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Topic: Nicehash, muss hier ein Gewerbe angemeldet werden? Was ist mit Steuern? (Read 108 times)

legendary
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- Können die Einnahmen in andere Coins getauscht werden und die Haltefrist von einem Jahr bleibt bestehen?
Sobald du die Coins bewegst oder anrührst und zu einer anderen exchange transferierst oder auch bei nicehash tauscht startet die Haltefrist erneut,
ausser du hast diese bereits eingehalten.

Jedesmal wenn du die Coins wo auch immer hinschickst ist die haltefrist vorbei , deswegen move ich so wenig wie möglich meine Coins.
Hervorhebung von mir. Dies wäre meiner Meinung nach die relevante und richtige Antwort.
Warum sollte ein reiner Transfer der Coins auf eine andere Wallet oder Exchange die Haltefrist unterbrechen? Solange die Coins nicht verkauft oder getauscht werden sehe ich keine steuerrelevante Unterbrechung der Haltefrist. Lediglich orentlich dokumentieren muss man es, das die Coins sich noch im eigenen Besitz befinden, falls nachfragen kommen. Hin und wieder gibt es ja Gelegenheiten wo Coins mal auf eine andere Adresse transferiert werden müssen, zb. bei einem Fork Claim mittels Private Key

So ist es auch in der Steuer FAQ hinterlegt
Wird die Haltefrist unterbrochen wenn ...
  • ...ich die Coins von einer Wallet auf die andere schicke?
    Nein. Nur eine Realisierung von Gewinnen, also eine Aktion, die einen Wertzuwachs auch tatsächlich wirksam werden lässt, unterbricht die Haltefrist. Wer einen Goldbarren von einem Tresor in den anderen legt, muss dafür auch keine Steuern zahlen.
  • ...ich Coins auf eine Börse schicke, dort aber lediglich aufbewahre?
    Nein.
  • ...ich Altcoins kaufe?
    Ja.
  • ...ich meine Coins auf einer ausländischen Börse trade?
    Ja. Für die inländische Steuerpflicht dürfte das i.d.R. keine Rolle spielen.
  • ...ich Bitcoins auf ein Paperwallet schicke und dieses Paperwallet verkaufe?
    Ja. Wo kein Kläger, da kein Richter, insofern kann dieser Versuch der Steuerhinterziehung vielleicht funktionieren, legal ist er aber natürlich nicht und er ändert nichts an der rein rechtlichen Steuerpflicht.
legendary
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- Können die Einnahmen in andere Coins getauscht werden und die Haltefrist von einem Jahr bleibt bestehen?
Sobald du die Coins bewegst oder anrührst und zu einer anderen exchange transferierst oder auch bei nicehash tauscht startet die Haltefrist erneut,
ausser du hast diese bereits eingehalten.
Jedesmal wenn du die Coins wo auch immer hinschickst ist die haltefrist vorbei , deswegen move ich so wenig wie möglich meine Coins.
newbie
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Hallo zusammen,

mich würde interessieren ob man ein Gewerbe bei Nicehash anmelden muss und wie das mit den Steuern aussieht?

So wie ich das verstehe ist Nicehash ja eigentlich eine Art "CryptoCurrency HashPower Broker". Die Miner dort sind eigentlich keine klassischen Miner die "direkt" Cryptos für sich meinen sondern eher Personen die Rechenleistung "vermieten".

Angenommen man lässt seinen privaten Gaming-PCs und Notebooks über ein paar Monate bis 1 Jahr Minen und macht damit laut Nicehash-Calculator um die 5.000€-10.000€ (ohne Stromkosten und Ausgaben abzuziehen).
Damit dürfte man ja schnell jegliche Freigrenzen überschritten haben und wohl im Sinne des Steuerrechts eher "gewerblich" als "Liebhaberei" oder "gelegentlich" Minen. Sollte Nicehash kein "Mining" sein sondern eine Art IT Dienstleistung wie Vermietung von Rechenleistung wird hier vermutlich schon ein Gewerbe gemeldet werden müssen sofern man mit Gewinnabsicht usw. tätig ist.
Dazu kommt dann dass die BTC Einnahmen von Nicehash meist nicht nur direkt ausgezahlt werden sondern oft oder vor allem auch auf andere Börsen transferiert werden und dort in andere Cryptos umgetauscht und angelegt werden (1 Jahr).

Mir scheinen hier verschiedene Stellen mit Gewerbe und Steuer in Kontakt zu kommen.
1.)  Das "Mining" (bzw. Vermieten von Rechenleistung im Falle Nicehash) dürfte relativ schnell gewerblich sein. Somit ggf. Gewerbe nötig und dazugehörende Versteuerung der Einnahmen.
2.) Als Gewerbe wird man die Einnahmen nicht einfach nehmen und Traden dürfen. Da könnten vermutlich Themen wie "vor dem Trade die Entnahme als Privatentnahmen buchen" usw. aufkommen.
3.) Jeder Gewinn beim späteren Traden/Swapen der BTC Einnahmen muss versteuert werden! Das ganze Steuerthema was die "only" Trader haben kommt dazu.
4.) Gültigkeit der 1 Jahre Haltefrist für Steuerfreiheit ist beim Traden mit durch gewerbliches Mining erhaltener Coins unklar. Bei gewerblichen BTC Einnahmen könnte diese entfallen.

usw... Um so mehr man recherchiert um so mehr Baustellen tun sich auf. Ein Wirrwarr ohne Ende!

Gibt es hier zufällig Leute die Nicehash zum "Minen" nutzen und da schon einen Durchblick haben? Oder ggf. Leute die generell aufklären können?

- Ist Nicehash überhaupt "Mining" wie es oft genannt wird oder eher "Vermietung von Rechenleistung"?
- Muss dafür ein Gewerbe angemeldet werden?
- Können die Einnahmen in andere Coins getauscht werden und die Haltefrist von einem Jahr bleibt bestehen?

Freue mich über jeden Hinweis, Link, Erfahrung usw. Smiley  ​
Ich erwarte auch keine Steuerberatung^^ Fände ein wenig grobe Aufklärung/Hilfe damit man gerade Nicehash bzgl. Steuern und Gewerbe besser versteht super  
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