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Topic: Kryptoverwahrgeschäft (Read 270 times)

legendary
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December 16, 2019, 05:03:10 AM
#13
Bottlepay hat mitgeteilt, dass wegen der Umsetzung der 5 Geldwäscherichtlinie der Betrieb einer Custodial-Wallet eingestellt werden muss:

https://bottlepay.helpscoutdocs.com/article/40-official-announcement-on-the-shutdown-of-bottle-pay

Wenn es eine Non-Custodial Wallet wäre, oder UK zum 31. Januar aus der EU aussteigt, dürften die dann weiter machen?

Außer die UK passt ihre Geldwäscherichtlinien an die EU an dann ja -- zumindest so wie ich das verstehe.

Die größere Frage wäre in dem Fall allerdings was am 31. Januar dann tatsächlich passiert, bis jetzt ist der ganze Brexit Prozess ja ein eher schleppender Vorgang mit viel Rechts-Unsicherheit.

Und vielleicht relevanter, was zwischen dem in Kraft treten der Regelung am 10. Januar und dem etwaigen Brexit am 31. Januar passieren soll. Nachdem Bottlepay nicht vor hat diese Geldwäscherichtlinie umzusetzen müssten sie so oder so zumindest temporär dicht machen und alle Accounts schließen.
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December 16, 2019, 02:48:20 AM
#12
Wenn sie Non Custodial wären dann ja.
Mit UK denke ich mal ist bezogen auf Brexit Austritt ?
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December 16, 2019, 02:42:02 AM
#11
Bottlepay hat mitgeteilt, dass wegen der Umsetzung der 5 Geldwäscherichtlinie der Betrieb einer Custodial-Wallet eingestellt werden muss:

https://bottlepay.helpscoutdocs.com/article/40-official-announcement-on-the-shutdown-of-bottle-pay

Wenn es eine Non-Custodial Wallet wäre, oder UK zum 31. Januar aus der EU aussteigt, dürften die dann weiter machen?



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November 30, 2019, 04:07:14 AM
#10
Klar,
und dann soll man sich rechtfertigen,
warum man wieviel Coins an wen zahlt oder von wem empfängt,
wofür das ist, und woher man selber oder der Partner das Geld hat,so wie heute bei Sepas.
Oder es wird einem der Zugang zum eigenen Konto mal eben (vorübergehend)gesperrt, so wie es häufig bei Debitkarten ist.
Nein Danke, das ist kein Fortschritt sondern für den Benutzer ein Rückschritt.
Was das für den Standort Deutschland bei dieser zukuntsweisenden Technologie bedeutet, ist abzusehen...


Ich werde jedenfalls nach Möglichkeit keinen so regulierten Dienst verwenden.



Stimme ich dir zu, ist nur für Spekulanten interessant, die mit den Bitcoin sonst nix anfangen wollen außer zu handeln. Glaube so wird das auch bei den Banken laufen. Dass du erst mal keine Möglichkeit hast die ein oder auszuzahlen.
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November 30, 2019, 03:10:43 AM
#9
Klar,
und dann soll man sich rechtfertigen,
warum man wieviel Coins an wen zahlt oder von wem empfängt,
wofür das ist, und woher man selber oder der Partner das Geld hat,so wie heute bei Sepas.
Oder es wird einem der Zugang zum eigenen Konto mal eben (vorübergehend)gesperrt, so wie es häufig bei Debitkarten ist.
Nein Danke, das ist kein Fortschritt sondern für den Benutzer ein Rückschritt.
Was das für den Standort Deutschland bei dieser zukuntsweisenden Technologie bedeutet, ist abzusehen...


Ich werde jedenfalls nach Möglichkeit keinen so regulierten Dienst verwenden.

Gut, Fiat-Crypto-Exchanges sind sowieso schon reguliert, aber auch da versuche ich möglichst kein Geld liegen zu lassen, sondern sofort wieder abzuheben.
Und macht man das sowieso, kann man auch gerne auf jede Regulierung verzichten.

Die wirklichen Steuerhinterziehungen geschehen sowieso nicht mit Crypto sondern in relevanter Höhe nur in bzw. mit Hilfe der Banken.
Beispiel:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/cum-ex-skandal-erstmals-anwalt-wegen-steuerhinterziehung-in-u-haft-a-1298619.html
Praktisch, da ist die Geldwaschmaschine gleich an Bord...
Als ob KYC oder AML so etwas verhindern würden, die Verteuern das Geldsystem nur extrem.
Und die Begründung man könnte damit den Terrorismus auch nur marginal schwächen, ist eine totale Lüge...und alle nicken sie ab...

