Weiß jemand ob sowas funktionieren würde?
Du musst darauf achten, was genauo als Mindesteingang definiert ist. Das kann Gehaltseingang oder Geldeingang sein.
Bei vielen Konten gelten (Eigen)Überweisungen nicht dazu. Es muss sich um ein Gehaltseingang handeln. Dies kann der Lohn, die Rente, Pernsion, Bafög oder auch Leistungen der Sozialhilfe sein. Ist das nicht der Fall, sind Kontoführungsgebühren zu zahlen.
Allerdings schreiben viele Banken, dass es sich bei den Geldeingängen z.B um Lohn, Pension oder Rente handeln muss. Auf dieses "zum Beispiel" beziehen sich nun viele Erfahrungsberichte im Internet, dass es eben nur ein Beispiel ist und Eigenüberweisungen funktionieren.
Jetzt kann man natürlich auf die Idee kommen und auf die Eigenüberweisung z.B. "Gehalt" schreiben. Das ist aber dann völlig irrevelant, da bei der Bankbuchung sogenannte Geschäftsvorfallcodes (GVC) generiert werden. Für Lohn-, Gehalts und Rentenzahlungen ist dieses die 053.