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Topic: Meine Steuerfragen (Read 1408 times)

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May 10, 2017, 04:45:18 AM
#9
Für die Schweiz ist zum Thema Steuern das hier sicher interessant:

http://www.finews.ch/news/10290-hobby-trader-achtung-vor-dem-steueramt

hero member
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May 08, 2017, 08:42:57 AM
#8
genau das meine ich ;-)

Tobe dich im GEZ-Thread aus, aber poste deine Aversion gegen unser Staats- und Rechtssystem nicht immer und überall dort, wo du denkst, dass es vermeintlich passt.

Vorliegend war das "Wahrscheinlich" nur darauf bezogen, dass ich nicht weiß, wie hoch die Anschaffungskosten waren und diese allerdings meistens bei so Projekten gegen Null gehen.

Also, hat nix, rein gar nix mit Willkür zu tun.
legendary
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May 05, 2017, 02:21:26 PM
#7
Was hat das mit Reichsbürgern zu tun?! Ich habe hier von zwei Gerichten Beschlüsse vorliegen, die besagen, dass die Gesetze in ihrem Wortlaut und auch in ihrer ausdrücklichen Interpretation durch den Gesetzgeber so für mich nicht gültig sind, wenn sie mir einen Vorteil bzw. einer Behörde einen Nachteil bringen könnten. Der Inhalt bzw. die Umdefinition der Sprache hat fast schon orwellsche Qualität. Es ist normalerweise (also in einem Rechtsstaat) auch nicht die Aufgabe von Gerichten, legislativ tätig zu werden, Begriffe neu zu definieren und vermeintliche bzw. dadurch entstandene Regelungslücken durch eigene Interpretationen zu füllen.

Warum die Anwälte eine Vertretung in grundlegenden Rechtsfragen ablehnen, obwohl sonst um jeden Knallerbsenstrauch gestritten wird, müsstest Du sagen können. Da ab der zweiten Instanz Anwaltszwang herrscht, wie Dir vermutlich bekannt sein dürfte, ist somit auch der Rechtsweg über drei Instanzen lediglich eine nette Fiktion.

Interessanterweise ist das Gesetz mit dem Anwaltszwang ab der zweiten Instanz in meinem Fall absolut gültig. Da gibt es nicht den geringsten Zweifel, keine andere Interpretation der Sachlage, keine Umdeutung der Worte, nichts! Aber diese Gesetz dient ja auch meinem Nachteil, damit mir der weitere Rechtsweg versperrt ist. Sonst hätte ich diesen Fall nämlich bis zum EuGH gebracht. Aber durch die Ablehnung aller angefragten Anwälte, diesen Fall zu übernehmen, ist das selbstverständlich glücklicherweise nicht mehr möglich. Game Over!

So wie ich das sehe liegt also Dein "wahrscheinlich" bezüglich der Rechtsfragen gar nicht so weit daneben - ausser es geht um Lappalien, wie den besagten Knallerbsenstrauch.
hero member
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May 05, 2017, 09:21:44 AM
#6
Mann mezzo, bringe deinen Reichsbürgerfrust nicht in jeden Thread!

"wahrscheinlich" ist nicht rechtlicher Natur, sondern Nichtwissen über die Tatsachen.

Wahrscheinlich sind 0 EUR Anschaffungskosten anzusetzen, weil es schlicht keine gab oder, weil man von dem jeweiligen Airdropper keine valide Aussage über seine Kosten bekommt.



legendary
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May 04, 2017, 12:54:43 AM
#5
Also hier gilt die Anschaffung des Rechtsvorgängers und wäre damit wahrscheinlich "0" - § 23 I S. 2 EStG.
Wer soll da noch was verstehen, wenn nicht einmal die Experten.

Es gibt für Willkür keine Experten.
legendary
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May 03, 2017, 06:22:04 PM
#4
Airdrop und privates Veräußerungsgeschäft  Grin
Also hier gilt die Anschaffung des Rechtsvorgängers und wäre damit wahrscheinlich "0" - § 23 I S. 2 EStG.