Klar, daß Cryptos sehr viel bei Betrügereien benutzt werden. DAS wird die Regulierung aber kaum verhinden können.

Die Regulierung von Wallets nutzt genauso wie die deFakto Abschaffung des Bankgeheimnisses daher nicht dem Bürger.
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November 30, 2019, 02:36:10 AM
#8
Sehe es auch ehr gespalten .
Zum einen macht es crypto’s bekannter und es werden bestimmt mehr Leute investieren, weil es so einfach ist wie Aktien zu kaufen.
Auf der anderen Seite widerspricht es halt dem „Be your own bank“ Konzept.

Bin auch mal gespannt ob es bei den Banken einfach sein wird die Bitcoin o.ä. aus zu zahlen oder ob das ähnlich wie Aktien Depots gehandhabt wird. Man will ja schließlich wissen wer welche Bitcoin gehören  Undecided
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November 29, 2019, 10:15:00 AM
#7
Wie gesagt, ich glaube nicht, daß das ATM-Business davon überhaupt betroffen ist.
Mir ist auch nicht ganz klar, wie die ganze Reguliererei jemand gut finden kann.
Ich verwende BTC, damit ich NICHT eine Erlaubnis oder Dienstleistung von Banken oder sonstwem brauche...

Quote
In DE sollen alles die Banken machen. Will man da den Banken ein Geschäftsfeld ermöglichen und vor Konkurrenz schützen?
Naja, die Fiatwährung ganz generell soll geschützt werden.
Würde Crypto richtig groß werden, hätte der Staat kein Währungsmonopol mehr und damit keine Kontrolle über die Finanzen.
Also eigentlich ist jedem Staat Bitcoin & Co mehr als suspekt...
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November 29, 2019, 09:38:11 AM
#6
Bei seiner Hausbank sich ein paar Bitcoins als Investment kaufen, könnte natürlich die Nachfrage erhöhen.
In DE sollen alles die Banken machen. Will man da den Banken ein Geschäftsfeld ermöglichen und vor Konkurrenz schützen?

Wenn ich aber nur ein paar Bitcoin haben möchte, um damit zu zahlen?

Es wäre zu begrüßen, wenn es ein Freibetrag geben würde. Unter €2.000,- wäre nicht schlecht, aber auch schon bis €200,-.
So wie zum Beispiel bei der Paysafecard und andere Wertkarten, die ich auch am Kiosk ohne KYC kaufen kann.

Bei den ATM wird es wohl Lösungen geben, bei denen sich der User eine App des Anbieters installieren muss. Dann macht er einen KYC, wie bei der Eröffnung eines Bankkontos mit Video-ID, Ausweis und Selfie.

Da wird jeder Anbieter wohl seine eigene Lösung stricken und nicht untereinander kompatibel sein.





 
 
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November 29, 2019, 07:27:23 AM
#5
Find ich tatsächlich gar nicht mal so schlecht.

Für Endnutzer die auf ein Custodial Wallet bestehen ist es meiner Meinung nach eine positive Entwicklung wenn da zumindest eine gewisse Rechtssicherheit geschaffen wird. Bisschen KYC wird die da nicht jucken, ist ja bei Banken auch nicht anders. Alle anderen können ja wie gehabt weiterhin ihr Ding machen und richtige Wallets verwenden.

Für Firmen in der Crypto-Branche mit Sitz oder Kunden in Deutschland ist es natürlich Kacke, aber das die Finanzbranche regulatorisch ein Minenfeld ist ja nix neues.


Macht man sich eigentlich auch mal Gedanken über den Datenschutz? Als Nutzer soll ich meinen Ausweis und alle persönliche Daten einem Anbieter geben und hoffen, dass die Daten nicht missbraucht oder gehackt werden?

Datenschutz und Datensicherheit werden zumindest im EU-Raum schon relativ ernst genommen und sind ja u.A. Teil der DSGVO [1], bzw gibt's z.B. für Kreditinstitute noch mal verschärfte Anforderungen [2].

[1] https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/EU-Datenschutz-Grundverordnung:-Datensicherheit-und-Daten.html
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Mindestanforderungen_an_das_Risikomanagement_(BA)

Insofern sind persönlichen Daten in einem Europäischen Daten-Center das den entsprechenden Auflagen folgt besser aufgehoben als in irgendner Bude in Panama. Das diese Daten am besten gar nicht erst aufbewahrt werden sollten steht natürlich außer Frage, aber man wird ja nicht dazu gezwungen ein Custodial Wallet zu verwenden. (im Gegensatz zu Bank-Konten um die man nicht wirklich rum kommt)


P.S.: In Stuttgart steht jetzt ein neuer BTC ATm - Auscashen bis 10K € ohne KYC  Cool

Mal schaun wie lange :X
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November 29, 2019, 04:25:52 AM
#4
https://cryptomonday.de/bitcoin-banken-revolution-in-deutschland-verwahrung-und-handel-ab-2020-erlaubt/


Ansich eine gute News für viele Leute die sich mit Krypto nicht beschäftigen wollen und nur auf "kaufen" klicken wollen damit die Bank es dann verwahrt, kein extra KYC machen, keine extra registry auf einer Exchange oder sonstige Wallet anlegen - find eich gut.

