Author

Topic: Legaler Steuertrick (?) (Read 2211 times)

hero member
Activity: 704
Merit: 559
online justice
October 11, 2017, 02:00:43 AM
#15
Nein.
sr. member
Activity: 462
Merit: 254
October 11, 2017, 01:38:50 AM
#14
Hi, danke das du das mal aufgegriffen hast. Genau das selbe habe ich mich auch schon gefragt...ich trade wöchentlich und das ist für mich nun eine super Idee einen kleinen Teil legal zu versteuern Smiley

Ich weiß nicht, ob der "Steuertrick" funktioniert. Verlängert sich nicht die Haltefrist nach dem Trading auf 10 Jahre?
hero member
Activity: 854
Merit: 503
October 11, 2017, 12:39:19 AM
#13
Hi, danke das du das mal aufgegriffen hast. Genau das selbe habe ich mich auch schon gefragt...ich trade wöchentlich und das ist für mich nun eine super Idee einen kleinen Teil legal zu versteuern Smiley
member
Activity: 87
Merit: 10
October 10, 2017, 05:59:28 PM
#12
Die Kryptowährung länger als 1Jahr halten, sie wird somit steuerfrei, ist wohl der beste Trick Wink
newbie
Activity: 52
Merit: 0
May 19, 2017, 12:37:19 AM
#11
ja, ist ähnlich. Nur mit Gewinnen aus der gleichen Einkunftsart (und ggfs. mit Verlusten aus alten Kapitalerträgen)

Aber Verlustvor- und rücktrag ist wie sonst auch möglich (wohl anders als in Österreich).
legendary
Activity: 2618
Merit: 1007
May 18, 2017, 01:21:27 AM
#10
BTC fällt nach 1 Monaten auf 800 EUR, ich verkaufe und kauf zurück => steuerrelevanter Verlust von 200 EUR

In Österreich nur im gleichen Jahr auf Gewinne der gleichen Art (Spekulationsgewinne) gegenrechenbar. Ich nehme an, in Deutschland wird das ähnlich sein, also nicht z.B. gegen Löhne aufrechenbar.
legendary
Activity: 2940
Merit: 1131
May 17, 2017, 07:09:04 AM
#9
Ich habe jetzt keine Literaturrecherche gemacht, daher folgende grobe Einschätzung:

Ich habe den Sachverhalt jetzt so verstanden: Wenn ein Coin in die Verlustzone läuft, verkaufe ich ihn und kaufe zurück. Damit habe ich einen Verlust perpetuiert, den ich mit anderen Gewinnen evtl. verrechnen kann. Der zurückgekaufte Coin erfährt dann hoffenlich eine Wertsteigerung, diese kann ich nach einem Jahr steuerfrei vereinnahmen.

Beispiel: 1 BTC = 1.000 EUR beim Kauf

BTC fällt nach 1 Monaten auf 800 EUR, ich verkaufe und kauf zurück => steuerrelevanter Verlust von 200 EUR

Nach einem Jahr und einem Monat steht der BTC wieder bei 1.000 EUR. Ich verkaufe meinen BTC. Die Wertsteigerung von 800 EUR auf 1.000 EUR ist steuerfrei, der Verlust von 200 EUR hingegen bleibt.

§ 23 EStG lässt das zu, die Frage ist allerdings, ob es eine missblräucliche Gestaltung iSd. § 42 AO ist.

Das kann in einzelnen Fälle missbräuchlich sein. Meiner Meinung nach, ist es aber grds. zulässig. Somit könnte man bei Invests, die jetzt ungeplant in den Verlust laufen und die man deshalb nicht schon innerhalb des Jahres glatt stellt, wenigstens einen Teil des Verlustes perpetuieren.
Du hast es genau erfasst Smiley
Ich danke dir für deine Einschätzung Smiley
hero member
Activity: 704
Merit: 559
online justice
May 17, 2017, 02:16:00 AM
#8
Ich habe jetzt keine Literaturrecherche gemacht, daher folgende grobe Einschätzung:

Ich habe den Sachverhalt jetzt so verstanden: Wenn ein Coin in die Verlustzone läuft, verkaufe ich ihn und kaufe zurück. Damit habe ich einen Verlust perpetuiert, den ich mit anderen Gewinnen evtl. verrechnen kann. Der zurückgekaufte Coin erfährt dann hoffenlich eine Wertsteigerung, diese kann ich nach einem Jahr steuerfrei vereinnahmen.

