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Topic: Kryptowährung - Steuersatz in Österreich (Read 291 times)

newbie
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January 03, 2018, 05:18:50 PM
#16
Was ich aber selber auch nicht verstanden habe ist, wie genau Altcoins zu versteuern sind. Wie wird der aktuelle Fiatkurs der Coins errechnet? Welche Belege sind notwendig um den Fiatkurs und den Trade zu dokumentieren?
Das würde mich auch interessieren, und auch, mit welchen Kursen die Gewinne/Verluste beim (Ver)Kaufen von Altcoin1 mit Altcoin2 berechnet werden.

Einen Vorteil haben wir in Ö gegenüber unseren deutschen Nachbarn, da nicht unbedingt das FIFO-Prinzip zu gelten scheint; siehe Seite 11ff:
https://bitcoin-austria.at/de/artikel/bitcoin-steuern-oesterreich-graz/20170510-Bitcoin-Steuerrecht.pdf
newbie
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January 03, 2018, 12:41:40 AM
#15
Also rein spekulativ angenommen, jemand würde innerhalb eines Jahres einen Kursgewinn von 200.000 € erzielen. Diese Person müsste dann beinahe 50% seines Gewinnes versteuern, demzufolge müsste er also knapp € 100.000,- an den Staat abgeben und würde "nur" mehr € 100.000,- besitzen.

Natürlich unter der Annahme, dass man sich nicht an die Haltefrist hält. Das kann doch nicht wahr sein (im Sinne von unglaublich), ist es im Aktienhandel das Selbe?

Man zahlt Steuern für das Einkommen in der jeweiligen Steuerklasse, aber im generellen: Ja, es ist egal ob du dein Einkommen mit Aktien, Bitcoin, Kunstjodeln vor einer Webcam oder Excel-Tabellenschreiben verdienst...
Versteuern muss man 100% seines Gewinnes bis auf die ersten 11k € im Jahr (alle Einkünfte - korrigiert mich wenn ich falsch liege). Der Steuersatz ist progressiv, also z.B. alles was von 11.000-18.000 verdient wurde wird mit 25% besteuert, 50% Steuer werden erst bei der Summe von 90.000 aufwärts fällig (also im Beispiel für 110.000 €).

Was ich aber selber auch nicht verstanden habe ist, wie genau Altcoins zu versteuern sind. Wie wird der aktuelle Fiatkurs der Coins errechnet? Welche Belege sind notwendig um den Fiatkurs und den Trade zu dokumentieren?
legendary
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January 01, 2018, 09:53:27 AM
#14
Ich werde das einfach einmal testen, bei der baldigen Steuererklärung, und füge meine Gewinne von 2017 (fiktive Berechnung) ein als Einkommen (werde aber so gut es geht versuchen es unter die Haltefrist zu bringen) an, mal sehen was da raus kommt, vermutlich zum Weinen...
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December 31, 2017, 06:36:27 AM
#13
Wenn du die Links hier liest, sollte es klarer werden, bei weiteren Fragen gibt es auch Steuerberater für sowas - z.B. http://www.krypto-tax.at
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December 31, 2017, 05:47:56 AM
#12
Danke schon mal; ich hab schon befürchtet, dass es genau so ablaufen könnte! Dann doch lieber die Haltefrist einhalten ...
legendary
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December 31, 2017, 05:40:09 AM
#11
Also rein spekulativ angenommen, jemand würde innerhalb eines Jahres einen Kursgewinn von 200.000 € erzielen. Diese Person müsste dann beinahe 50% seines Gewinnes versteuern, demzufolge müsste er also knapp € 100.000,- an den Staat abgeben und würde "nur" mehr € 100.000,- besitzen.

Natürlich unter der Annahme, dass man sich nicht an die Haltefrist hält. Das kann doch nicht wahr sein (im Sinne von unglaublich), ist es im Aktienhandel das Selbe?

Man zahlt Steuern für das Einkommen in der jeweiligen Steuerklasse, aber im generellen: Ja, es ist egal ob du dein Einkommen mit Aktien, Bitcoin, Kunstjodeln vor einer Webcam oder Excel-Tabellenschreiben verdienst...
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December 30, 2017, 10:46:10 PM
#10
Also rein spekulativ angenommen, jemand würde innerhalb eines Jahres einen Kursgewinn von 200.000 € erzielen. Diese Person müsste dann beinahe 50% seines Gewinnes versteuern, demzufolge müsste er also knapp € 100.000,- an den Staat abgeben und würde "nur" mehr € 100.000,- besitzen.

Natürlich unter der Annahme, dass man sich nicht an die Haltefrist hält. Das kann doch nicht wahr sein (im Sinne von unglaublich), ist es im Aktienhandel das Selbe?
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December 30, 2017, 09:36:04 PM
#9
Doch, natürlich die ganzen 65.000€. Wenn du im Job 65.000€ verdienst, wird ja auch nicht für jede Klasse extra berechnet. Wieso sollte es hier anders sein?

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/227/Seite.2270600.html

Ja, stimmt, die Beispiele unten hab ich mir nie durchgelesen. Wusste gar nicht, dass man das so gestaffelt berechnet.
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December 30, 2017, 07:07:47 PM
#8
Doch, natürlich die ganzen 65.000€. Wenn du im Job 65.000€ verdienst, wird ja auch nicht für jede Klasse extra berechnet. Wieso sollte es hier anders sein?

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/227/Seite.2270600.html
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December 30, 2017, 05:28:33 PM
#7
Doch, natürlich die ganzen 65.000€. Wenn du im Job 65.000€ verdienst, wird ja auch nicht für jede Klasse extra berechnet. Wieso sollte es hier anders sein?
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December 30, 2017, 05:10:01 PM
#6
Wenn dein Gehalt im Jahr 45.000€ sind, und du machst nochmal 20.000€ mit Kryptos, dann sind das schon 65.000€. Dann fällst du in die Klasse 60.000 - 90.000€ und du müsstest 48% Steuer zahlen.

Die 48% dann aber nur auf die 5.000€ die über 60.000€ liegen, nicht auf alle 65.000.
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December 30, 2017, 04:35:05 PM
#5
Die 27,5% gelten nur für Zinsen, wenn du z.B. deine Coins verleihst und dafür Zinsen erhälst, was man auf manchen Exchanges machen kann. Der Gewinn aus An- und Verkauf zählt zur Einkommenssteuer. Wieviel % das sind, hängt von deinem Gesamteinkommen ab, aber darum musst du dich ja nicht kümmern. Du musst doch nur angeben, wieviel du verdient hast. In welche Steuerklasse du fällst, ermittelt eh das Finanzamt dann selbst.

Quote
Die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen im Privatvermögen ist davon abhängig, ob diese zinstragend veranlagt werden. Liegt eine zinstragende Veranlagung vor, stellen die Kryptowährungen Wirtschaftsgüter iSd § 27 Abs. 3 EStG dar. Realisierte Wertänderungen unterliegen in diesem Fall dem Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG iHv 27,5%.

Wenn dein Gehalt im Jahr 45.000€ sind, und du machst nochmal 20.000€ mit Kryptos, dann sind das schon 65.000€. Dann fällst du in die Klasse 60.000 - 90.000€ und du müsstest 48% Steuer zahlen.
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December 30, 2017, 04:05:50 PM
#4
Danke schon mal!

Der von dir verlinkte Artikel bezieht sich aber auf "Selbstständige und Unternehmen". Was mich etwas stutzig macht, ist, dass bereits ein Bekannter beim Steuerberater war, und dieser hat gemeint, dass die 27,5% gelten würden. Aber natürlich werde ich auch selber zum Steuerberater gehen, wenn es dann soweit ist.
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December 28, 2017, 06:44:09 AM
#3
Wenn du den Rest der Seite liest:

Einkünfte aus Spekulationsgeschäften zählen als "Sonstige Einkünfte" zum Einkommen. https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/einkommensteuer/est-einkommensbegriff.html

Wie dein Einkommen besteuert wird kannst du der Seite sicher auch entnehmen oder du fragst einen Steuerberater.
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December 28, 2017, 05:35:49 AM
#2
Danke schon mal für deine Antwort, aber diese Seite kenne ich schon. Hier steht auch nur, dass der Verkauf von Kryptowährung innerhalb eines Jahres als Spekulationsgeschäft gilt; ein Steuersatz ist trotzdem nicht angeführt; sprich: Meine Frage wird durch diese Seite leider nicht beantwortet!
newbie
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December 27, 2017, 04:30:06 AM
#1
Hallo Leute!

Ich weiß zwar, dass es schon einige Threads hier zu dem Thema gibt, welche ich natürlich auch schon gelesen habe, aber so wirklich Schlau bin ich noch nicht geworden, welcher Steuersatz denn nun genau gilt!

Ich weiß, dass ab einer Haltefrist von 1 Jahr grundsätzlich keine Steuern zu zahlen sind, mich interessiert aber, wie hoch die Steuern sind bei einer Haltefrist UNTER einem Jahr:

Nehmen wir an, ich habe mit Altcoins einen Reingewinn von 20k € gemacht, dieser Betrag wäre dann zu versteuern, nur zu welchem Steuersatz? Man liest immer verschiedene Werte (25% wie bei Aktien, 27,5%, ...). Es handelt sich hier ja um ein Spekulationsgeschäft, somit würde § 31 EStG schlagend werden.

Wenn nun wirklich die Einkommensteuer gültig wäre, dann würde das für einen Gewinn von 20k € heißen, dass 35% Steuern zu zahlen wären, laut: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/227/Seite.2270600.html

Bin ich da nun auf dem falschen Weg, oder stimmt meine Berechnung? Klarerweise werde ich natürlich, wenn es dann soweit ist, professionelle Hilfe in Anspruch nehmen (sprich: Steuerberater).

Danke schon mal im voraus
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