"Der Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten wird um Finanzdienstleistungen mit bestimmten Kryptowerten und das Kryptoverwahrgeschäft als neue erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung erweitert."
Was bedeutet dies für das Aufstellen von Bitcoin Automaten und für Bitcoin Wallets?
Muss ich mich als Endkunde bei jedem Aufsteller eines Bitcoin Automaten komplett verifizieren? Das bereits ab dem ersten Euro oder gibt es Freigrenzen?
Bin kein Anwalt, deshalb ist das nur meine private Auffassung der neuen Regulierung.
Ein Kauf oder Verkauf von Crypto ist keine Finanzdienstleistung.
Eine Finanzdienstleistung ist immer etwas im Namen des Kunden.
Also zB Coins verwahren, eine Transaktion ausführen etc.
Der reine Kauf/Verkauf hat damit mE nichts zu tun.
Verkauft man zB auf einer Börse coins, so läuft es meistens folgendermassen ab:
Man sendet zuerst seine Coins hin.
Später macht man eine Verkaufsorder.
In der Zwischenzeit bewahrt die Börse die Coins auf, DAS ist eine Finanzdienstleistung!!!
Anderes Beispiel:
Man sendet Coins an einen Reseller. Der macht ein Angebot, man sendet, der Handel findet statt und man bekommt automatisch annähernd in Echtzeit sein Geld.
Hier wird nichts aufbewahrt. Das ist KEINE Finanzdienstleistung.
Verifizieren muss man sich bei jeder Bargeld-Transaktion beim Händler spätestens ab 10000.- sowieso.
Das, was die ATMs der Firma shitcoins.club hier machen, dürfte auch vor der neuen Regelung sowieso schon Rechtswidrig sein.
Ich weis nicht, ob es neben der 10k Grenze, spezielle Grenzen für Bargeld an Automaten(also auch zB Getränkeautomaten) gibt.
Müssen jetzt alle Wallets Non-Custodial Wallets werden, damit der Anbieter kein Verwahrgeschäft betreibt?
Müssen diese Wallets zusätzlich noch die User verifizieren oder ist dies nicht erforderlich, wenn es Krypto-Only ist?
Nein, alle wallets können so weiterexistieren, aber alle custodial Wallets müssen nun KYC verlangen.
Das hat nichts mit Crypto-only zu tun.
Damit unterliegen alle kleinen Custodialwallets den Bafinauflagen und Anforderungen.
Viel Spaß! Es wird damit unbezahlbar, so etwas in Deutschland zu betreiben.
Und alle werden eben in die Seychellen ausweichen und einfach so weitermachen.
Es ist einfach lächerlich zu meinen, die ganze Cryptowelt würde nun sich in Deutschland registrieren...
Aber es wird auch dazu führen, daß nur noch ganz wenige(bzw. gar keine) Dienste hier zB Bezahlen über Krypto-Creditcard anbieten können.
Und Custodialwallets bzw. Dienste die das Voraussetzen, werden nur noch unter dem Dach einer Bank gehen.
Crypto soll möglichst nur noch über Banken laufen.
(Dabei gehts bei Crypto darum, eben Banken und Nationen aussen vor zu lassen....)
Kurz gesagt, Deutschland hat damit de Fakto Crypto totreguliert.
Das zeigt mal wieder, daß unter dem
Vorwand der Geldwäschebekämpfung hier Cryptonutzung möglichst verhindert werden soll.
Das Gesetz sagt ganz klar, daß alleine das Aufbewahren von Coins für seine Kunden eine Finanzdienstleistung ist, vergleichbar mit dem Anbieten eines Bankkontos für seine Kunden.
Ein Grund mehr, seine Coins nur in Non-Custodial Wallets aufzubewahren.
K.A. wo da Gesetze in der Schweiz oder Österreich abweichen.
Schweiz ist schon mal nicht EU, da ist vieles anders...