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Topic: Mining (gewerbe) beim Bezug von Arbeitslosengeld/ALG1/Weiterbildung zulässig? (Read 141 times)

newbie
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In der deutschen Rechtswissenschaft hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist. Hieraus ergeben sich die folgenden Merkmale:
>nach außen gerichtete Tätigkeit,...
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe

Solange es keine nach außen gerichtete Tätigkeit ist, kann man es auch Privat machen.

Den Gewinn=Einkünfte-Kosten müsste man aber ohnehin beim ALG Amt angeben.

In Deutschland lohnt sich mining in der Regel nicht.

https://www.cryptocompare.com/mining/calculator/btc?HashingPower=13&HashingUnit=TH%2Fs&PowerConsumption=1293&CostPerkWh=0.28&MiningPoolFee=1

newbie
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Moin,

ich bin auf ein interessantes Thema gestoßen:
Das Mining ist ja gewerblich (aktuelle Sichtweise)

Wenn man Leistungen von der Arbeitsagentur erhält (z.B. ALG1 oder eine geförderte Weiterbildung) - darf man dann ein solches Gewerbe (Nebenerwerb) anmelden?

Würde mich freuen wenn ihr da Informationen, am Besten fundierte Eigenerfahrungen, habt.
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