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Topic: Margin Trading über Einkommensteuersatz möglich? (Read 69 times)

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Einen BTCUP Token hat die Steuersoftware ebenfalls Kapitalerträge gewertet.  Welche Software verwendest du?

Ich war neugierig und hab nochmal ein wenig gegraben. Aus meiner Sicht ist Wertung als Kapitalerträge falsch.

Was die leveraged Token angeht wäre interessant wie die zugelassen bzw. reguliert sind.
Wenn die als security token gelten, dann könntest du mit den Kapitalerträgen recht haben: https://blockpit.io/blog/security-token-steuern/


Ausgehend vom Blockpit Blog bin ich den Links weiter gefolgt.
Die BaFin Perspektiven 1/2018 gehen (ab S. 54) ausführlich auf die Einteilung von Tokens und die rechtlichen Kriterien zur Wertung ein.

Sinngemäß heißt es da: Weil es bei der Ausgestaltung von Smart Contracts / Tokens quasi unendlich viele Möglichkeiten gibt, kann man die Tokens nicht pauschal einteilen. Die Einteilung ist daher immer Einzelfallbezogen. Grob kann man aber 3 Kategorien bilden: Payment-Token (aka virtuelle Währungen), Security-Token (wertpapierähnliche Token) und Utility-Token.

Da die Leveraged Token auf jeden fall schonmal keine Payment- oder Utility-Token sind liegt die Einstufung als Security Token nahe. Letztere werden steuerlich auch anders reguliert und die Einkünfte als Kapitalerträge eingestuft.

ABER: wenn man sich dann mal die Anforderungen an Security Token anschaut sind die aus meiner Sicht nicht im geringsten erfüllt. Kernanforderungen sind die freie Übertragbarkeit und die freie Handelbarkeit. Soweit ich das kenne kann man die Token nur auf den jeweiligen Börsen handeln und auch nicht abziehen, das heißt an der freien Übertragbarkeit mangelt es schonmal. Und außerdem hat jede Börse ihre eigenen leveraged Token, d.h. BTCUP bei Binance ist anders ausgestaltet als BTC3L bei Kucoin. Hier fehlt es dann meiner Ansicht nach auch an der hinreichenden Standardisierung um einen freien Handel zu gewährleisten, selbst wenn man die Token übertragen könnte.

Im BaFin Beitrag Tokenisierung heißt es sodann:
Quote
Werden sie nicht in Form eines frei übertragbaren und an den Finanzmärkten handelbaren Tokens digitalisiert, bleibt es bei der Einordnung als Vermögensanlage im Sinne des VermAnlG.
     

Schaut man dann wiederum bei §1 VermAnlG rein dann passen die Token da auch nicht unbedingt in die Aufzählung.

Fazit: Aus meiner Sicht sind das weder Payment- oder Utility-Token noch Security Token und auch keine Vermögensanlage nach dem VermAnlG. Was es ist wissen wir zwar immer noch nicht gesichert, aber vielleicht ja wirklich einfach Margin Trading das auf die Lieferung einer Kryptowährung abzielt und daher mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist. Scheint mir jedenfalls deutlich plausibler als die anderen genannten Optionen. Roll Eyes
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Einen BTCUP Token hat die Steuersoftware ebenfalls Kapitalerträge gewertet.  


Das ist interessant!

Kannte bisher auch nur die Winheller Aussage, dass es eben genau darauf ankommt ob eine Kryptowährung geliefert wird oder nur der Differenzausgleich erfolgt. Die leveraged Token hab ich dann gedanklich immer als ersteres eingestuft, aber hab da ehrlich gesagt auch nicht tiefer gegraben. (bin aber auch kein Steuerberater oder ähnliches)

Was die leveraged Token angeht wäre interessant wie die zugelassen bzw. reguliert sind.
Wenn die als security token gelten, dann könntest du mit den Kapitalerträgen recht haben: https://blockpit.io/blog/security-token-steuern/

Ich frage mich aber auch was dann noch als margin trading mit lieferung einer Kryptowährung übrig bleibt.
Denkbar wären dann vielleicht noch plattformen auf denen die "Margin-Kredite" ausbezahlt werden um sich davon Spot BTC zu kaufen?! Aber da ist mir keine Plattform bekannt bei der das so gehandhabt wird.  
Aus dem Forex Bereich kenne ich Broker bei denen man Einzahlungen verdoppeln kann, dann aber erst einen gewissen Handelsumsatz machen muss ehe man das Guthaben wieder abziehen kann. Sowas käme vielleicht auch noch infrage, aber da kenne ich bei Krypto auch keinen Anbieter.  
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Hi,

evtl. kann jemand Licht ins Dunkel bringen.