Was das Gesetzt ab 10.1.2020 angeht und BTC ATM gibt es bereits Lösungen seitens der Automatenbetreiber wie ich mitbekommen habe.

Wenn Gold bis 2k « anonym gekauft werden kann, so sollte meines Erachtens nach das gleiche bei BTC sein - da es ja gleichgestellt wird wie Gold zwecks §23 Paragraph - Vielleicht kann man dann bis 2k € anonym am BTC kaufen / verkaufen ?

Ich hab jedenfalls mitbekommen das bestimmte Anbieter sich keine Sorgen machen um das neue Gesetz. Sind wir mal gespannt  Grin

P.S.: In Stuttgart steht jetzt ein neuer BTC ATm - Auscashen bis 10K € ohne KYC  Cool
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November 29, 2019, 04:11:49 AM
#3


Quote
Müssen jetzt alle Wallets Non-Custodial Wallets werden, damit der Anbieter kein Verwahrgeschäft betreibt?
Müssen diese Wallets zusätzlich noch die User verifizieren oder ist dies nicht erforderlich, wenn es Krypto-Only ist?
Nein, alle wallets können so weiterexistieren, aber alle custodial Wallets müssen nun KYC verlangen.
Das hat nichts mit Crypto-only zu tun.
Damit unterliegen alle kleinen Custodialwallets den Bafinauflagen und Anforderungen.
Viel Spaß! Es wird damit unbezahlbar, so etwas in Deutschland zu betreiben.
Und alle werden eben in die Seychellen ausweichen und einfach so weitermachen.
Es ist einfach lächerlich zu meinen, die ganze Cryptowelt würde nun sich in Deutschland registrieren...
Aber es wird auch dazu führen, daß nur noch ganz wenige(bzw. gar keine) Dienste hier zB Bezahlen über Krypto-Creditcard anbieten können.
Und Custodialwallets bzw. Dienste die das Voraussetzen, werden nur noch unter dem Dach einer Bank gehen.
Crypto soll möglichst nur noch über Banken laufen.
(Dabei gehts bei Crypto darum, eben Banken und Nationen aussen vor zu lassen....)
Kurz gesagt, Deutschland hat damit de Fakto Crypto totreguliert.

Das zeigt mal wieder, daß unter dem Vorwand der Geldwäschebekämpfung hier Cryptonutzung möglichst verhindert werden soll.

Das Gesetz sagt ganz klar, daß alleine das Aufbewahren von Coins für seine Kunden eine Finanzdienstleistung ist, vergleichbar mit dem Anbieten eines Bankkontos für seine Kunden.
Ein Grund mehr, seine Coins nur in Non-Custodial Wallets aufzubewahren.

K.A. wo da Gesetze in der Schweiz oder Österreich abweichen.
Schweiz ist schon mal nicht EU, da ist vieles anders...


Das dürfte dann das Ende der Wallet von https://www.bitbucks.de sein. Eine tolle Einsteiger-Wallet für den Anfänger. Allerdings Custodial, aber für kleine Beträge ausreichend. Im Podcast von BTC-Echo haben die gesagt, dass die eine Lizenz beantragen wollen und KYC Prüfung machen wollen.

Wie soll das gehen? Eine Prüfung für ALLE Endkunden weltweit, weil die Wallet aus DE kommt? Oder nur für deutsche Wallet-Nutzer?

Macht man sich eigentlich auch mal Gedanken über den Datenschutz? Als Nutzer soll ich meinen Ausweis und alle persönliche Daten einem Anbieter geben und hoffen, dass die Daten nicht missbraucht oder gehackt werden?


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November 29, 2019, 02:52:47 AM
#2
Quote
"Der Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten wird um Finanzdienstleistungen mit bestimmten Kryptowerten und das Kryptoverwahrgeschäft als neue erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung erweitert."

Was bedeutet dies für das Aufstellen von Bitcoin Automaten und für Bitcoin Wallets?
Muss ich mich als Endkunde bei jedem Aufsteller eines Bitcoin Automaten komplett verifizieren? Das bereits ab dem ersten Euro oder gibt es Freigrenzen?

