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Topic: Miner mit Gewerbeschein und Abschreibungen (Read 133 times)

newbie
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Was du meinst sind GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter). Damit es sich um ein GWG handelt, muss der Gegenstand unter anderem "selbstständig nutzbar" sind. Und das trifft bei einer GraKa leider nicht zu. Also musst du über die Nutzungsdauer abschreiben...
jr. member
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Hallo
Ich habe mich hier mal ein wenig durchgelesen und überall stand dass Mining rigs über die nutzungdauer von 3 Jahren abgeschrieben werden müssen. Jedoch kann ich doch bis 400Euro nettopreis alles direkt abschreiben. Und da alle Grafikkarten einzelne Positionen auf der Rechnung sind sollte dass doch direkt  komplett im anschaffungskahr abgeschrieben werden können oder?
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