Werden Crypto Margin Trading gewinne immer nach § 20 EStG Kapitaleinkünfte versteuert, oder gibt es auch Kryptobörsen mit "Differenzausgleich" wo es nach § 23 EStG Einkommensteuersatz versteuert werden kann?

Bei § 20 EStG Kapitaleinkünfte ist die Verlustverrechnung auf 20.000 Euro begrenzt, was ein Problem werden kann.

Ich denke mal du fragst nach dem Steuerecht für DEU?!

Bei Margin trading bekommt man i.d.R. beim schließen des trades nur die Gewinne/Verluste ausbezahlt, sprich das ist ein Differenzausgleich (=CFDs) und unterliegt damit der Abgeltungssteuer und der beschränkten Verlustverrechnung.
Alte Verluste von früher kann man aber durchaus noch zusätzlich verrechnen, das sieht dann beispielsweise so hier aus.

Alternativ gibt es sog. Leveraged Token (z.B. BTCUP und BTCDOWN) die wie alle normalen coins aus dem spot trading mit dem persönlichem Steuersatz versteuert werden. Theoretisch wären die nach 1 jahr auch steuerfrei, allerdings dürfte es aufgrund des rebalancings nicht sehr klug sein die so lange zu halten. Für kurzfristige Trends oder zum shorten / hedgen sind die aber durchaus geeignet, wenn etfs aufgrund des Steuertopfes keine Option sind.... Wink


Hi,

ja, .de ist richtig.

Danke für die Erklärung.

Gibts es Sport Margin Trading auch ohne Differenzausgleich.

Einen BTCUP Token hat die Steuersoftware ebenfalls Kapitalerträge gewertet.  Welche Software verwendest du?

VG






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Hi,

evtl. kann jemand Licht ins Dunkel bringen.

Werden Crypto Margin Trading gewinne immer nach § 20 EStG Kapitaleinkünfte versteuert, oder gibt es auch Kryptobörsen mit "Differenzausgleich" wo es nach § 23 EStG Einkommensteuersatz versteuert werden kann?

Bei § 20 EStG Kapitaleinkünfte ist die Verlustverrechnung auf 20.000 Euro begrenzt, was ein Problem werden kann.

Ich denke mal du fragst nach dem Steuerecht für DEU?!

Bei Margin trading bekommt man i.d.R. beim schließen des trades nur die Gewinne/Verluste ausbezahlt, sprich das ist ein Differenzausgleich (=CFDs) und unterliegt damit der Abgeltungssteuer und der beschränkten Verlustverrechnung.
Alte Verluste von früher kann man aber durchaus noch zusätzlich verrechnen, das sieht dann beispielsweise so hier aus.

Alternativ gibt es sog. Leveraged Token (z.B. BTCUP und BTCDOWN) die wie alle normalen coins aus dem spot trading mit dem persönlichem Steuersatz versteuert werden. Theoretisch wären die nach 1 jahr auch steuerfrei, allerdings dürfte es aufgrund des rebalancings nicht sehr klug sein die so lange zu halten. Für kurzfristige Trends oder zum shorten / hedgen sind die aber durchaus geeignet, wenn etfs aufgrund des Steuertopfes keine Option sind.... Wink
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Hi,

evtl. kann jemand Licht ins Dunkel bringen.

Werden Crypto Margin Trading gewinne immer nach § 20 EStG Kapitaleinkünfte versteuert, oder gibt es auch Kryptobörsen mit "Differenzausgleich" wo es nach § 23 EStG Einkommensteuersatz versteuert werden kann?

Bei § 20 EStG Kapitaleinkünfte ist die Verlustverrechnung auf 20.000 Euro begrenzt, was ein Problem werden kann.



https://winheller.com/blog/besteuerung-future-margin-trading/
"Parallel dazu lassen sich die Überlegungen auf das Margin Trading übertragen, weshalb Gewinne aus Margin Trades immer nur dann unter Kapitaleinkünfte (§ 23 EStG) fallen, wenn keine Lieferung einer Kryptowährung, sondern ein Differenzausgleich durchgeführt wird."


VG Fischer
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