Vielen Dank für die bisherigen Rückmeldungen- hat auf jeden FAll weiter geholfen!
Zum Vorsteuerabzug: Wovon ziehst du hier denn ab? Erstmal musst du steuer entsprechend abführen und auf deinen Rechnungen ausweisen.
Es geht auch darum, das Mining als Dienstleistung anzubieten. Oder die Rechenleistung, was auch immer der User damit machen will.
Auch hier musst du ist die Dienstleistung Steuerpflichtig wenn du nicht als Kleinunternehmer durchgehst (weniger als 17.500€/Jahr). Bleibst du unter diesem Betrag, so musst du keine Umsatzsteuer ausweisen, kannst dafür dir die bezahlte Steuer deiner Einkäufe entsprechend aber auch nicht erstatten lassen. Ob Dienstleistung oder Warenhandel ist hier also zunächst nicht relevant. Du wirst Kunden haben und du wirst ihnen Rechnungen ausstellen müssen und für erbrachte Leistungen ggf. Steuer abführen (Stickwort Kleinunternehmer).
Eine Ltd. kann man schon ab einem Stammkapital von einem Dollar Gründen, allerdings braucht es dazu eine Firmenanschrift in GB. Hier kann ich go-ahead.de empfehlen, die kümmern sich darum. Eine zweigniederlassung in DE müsste man dann noch eintragen lassen, das ist alles auch ein wenig Arbeit.
go-ahead.de ist ein guter Tipp, schau ich mir mal genau an. Allerdings sehe ich bisher bei der Ltd. nur Nachteile ggü. der UG. Zu der Buchhaltungs- und Steuerpflicht in D (angenommen, Firmensitz hier), käme dann noch mal eine Buchhaltungspflicht in Grossbritannien. Brr. Was wäre denn ein Vorteil der Ltd. ggü. der UG in Deinen Augen?
Der Vorteil der Ltd. gegenüber der uG kann z.B. sein, dass man nicht am ende jedes Jahres 25% des Gewinns zurücklegen muss bis man 25.000€ in der Gesellschaft hat um eine GmbH daraus zu machen. Das ist bei einer uG nicht optional sondern Vorschrift, während die Ltd. z.B. frei darüber verfügen kann. Andere Vorteile wären z.B. das Image. Eine Ltd. ist International vermutlich angesehener als eine uG, während eine Ltd. in DE oft nicht so angesehen ist (die uG ist hier allerdings auchnicht besser).
Bei Mininghardware für 5-10k sollte externes mining eig. nochnicht in Frage kommen (Stellplätze/Räume zu teuer).
Womit wir schon zur nächsten Frage kommen:
Solltest du das ganze zu Hause gewerblich betreiben wollen, dann wäre ein Blick in den Bebauungplan der Gemeinde erstmal nötig. Es kann nämlich sien, dass du in einem bereich wohnst, in dem das Gewerbetreiben nicht erlaubt ist. Es gibt Gewerbegebiete, Wohngebiete und gemischte Gebiete. Wenn du in einem Bereich wohnst, der ausschließlich zum Wohnen da ist, dann hat sich das mit dem gewerbe vielleicht schon erledigt, denn die werden dir nie die Erlaubnis dazu geben.
Die Rechner werden extern im RZ untergebracht, die Lärm- und Wärmeentwicklung wäre hier zu extrem. Damit haben die dann das Brandrisiko an den Hacken ;-)
Die Freie Wahl des Namens ist nur dann wichtig, wenn du viel mit Kunden zu tun hast. Hast du das denn? Kann ich mit in dem gewerbe kaum vorstellen. Im übrigen kannst du den auch als Einzelunternehmer wählen wenn du dich ins Handelregister Eintragen lässt.
Also spricht alles für Einzelkaufmann. Bei der HW-Bestellung bezahle ich dann keine MwSt.- und auf der Rechnung vom RZ auch nicht.
Einziger Punkt: ich habe hier schon 5k Euro an Hardware (innerhalb des letzten Jahres gekauft), die ich gerne in das Unternehmen überführen würden. Im Falle der UG könnte ich mir die schon bezahlte MwSt. rückerstatten lassen, und im Falle EK nicht, oder?
Nur um das Klar zus tellen: Die MwSt. musst du immer bezahlen, du kannst sie nur später entsprechend verrechnen (wenn die Voraussetzungen gegeben sind).
Zur vorhandenen Hardware:
Bei Gründung einer Kapitalgesellschaft könntest du dieser die Hardware verkaufen. Dafür muss die Kapitalgesellschaft aber erstmal 5000€ dafür haben. Die könntest du ihr leihen. Somit hätte das Unternehmen die Hardware und ein Darlehen in Höhe von 5000€ bei dir, die du dir dann nach und nach auch wieder rausholen kannst ohne dafür Steuern zu zahlen (ich bin allerdings kein Steuerberater, die genaue Vorgehensweise hierfür erklärt dir ein solcher sicher gerne). Du könntest die Miner auch mit in die Firma einbringen. Möglicherweise kannst du die Hardware bei einer Bank beleihen und somit etwas schneller expandieren. Allerdings verliert Hardware recht schnell an Wert, weshalb hier nicht allzu viel zu holen sein wird. Es gibt jedenfalls viele Möglichkeiten das ganze von hier anzugehen.
Beim Einzelunternehmer bin ich mir nicht sicher, aber ich glaube nicht dass du die Hardware rückwärtig noch verrechnen kannst. Da müsstest du mal einen Steuerberater fragen; aber mach dir heir nicht zuviel Hoffnung. Je nach Fall kann es sich unter umständen sogar mehr lohnen die Hardware privat zu verkaufen und dann als Einzelunternehmer neu zu kaufen, je nach Preis eben.
Wenn ich dich richtig verstehe, dann willst du den Leuten Miningzeit verkaufen, ja?
Also im Prinzip eine Wette darauf wie sich der Kurs und die Difficulty entwickelt (oder auch nur die Difficulty wenn die Leute schon BTC haben und damit bezahlen bzw. sich ansonsten für den investierten Betrag BTC kaufen würden).
Wenn ja, dann könntest du ja effective Miningzeit verkaufen ohne tatsächlich Miner zu haben (der Ertrag wird dann entsprechend errechnet und ausgeschüttet). Das spart Strom und Hardware. Sollte es sich allerdings nicht ausschließlich um BTC Mining, sondern um Mining aller Arten von Coins handeln, so wäre die Logistik hier etwas schwerer, aber sicher dennoch möglich.