Ich war neugierig und hab nochmal ein wenig gegraben. Aus meiner Sicht ist Wertung als Kapitalerträge falsch.
Wenn die als security token gelten, dann könntest du mit den Kapitalerträgen recht haben: https://blockpit.io/blog/security-token-steuern/
Ausgehend vom Blockpit Blog bin ich den Links weiter gefolgt.
Die BaFin Perspektiven 1/2018 gehen (ab S. 54) ausführlich auf die Einteilung von Tokens und die rechtlichen Kriterien zur Wertung ein.
Sinngemäß heißt es da: Weil es bei der Ausgestaltung von Smart Contracts / Tokens quasi unendlich viele Möglichkeiten gibt, kann man die Tokens nicht pauschal einteilen. Die Einteilung ist daher immer Einzelfallbezogen. Grob kann man aber 3 Kategorien bilden: Payment-Token (aka virtuelle Währungen), Security-Token (wertpapierähnliche Token) und Utility-Token.
Da die Leveraged Token auf jeden fall schonmal keine Payment- oder Utility-Token sind liegt die Einstufung als Security Token nahe. Letztere werden steuerlich auch anders reguliert und die Einkünfte als Kapitalerträge eingestuft.
ABER: wenn man sich dann mal die Anforderungen an Security Token anschaut sind die aus meiner Sicht nicht im geringsten erfüllt. Kernanforderungen sind die freie Übertragbarkeit und die freie Handelbarkeit. Soweit ich das kenne kann man die Token nur auf den jeweiligen Börsen handeln und auch nicht abziehen, das heißt an der freien Übertragbarkeit mangelt es schonmal. Und außerdem hat jede Börse ihre eigenen leveraged Token, d.h. BTCUP bei Binance ist anders ausgestaltet als BTC3L bei Kucoin. Hier fehlt es dann meiner Ansicht nach auch an der hinreichenden Standardisierung um einen freien Handel zu gewährleisten, selbst wenn man die Token übertragen könnte.
Im BaFin Beitrag Tokenisierung heißt es sodann:
Schaut man dann wiederum bei §1 VermAnlG rein dann passen die Token da auch nicht unbedingt in die Aufzählung.
Fazit: Aus meiner Sicht sind das weder Payment- oder Utility-Token noch Security Token und auch keine Vermögensanlage nach dem VermAnlG. Was es ist wissen wir zwar immer noch nicht gesichert, aber vielleicht ja wirklich einfach Margin Trading das auf die Lieferung einer Kryptowährung abzielt und daher mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist. Scheint mir jedenfalls deutlich plausibler als die anderen genannten Optionen.