Beispiel: 1 BTC = 1.000 EUR beim Kauf

BTC fällt nach 1 Monaten auf 800 EUR, ich verkaufe und kauf zurück => steuerrelevanter Verlust von 200 EUR

Nach einem Jahr und einem Monat steht der BTC wieder bei 1.000 EUR. Ich verkaufe meinen BTC. Die Wertsteigerung von 800 EUR auf 1.000 EUR ist steuerfrei, der Verlust von 200 EUR hingegen bleibt.

§ 23 EStG lässt das zu, die Frage ist allerdings, ob es eine missblräucliche Gestaltung iSd. § 42 AO ist.

Das kann in einzelnen Fälle missbräuchlich sein. Meiner Meinung nach, ist es aber grds. zulässig. Somit könnte man bei Invests, die jetzt ungeplant in den Verlust laufen und die man deshalb nicht schon innerhalb des Jahres glatt stellt, wenigstens einen Teil des Verlustes perpetuieren.
legendary
Activity: 2618
Merit: 1007
May 14, 2017, 04:30:53 AM
#7
In Österreich gilt das ebenso (auch nur für Private, nicht für Firmen).
sr. member
Activity: 388
Merit: 250
May 14, 2017, 04:24:26 AM
#6
Erwähnenswert: Von welchem Steuersystem reden wir? Nichtgewerbliche Privatnutzer in Deutschland?
Ja, meines Wissens gilt die Haltefrist ja nur für diese Gruppe.
legendary
Activity: 2618
Merit: 1007
May 14, 2017, 04:12:21 AM
#5
Erwähnenswert: Von welchem Steuersystem reden wir? Nichtgewerbliche Privatnutzer in Deutschland?
sr. member
Activity: 388
Merit: 250
May 13, 2017, 07:19:40 AM
#4
Grundsätzlich möchte ich zu dieser Vorgangsweise anmerken:

FIFO getrennt für jedes Exchange / Wallet zu rechnen, ist komplizierter, als FIFO über alle Exchanges / Wallets in einem Lauf. Als gesichert, weil schon mehrfach hier im Forum gelesen, ist, dass die Haltefrist durch einen Transfer von einer Exchange / Wallet auf eine andere Exchange / Wallet die Haltefrist nicht zurückgesetzt wird. Die Haltefristen werden somit von der Ursprünglichen Exchange / Wallet übernommen. Dadurch passiert es, dass Du mit einem Transfer eine ganze Staffel von verschiedenen Haltefristen mit jeweils unterschiedlichen Beträgen rechnerisch mit jedem Transfer mitschleppen musst.

Bei Deinem Beispiel ist das noch recht überschaubar, aber in der Realität werden auch großere Order meist in Teilbeträgen gematched, sodass da unweigerlich ein Mehraufwand durch getrenntes FIFO entsteht.

Noch interessanter wird die Sache, wenn Du von der Exchange auf Wallet transferierst, in der Zwischenzeit auf der Exchange mehrere Trades machst, und dann wieder denselben Betrag von der Exchange auf Wallet zurück transferierst. Das bringt die FIFO ordentlich durcheinander! Die Coins, die auf am Wallet "gerastet" haben, besitzen an älteres Kaufdatum, als die Coins, die auf der Exchange gehandelt wurden, und das nachvollziehen, und jemanden erklären wird kein Spaß. Gerade das separate FIFO pro Exchange / Wallet verursacht dann eine scheinbare falsche, nicht chronologische Zuordnung der Käufe in den einzelnen Wallets.

Ein weiteres Problem, Du kannst das FIFO nicht für jede Exchange ein einem Lauf machen, sondern musst bei Einzahlungen immer erst die FIFA von der Quelle bis zum Zeitpunkt der Einzahlung fertig haben, sonst kannst Du ja nicht die Staffeln für die ursprünglichen Haltefristen.

Technisch gesehen sprich also alles für einen FIFO über alle Exchanges / Wallets. Aber wenn es was bringt, ist das die Mühe sicher wert.

