Bei der Ermittlung des zu versteuernden Gewinns muss ja die First in First out Methode verwendet werden, also die zuerst angeschafften/reingekommenen Coins werden als erstes wieder verkauft. Hab ich verstanden.
Wenn ich Bitcoins jetzt z.B. in einer Hardware Wallet einzahlen will und sagen wir mal 3 Einzahlungen mache, jeweils x BTC Juni 2016, Dezember 2016 und Juni 2017 und dann im Juli 2017 x BTC verkaufen will, gilt dann die Einzahlung von Juni 2016 als 1 Jahr lang nicht bewegt und gehalten? Als gilt da auch FiFo? Oder dürfen auf die gehaltenen Coins auch keine "draufgelegt" werden?
Letztes Jahr war ich unterm Freibetrag und dieses Jahr werde ich nur bis zum Freibetrag Gewinne machen und danach nur noch kaufen und hodln. Dokumentiert und ausgewertet hab ich alles falls da irgendwann mal Nachfragen kommen sollten.
"Meine Angst gilt nur Gott und der Steuer" - Raf Camora
Meine Ansicht:
Fifo "muss" nicht. Fifo (oder lifo) sind ja 'nur' Methoden, die man verwenden kann wenn man die coins nicht einzeln tracken kann oder das zu Aufwendig ist.
Also heisst das für deine Frage ob Bewegungen deiner Coin welche keine Verkäufe sind irgendwelche einfluss haben auf die Haltefrist: nein, das ist egal. Wenn du einen coin kaufst kommt er mit kaufdatum und Preis in die Buchhaltung. Wenn du ihn auf ein Paperwallet schiebst oder sonstwas interessiert das diese fifo-buchhaltung nicht.