Wagen für mehr als 15.000 Euro bar kaufen willst und der Autohändler deine Daten nicht feststellt und festhält, dann such dir einen Anwalt und lass ihn abmahnen. Eine Kopie ist dafür zulässig, die Daten als Aquarell abzumalen auch. Wenn du mir erklärst, wie man das im Fernabsatz anders machen soll, als nach einem Foto oder Scan zu fragen (hat halt nicht jeder ein Gerät für digitale Signaturen mit dem E-Perso daheim), lasse ich mich gerne belehren.
Ich denke, hier treffen gewisse Strömungen aufeinander, die per se nicht wirklich in entgegengesetzte Richtungen zeigen. Ich schätze jedermanns Anonymität und werde jedem, der mir einen Stapel Bargeld in die Hand drückt, eine entsprechende Menge an Bitcoins verkaufen, ohne überhaupt den Namen der Person zu kennen. Natürlich im gesetzlichen Rahmen, da gibt es Freibeträge (und ich kann mir Gesichter nicht gut merken, keine Ahnung, ob der dieses Monat schon mal da war...).
Eine andere Sache ist es, wenn bereits offensichtlich ist, dass etwas im Argen liegt, während bereits Schuldenverhältnisse bestehen. Ich kann nicht für jede schräg aussehende Transaktion für 1,5 Stunden auf der Wache sitzen und genau erklären, wie ich vermute, dass das jemand anders sein könnte, der mir da gerade Geld auf mein Konto überwiesen hat. Und auch, wenn ich den Spruch hasse wie die Pest (und deshalb etwas umtexte): Der, der reinen Gewissens ist, wirft mir normalerweise auch das erste .jpg zu. Letztens eine Kopie von einem VonundZu aus Garmisch bekommen, musste ich lachen, dann löschen.
Nichts desto trotz bedanke ich mich für den Hinweis darauf, dass es mit der Forderung nach Ausweiskopien Probleme geben kann und entschuldige mich dabei auch gleich für mein "Bellen". Es wird wohl nicht jeder einen Onlineshop betreiben, in dem AGB angeklickt werden müssen, welche eine entsprechende Klausel erhalten.
Deshalb ein Update zu dem Artikelchen oben:
Prävention Option #2: Eine Möglichkeit, um den erlaubten Zugriff auf das entsprechende Bankkonto durch den Bitcoin-Käufer zu überprüfen, welche in dem geschilderten Szenario gut funktionieren sollte, wäre eine Cent-Überweisung auf das Konto, von dem die Bezahlung erfolgt ist. Man überweist 0,01 € zurück und setzt "Butterbrot" in den Betreff. Wenn der Käufer das Codewort lesen kann, ist ein passiver Zugriff auf das Konto möglich, was in diesem Fall gut genug sein sollte.
Prävention Option #3: Führerschein. Stromrechnung. Bild der offenen Haustür as seen in Google Earth. Post des Nachbarn. Facebook-Account der Ex-Freundin. Führungszeugnis. Meldeschein. Ärztliches Attest der Gesundheit. Ärztliches Attest der Krankheit (Krankheit geschwärzt).
Prävention Option #4 (Nur nach vorheriger Abmachung): Man bittet um eine Postadresse, an die man einen Private Key aus bitaddress.org o.ä. versendet. Wenn der Käufer den Key erhalten hat, überweist man die Bitcoins auf die Adresse. So ist zumindest eine Postanschrift vorhanden.
Nicht vergessen: Wer Bitcoins per Banküberweisung kaufen will, der hat zumindest kein Problem, seine Kontodaten herzugeben, wieso sollte dann plötzlich eine Linie überschritten werden, wenn es um weitere Details geht?
(edit: Typos...)