Punkt 2, gib dein OK, ich sitz im naechsten Flieger nach De, Stadt deiner Wahl. Notartermin vorrausgesetzt.
Aber sind wir doch mal ehrlich, du merkst langsam, wie dir die Felle schwimmen. Das ich gewinne, steht nun wohl ausser Frage. Aber das auch der Kaeufer nicht verlieren kann, darauf kommste sicher hiernach:
Zusammenfassung:
Du verkaufst im Sept. 13 einen Miner an einen Kauefer auf Ebay zum Preis von 6000 Euro (ca)
Der Kaeufer holt den Miner nicht ab und vertroestet dich, nachdem du ihn ab und an "erinnerst" zu zahlen.
Waehrend der Kaeufer den Miner nicht abholt, laeuft der selbstredend weiter, und bringt dir Ertrag (Nutzungsausfall beim Kaeufer, da ein Miner EINZIG zum Minen von Bitcoin dient, und KEINE weitere Verwendung hat)
Solange der Kaeufer den Miner nicht zahlt, verschickst du den logischerweise nicht, sondern laesst den fuer dich minen. Dir entsteht dabei KEIN Ausfall, sondern anzurechnender Gewinn)
Nach 14 Tagen versaeumst du, den Kunden die 1. Mahnung zu schicken mit Zahlungsziel 14 Tage. Nach weiteren 14 Tagen versaeumst du den Kunden die 2. und letzte Mahnung zu schicken, mit letztmaliger Aufforderung zur Zahlung oder der Androhung weiterer Schritte wie Mahnbescheid oder Vollstreckung.
Nun, nach 3 Monaten ohne das der Kunde im Verzug ist, moechtest du gern, dass er dir fuer einen wertlosen 60gh/s (oder weniger) Avalon Miner 6000 Euro zahlt, die dir der Miner in den 4 Monaten lange eingespielt hat (wohingegen der Kunde KEIN Vorteil aus dem Geraet hatte!)
Wie wird das Gericht argumentieren: Erstens, der Ertrag vom Kauf bis zum Gerichtstermin wird sauber recherchiert nachgeweisen werden, und von einem evtl. Kaufbetrag abgezogen. 2. der bisher fehlende Verzug (sofern nicht schleunigst nachgeholt) bringt den Richter zu dem Schluss, dass es nichts zu verhandeln gibt! 3. Der Kunde wird genau so argumentieren, wie ich weiter vorne schrieb, er habe den nicht gekauft, sondern sein kleiner Bruder macht sich ab und an am Rechner zu schaffen. *Fuege hier noch 100 andere Moegliche Gruende deiner Wahl ein.*
Ab hier sollte es auch der langsamste Begreifen, wie wahrscheinlich du diese Gerichtsverhandlung gewinnen und Geld sehen wirst.
Ok da du zu feige zu Wetten bist, wirst du wohl spätestens in 3 Monaten hier eine teilweise geschwärze Kopie des Urteils sehen.
Kaufverträge sind in Deutschland bindend. Was der Verkäufer in der zwischenzeit mit dem Produkt macht spielt doch keine Rolle, solange es weiterhin im beschriebenen Zustand des Kaufvertrages ist.
Es gibt bzgl ebay Spaßbieter mehr als nur genügend Urteile. Der Kaufvertrag gilt zu erfüllen.
Wir haben hier im Forum ein Sprichwort: "Dont feed the trolls". Deswegen close ich den Thread nun. Du behauptest ja alle Treuhänder hier wären betrüger, deswegen macht die Wette kein Sinn. Und dass du für eine Wette und einen Notar besuch von Thailand nach Deutschland fliegst glaubst du doch selber nicht.