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Topic: Nur Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel - oder auch nicht? (Read 5438 times)

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Ich kann zu dem Rundfunk-Fall nur nochmal eine nachweisliche Zustellung von Bargeld empfehlen, z.B. per Deutsche Post Wertbrief oder ähnliches. Ein Zeuge beim eintüten und einwerfen/abgeben der Sendung und schon ist man aus dem Schneider. Sollte dann noch was kommen, Widerspruch mit Hinweis auf die Zahlung.

Die Fälle sind übrigens immer noch offen. Geld im Brief an die Rundfunkanstalten wird vom Rundfunk direkt wieder zurückgeschickt. Und zwar nicht nur Rundfunkgebühren, sondern auch Entschädigungszahlungen, die vom Gericht festgesetzt wurden - obwohl von dieser Kostenart nichts in den Rundfunkverträgen steht und das Gericht auch keine Giralgeldzahlung angeordnet hat.

Übrigens nimmt auch der Gerichtsvollzieher kein Bargeld. Er verschickt zwar "lustige" Pfändungsbescheide, lässt aber die Termine platzen, kommt selbst nicht zu den angekündigten Terminen und lügt dann beim Gerichtsverfahren vor dem zuständigen Gericht, worauf das Gericht - trotz nachweisen über die geplatzten Termine und unterzeichneten Zeugenaussagen - dem Gerichtsvollzieher recht gibt.

Die Haftandrohung kommt vom gerichtsvollzieher trotzdem regelmässig, wobei das SEK bisher noch nicht da war. Mal sehen ob die dann das bereitliegende Bergeld annehmen. Ich denke aber nicht.

Dieser Staat ist einfach komplett marode und hat fertig!


Nach 8 Jahren erweckst du das Thread wieder zum Leben? Hammer.  Shocked

Der Staat macht also was er will. Es gibt immer „Ausnahmen“ oder anderen Blödsinn, mit dem Gesetze umgangen werden. Auf Bargeld kann man sich nicht mehr verlassen, genauso wenig wie auf den Staat.

Auszug aus dem Rundfunkgebührenprozess:

Quote
Unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH ist der 6. Senat zu dem Ergebnis gelangt, dass dem Barzahlungsausschluss in der Beitragssatzung des Beklagten nicht die bundesrechtliche Regelung des § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG entgegengehalten werden kann, wonach auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind. Denn diese Norm determiniert in Anbetracht ihres Ziels und ihres Inhalts die rechtliche Ausgestaltung des Status der Euro-Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel und verstößt damit gegen die ausschließliche Regelungskompetenz der Union im Bereich der Währungspolitik (Art. 3 Abs. 1 Buchst. c AEUV).


§ 10 Abs. 2 der Beitragssatzung steht allerdings seinerseits nicht uneingeschränkt in Einklang mit den unionsrechtlichen Vorgaben, die der EuGH in der genannten Entscheidung näher ausgeformt hat. Danach beinhaltet der Status als gesetzliches Zahlungsmittel lediglich eine grundsätzliche Verpflichtung zur Annahme von Euro-Bargeld zu Zahlungszwecken. Daher sind die Mitgliedstaaten befugt, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Ausnahmen von der Annahmepflicht vorzusehen.

Quelle: https://www.bverwg.de/de/pm/2022/26
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Ich kann zu dem Rundfunk-Fall nur nochmal eine nachweisliche Zustellung von Bargeld empfehlen, z.B. per Deutsche Post Wertbrief oder ähnliches. Ein Zeuge beim eintüten und einwerfen/abgeben der Sendung und schon ist man aus dem Schneider. Sollte dann noch was kommen, Widerspruch mit Hinweis auf die Zahlung.

Die Fälle sind übrigens immer noch offen. Geld im Brief an die Rundfunkanstalten wird vom Rundfunk direkt wieder zurückgeschickt. Und zwar nicht nur Rundfunkgebühren, sondern auch Entschädigungszahlungen, die vom Gericht festgesetzt wurden - obwohl von dieser Kostenart nichts in den Rundfunkverträgen steht und das Gericht auch keine Giralgeldzahlung angeordnet hat.

Übrigens nimmt auch der Gerichtsvollzieher kein Bargeld. Er verschickt zwar "lustige" Pfändungsbescheide, lässt aber die Termine platzen, kommt selbst nicht zu den angekündigten Terminen und lügt dann beim Gerichtsverfahren vor dem zuständigen Gericht, worauf das Gericht - trotz nachweisen über die geplatzten Termine und unterzeichneten Zeugenaussagen - dem Gerichtsvollzieher recht gibt.

Die Haftandrohung kommt vom gerichtsvollzieher trotzdem regelmässig, wobei das SEK bisher noch nicht da war. Mal sehen ob die dann das bereitliegende Bergeld annehmen. Ich denke aber nicht.

Dieser Staat ist einfach komplett marode und hat fertig!
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Butterfly? Dann ist der Fall wohl schon sehr alt, die sind doch schon ewig verboten.

Ja, ist schon ein paar Jahre her. Trotzdem war dieser Vorfall zusammen mit ein paar anderen Ereignissen (m)ein lehrreiches Erlebnis zu den Themen Gesinnungsgesetzgebung und Willkür.
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Butterfly? Dann ist der Fall wohl schon sehr alt, die sind doch schon ewig verboten.
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Jeder darf mit seinem Kochmesser reisen.
Man trägt sowas ja üblicherweise nicht am Gürtel Wink

Richtig. In einem verschlossenen (Achtung: verschlossen ist Interpretationsfähig!) Behältniss kann man ein Kochmesser transportieren, denn das ist kein führen. Einfach so im Rucksack kann(!) es dagegen schon als führen gewertet werden. Hängt vom Richter ab und nennt sich Willkür.

Und das "Taschenmesser" war mit Sicherheit etwas größer, ein festes Messer über 12cm, mit Gürtelscheide, klassisch "Kampfmesser" genannt.

Nein, es war ein Butterfly Messer. Ich habe es danach durch ein Einhandmesser ersetzt. Allerdings darf man das inzwischen auch nicht mehr führen, nur (noch!) besitzen.
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Jeder darf mit seinem Kochmesser reisen.
Man trägt sowas ja üblicherweise nicht am Gürtel Wink

Und das "Taschenmesser" war mit Sicherheit etwas größer, ein festes Messer über 12cm, mit Gürtelscheide, klassisch "Kampfmesser" genannt.
Kenne selber Leute, die das so benutzt haben wie mezzo schrieb, und warum ein Messer mit 115mm Klinge nicht tödlich ist während eines mit 120mm das sehr wohl ist, weiß nur der Gesetzgeber.
"Taschenmesser" würde ich es jedenfalls nicht mehr nennen, aber ein Taschenmesser das den Namen verdient, also Zweihandklapper, egal welcher Größe ist und war immer schon erlaubt.
Wär ja noch schöner, wenn ein Schweizer Offiziersmesser eine Waffe wäre, ne? Wink
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Lächerlich... Ich hab immer mein Taschenmesser dabei. Es ist eines der besten Werkzeuge, die die Menschen erfunden haben. Man stelle sich die Verpakungen vor, die man mit blosen Händen und Zähnen noch nicht einmal beschädigt bekommt.
Habe mal einen Blick ins Waffengesetzt geworfen und da steht:

Quote
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten
1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.

Mezzo hast du vllt nen Rambomesser am Gürtel gehabt?
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Die "Waffe" war ein Messer, welches ich zuvor 25 Jahre lang als universelles Werkzeug ausschliesslich gegen Lebensmittel, Holz und widerspenstige Metallteile im Einsatz hatte. Deutlich weniger gefährlich als mein Kochmesser, welches man heutzutage übrigens auch nicht mehr problemlos führen darf.


Du wurdest vor Gericht gezerrt, weil du ein Taschenmesser dabei hattest?

Natürlich. Das ist eine potentielle terroristische Gefahr - heutzutage.

Nur noch der einstige Steuerhinterzieher Alfons Schuhbeck darf wohl ungestraft mit Kochmessern durch Europa reisen  Wink
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Die "Waffe" war ein Messer, welches ich zuvor 25 Jahre lang als universelles Werkzeug ausschliesslich gegen Lebensmittel, Holz und widerspenstige Metallteile im Einsatz hatte. Deutlich weniger gefährlich als mein Kochmesser, welches man heutzutage übrigens auch nicht mehr problemlos führen darf.
Du wurdest vor Gericht gezerrt, weil du ein Taschenmesser dabei hattest?

Ja. Der Richter war allerdings so "nett", die Tagessätzen so anzusetzen, dass ich dem Staat nicht mit einem Knastaufenthalt zur Last falle. Vermutlich waren die entsprechenden Gefängnisse damals noch nicht in privater Hand.  Undecided
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Die "Waffe" war ein Messer, welches ich zuvor 25 Jahre lang als universelles Werkzeug ausschliesslich gegen Lebensmittel, Holz und widerspenstige Metallteile im Einsatz hatte. Deutlich weniger gefährlich als mein Kochmesser, welches man heutzutage übrigens auch nicht mehr problemlos führen darf.


Du wurdest vor Gericht gezerrt, weil du ein Taschenmesser dabei hattest?
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Die "Waffe" war ein Messer, welches ich zuvor 25 Jahre lang als universelles Werkzeug ausschliesslich gegen Lebensmittel, Holz und widerspenstige Metallteile im Einsatz hatte. Deutlich weniger gefährlich als mein Kochmesser, welches man heutzutage übrigens auch nicht mehr problemlos führen darf.
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Als ich früher mal eine Verurteilung (nach einer Änderung des WaffG) kassiert habe, sah das komischerweise anders aus. Da war die Begründung, weshalb die Änderung eingeführt wurde, und sogar die Urteile anderer Gerichte plötzlich nicht mehr relevant. Der Richter ist in diesem Fall komischerweise strengstens den Worten des Gesetzes gefolgt.