Ob das FIFA pro einzelne Exchange / Wallet erlaubt ist, habe ich noch nie gelesen, auch nicht das Gegenteil. Bei mir in Österreich ist das noch eine der vielen offenen Fragen. Nicht definitiv verboten, aber auch nicht explizit erlaubt.

Natürlich kann man dahingehend argumentieren, dass ein BTC in der Wallet wie Bargeld ist, BTC in der Wallet eine Forderung gegen den Betreiber der Exchange, über die Du nicht nach Belieben verfügen kannst, hast ja nicht den private Key Deiner von Dir auf der Exchange eingezahlten Coins. Und da die Betreiber unterschiedlich sind, ist ein BTC auf BTC-e nicht dasselbe als ein BTC auf Kraken, nur um Beispiele zu nennen.

Sollte es in der Zwischenzeit nicht andere gesetzliche Vorgaben geben, mach ich gut geplante Cash Outs, und Wallets, die mit BTC mit niedrigem Einstandspreisen befüllt werden, die Steuer ist ja in EUR zu zahlen, also muss ich rechtzeitig darauf schauen, dass genug EUR dafür vorhanden sind. In dem halben Jahr, was zwischen Stichtag und Steuerbescheid liegt, kann viel passieren.






legendary
Activity: 2940
Merit: 1131
May 12, 2017, 12:30:46 PM
#3
Irgendwie fehlt da die Information, wieviele Coins du in jedem Trade bewegst, das ist für die Fragestellung nämlich evtl. relevant.
davon ausgehend, dass man Depots getrennt betrachten darf, sind weitere Zahlen unwichtig.
Denn die 100 BTC im Wallet bleiben Gewinntechnisch immer unberührt, selbst wenn ich als Trader täglich 1000 BTC kaufe und alle zwei Tage 2000 BTC verkaufe. (der einfachheithalber am ende auf 0 btc als trader. Wenn man die Gewinne in BTC statt EUR macht, wirds etwas komplizierter, aber das konzept sollte dasselbe bleiben.)

Wenn man es stattdessen über LIFO ohne depots macht, dann wäre es kritischer FALLS du die coins nicht in einem extra wallet,sondern auch auf einer Börse hast. Dann müsstest du nur aufpassen, dass du zu jedem Zeitpunkt die 100 BTC hast und nicht ausversehen zuviel verkaufst.
Aber wenn die 100btc immer im Wallet liegen, gibt es soweit ich sehen kann keine Probleme und ist auch völlig egal wieviel du tradest.


Edit:
vllt ists ja auch ein missverständnis. Ich denke mein Beispiel oben ist eigentlich ziemlich übersichtlich gestaltet. Daher würde ich vorschlagen, dass du mir erläuterst, warum die infos aus dem obigen Beispiel nicht ausreichend sein sollten.
qwk
donator
Activity: 3542
Merit: 3413
Shitcoin Minimalist
May 12, 2017, 11:37:59 AM
#2
Irgendwie fehlt da die Information, wieviele Coins du in jedem Trade bewegst, das ist für die Fragestellung nämlich evtl. relevant.

Prinzipiell darfst du "verrechnen", wenn es sich um ein Wirtschaftsgut handelt, das frei austauschbar ist.
Also z.B. Dollars, oder aber auch Wein oder ähnliches, wo eben nicht entscheidend ist, welchen Schein oder welche Flasche genau du gerade verkaufst.
Insofern gilt das auch für Bitcoin.
Damit ergibt sich, dass du deine Haltefrist deiner Paperwallet-Coins nutzen kannst, um insgesamt Trades mit gleichem Volumen "auszugleichen".

Vereinfacht kann man rechnen, dass du sicherlich dann nicht steuerpflichtig wirst, wenn die Summe aller von dir gehandelten Bitcoins plus evtl. gewonnener Bitcoins kleiner ist als die Summe der Coins in deiner alten Paperwallet und du dich gleichzeitig für's FIFO-Prinzip entscheidest.
Zumindest fällt mir kein Fall ein, in dem das mathematisch anders ausgehen sollte, aber vielleicht bin ich da zu phantasielos Grin

Für jeden anderen Fall muss man es wahrscheinlich genauer rechnen, aber ich vermute, dass in den meisten anderen Fällen tatsächlich Steuern zu zahlen sind. Wobei es da mit LIFO sicherlich noch Ausnahmen gibt.


