Hallo zusammen,
ich muss das Thema Besteuerung von Kryptowährungen (Mining) leider doch nochmal aufgreifen. Ich habe zwar viel in diesem Forum über das Thema gelesen, aber bin nicht wirklich zu
einer aussagekräftigen Antwort gekommen.
Daher stelle ich die Frage jetzt einmal etwas gezielter im Bezug auf mein Vorhaben.
Ich bin wohnhaft in Deutschland und als Angestellter in einem Unternehmen als „nicht selbstständige Tätigkeit“ beschäftigt.
Zusätzlich betreibe ich zu Hause eine PV-Anlage als Unternehmer, nicht als Kleinunternehmer!!!
Nun beschäftige ich mich bereits seit einigen Monaten mit dem Thema Mining von Kryptowährungen und möchte dieses gerne offiziell als
zweites Standbein betreiben. Mein Ziel war es im Laufe der nächsten Wochen zuerst einmal 1 Rig aufzusetzen und später irgendwann mal das zweite,
mit denen ich wenn es gut läuft einen Jahresumsatz von ca. 8.000€ - 12.000€ erreichen kann.
Normalerweise würde man jetzt den Weg des „Kleinunternehmers“ gehen, da hier im Bezug auf Administrative Dinge und steuerrechtliche Angelegenheiten
der Aufwand sehr überschaubar ist.
Da ich aber bereits eine PV-Anlage auf meinen Namen als Unternehmer (nicht Kleinunternehmer) gegenüber dem Finanzamt angemeldet habe,
kann ich kein weiteres Unternehmen mehr als „Kleinunternehmer“ anmelden. Natürlich könnte man hier jetzt eine GbR gründen, oder das Ganze einfach auf
den Ehepartner anmelden, wenn er damit einverstanden ist.
Ich habe aber auch die Möglichkeit das Ganze als "Unternehmer" laufen zu lassen, was den Vorteil hat, das man dann wiederum die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann.
Gleichzeitig bin ich als „Unternehmer“ aber auch Umsatzsteuerpflichtig. Und genau hier fängt das eigentliche Thema an.
Nach deutschem Steuerrecht muss die Umsatzsteuer aber dort abgeführt werden, wo die Kryptowährung entsteht und zwar am „Ort der Betriebsstätte“.
In diesem Fall müsste das der Mining-Pool-Betreiber sein. Da diese sich aber meistens in Nachbarstaaten innerhalb der EU, oder auch größtenteils in Asien befinden, bin ich
soweit ich das richtig verstanden habe verpflichtet nachzuweisen, dass dort auch die Umsatzsteuer abgeführt wurde. Dafür greift dann soweit ich das richtig verstanden habe das „Reverse Charge“ Verfahren.
Was mich nun beschäftigt und mir auch noch unklar ist, sind folgende Fragen:
1. Gibt es irgendwo eine Aufstellung im Netz, welche Mining-Pools offiziell in Deutschland oder innerhalb der EU laufen und steuerrechtlich überhaupt erfasst sind?
2. Führen diese dann automatisch die Umsatzsteuer am Jahresende ab?
3. Welche Dokumentation/Aufstellung müsste ich dann am Jahresende bekommen, bzw. vom Mining-Pool-Betreiber anfordern?
4. Gibt es Erfahrungen mit asiatischen Pools? Kommt man hier überhaupt an irgendwelche Dokumente ran?
Ich habe zwar schon versucht direkt mit dem FA zu sprechen und auch meinen Steuerberater angesprochen. Leider ist bei beiden aber das ganze Thema „Mining & Kryptowährungen“ Neuland.
Deswegen hoffe ich dass hier im Forum jemand dabei ist, der im besten Fall genau so etwas schon mal umgesetzt hat und mir ein paar Ratschläge geben kann.
Vorab schon mal ein großes Dankeschön :-)