Wer soll da noch was verstehen, wenn nicht einmal die Experten.
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May 03, 2017, 04:57:45 AM
#3
Airdrop und privates Veräußerungsgeschäft  Grin

Also hier gilt die Anschaffung des Rechtsvorgängers und wäre damit wahrscheinlich "0" - § 23 I S. 2 EStG.

legendary
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May 01, 2017, 09:11:20 AM
#2
jetzt gibt es mindestens 4 aktuelle steuerthreads und alle mit derselben Fragestellung, glückwunsch Cheesy
siehe zb hier:
https://bitcointalksearch.org/topic/m.18796570

Um auf dein Beispiel einzugehen, unter der Voraussetzung das die im Thread verlinkte Ansicht richtig ist, wäre meine Antwort:
Falls geschenkte Coins "für 0€ gekauft" sind (keine ahnung ob das so ist, wäre aber worst case, deswegen geh ich mal davon aus),
dann musst du für die verkauften PMC, wenn weniger als 1 Jahr gehalten:
- die 2500$ vom Ende Februar 2014 versteuern (btc gegenwert in fiat zum zeitpunkt des tausches).
- den wertzuwachs der BTC von insg. 500$ vom Juli 2014 versteuern
- den sehr beachtlichen Gewinn von ETH musst du nicht versteuern, da du die ETH ja über ein Jahr gehalten hast. (Respekt Smiley )

Jeden Tausch spaltest du gedanklich in Fiat auf. Also ein Tausch von BTC gegen ETH spaltest du auf in einen theoretischen Verkauf der BTC gegen Fiat (-> Gewinn) und einen theoretischen Kauf der ETH mit Fiat.

Bezüglich ob Angeben oder nicht:
Die meisten hier schreiben, dass du nichts angegeben musst, wenn die Haltefrist eingehalten wurde. Das ist auch so, aber bei soviel Gewinn wird bestimmt irgendwann mal wer nachfragen, dh. du solltest einen Nachweis darüber haben, dass du die ETH tatsächlich solange gehalten hast (wenn sie auf einer Adresse lagen, dann sollte der blockchain eintrag reichen, die zeigen, dass sie sich nicht bewegt haben).

Melden musst du nur zu versteuernde Gewinne, mehr nicht.

edit:
keine Rechtsberatung und keine Garantie auf Richtigkeit. Ist nur was ich hier und da im Forum und auch als Aussage von Steuerberatern aufgeschnappt habe. Um 100% auf der richtigen seite zu sein, solltest du direkt einen Steuerberater fragen.
newbie
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May 01, 2017, 07:06:39 AM
#1
Hallo,

ich bin seit Ende 2013 hier im Forum unterwegs und habe auf verschiedene Art und Weisen Wert angehäuft.
Steuer war bei mir nie ein Thema, aus dem Grund fehlen mir auch viele Belege, aber ich würde mich jetzt gern sauber aufstellen um in Zukunft alles rechtlich korrekt abwickeln zu können.
Habe jetzt schon viele Threads dazu gelesen, wollte aber noch ein paar individuelle Fragen klären.
Ich habe Anfang 2014 an diversen „Coin4Free-Distributions“ teilgenommen und habe allein durch den Verkauf von PMC ca. 5 BTC Gewinn gemacht(Haltezeit weniger als ein 1 Jahr, Belege nicht mehr vorhanden)
Wie ist das zu versteuern, wenn ich diese PMC überhaupt nicht gekauft habe?

Hätte ich diesen Verkauf bereits irgendwann angeben müssen`?
Auch wenn ich noch nie Euro daraus gemacht habe?

Ist es richtig, dass ich Verkäufe welche nach der einjährigen Haltefrist realisiert werden, überhaupt nicht melden muss?

Macht es Sinn dem Finanzamt alle meine aktuell im Besitzbefindlichen Coins zu melden, oder nur wenn ich sie in Euro umwandeln will?



Noch ein kleines Beispiel:
Ende Februar 2014 habe ich alle meine PMC zu BTC getauscht:
5 BTC (Wert 500$ pro BTC)
Juli 2014 hab ich dann 5 BTC (Wert 600$ pro BTC in 10000 ETH getauscht
Heute verkaufe ich alle 10000 ETH für 580 BTC

Was müsste ich an Steuern zahlen?
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