Disclaimer: ich bin kein Steuerberater.
legendary
Activity: 2940
Merit: 1131
May 12, 2017, 09:39:26 AM
#1
Ist folgender Trick zulässig? Ich denke schon:


Im folgenden wird die Annahme getroffen, dass man seine Bitcoins bei der Gewinnberechnung unterteilen kann, zb. ein Wallet auf dem man BTC ein Jahr hält und exchanges auf denen man andere BTC mehrmals im Jahr tradet. (Ich bin mir zu 99% sicher, dass das so erlaubt ist).

Geeignet für:
Langzeit Holder die nebenbei auch gewinnbringend Traden (Privatnutzer die nach 1 Jahr Haltefrist steuerfrei haben).

Szenario:
- Du hälst in deinem Wallet BTC und willst diese "für immer" halten, oder zumindest mehrere Jahre.
- Zusätzlich tradest du aber auch ganz gerne mal und das sogar erfolgreich.

Beispiel (fiktive werte):

- Du hast Dezember 2014 100 BTC zu 200€/BTC gekauft und sie in dein Langzeitwallet gelegt.
- Zusätzlich tradest du in 2016 erfolgreich und machst zb. 100.000€ Gewinn, den du für 2016 nun natürlich versteuern musst.
- fiktiver Kursverlauf:
Dezember 2014:  200€/BTC
Mai 2015:           1000€/BTC
Dezember 2015: 2000€/BTC      
Mai 2016:          1200€/BTC
Dezember 2016  1000€/BTC

Ergebnis ohne Steuertrick:

Du versteuerst die vollen 100.000 Trading Gewinn.
Wenn du irgendwann doch mal deine 100 gehaltenen BTC verkaufst, sind sowohl Gewinne, als auch Verluste daraus steuerlich irrelevant, da länger als 1 Jahr gehalten.

Der "Trick":
Anstatt die 100BTC nun die ganze Zeit über zu halten, wäre es klug sie nach Ablauf des ersten Jahres im Dezember 2015 zu verkaufen und sofort wieder zumselben Kurs zurückzukaufen. Dadurch realisiert man den steuerfreien Gewinn und die Haltefrist beginnt von vorne.
Was das bringt? Ihr könnt im Folgenden auch Verluste realisieren!
Die im Dezember 2015 "neu" gekauften 100 BTC könnt ihr nun zb. im Mai 2016 verkaufen (und direkt danach wieder zurückkaufen) und realisiert damit einen Verlust von 2000-1200 = 800€ pro Bitcoin, welcher steuerlich verwertbar ist, da die Haltefrist noch nicht erreicht ist.
Ihr könnt den Verlust sogar noch weiter erhöhen, wenn ihr nochmal verkauft (und zurückkauft) im Dezember 2016. Dann hättet ihr insg. 1000€ Verlust pro BTC in 2016 realisiert.
Sollte der BTC Kurs nicht wie im Beispiel fallen, sondern steigen, dann wartet ihr einfach wie gewohnt ein Jahr ab und realisiert dann steuerfrei den Gewinn um die Haltefrist neubeginnen zu lassen.

Ergebnis mit Steuertrick:
Ihr habt weiterhin eure 100BTC und müsst 0 € von den 100.000€ Tradinggewinn versteuern, da diese 100.000 ja mit den Verlusten aus dem Holden verrechnet wurden.
edit: Dass das jetzt mit den 100.000€ Gewinn genau aufgeht, ist Zufall. Wenn man stattdessen 300.000€ aus Trading hat, dann bleiben halt 200.000€ über, die man weiterhin versteuern muss.


Frage:
Ist das so erlaubt oder nicht?
- Der einzige streitpunkt der mir einfällt könnte die Frage sein, ob ich den Holder Verlust mit dem Trade gewinn verrechnen darf, obwohl ich sie bei der Gewinnermittlung als unterschiedliche Depots eingestuft habe... Aber selbst wenn das problematisch sein sollte (wovon ich nicht ausgehe) kann man dasselbe Ergebnis erzielen, indem man einfach LIFO zur Gewinnermittlung nimmt. Dann braucht man keine "Depots".
Jump to: