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Topic: Ist paysafe online ankauf strafbar? nicht Agbs (Read 1281 times)

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August 21, 2014, 05:32:50 AM
#3
danke für die aufklärung chefin
legendary
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Wenn du mit strafbar eine gesetzliche Strafe meinst....nein.

Wenn du meinst, ob Paysafe es nicht erlaubt, musst du in die AGB schauen.

Dinge die in den AGB geregelt sind führen nicht zu einem Strafverfahren sondern zu einem Vertragsbruch. Ein Vertragsbruch ist NICHT strafbewehrt, also wenn ich einen Vertrag breche muss ich keine Strafe an den Staat zahlen. Es ist ein rein zivilrechtliches Ding. Es kann allerdings Vertragsstrafen an den Vertragspartner geben, die dann Gewinnausfälle oder wirtschaftliche Nachteile ausgleichen sollen. Sowas ist aber eher als Schadenersatz den als Strafe zu bezeichnen. Allerdings wird der Begriff Vertragsstrafe benutzt, dadurch kommt man ein bischen ins Schleudern.

Erst wenn man durch den Vertragsbruch nicht nur AGB sondern ein Gesetz verletzt kann es zu einer gesetzlichen Strafe kommen. zB wenn man Vorkasse verlangt, dann aber nicht liefert. Dies ist nicht nur ein Vertragsbruch sondern Betrug und damit gesetzeswidrig.

Wenn man zb ein Auto bestellt, aber es dann nicht abnimmt ist das Vertragsbruch und keine Strafsache. Es wird dann wohl dazu kommen, das eine Vertragsstrafe an den Händler gezahlt werden muss. Diese darf aber nur seine Unkosten decken, keine "Rache" sein, also keine Bestrafung.

Wie gesagt, ob Paysafe es in seinen AGB verbietet oder wie der Handel von Paysafe erlaubt ist, muss man in den AGB nachlesen. Strafrechtlich kann einem nichts passieren, sofern man natürlich alles ordentlich anmeldet. Das gewerbeamt und das Finanzamt prüfen allerdings nicht die rechtmässigkeit in vertragsrechtlicher Hinsicht. Man kann nicht sagen: Das Finanzamt hat Steuern kassiert also muss das Geschäft erlaubt sein und eure AGB gesetzeswidrig.  Das Finanzamt kassiert auch bei AGB-Verletzung erstmal Steuern aus dem Gewinn. Ob man die Zurück holen kann hängt von den Umständen ab.
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kennt sich jemand damit aus?
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