Bei ARD/ZDF gehts aber um Zivilrecht und nicht um eine Behörde oder um Steuern. Das Gesetz hat nunmal die Rundfunkanstalten als private Einrichtungen definiert. Es wird lediglich der Preis gesetzlich festgelegt den sie verlangen dürfen.
Das ist falsch. Natürlich ist der Rundfunk eine Behörde, sonst wäre das VerwaLtungsrecht gar nicht anwendbar. Ebenso wären dann Amtshilfevollstreckung nicht möglich (kein Amt, keine Amtshilfe).
Du kannst hier also nicht mit Strafrecht und strafrechtlichen Gepflogenheiten ankommen, das kickt dir jeder Richter in die Tonne. Und mit der momentanen Gesetzeslage auch mit Recht.
Das ist ebenfalls falsch. Nicht umsonst hat bearbeitet ein Verwaltungsgericht (Verwaltungsrecht) meine Klage gegen den Rundfunk und nicht ein Amtsgericht (Zivilrecht).
Ebenso können die Richter nicht den dir genehmen Interpretationen folgen, sondern müssen immer dem Sinn des Gesetzes folgen.
Eigentlich müss(t)en sie den Worten des Gesetzes folgen. Wobei Deine Selbstverständnis die perfekte Erklärung für die viel skurilen Urteile bietet. Die Worte und Sätze als unwichtig zu deklarieren, sie zu ignorieren und nur noch einem angenommen Sinn zu folgen ist -
Willkür!
Also Klartext: Wenn ein Richter den Sinn hinter §306 StGB darin sieht, solche Kommentar wie Deine zu unterbinden, dann wirst Du wegen eines Verstosses dagegen verknackt. Hältst Du für völlig absurd?! Ich ebenfalls!
Der Rundfunkstaatsvertrag ist eine parlamentarische Sache und keine welche bei der Judikative geändert werden kann. Solange der Vertrag da ist, muss er durchgesetzt werden.
Nicht wenn er gegen höheres Recht (EU, Bundesrechts) verstösst.
Stell dir mal folgende Situation vor: momentan haben wir freie Preisgestaltung. Jeder kann verlangen was er meint das seine Arbeit wert ist, solange er dabei Wucherei und Dumping im Auge behält. Das ist seine einzige Einschränkung bzgl des Preises. Dazwischen ist eine ziemlich große Bandbreite. Ich aber finde, das in Zeiten von Internet und Preissuchmaschinen sowieso nur der zum Zuge kommt der den billigsten Preis macht, also zahle ich in Zukunft egal bei wem nicht den geforderten sondern den billigsten preis den ich gefunden habe...und zwar egal wer die Arbeit gemacht hat und was im Vertrag steht. Weil solche Preisgestaltung eben nicht mehr zeitgemäss ist. Würde ein Richter den Rundfunkbeitrag so behandeln wie du es willst, müsste er meinem Gesuch ebenfalls stattgeben im Zuge der Gleichbehandlung.
Du verwechselst schon wieder Zivilrecht und Verwaltungsrecht. Verträge wurden schon immer (zurecht) als eines der wichtigsten Instrumente ener Gesellschaft eingestuft (pacta sunt servanda). Du kannst jedem Händler den billigsten Preis zahlen, aber jeder Händler kann auch Geschäfte mit Dir verweigern. Ist der Vertrag aber
von beiden Seiten aktzeptiert, kann nicht die eine Seite plötzlich etwas ganz anderes machen. Würde der Runfunk zivilrechtlich agieren, hätte ich übrigens kein Problem damit - ich würde auf die Geschäftsbeziehung einfach verzichten. Die Leistungen nehme ich sowieso nicht in Anspruch und möchte sie auch nicht haben.
Der Runbdfunkstaatsvertrag ist übrigens ein Gesetz und kein Vertrag. Wie die Satzung des Rundfunks einzustufen ist, ist nochmal eine andere Frage. Dort steht nämlich das Bargeldverbot drin. Da die Satzung nicht vom Parlament verabschiedet wurde, kann sie eigentlich niemals zum Gesetz geworden sein. Wäre sie verabschiedet worden, dann wäre sie aufgrund des höherrangingen Bundesrechts (BBankG) rechtswidrig.
Deswegen KANN ein Richter nicht das machen was er will.
Offensichtlich sehen das manche Richter anders als Du (und ignorieren die Gesetze) oder sie haben tatsächlich die Definitionshoheit über den Sinn (der dem geschriebenen Wort widerspricht). Im letzten Teil könnten wir sogar auf die niedergeschriebenen Gesetze verzichten. Der Richter nimmt dann einfach den Sinn an (z.B. der Rundfunk braucht das Geld und alle sollen zahlen) und entscheidet danach (für den Rundfunk). Im letzten Fall wären die Richter dann das ausführende Instrument einer totalitären Herrschaft.