Dass das nicht falsch rüberkommt: Dieser Fall lag in meiner Verantwortung, das Urteil wäre also in Ordnung gewesen - wenn in allen anderen Fällen konsequent ebenfalls so strikt das Gesetz befolgt wird!


Sehr interessant @mezzomix. Du bist jetzt aber kein militanter Bitcoiner - oder?  Cool
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Geht im Strafrecht (Urkundenfälschung seitens des Versicherungsmitarbeiters) und im Verwaltungsrecht (Rundfunk) nicht. Da heisst es dann verlieren oder verlieren!

Übrig bleibt nur noch der zivile Widerstand. Diese Versicherung hat inzwischen mehr Einnahmen nicht mehr erhalten, als sie durch die Urkundenfälschung gewonnen hat. Für den Rundfunk dürfte die Bilanz am Ende auch negativ ausfallen, wenn man seine Kosten rechnet, das Geld gegen meinen Widerstand aus mir herauszupressen.

Der Buchstabe des Gesetzes ist irrelevant, es zählt der Sinn dahinter.

Als ich früher mal eine Verurteilung (nach einer Änderung des WaffG) kassiert habe, sah das komischerweise anders aus. Da war die Begründung, weshalb die Änderung eingeführt wurde, und sogar die Urteile anderer Gerichte plötzlich nicht mehr relevant. Der Richter ist in diesem Fall komischerweise strengstens den Worten des Gesetzes gefolgt.

Dass das nicht falsch rüberkommt: Dieser Fall lag in meiner Verantwortung, das Urteil wäre also in Ordnung gewesen - wenn in allen anderen Fällen konsequent ebenfalls so strikt das Gesetz befolgt wird!
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... kann ich sofort unterschreiben. Hatte auch genug für 2 Leben.

Fazit: Vergleich. Immer.
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Du hattest noch nicht sehr viele Gerichtsverhandlungen

Ich hatte genug davon für zwei Leben. Da waren Urkundenfälschung, Unterschlagung und Betrug dabei. Ging jedes mal gut für die Kriminellen aus. Mit dabei war sogar eine Versicherung (Urkundenfälschung - meine Unterschrift gefälscht, Vertrag trotzdem laut Gericht gültig). Im Zivilrecht läuft es praktisch immer auf einen Vergleich raus, egal wie klar der Fall ist. Verwaltungsrecht wird sich bald zeigen, ich tippe auf Totalverlust.

Im Grunde hast Du mir ja bereits recht gegeben. Nur die Auslegungen des Richters, bei denen er zur Unterstützung meinetwegen noch eine paar Aufsätze seiner Kumpels heranzieht, gelten. Natürlich, so meine Erfahrung, werden nur die Auslegungen herangezogen, die das aktuelle Urteil stützen. Alle anderen Auslegungen sind für diesen Fall nicht relevant. Das Wort im Gesetz gilt nichts. Man kann es aber auch einfach ganz kurz zusammenfassen: Willkür!

Dann noch ein Anwaltszwang und die Herrscher sind glücklich und die Rechtssystemsimulation ist perfekt.
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Du hattest noch nicht sehr viele Gerichtsverhandlungen

Sei froh. In meiner Zeit als ich Selbstständig war durfte ich einige male vor Gericht. Zuerst säumige Kunden, später dann kamen auch strafrechtliche Dinge dazu. Wenn es heist, das du dran schuld bist das eine Steuerung gehackt wurde. Ich hatte zwar VPN zur Steuerung und daher war die Steuerung intern erreichbar in deren Netzwerk. Aber ihre Aussengrenzen müssen sie schon selbst absichern. Allerdings erkärt dir dann der Richter, das zur Aufklärungspflicht meinerseits auch dazu gehört solche Dinge zu erklären...naja, am Ende aber Verfahren eingestellt, weil auch die Gegenseite gemerkt hat, das sie zuviel Löcher im Netz hatte.

Der Buchstabe des Gesetzes ist irrelevant, es zählt der Sinn dahinter. Und das ist keine Richterwillkür, sondern Bändeweise Auslegungsvorschriften. Wenn du mal bei einem Anwalt bist und siehst so einen 2x2m Schrank voller Bücher, so sind das 3-4 Bücher Gesetze und 100 Bücher Auslegungsvorschriften. Dort wird genau der Sinn eines Gesetzes aus praktischen Urteilen abgeleitet. Und ja, Richter sind keine Arschlöcher die nur im Sinn haben dir den Arsch aufzureisen (solche gibt es vieleicht auch, aber die bleiben nicht lange, leider sind die es die in die Schlagzeilen kommen), sondern sie sind durchaus in der Lage die Motiviation dahinter aufzudecken.

Und wenn meine Motivation ist, dir eins reinzuwürgen wird ein solcher Text auch korrekt gesperrt (richterlich). Hingegen wenn ich das selbe schreibe, nachdem DU mich stark gereizt hast, geht das in Ordnung. Weil nun meine Motivation Gegenwehr ist und nicht Angriff. Und das steht eben in keinem Gesetzestext direkt drin, sondern wird aus Sachverstand und Menschenkenntniss gebildet. Deswegen bist du auch kein Richter und könntest es nie werden. Du kannst zwar Jura studieren und Anwalt werden, aber für Richter muss man mehr drauf haben und wer an den Buchstaben des gesetzes klebt, wird nie Richter. Frag einfach mal einen, der erklärt dir, worauf es ankommt.

PS: ich hatte sogar einen Richter als Kunden, allerdings eher privat, er wollte zuhause eine Art vollautomatisches Haus. Einiges haben wir realisiert, aber die meisten Ideen waren schlicht zu teuer. Da kommt einiges an Smalltalk zusammen.
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Bei ARD/ZDF gehts aber um Zivilrecht und nicht um eine Behörde oder um Steuern. Das Gesetz hat nunmal die Rundfunkanstalten als private Einrichtungen definiert. Es wird lediglich der Preis gesetzlich festgelegt den sie verlangen dürfen.

Das ist falsch. Natürlich ist der Rundfunk eine Behörde, sonst wäre das VerwaLtungsrecht gar nicht anwendbar. Ebenso wären dann Amtshilfevollstreckung nicht möglich (kein Amt, keine Amtshilfe).

Du kannst hier also nicht mit Strafrecht und strafrechtlichen Gepflogenheiten ankommen, das kickt dir jeder Richter in die Tonne. Und mit der momentanen Gesetzeslage auch mit Recht.

Das ist ebenfalls falsch. Nicht umsonst hat bearbeitet ein Verwaltungsgericht (Verwaltungsrecht) meine Klage gegen den Rundfunk und nicht ein Amtsgericht (Zivilrecht).

Ebenso können die Richter nicht den dir genehmen Interpretationen folgen, sondern müssen immer dem Sinn des Gesetzes folgen.

Eigentlich müss(t)en sie den Worten des Gesetzes folgen. Wobei Deine Selbstverständnis die perfekte Erklärung für die viel skurilen Urteile bietet. Die Worte und Sätze als unwichtig zu deklarieren, sie zu ignorieren und nur noch einem angenommen Sinn zu folgen ist - Willkür!

Also Klartext: Wenn ein Richter den Sinn hinter §306 StGB darin sieht, solche Kommentar wie Deine zu unterbinden, dann wirst Du wegen eines Verstosses dagegen verknackt. Hältst Du für völlig absurd?! Ich ebenfalls!

Der Rundfunkstaatsvertrag ist eine parlamentarische Sache und keine welche bei der Judikative geändert werden kann. Solange der Vertrag da ist, muss er durchgesetzt werden.

Nicht wenn er gegen höheres Recht (EU, Bundesrechts) verstösst.

Stell dir mal folgende Situation vor: momentan haben wir freie Preisgestaltung. Jeder kann verlangen was er meint das seine Arbeit wert ist, solange er dabei Wucherei und Dumping im Auge behält. Das ist seine einzige Einschränkung bzgl des Preises. Dazwischen ist eine ziemlich große Bandbreite. Ich aber finde, das in Zeiten von Internet und Preissuchmaschinen sowieso nur der zum Zuge kommt der den billigsten Preis macht, also zahle ich in Zukunft egal bei wem nicht den geforderten sondern den billigsten preis den ich gefunden habe...und zwar egal wer die Arbeit gemacht hat und was im Vertrag steht. Weil solche Preisgestaltung eben nicht mehr zeitgemäss ist. Würde ein Richter den Rundfunkbeitrag so behandeln wie du es willst, müsste er meinem Gesuch ebenfalls stattgeben im Zuge der Gleichbehandlung.

Du verwechselst schon wieder Zivilrecht und Verwaltungsrecht. Verträge wurden schon immer (zurecht) als eines der wichtigsten Instrumente ener Gesellschaft eingestuft (pacta sunt servanda). Du kannst jedem Händler den billigsten Preis zahlen, aber jeder Händler kann auch Geschäfte mit Dir verweigern. Ist der Vertrag aber von beiden Seiten aktzeptiert, kann nicht die eine Seite plötzlich etwas ganz anderes machen. Würde der Runfunk zivilrechtlich agieren, hätte ich übrigens kein Problem damit - ich würde auf die Geschäftsbeziehung einfach verzichten. Die Leistungen nehme ich sowieso nicht in Anspruch und möchte sie auch nicht haben.

Der Runbdfunkstaatsvertrag ist übrigens ein Gesetz und kein Vertrag. Wie die Satzung des Rundfunks einzustufen ist, ist nochmal eine andere Frage. Dort steht nämlich das Bargeldverbot drin. Da die Satzung nicht vom Parlament verabschiedet wurde, kann sie eigentlich niemals zum Gesetz geworden sein. Wäre sie verabschiedet worden, dann wäre sie aufgrund des höherrangingen Bundesrechts (BBankG) rechtswidrig.