Bin kein Anwalt, deshalb ist das nur meine private Auffassung der neuen Regulierung.

Ein Kauf oder Verkauf von Crypto ist keine Finanzdienstleistung.
Eine Finanzdienstleistung ist immer etwas im Namen des Kunden.
Also zB Coins verwahren, eine Transaktion ausführen etc.
Der reine Kauf/Verkauf hat damit mE nichts zu tun.

Verkauft man zB auf einer Börse coins, so läuft es meistens folgendermassen ab:
Man sendet zuerst seine Coins hin.
Später macht man eine Verkaufsorder.
In der Zwischenzeit bewahrt die Börse die Coins auf, DAS ist eine Finanzdienstleistung!!!

Anderes Beispiel:
Man sendet Coins an einen Reseller. Der macht ein Angebot, man sendet, der Handel findet statt und man bekommt automatisch annähernd in Echtzeit sein Geld.
Hier wird nichts aufbewahrt. Das ist KEINE Finanzdienstleistung.

Verifizieren muss man sich bei jeder Bargeld-Transaktion beim Händler spätestens ab 10000.- sowieso.
Das, was die ATMs der Firma shitcoins.club hier machen, dürfte auch vor der neuen Regelung sowieso schon Rechtswidrig sein.

Ich weis nicht, ob es neben der 10k Grenze, spezielle Grenzen für Bargeld an Automaten(also auch zB Getränkeautomaten) gibt.



Quote
Müssen jetzt alle Wallets Non-Custodial Wallets werden, damit der Anbieter kein Verwahrgeschäft betreibt?
Müssen diese Wallets zusätzlich noch die User verifizieren oder ist dies nicht erforderlich, wenn es Krypto-Only ist?
Nein, alle wallets können so weiterexistieren, aber alle custodial Wallets müssen nun KYC verlangen.
Das hat nichts mit Crypto-only zu tun.
Damit unterliegen alle kleinen Custodialwallets den Bafinauflagen und Anforderungen.
Viel Spaß! Es wird damit unbezahlbar, so etwas in Deutschland zu betreiben.
Und alle werden eben in die Seychellen ausweichen und einfach so weitermachen.
Es ist einfach lächerlich zu meinen, die ganze Cryptowelt würde nun sich in Deutschland registrieren...
Aber es wird auch dazu führen, daß nur noch ganz wenige(bzw. gar keine) Dienste hier zB Bezahlen über Krypto-Creditcard anbieten können.
Und Custodialwallets bzw. Dienste die das Voraussetzen, werden nur noch unter dem Dach einer Bank gehen.
Crypto soll möglichst nur noch über Banken laufen.
(Dabei gehts bei Crypto darum, eben Banken und Nationen aussen vor zu lassen....)
Kurz gesagt, Deutschland hat damit de Fakto Crypto totreguliert.

Das zeigt mal wieder, daß unter dem Vorwand der Geldwäschebekämpfung hier Cryptonutzung möglichst verhindert werden soll.

Das Gesetz sagt ganz klar, daß alleine das Aufbewahren von Coins für seine Kunden eine Finanzdienstleistung ist, vergleichbar mit dem Anbieten eines Bankkontos für seine Kunden.
Ein Grund mehr, seine Coins nur in Non-Custodial Wallets aufzubewahren.

K.A. wo da Gesetze in der Schweiz oder Österreich abweichen.
Schweiz ist schon mal nicht EU, da ist vieles anders...
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November 28, 2019, 05:15:15 AM
#1
Die Bundesregierung hat zur "bessere Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung" die 4. EU-Geldwäscherichtlinie umgesetzt und beschlossen.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bekaempfung-von-geldwaesche-1653580

Hierbei gibt es speziell diese Regelung:
Quote
"Der Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten wird um Finanzdienstleistungen mit bestimmten Kryptowerten und das Kryptoverwahrgeschäft als neue erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung erweitert."

Was bedeutet dies für das Aufstellen von Bitcoin Automaten und für Bitcoin Wallets?

Muss ich mich als Endkunde bei jedem Aufsteller eines Bitcoin Automaten komplett verifizieren? Das bereits ab dem ersten Euro oder gibt es Freigrenzen?

Müssen jetzt alle Wallets Non-Custodial Wallets werden, damit der Anbieter kein Verwahrgeschäft betreibt?
Müssen diese Wallets zusätzlich noch die User verifizieren oder ist dies nicht erforderlich, wenn es Krypto-Only ist?
Das in DE gültige Gesetz geht über die EU-Regelungen hinaus. Was geht in AT oder CH weiterhin, was in DE zukünftig "reguliert" wird?

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