ausser du hast diese bereits eingehalten.
Jedesmal wenn du die Coins wo auch immer hinschickst ist die haltefrist vorbei , deswegen move ich so wenig wie möglich meine Coins.
Warum sollte ein reiner Transfer der Coins auf eine andere Wallet oder Exchange die Haltefrist unterbrechen? Solange die Coins nicht verkauft oder getauscht werden sehe ich keine steuerrelevante Unterbrechung der Haltefrist. Lediglich orentlich dokumentieren muss man es, das die Coins sich noch im eigenen Besitz befinden, falls nachfragen kommen. Hin und wieder gibt es ja Gelegenheiten wo Coins mal auf eine andere Adresse transferiert werden müssen, zb. bei einem Fork Claim mittels Private Key
So ist es auch in der Steuer FAQ hinterlegt
- ...ich die Coins von einer Wallet auf die andere schicke?
Nein. Nur eine Realisierung von Gewinnen, also eine Aktion, die einen Wertzuwachs auch tatsächlich wirksam werden lässt, unterbricht die Haltefrist. Wer einen Goldbarren von einem Tresor in den anderen legt, muss dafür auch keine Steuern zahlen. - ...ich Coins auf eine Börse schicke, dort aber lediglich aufbewahre?
Nein. - ...ich Altcoins kaufe?
Ja. - ...ich meine Coins auf einer ausländischen Börse trade?
Ja. Für die inländische Steuerpflicht dürfte das i.d.R. keine Rolle spielen. - ...ich Bitcoins auf ein Paperwallet schicke und dieses Paperwallet verkaufe?
Ja. Wo kein Kläger, da kein Richter, insofern kann dieser Versuch der Steuerhinterziehung vielleicht funktionieren, legal ist er aber natürlich nicht und er ändert nichts an der rein rechtlichen Steuerpflicht.