Deswegen KANN ein Richter nicht das machen was er will.

Offensichtlich sehen das manche Richter anders als Du (und ignorieren die Gesetze) oder sie haben tatsächlich die Definitionshoheit über den Sinn (der dem geschriebenen Wort widerspricht). Im letzten Teil könnten wir sogar auf die niedergeschriebenen Gesetze verzichten. Der Richter nimmt dann einfach den Sinn an (z.B. der Rundfunk braucht das Geld und alle sollen zahlen) und entscheidet danach (für den Rundfunk). Im letzten Fall wären die Richter dann das ausführende Instrument einer totalitären Herrschaft.
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Bei ARD/ZDF gehts aber um Zivilrecht und nicht um eine Behörde oder um Steuern. Das Gesetz hat nunmal die Rundfunkanstalten als private Einrichtungen definiert. Es wird lediglich der Preis gesetzlich festgelegt den sie verlangen dürfen.

Du kannst hier also nicht mit Strafrecht und strafrechtlichen Gepflogenheiten ankommen, das kickt dir jeder Richter in die Tonne. Und mit der momentanen Gesetzeslage auch mit Recht. Ebenso können die Richter nicht den dir genehmen Interpretationen folgen, sondern müssen immer dem Sinn des Gesetzes folgen. Der Sinn war ursprünglich völlig klar und gesellschaftlich mehr als willkommen.

Richter sind auch nicht dazu da, Dinge zu ändern, weil sich die Rahmenbedingungen geändert haben. Der Rundfunkstaatsvertrag ist eine parlamentarische Sache und keine welche bei der Judikative geändert werden kann. Solange der Vertrag da ist, muss er durchgesetzt werden.

Stell dir mal folgende Situation vor: momentan haben wir freie Preisgestaltung. Jeder kann verlangen was er meint das seine Arbeit wert ist, solange er dabei Wucherei und Dumping im Auge behält. Das ist seine einzige Einschränkung bzgl des Preises. Dazwischen ist eine ziemlich große Bandbreite. Ich aber finde, das in Zeiten von Internet und Preissuchmaschinen sowieso nur der zum Zuge kommt der den billigsten Preis macht, also zahle ich in Zukunft egal bei wem nicht den geforderten sondern den billigsten preis den ich gefunden habe...und zwar egal wer die Arbeit gemacht hat und was im Vertrag steht. Weil solche Preisgestaltung eben nicht mehr zeitgemäss ist. Würde ein Richter den Rundfunkbeitrag so behandeln wie du es willst, müsste er meinem Gesuch ebenfalls stattgeben im Zuge der Gleichbehandlung. Und das könnte ich beim Obersten Gerichtshof in einer Revision dann auch durchboxen und der Fall müsste nun unter dem Aspekt der Gleichbehandlung neu aufgerollt werden.

Deswegen KANN ein Richter nicht das machen was er will. Selbst wenn er hier im Forum 100% deiner Meinung wäre...oder sogar wenn du der Richter wärst, Mezzo, müsstest du dich dem Gesetz beugen oder wärst als Richter nicht tragbar. Und es hilft wenig sich ständig ins Unrecht zu setzen um etwas zu ändern. Damit liefert man nur Argumente für die Gegenseite, die dann locker vom Hocker über die Meinung der "Kriminellen" herziehen kann, die ständig Gesetze missachten.

Du kannst nur etwas erreichen, wenn du innerhalt der Gesetze bleibst diese aber bis zum äussersten Rand ausreizt. Das ist die Kunst des Widerstands. Und zu diesem Thema sind schon sehr viele gute Ansätze gekommen, zb von david123, dessen Vorschlag ich blendend finde.
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Die Möglichkeit ein beliebiges Zahlungsmittel zu vereinbaren gilt aber bisher nur im Zivilrecht und mit Zustimmung der Vertragspartner. Im Verwaltungsrecht oder Strafrecht gibt es keine freiwillige Zustimmung zu irgendwelchen Vertragsbedingungen oder zur Rolle als Vertragspartner. Da eine Zahlung somit erzwungen wird, gibt es keine Vereinbarung eines beliebeigen Zahlungsmittels. Logischerweise kann eine Behörde daher nur ein unverbindliches Angebot zur Begleichung der Forderung mit einem alternativen Zahlungsmittel machen. Möchte der Gläubiger diese Forderung nun nicht mit dem angebotenen alternativen Zahlungsmittel bezahlen, dann bleibt der Behörde nur noch, die Begleichung der Forderung im gesetzlich festgelegten, einzigen uneingeschränkt gültigen Zahlungsmittel (nämlich EUR Scheine und Münzen) zu aktzeptieren.

Eine Behörde könnte mir (nach den Worten des Gesetzes) eine Zahlung in Giralgeld anbieten. Ich könnte einer Behörde eine Zahlung in BTC anbieten. Solange allerdings keiner das Angebot der jeweils anderen Seite aktzeptiert, bleibt als einzige Möglichkeit die Forderung zu begleichen nur das uneingeschränkt gültige gesetzliche Zahlungsmittel übrig.
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Dann läuft es wohl auf die Frage hinaus, ob eine Firma einen einseitigen Vertrag schliessen darf.

Also ich entschliesse mich, Dir eine regelmässige Dienstleistung zu verkaufen, die Du mir mit 1 BTC pro Monat zu vergüten hast. Du hast bei dieser Sache nichts zu melden und woher Du den BTC nimmst ist mir auch egal?!

Wäre mir zwar neu, dass sowas geht, und widerspricht dem BGB, aber ich bin mal gespannt worauf das tatsächlich hinausläuft. Da die unfreiwillige "Vertragspartnerin" gar kein eigenes Konto hat, bin ich mal gespannt, wie die sich das vorstellen. Vielleicht läuft es am Ende ja auf Sippenhaft hinaus (Familie muss für sie bezahlen). Oder Firma A (Rundfunkanstalt) erzwingt eine Geschäftsbeziehung mit Firma C (Bank), da die gewünschte Bezahlung im tollen Fiat System ohne C ja gar nicht möglich ist. Endlich mal ein Fall in dem das Fiatsystem tatsächlich einen (traurigen) "Vorteil" bietet.


Natürlich kannst du einen Vertrag abschliessen den auf Zahlung mittels Bitcoin besteht. Wenn Shell Deutschland Rohöl kauft wird der Vertrag weder auf Euro noch auf die Erzeugerlandeswährung lauten sondern auf Dollar. Bitcoin sind inzwischen als Zahlungsmittel weitgehend anerkannt.

Wenn dein Partner diesen Vertrag unterschreibt MUSS er auch mit Bitcoin bezahlen, euro Bezahlungen kannst du zurück weisen. Wie sonst kann man sonst Rohöl ausschliesslich in Dollar handeln, selbst in Rotterdam(Holland, Euroland). Ich kann auch einen Vertrag mit einem Bauern machen, wo ich ihm die IT aufmotze und mit 100Kg Erdbeeren zahlen lasse. Und wenn es ihm die Ernte verhagelt oder die Erdbeeren dann ihren Preis vervielfacht haben, so ist das ein Problem des Bauern und nicht meines. Er muss dann die 100Kg Erdbeeren rausrücken. Ebenfalls muss er 100Kg Erdbeeren einkaufen und kann mir nicht das Geld geben. Selbst die Alternative mir soviel Geld zu geben, das ich mir die Erdbeeren damit kaufen könnte bekommt er nicht durch, wenn ich auf Vertragserfüllung poche.

Wir machen das zb mit dem Kupfer so. Wir haben Kupferabfälle in nicht unerheblichem Mass. Das wird an den Lieferanten zurück geschickt der es uns mit 80% seines Gewichts vergütet und auf ein Kupferkonto aufbucht. Bis zu 25% einer Lieferung können wir aus dem Kupferkonto nehmen. Den Rest müssen wir zahlen. Das Kupferkonto wird in kg Kupfer geführt und nicht in Euro (als Gegenwert des Kupfers). Der Kupferabfall ist verunreinigt und muss gereinigt werden (Lack) was normalerweise mit 10% Preisabschlag geführt wird. Wir haben 20% Abzug, was Kurssschwankungen ausgleichen soll. Das ganze ist in einem Rahmenvertrag geregelt. Auszahlung zum Tagespreis ist möglich, wenn der Vertrag gekündigt wird und nur dann und das würde uns einiges an Nachteile bringen. Hier wird also Kupfer als Zahlungsmittel benutzt um neuen Lackdraht zu kaufen.

Es ist also bei leibe nicht so das man Verträge ausschliesslich auf Euro machen muss. Vertragsfreiheit. Es darf lediglich nicht irgendwo in den AGB versteckt stehen, sondern muss deutlich sichtbar sein (nicht überraschend). Und keinesfalls darf man natürlich auf 100Euro Stundenlohn vereinbaren und dann auf Bitcoin Zahlung only bestehen. Der Vertrag lautet dann auf Euro und kann wahlweise in Bitcoin oder Euro bezahlt werden. Aber 0,3btc Stundenlohn heist dann eben auch keine Euro.

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Das mit dem persönlich dort vorstellig werden ist natürlich einge gute Lösung, aber das wird sicher nicht jedem so leicht möglich sein.
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Das mit der Hinterlegung beim Gericht würde ich dann machen wenn die Annahme des Bargeldes tatsächlich vereitelt wird (Brief kommt zurück mit verweigerter Annahme des Briefes etc.). Ich bin mir halt nicht sicher ob es reicht die Bargeldzahlung nur schriftlich anzubieten oder ob der Empfänger tatsächlich den Erhalt des Bargeldes vereiteln muss. Da es Ja einen Annahmezwang gibt, kann die Annahme garnicht abgelehnt werden, wodurch eine negative Antwort auf das Angebot der Barzahlung ja gegenstandslos wäre, da unmöglich (Die Barzahlung kann garnicht abgelehnt werden).
Verstehst du was ich meine? Ich bin mir einfach icht sicher ob das blose schriftliche Angebot der Barzahlung reicht ohne den Versuch diese auch zu tätigen, da es so zu keiner vereitelung der Annahme kommt. Die VEREITELUNG der Annahme (z.B. durch zurückschicken des Bargeldes oder durch Verweigerung der Annahme des Briefes) erscheint mit erwas anderes als die VERWEIGERUNG der Annahme, die ja per Gesetz garnicht möglich ist, da Annahmepflicht.

Da der Rundfunk und seine Unterorganisationen dafür bekannt sind, unbequeme Schreiben zu verlieren und auf Anforderungen ohne Druck nicht zu antworten, gebe ich meine Schreiben dort immer persönlich gegen Quittung (mit Unterschrift und Dienststempel) ab. Ich würde dann Barzahlung schriftlich anbieten. Der Rundfunk soll mir einen Beamten sowie die Kassenöffnungszeiten nennen, unter der ich die Forderung gegen Vorlage des Beamtenausweises (ist ja eine öffentliche Forderung!) und gegen Quittung (ich traue den windigen Burschen keinen Millimeter) loswerden kann. Sollten sie sich daraufhin nicht melden oder meine Forderung nicht annehmen wollen, dann teile ich ihnen schriftlich mit, dass sie sich nun im Annahmeverzug befinden. Da diese saubere Gesellschaft im öffentlichen Auftrag handelt und für öffentliche Amtshandlungen kein Persönlichkeitsrecht gilt, überlege ich mir noch, ob ich meine persönliche Begegnungen nicht auf Video aufnehme und veröffentliche. Gegen den Annahmeverzug können sie sich nur durch aktzeptieren des Bargelds (also indem sie mir die Öffnungszeiten und den Beamten nennen) wehren. Tun sie das nicht befinden sie sich automatisch im Annahmeverzug. Ich werde dann auch nicht mehr lange fackeln, sondern das Geld dem Amtsgericht auf's Auge drücken sobald ich mitbekomme, dass der Rundfunk trotz Annahmeverzug vollstrecken möchte. Da die Amtshilfevollstreckung persönlich von einem Amtsträger unterschrieben werden muss, werde ich gegen den entsprechenden Beamten Strafantrag stellen. Der Auftrag der Vollstreckung einer unberechtigten Forderung (die befinden sich ja im Annahmeverzug!) ist nämlich eine Straftat!

Ziel ist, diese Expressungsversuche mit soviel Schmerzen wie möglich für die involvierten Personen zu beantworten. Schliesslich möchte ich, dass die Erpressung von unrechtmässigen Schutzgeldzahlungen für unerwünschte, nicht benutzte und auch nicht angeforderte Leistungen (Vorzugslast!) aufhört. Sie hatten die Chance, es rechtmässig als Allgemeinlast zu bewerten, haben dies aber mit allen (unrechtmässigen) Mitteln verweigert. Dann sollen sie auch die Konsequenzen tragen.  Grin Grin Grin
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Die Begründung der Petition ist ja mal lächerlich...

Die Begründung der Ablehnung?! Für meine Zwecke reicht diese. Sie stellt einfach nochmal die Sicht des Bundestags klar. Ein Richter, der anders Argumentiert muss sich damit nochmal ein bischen mehr an die Decke strecken, um meine eventuelle Klage abzuweisen und damit das Recht zu verbiegen.  Wink

Nein Begründung desjenigen, der die Petition erstellt hat. Auf der von dir verlinkten Seite unter "Begründung". Die Stellungnahme des Bundestags ist keineswegs lächerlich sondern völlig nachvollziehbar.

Ich kann zu dem Rundfunk-Fall nur nochmal eine nachweisliche Zustellung von Bargeld empfehlen, z.B. per Deutsche Post Wertbrief oder ähnliches.

Ich würde eher die Methode nutzen, die Norbert Härings Anwalt vorgeschlagen hat. Barzahlung anbieten, bei einer Verweigerung Annahmeverzug mitteilen und bei weiteren Vollstreckungsversuchen die Summe beim eigenen lokalen Amtsgericht schuldbefreiend hinterlegen.

Das erzeugt sehr viel grössere Schmerzen, da der Gläubiger dann den Bargeldumschlag persönlich und kostenpflichtig beim Amtsgericht auslösen muss!  Cool


Das mit der Hinterlegung beim Gericht würde ich dann machen wenn die Annahme des Bargeldes tatsächlich vereitelt wird (Brief kommt zurück mit verweigerter Annahme des Briefes etc.). Ich bin mir halt nicht sicher ob es reicht die Bargeldzahlung nur schriftlich anzubieten oder ob der Empfänger tatsächlich den Erhalt des Bargeldes vereiteln muss. Da es Ja einen Annahmezwang gibt, kann die Annahme garnicht abgelehnt werden, wodurch eine negative Antwort auf das Angebot der Barzahlung ja gegenstandslos wäre, da unmöglich (Die Barzahlung kann garnicht abgelehnt werden).
Verstehst du was ich meine? Ich bin mir einfach icht sicher ob das blose schriftliche Angebot der Barzahlung reicht ohne den Versuch diese auch zu tätigen, da es so zu keiner vereitelung der Annahme kommt. Die VEREITELUNG der Annahme (z.B. durch zurückschicken des Bargeldes oder durch Verweigerung der Annahme des Briefes) erscheint mit erwas anderes als die VERWEIGERUNG der Annahme, die ja per Gesetz garnicht möglich ist, da Annahmepflicht.

Ganzschön verwirrend das ganze würde mich freuen zu hören was du dazu zu sagen hast.
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Die Begründung der Petition ist ja mal lächerlich...

Die Begründung der Ablehnung?! Für meine Zwecke reicht diese. Sie stellt einfach nochmal die Sicht des Bundestags klar. Ein Richter, der anders Argumentiert muss sich damit nochmal ein bischen mehr an die Decke strecken, um meine eventuelle Klage abzuweisen und damit das Recht zu verbiegen.  Wink

Abgesehen davon ist doch bekannt, dass Euro-Banknoten uneingeschärnktes gesetzliches Zahlungmittel sind.

Wir werden sehen mit welcher Begründung das hessische Verwaltungsgericht in Frankfurt zu einer anderen Auffassung kommt (Aktenzeichen 1 K 2903/15.F).  Grin

Da gibts dann einige lustige Konstellationen. Ein Kunde einer Tankstelle darf nicht mit 500€ scheinen zahlen wenn Vertragsbestandteil wurde, dass diese nicht angenommen werden (z.B. durch gut sichtbaren Aushang an der Zapfsäule). Wenn aber jemand garnicht vor hat zu bezahlen sondern Sprit klauen will durch Tanken und abhauen, er dann gefunden und natürlich von der Tankstelle zur Zahlung aufgefordert wird, kann er mit einem 500er kommen und seine Schuld begleichen, da es nie einen Vertrag zwischen den beiden Parteien gab. Amüsant aber lächerlich Smiley

Exakt so müsste es aber laufen. Ich weiss es ist lächerlich, aber ich habe diese Gesetze nicht gemacht.

Ich kann zu dem Rundfunk-Fall nur nochmal eine nachweisliche Zustellung von Bargeld empfehlen, z.B. per Deutsche Post Wertbrief oder ähnliches.

Ich würde eher die Methode nutzen, die Norbert Härings Anwalt vorgeschlagen hat. Barzahlung anbieten, bei einer Verweigerung Annahmeverzug mitteilen und bei weiteren Vollstreckungsversuchen die Summe beim eigenen lokalen Amtsgericht schuldbefreiend hinterlegen.

Das erzeugt sehr viel grössere Schmerzen, da der Gläubiger dann den Bargeldumschlag persönlich und kostenpflichtig beim Amtsgericht auslösen muss!  Cool
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Hier habe ich auch noch etwas zum Thema gefunden.

...
Die währungsrechtliche Annahmepflicht von Euro-Bargeld wird jedoch von der zivilrechtlichen Vertragshoheit überlagert. Danach ist es einem Unternehmen möglich, Bedingungen, zu denen es einen Vertrag abschließen will, grundsätzlich frei zu bestimmen.
...

Zumindest der Deutsche Bundestag hat hier am 10.02.2010 ausmeiner Sicht eindeutig klar gemacht, dass die Annahmepflicht von Bargeld (übrigens unbeschränkt - also ohne jegliche Beschränkung) nur durch einen zivilrechtlichen Vertrag ausgeschlossen werden kann. D.h. niemand (auch keine Behörde) kann ohne meine Zustimmung keine Buchgeldzahlung erzwingen!

Ich wusste doch, dass ich diese Frage schon mal gestellt hatte, bevor sich Norbert Häring letztes Jahr mit dem Rundfunk angelegt hat und ich ebenfalls einen Bescheid des Rundfunks bekommen habe.  Wink

Die Begründung der Petition ist ja mal lächerlich...

Abgesehen davon ist doch bekannt, dass Euro-Banknoten uneingeschärnktes gesetzliches Zahlungmittel sind. Die Annahmepflicht besagt lediglich, dass jemand die Annahme von Euro-Banknoten zur begleichung einer Schuld nicht verweigern darf sofern diese Zahlungsweise nicht vorher einvernehmlich ausgeschlossen wurde.

Da gibts dann einige lustige Konstellationen. Ein Kunde einer Tankstelle darf nicht mit 500€ scheinen zahlen wenn Vertragsbestandteil wurde, dass diese nicht angenommen werden (z.B. durch gut sichtbaren Aushang an der Zapfsäule). Wenn aber jemand garnicht vor hat zu bezahlen sondern Sprit klauen will durch Tanken und abhauen, er dann gefunden und natürlich von der Tankstelle zur Zahlung aufgefordert wird, kann er mit einem 500er kommen und seine Schuld begleichen, da es nie einen Vertrag zwischen den beiden Parteien gab. Amüsant aber lächerlich Smiley

Ich kann zu dem Rundfunk-Fall nur nochmal eine nachweisliche Zustellung von Bargeld empfehlen, z.B. per Deutsche Post Wertbrief oder ähnliches. Ein Zeuge beim eintüten und einwerfen/abgeben der Sendung und schon ist man aus dem Schneider. Sollte dann noch was kommen, Widerspruch mit Hinweis auf die Zahlung. Wenn was vom Gericht kommt, Nachweis dorthin schicken und Zeugen nennen, dann wars das.
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Hier habe ich auch noch etwas zum Thema gefunden.

...
Die währungsrechtliche Annahmepflicht von Euro-Bargeld wird jedoch von der zivilrechtlichen Vertragshoheit überlagert. Danach ist es einem Unternehmen möglich, Bedingungen, zu denen es einen Vertrag abschließen will, grundsätzlich frei zu bestimmen.
...

Zumindest der Deutsche Bundestag hat hier am 10.02.2010 ausmeiner Sicht eindeutig klar gemacht, dass die Annahmepflicht von Bargeld (übrigens unbeschränkt - also ohne jegliche Beschränkung) nur durch einen zivilrechtlichen Vertrag ausgeschlossen werden kann. D.h. niemand (auch keine Behörde) kann ohne meine Zustimmung keine Buchgeldzahlung erzwingen!

Ich wusste doch, dass ich diese Frage schon mal gestellt hatte, bevor sich Norbert Häring letztes Jahr mit dem Rundfunk angelegt hat und ich ebenfalls einen Bescheid des Rundfunks bekommen habe.  Wink
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Hier mal schnell der Link: http://openjur.de/u/708173.html

Daumen hoch für Deinen Widerstand gegen dieses parasitäre Geschwür, mezzomix!

Mir steht das auch bald bevor. Du bist also nicht allein.

Super! Würde nur 1% der Unzufriedenen sich wehren, statt einfach alle mit sich machen zu lassen, würde das die organisierte Kriminalität um einiges vermindern.
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Der Beitragsservice ist das Inkassounternehmen. Soweit ich mich bisher belesen habe läuft die Sache auf Mahnung gefolgt von einer Pfändung durch den Gerichtsvollzieher hinaus. Allerdings scheint der Beitragsservice dabei etwas dämlich zu sein (Landgericht Tübingen Az. 5 T 81/14). Auf solche Fehler setze ich!


Hier mal schnell der Link: http://openjur.de/u/708173.html

Daumen hoch für Deinen Widerstand gegen dieses parasitäre Geschwür, mezzomix!

Mir steht das auch bald bevor. Du bist also nicht allein.
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Wenn es doch auf unbare Zahlungen rausläuft: Überweisung wählen und jeden Monat kreativ sein: Leg ein paar cent auf deine Gebühren drauf,
teile diesen Betrag in ein paar Teilbeträge auf, und überweise die an verschiedenen Tagen und am besten von verschiedenen
Konten. Den Überweisungszweck dann jeweils nachvollziehbar machen, aber um Himmels Willen nur auf händische Weise (es bietet
sich hier Leetspeak an: O statt 0, l statt 1 bei der Kundennummer etc., oder mal falsch geschriebener Name statt Kundennummer).
Dann hat das Pack wenigstens mehr Kosten als Nutzen von diesem einen Beitragszahler Smiley

Wenn alles andere durch ist, werde ich genau das machen. Ich bin sicher die werden auch dagegen rechtlich vorgehen und recht (sagen wir das OK vom Richter) bekommen.

Das verursacht auch noch Kosten in der Mahnabteilung und durch Rechnungen
von Inkassounternehmen die durch die GEZ beauftragt werden.

Der Beitragsservice ist das Inkassounternehmen. Soweit ich mich bisher belesen habe läuft die Sache auf Mahnung gefolgt von einer Pfändung durch den Gerichtsvollzieher hinaus. Allerdings scheint der Beitragsservice dabei etwas dämlich zu sein (Landgericht Tübingen Az. 5 T 81/14). Auf solche Fehler setze ich!
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So, jetzt mal ganz praktisch gesehen, das wird so ablaufen:
wenn das ganze vor Gericht kommt, wird der Amtsrichter feststellen, dass es deiner Verwandten zumutbar ist, den Beitrag von ihrem Konto zu begleichen. Damit ist das Thema erstinstanzlich auch schon beendet. Eine zweite Instanz wird es nicht geben, weil es keinen Ansatz gibt, der im konkreten Fall eine höhere Entscheidung benötigt. Ergo entstehen Anwalts- und Gerichtskosten, und damit hat sich die Sache.

Es könnte sein, das Du mit dieser Einschätzung sogar ziemlich gut triffst. Aber überlege mal, was das dann letztendlich bedeutet: 1. Sippenhaft (ich dachte darüber wären wir hier weg), 2. Zwangskonto.

Was ein Zwang zum Konto zusammen mit einem Zwang zur Buchgeldzahlungen letztendlich bedeutet ist ein reines Giralgeldsystem. Totale Kontrolle. Ich frage mich, warum die Mehrheit hier einfach mitspielt, oder sowas sogar noch unterstützt. Die meisten der Unterstützer und Mitläufer werden die wahren Verlierer sein - oder sind es schon.
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Wenn es doch auf unbare Zahlungen rausläuft: Überweisung wählen und jeden Monat kreativ sein: Leg ein paar cent auf deine Gebühren drauf,
teile diesen Betrag in ein paar Teilbeträge auf, und überweise die an verschiedenen Tagen und am besten von verschiedenen
Konten. Den Überweisungszweck dann jeweils nachvollziehbar machen, aber um Himmels Willen nur auf händische Weise (es bietet
sich hier Leetspeak an: O statt 0, l statt 1 bei der Kundennummer etc., oder mal falsch geschriebener Name statt Kundennummer).
Dann hat das Pack wenigstens mehr Kosten als Nutzen von diesem einen Beitragszahler Smiley

Regelmäßig kommen dann natürlich Mahnungen etc. Die Coolen lassen das weiterlaufen und widersprechen in der letzten
Sekunde, mit vager Andeutung auf die Überweisungen. Das verursacht auch noch Kosten in der Mahnabteilung und durch Rechnungen
von Inkassounternehmen die durch die GEZ beauftragt werden. Wenn sich irgendwann alles geklärt hat müssen sie ja die paar Cent die du
zuviel gezahlt hast noch umlegen und einen angepassten Gebührenbescheid rausschicken. Smiley
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Sollte dein Verwandter also in einem der Bundesländer ohne Sparkassen-Guthaben-Konten leben, wäre das sicherlich einen Versuch wert, andernfalls sehe ich da keinen Sinn in deinem Ansatz.
Bisher hat sie kein (eigenes) Konto benötigt und eigentlich wollte sie daran erst mal auch gar nichts ändern. Natürlich hat sie Zugriff auf ein Konto und im Prinzip könnte ich ihr die Überweisung auch durchführen. Allerdings bin ich gerade beim Thema Geld/Giralgeld etwas empfindlich ( wer hätte es das gedacht  Wink ) und finde, dass man auch mal einen Punkt setzen muss. Da es in diesem Fall den Rundfunk trifft kommen gleich zwei Dinge zusammen.
So, jetzt mal ganz praktisch gesehen, das wird so ablaufen:
wenn das ganze vor Gericht kommt, wird der Amtsrichter feststellen, dass es deiner Verwandten zumutbar ist, den Beitrag von ihrem Konto zu begleichen. Damit ist das Thema erstinstanzlich auch schon beendet. Eine zweite Instanz wird es nicht geben, weil es keinen Ansatz gibt, der im konkreten Fall eine höhere Entscheidung benötigt. Ergo entstehen Anwalts- und Gerichtskosten, und damit hat sich die Sache.

Mag sein dass der Richter der Meinung ist, dass es zumutbar ist, dass die Dame ein Konto eröffnet (ich erinnere daran, dass sie keines hat), aber das hat nur bedingt etwas mit der Klage an sich zu tun, die ja zu einer Zahlung in einer bestimmten Höhe verurteilen soll. Welcher Richter verurteilt einen aber erneut zu einer Zahlung, die man bereits nachweislich geleistet hat? (In diesem Fall eben mit dem Wertbrief)
qwk
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Sollte dein Verwandter also in einem der Bundesländer ohne Sparkassen-Guthaben-Konten leben, wäre das sicherlich einen Versuch wert, andernfalls sehe ich da keinen Sinn in deinem Ansatz.
Bisher hat sie kein (eigenes) Konto benötigt und eigentlich wollte sie daran erst mal auch gar nichts ändern. Natürlich hat sie Zugriff auf ein Konto und im Prinzip könnte ich ihr die Überweisung auch durchführen. Allerdings bin ich gerade beim Thema Geld/Giralgeld etwas empfindlich ( wer hätte es das gedacht  Wink ) und finde, dass man auch mal einen Punkt setzen muss. Da es in diesem Fall den Rundfunk trifft kommen gleich zwei Dinge zusammen.
So, jetzt mal ganz praktisch gesehen, das wird so ablaufen:
wenn das ganze vor Gericht kommt, wird der Amtsrichter feststellen, dass es deiner Verwandten zumutbar ist, den Beitrag von ihrem Konto zu begleichen. Damit ist das Thema erstinstanzlich auch schon beendet. Eine zweite Instanz wird es nicht geben, weil es keinen Ansatz gibt, der im konkreten Fall eine höhere Entscheidung benötigt. Ergo entstehen Anwalts- und Gerichtskosten, und damit hat sich die Sache.

Wenn du wirklich vorhast, da etwas "konstruktiv destruktives" zu bewirken, kannst du eigentlich nur so vorgehen:
Such dir jemanden, der nachweislich kein Konto hat, und der belegen kann, dass er trotz mehrfacher Versuche nicht in der Lage war, ein Konto zu eröffnen, insbesondere auch nicht bei einer Sparkasse. Zugleich darf derjenige nicht zufällig auch von den Rundfunkgebühren befreit sein, das könnte schon schwierig werden.
Derjenige soll dann hingehen und brav seinen Beitrag bezahlen, per Einzahlung bei einer Bank. Die Gebühren i.H.v. 10.- EUR zieht er dabei einfach vom Zahlbetrag ab. Gleichzeitig sollte er den Beitragsservice auf den Grund für die Einbehaltung hinweisen (die Portogebühren dafür darf er übrigens auch abziehen).
Sollte der Fall dann vor Gericht gehen, wird es nämlich völlig anders ausgehen, der Richter wird es für zumutbar ansehen, dass der Beitragsservice entweder eine alternative Zahlungsmöglichkeit anbietet oder eben die Einbehaltung der Mehrkosten akzeptiert. Wenn man dann ein wenig bei der Presse trommelt, ist das sicherlich eine Sache, die zu einer echten Veränderung führen kann.

Den Spaß würde dann sogar ich mir ein paar BTC kosten lassen Wink
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geh nen schritt weiter... das ist zwangs pay TV man hat keine wahl man muss es bezahlen... ob das mit dem grundgesetz vereinbar ist???

Ist es nicht sogar noch teurer - Thema Grundversorgung - als PayTV? Keine Ahnung was Premiere oder Sky oder wie die heissen so kostet. Teurer als das Online-Video Abo für 10,- EUR im Monat ist es allemal. Der Preis kommt schon sehr nahe an eine ordentliche Internet/Telefon Flatrate ran.

Allerdings haben sich auch die höchsten Gerichte bisher immer für den Rundfunk entschieden, auch wenn die Begründungen gefehlt haben, auf Klagepunkte nicht eingegangen wurde oder die Begründung logisch nicht nachvollziehbar war. Vielleicht liegt das daran, dass die Organisation - wie wir vorher schon festgestellt haben - im leeren Raum operiert und damit weder über das Verwaltungsrecht, noch über das Zivilrecht angreifbar ist, sich aber bei ihren Aktivitäten zum eigenen Vorteil in beiden Bereichen bedienen kann.

Strittig sind bspw. die Höhe, die Verteilung der Lasten, im Falle unseres OP die Zahlungsmodalitäten etc., aber nicht das Konzept Rundfunkbeitrag an sich.

Das Konzept ist ebenfalls strittig, allerdings in diesem Thread OT.  Wink
qwk
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geh nen schritt weiter... das ist zwangs pay TV man hat keine wahl man muss es bezahlen... ob das mit dem grundgesetz vereinbar ist?
Ja, ist es. Die Frage lässt sich zwar immer wieder stellen, und es gibt durchaus abweichende Ansichten dazu. Auch sind Teile der Gesetzgebung / Handhabung rund um den Rundfunkbeitrag immer wieder strittig, aber die grundlegende Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz steht eigtl. außer Frage.

Strittig sind bspw. die Höhe, die Verteilung der Lasten, im Falle unseres OP die Zahlungsmodalitäten etc., aber nicht das Konzept Rundfunkbeitrag an sich.

Der Rundfunkbeitrag ist bisher von keinem Gericht als verfassungswidrig eingestuft worden
Gleichwohl ist er hoch umstritten, wie zahlreiche Klagen belegen. Auch das Verwaltungsgericht Potsdam folgt der bisherigen Rechtsprechung. Auch die Landesverfassungsgerichte von Bayern und Baden-Württemberg haben schon entsprechende Klagen abgewiesen.
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Auch, wenn ich deinen Kampf gegen die Windmühlen der Rundfunkanstalten ein bisschen, naja, sagen wir "nervig" finde, ...

So ist das. Andere finden den Kampf von so ein paar Kanacken gegen die Amerikaner nervig, wieder andere den Kampf von so ein paar Bitcoin-Spinnern gegen das Bankenmonopol, nochmal andere den Kampf von so ein paar chinesischen Bürgerrechtsspinnern gegen ihre Regierung und ganz andere die Mitläufer, die nichts hinterfragen.

Sollte dein Verwandter also in einem der Bundesländer ohne Sparkassen-Guthaben-Konten leben, wäre das sicherlich einen Versuch wert, andernfalls sehe ich da keinen Sinn in deinem Ansatz.

Bisher hat sie kein (eigenes) Konto benötigt und eigentlich wollte sie daran erst mal auch gar nichts ändern. Natürlich hat sie Zugriff auf ein Konto und im Prinzip könnte ich ihr die Überweisung auch durchführen. Allerdings bin ich gerade beim Thema Geld/Giralgeld etwas empfindlich ( wer hätte es das gedacht  Wink ) und finde, dass man auch mal einen Punkt setzen muss. Da es in diesem Fall den Rundfunk trifft kommen gleich zwei Dinge zusammen.

Irgendwie tendieren aber auch nur fragwürdige Organisationen zu so fragwürdigen Dingen, wie SEPA Pflicht. Selbst das Finanzamt hat sich etwas in dieser Qualität noch nicht geleistet und die haben in letzter Zeit genug fragwürdige Dinge durchgezogen (Online-Umsatzsteuervoranmeldung über geheime Schnittstellen).
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Auch, wenn ich deinen Kampf gegen die Windmühlen der Rundfunkanstalten ein bisschen, naja, sagen wir "nervig" finde, muss ich im Prinzip schon zustimmen, dass die Praxis des Beitragsservice' fragwürdig ist.

Mit dem Wegfall des sog. Jedermann-Kontos bei der Postbank haben lediglich noch die Bürger einiger Bundesländer einen Rechtsanspruch auf ein Konto. Es wäre insbesondere sinnvoll, zu klären, ob ein Bürger eines anderen Bundeslandes die Kosten für die Bargeldeinzahlung beim Beitragsservice einfach vom Zahlbetrag einbehalten darf, da er diese Kosten nicht verursacht hat, sondern schuldhaft der Gläubiger.

Sollte dein Verwandter also in einem der Bundesländer ohne Sparkassen-Guthaben-Konten leben, wäre das sicherlich einen Versuch wert, andernfalls sehe ich da keinen Sinn in deinem Ansatz.

Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind in einigen deutschen Bundesländern durch Sparkassengesetze und -verordnungen rechtlich verpflichtet ("Kontrahierungszwang"), jedermann ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen: In Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie in allen ostdeutschen Bundesländern (außer Berlin) besteht durch die Sparkassengesetze und -verordnungen ein Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis.

Rundfunkgebühr zwingt Bürger zur Einrichtung eines Girokontos
Die neue Rundfunkgebühr hat einen interessanten Nebeneffekt: Die Bürger werden dadurch unauffällig gezwungen, ein Girokonto zu führen. Eine Bareinzahlung oder eine Zahlung per Scheck ist nicht möglich. Damit ist die neue GEZ nicht bloß eine Demokratie-Abgabe, sondern auch eine Banken-Abgabe.
[…]
Ob die Verpflichtung zur Führung eines Giro-Kontos auch rechtlich durchsetzbar ist, ist eine andere Frage. Es wäre interessant zu sehen, was passieren würde, wenn Millionen Bürger sich entschlössen, zu den Beitragsstellen zu gehen und die Bar-Einzahlung auf Euro und Cent genau anbieten würden (um den Behörden die Ausrede, dass man nicht wechseln könne, zu ersparen).

Damit würden die Bürger ihren Zahlungswillen bekunden. Wenn die Sender das Geld nicht annehmen, ist das eigentlich nicht das Problem der Zahlungswilligen. Ganz abgesehen davon, dass es vermutlich zu interessanten Gesprächen käme, wenn die Bürger auf der Zahlung beharren – und sich die Behörde weigert, den Beitrag in bar entgegenzunehmen. Wird dieser Vorgang dokumentiert, gibt es vermutlich einiges Nachdenken bei den Juristen im Klagefall. […]
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qwk
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Auch, wenn ich deinen Kampf gegen die Windmühlen der Rundfunkanstalten ein bisschen, naja, sagen wir "nervig" finde, muss ich im Prinzip schon zustimmen, dass die Praxis des Beitragsservice' fragwürdig ist.

Mit dem Wegfall des sog. Jedermann-Kontos bei der Postbank haben lediglich noch die Bürger einiger Bundesländer einen Rechtsanspruch auf ein Konto. Es wäre insbesondere sinnvoll, zu klären, ob ein Bürger eines anderen Bundeslandes die Kosten für die Bargeldeinzahlung beim Beitragsservice einfach vom Zahlbetrag einbehalten darf, da er diese Kosten nicht verursacht hat, sondern schuldhaft der Gläubiger.

Sollte dein Verwandter also in einem der Bundesländer ohne Sparkassen-Guthaben-Konten leben, wäre das sicherlich einen Versuch wert, andernfalls sehe ich da keinen Sinn in deinem Ansatz.

Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind in einigen deutschen Bundesländern durch Sparkassengesetze und -verordnungen rechtlich verpflichtet ("Kontrahierungszwang"), jedermann ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen: In Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie in allen ostdeutschen Bundesländern (außer Berlin) besteht durch die Sparkassengesetze und -verordnungen ein Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis.

Rundfunkgebühr zwingt Bürger zur Einrichtung eines Girokontos
Die neue Rundfunkgebühr hat einen interessanten Nebeneffekt: Die Bürger werden dadurch unauffällig gezwungen, ein Girokonto zu führen. Eine Bareinzahlung oder eine Zahlung per Scheck ist nicht möglich. Damit ist die neue GEZ nicht bloß eine Demokratie-Abgabe, sondern auch eine Banken-Abgabe.
[…]
Ob die Verpflichtung zur Führung eines Giro-Kontos auch rechtlich durchsetzbar ist, ist eine andere Frage. Es wäre interessant zu sehen, was passieren würde, wenn Millionen Bürger sich entschlössen, zu den Beitragsstellen zu gehen und die Bar-Einzahlung auf Euro und Cent genau anbieten würden (um den Behörden die Ausrede, dass man nicht wechseln könne, zu ersparen).

Damit würden die Bürger ihren Zahlungswillen bekunden. Wenn die Sender das Geld nicht annehmen, ist das eigentlich nicht das Problem der Zahlungswilligen. Ganz abgesehen davon, dass es vermutlich zu interessanten Gesprächen käme, wenn die Bürger auf der Zahlung beharren – und sich die Behörde weigert, den Beitrag in bar entgegenzunehmen. Wird dieser Vorgang dokumentiert, gibt es vermutlich einiges Nachdenken bei den Juristen im Klagefall. […]
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In diesem Fall ist das Risiko überschaubar. Jetzt wird erst mal Bargeld verschickt. Sollten die sich rauswinden, wird der Richter am Ende ja hoffentlich die entsprechenden Belege liefern, warum eine Barzahlung illegal ist, obwohl EUR Bargeld das einzige gesetzliche Zahlungsmittel und auch ein passendes Zahlungsmittel für Forderungen, die auf EUR lauten darstellt.

Erst dann kommen wir zum nächsten Punkt: Wenn eine Buchgeldzahlung mithilfe eines (Bank) oder mehrerer Dritter (Verwandtschaft und deren Banken) erzwungen werden kann, ist noch lange nicht klar, dass die Zahlung in einer Transaktion und an einem Termin stattfinden muss. Steht glaube ich auch nirgends, wie die SEPA Transaktion genau auszusehen hat. Da die Verbrecherorganisation über kurz oder lang auch an mich herantreten wird, ist es ganz gut, schon mal etwas Erfahrung zu haben, um dem Angreifer eine individuelle Reaktion bieten zu können. Irgendwann findet sich vielleicht doch mal ein Punkt um einen verninchtenden Gegenschlag zu landen. Und wenn nicht, dann lernt man dabei immerhin etwas dazu.

Mich kotzt sowas einfach nur noch an. Da ich genug Geld habe, bin ich am Überlegen ob ich mir den Spass erlauben soll, und meinen Wohnsitz einfach abmelde und mich als "Obdachloser" mal hier und mal dort aufhalte. Oder ich betreibe Wohnsitz-Hopping. Die paar EUR jeden Monat stellen kein Problem (für mich) dar. Mal sehen wie diese Arschlöcher mit sowas klarkommen.
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Die ursprüngliche Frage kann ich formaljuristisch nicht mal ansatzweise beantworten.
Aber grundsätzlich sollte man vorsichtig sein, wenn man eine Auseinandersetzung wie diese (wo es ja eigentlich um die Zahlung bzw. Nichtzahlung von GEZ-Gebühren geht) mit juristischen Spitzfindigkeiten führen will, ohne wirklich was von der Materie zu verstehen. So was geht eher mal nach hinten los, denn die andere Seite hat Anwälte, die sich dann wirklich auskennen.
Die Frage, ob man darauf bestehen kann, die GEZ-Forderung bar zu bezahlen, hat ja nichts mit der Frage nach der Zahlungspflicht zu tun. Wenn du kein Konto hast oder haben willst, dann gibt es durchaus die Möglichkeit, eine SEPA-Barüberweisung zu machen, das kostet natürlich horrende Gebühren im Verhältnis zum Zahlungsbetrag, aber möglich ist das.

Onkel Paul
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Quote from: http://de.wikipedia.org/wiki/Anstalt_des_öffentlichen_Rechts
...
Die Rundfunkanstalten der Länder sind von der Geltung der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder häufig ausgenommen,[D 3] was gleichwohl nicht auszuschließen vermag, dass sie Verwaltungsakte erlassen (analog dem VwVfG des Landes). Teilweise handeln AöRs dem Bürger gegenüber in den Formen des Zivilrechts, so dass die Schlichtung von Streitigkeiten dann den Zivilgerichten zufällt (z. B. beim Deutschen Wetterdienst, § 5 DWD-Gesetz).

Das ist mal so richtig Clever. Je nachdem um was es geht nimmt man mal die eine oder andere Form an.

Jetzt verstehe ich auch, warum auf die Schreiben nie eine Antwort kam: Nur Rechte aber keine Pflichten. Ein Grund mehr mit allen verfügbaren Mitteln gegen so eine Organisation vozugehen. Je mehr man bohrt um so mehr stinkt die Sache. Leider ist das nicht die einzige Baustelle im Land.
qwk
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Ist die Rundfunkanstalt eigentlich ein Amt (Beamtengesetz) oder eine Firma (BGB). Der Beitragsservice ist wohl klar eine Firma. Leider haben sie eine Forderung nach diesbezüglicher Aufklärung trotz einer entsprechenden Belehrung auf dem Bescheid auch nicht erfüllt.
Vollrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts:

Quote from: http://de.wikipedia.org/wiki/Öffentlich-rechtlicher_Rundfunk#Entwicklung.2C_Organisation.2C_Aufgaben
Die Sender sind als beitragsfinanzierte Körperschaften (bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts) gegründet.
[…]
Gewinn im privatwirtschaftlichen Sinn kann (im Gegensatz zu anderen ÖRR-Angeboten in Europa) eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt nicht direkt erwirtschaften. Es ist den Rundfunkanstalten jedoch erlaubt, privatwirtschaftliche Unternehmen zu gründen oder sich an solchen zu beteiligen.

Quote from: http://de.wikipedia.org/wiki/Anstalt_des_öffentlichen_Rechts
Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR, AöR) ist eine mit einer öffentlichen Aufgabe betraute Institution, deren Aufgabe ihr gesetzlich oder satzungsmäßig zugewiesen worden ist. Ihre meist staatlichen oder kommunalen Aufgaben werden in ihrer Satzung festgelegt. Sie bündelt sachliche Mittel (Gebäude, Einrichtung, Fahrzeuge usw.) und Personal (Planstellen für Beamte und Arbeitnehmer) in einer Organisationseinheit. Überwiegend ist die Anstalt öffentlichen Rechts rechtlich selbständig, mithin eine juristische Person des öffentlichen Rechts.
[…]
vollrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts; diese haben eine eigene Rechtspersönlichkeit, sind rechtlich aus der allgemeinen Staatsverwaltung ausgegliedert und daher selbst rechtsfähig; sie haben oft Dienstherrnfähigkeit, können also eigene Beamte haben; sie werden durch oder aufgrund eines Gesetzes errichtet, verändert und aufgelöst.
Beispiel: die meisten Landesrundfunkanstalten der ARD und das ZDF, Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin.
[…]
Handlungsform
AöR handeln im Allgemeinen in den Formen des Verwaltungsrechts, erlassen also Verwaltungsakte. Gesetzlich kann für den Bürger ein Anschluss- und Benutzungszwang vorgesehen sein. Die Rundfunkanstalten der Länder sind von der Geltung der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder häufig ausgenommen,[D 3] was gleichwohl nicht auszuschließen vermag, dass sie Verwaltungsakte erlassen (analog dem VwVfG des Landes). Teilweise handeln AöRs dem Bürger gegenüber in den Formen des Zivilrechts, so dass die Schlichtung von Streitigkeiten dann den Zivilgerichten zufällt (z. B. beim Deutschen Wetterdienst, § 5 DWD-Gesetz).
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Da weder der Beitragsservice noch die Rundfunkanstalt auf entsprechend Anforderung einen Ansprechpartner genannt hat, habe ich ihr geraten, das Geld unter Vorbehalt per Wertbrief un mit vielen Zeugen, Photos und Protokoll an die zuständige Rundfunkanstalt zu schicken. Ausserdem soll sie einen persönlich unterschriebenen Eingangsnachweis von der zuständigen Person anfordern.

Ist die Rundfunkanstalt eigentlich ein Amt (Beamtengesetz) oder eine Firma (BGB). Der Beitragsservice ist wohl klar eine Firma. Leider haben sie eine Forderung nach diesbezüglicher Aufklärung trotz einer entsprechenden Belehrung auf dem Bescheid auch nicht erfüllt.
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Praktisch wird das darauf hinauslaufen, dass früher oder später der Gerichtsvollzieher die Schuld eintreibt. Dann ist auch wieder Barzahlung möglich Wink


Das sehe ich nicht unbedingt so. Jeder richter würde sich an den Kopf greifen wenn er jemanden zur ERNEUTEN Zahlung verurteilen soll falls der/die Angeklagte nachweislich bereits bezahlt hat (wenn auch in bar obwohl dies so nicht gewünscht ist vom Kläger).
Ich denke die Bargeldzustellung wäre hier also sehr wohl eine Möglichkeit.
qwk
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Dann läuft es wohl auf die Frage hinaus, ob eine Firma einen einseitigen Vertrag schliessen darf.
[…]
Wäre mir zwar neu, dass sowas geht, und widerspricht dem BGB, aber ich bin mal gespannt worauf das tatsächlich hinausläuft.
Die privatrechtliche Firma, die mit dem Einzug der Gebühren beauftragt ist, handelt in öffentlichem Auftrag auf der Basis allgemeingültiger Gesetze. Das ist kein einseitiger Vertrag. Du hast formaljuristisch deine Zustimmung dazu als Souverän dieses Landes gegeben, als du dein Kreuzchen bei der letzten Wahl gemacht hast (oder auch darauf verzichtet hast).

Da die unfreiwillige "Vertragspartnerin" gar kein eigenes Konto hat, bin ich mal gespannt, wie die sich das vorstellen. Vielleicht läuft es am Ende ja auf Sippenhaft hinaus (Familie muss für sie bezahlen). Oder Firma A (Rundfunkanstalt) erzwingt eine Geschäftsbeziehung mit Firma C (Bank), da die gewünschte Bezahlung im tollen Fiat System ohne C ja gar nicht möglich ist. Endlich mal ein Fall in dem das Fiatsystem tatsächlich einen (traurigen) "Vorteil" bietet.
Praktisch wird das darauf hinauslaufen, dass früher oder später der Gerichtsvollzieher die Schuld eintreibt. Dann ist auch wieder Barzahlung möglich Wink
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Im umgekehrten Falle, wie bei dir, gilt prinzipiell die Vertragsfreiheit, d.h. dein Gegenüber darf die Zahlungsmodalitäten frei bestimmen.

Entscheidend sind hier also nicht gesetzliche Regelungen, sondern einzig und allein die einzelvertraglichen Bestimmungen der Firma "Beitragsservice der Rundfunkanstalten". Die wiederum finden sich zufälligerweise aber in Form eines, bzw. mehrerer Gesetze wieder, nämlich Rundfunkstaatsvertrag, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (in letzterem lediglich die Höhe des Beitrags).
Ab da wird's ein wenig kompliziert. Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag steht bspw. unter § 10 (7), dass die Satzung der Landesrundfunkanstalt das Beitragsverfahren regelt. Dort finden wir dann im Falle des WDR
§ 10
Zahlungen
[…]
(2) Der Beitragsschuldner kann die Rundfunkbeiträge nur bargeldlos mittels folgender Zahlungsformen entrichten:
1. Ermächtigung zum Einzug mittels Lastschrift bzw. künftiger SEPA-Basislastschrift,
2. Einzelüberweisung oder
3. Dauerüberweisung.
So ähnlich wird das für die anderen Landesrundfunkanstalten auch gelten.

Dann läuft es wohl auf die Frage hinaus, ob eine Firma einen einseitigen Vertrag schliessen darf.

Also ich entschliesse mich, Dir eine regelmässige Dienstleistung zu verkaufen, die Du mir mit 1 BTC pro Monat zu vergüten hast. Du hast bei dieser Sache nichts zu melden und woher Du den BTC nimmst ist mir auch egal?!

Wäre mir zwar neu, dass sowas geht, und widerspricht dem BGB, aber ich bin mal gespannt worauf das tatsächlich hinausläuft. Da die unfreiwillige "Vertragspartnerin" gar kein eigenes Konto hat, bin ich mal gespannt, wie die sich das vorstellen. Vielleicht läuft es am Ende ja auf Sippenhaft hinaus (Familie muss für sie bezahlen). Oder Firma A (Rundfunkanstalt) erzwingt eine Geschäftsbeziehung mit Firma C (Bank), da die gewünschte Bezahlung im tollen Fiat System ohne C ja gar nicht möglich ist. Endlich mal ein Fall in dem das Fiatsystem tatsächlich einen (traurigen) "Vorteil" bietet.
qwk
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TL;DR: ja, der Beitragsservice hat das Recht, auf Überweisung zu bestehen.

Nur Euro-Banknoten sind unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel, Münzen lediglich bis zu gewissen Höchstgrenzen.
Überweisungen stellen keine Zahlung dar, sondern eine "Leistung an Erfüllungs statt".
D.h. der Gläubiger kann die Annahme der Überweisung ablehnen, muss dafür aber im Zweifelsfall gute Gründe haben.
Im umgekehrten Falle, wie bei dir, gilt prinzipiell die Vertragsfreiheit, d.h. dein Gegenüber darf die Zahlungsmodalitäten frei bestimmen.

Entscheidend sind hier also nicht gesetzliche Regelungen, sondern einzig und allein die einzelvertraglichen Bestimmungen der Firma "Beitragsservice der Rundfunkanstalten". Die wiederum finden sich zufälligerweise aber in Form eines, bzw. mehrerer Gesetze wieder, nämlich Rundfunkstaatsvertrag, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (in letzterem lediglich die Höhe des Beitrags).
Ab da wird's ein wenig kompliziert. Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag steht bspw. unter § 10 (7), dass die Satzung der Landesrundfunkanstalt das Beitragsverfahren regelt. Dort finden wir dann im Falle des WDR
§ 10
Zahlungen
[…]
(2) Der Beitragsschuldner kann die Rundfunkbeiträge nur bargeldlos mittels folgender Zahlungsformen entrichten:
1. Ermächtigung zum Einzug mittels Lastschrift bzw. künftiger SEPA-Basislastschrift,
2. Einzelüberweisung oder
3. Dauerüberweisung.
So ähnlich wird das für die anderen Landesrundfunkanstalten auch gelten.
Musst du dir halt im Zweifelsfall raussuchen.


Mal noch ein paar Grundlagen zu den Zahlungsmitteln zusammengequotet:

In Deutschland sind „auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Bei Euro- und Centmünzen ist die Annahmepflicht auf maximal 50 Münzen begrenzt. Nach Art. 11 Satz 3 dieser EG-Verordnung ist „mit Ausnahme der ausgebenden Behörde (...) niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen“.

Euro-Gedenkmünzen müssen gemäß § 3 Absatz 1 Münzgesetz ebenfalls lediglich in begrenztem Umfang akzeptiert werden. Bei Zahlungen, die nur aus Gedenkmünzen bestehen, müssen Beträge bis 200 Euro akzeptiert werden; erfolgt eine Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist auch hier niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen. Gedenkmünzen, die auf Euro lauten, sind mit Ausnahme der 2-Euro-Münzen nur in den Ausgabeländern gesetzliche Zahlungsmittel.

(1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekanntzumachen.
(2) Die Deutsche Bundesbank kann unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union Noten zur Einziehung aufrufen. Aufgerufene Noten werden nach Ablauf der beim Aufruf bestimmten Umtauschfrist ungültig.

Sonstige Zahlungsmittel
Nur Bargeld ist weltweit ein gesetzliches Zahlungsmittel in den jeweiligen Ländern. Die übrigen Zahlungsmittel erfüllen nicht die Voraussetzungen eines gesetzlichen Zahlungsmittels, insbesondere ist mit ihrer Verwendung kein Annahmezwang für Gläubiger verbunden. Zu den übrigen Zahlungsmitteln gehört die Verfügung über Buchgeld im unbaren Zahlungsverkehr durch Überweisung, Scheck, Wechsel oder Lastschrift. In Deutschland werden sie erfüllungsrechtlich als Leistung an Erfüllungs statt (Überweisung) oder Leistung erfüllungshalber (die übrigen Zahlungsmittel) eingeordnet. Sorten und Devisen sind ausländische Zahlungsmittel, für die ebenso wenig ein Annahmezwang im Inland besteht wie für andere geldnahe Wertzeichen (etwa Briefmarken).

Der Gläubiger kann diese – nicht gesetzlichen – Zahlungsmittel als Gegenleistung akzeptieren, eine Annahmepflicht gibt es jedoch nicht.
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Soviel ich weiß gilt grundsätzlich auch bei der Vereinbarung anzunehmender Zahlungsmittel die Vertragsfreiheit. Soll heißen, wenn ein Vertrag zum Kauf einer Sache beinhaltet, dass ausschließlich per Überweisung bezahlt werden kann, so kann auch tatsächlich aussschließlich per Überweisung bezahlt werden.

Zu einem Vertrag gehören immer zwei. In diesem Fall möchte die vermeintliche Schuldnerin nicht zahlen, hat keinen Vertrag unterschrieben und leistet (bzw. versucht es) die Zahlung nur unter Zwang (Androhung rechtlicher Nachteilen) und unter Vorbehalt.

Eine Barzahlung muss er in jedem Fall zur tilgung der Schuld annehmen. Evtl. gerät er sonst in Annahmeverzug.

Die Frage ist nun, ist das so, weil das eine Art Naturgesetz ist, oder folgt das eindeutig und ohne gewagte Interpretation aus irgendwelchen Paragraphen?

Im hier vorliegenden Fall wurde zunächst kein Vertrag geschlossen (oder doch?).

Kann ein Vetrag zu Lasten Dritter geschlossen werden? Ich würde sagen es wurde eindeutig kein Vertrag geschlossen! Kann ein Vertrag als durch konkludentes Handel geschlossen betrachten, wenn man in der ersten Reaktion/Handlung die diesbezügliche Forderungen zurückweist?

Die Frage wäre dann, wo man die Zahlungskonditionen des Vertrages einsehen kann.

Das müsste im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag §10, wobei die "Schuldnerin" diesen "Vertrag" nicht geschlossen hat, niemanden damit beauftragt hat und offensichtlich auch kein Interesse an so einem Vertrag hat.

Sollte die Firma "Beitragsservice der Rundfunkanstalten" diese Tilgung nicht anerkennen und weiterhin Zahlungsaufforderungen zusenden, so verweist man am besten einmalig auf das Paket mit dem Bargeld.

Witzig ist ja, das diese Firma wohl nur ein Inkassounternehmen ist, da es im "Vertrag" gar nicht erwähnt wird. D.h. man müsste das Geld wohl direkt an die Rundfunkanstalt schicken. Leider halten die sich mit entsprechenden Kontakpersonen sehr zurück und selbst die Forderung nach einer entsprechenden Aufklärung im Weigerungsschreiben wurde einfach ignoriert.
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Soviel ich weiß gilt grundsätzlich auch bei der Vereinbarung anzunehmender Zahlungsmittel die Vertragsfreiheit. Soll heißen, wenn ein Vertrag zum Kauf einer Sache beinhaltet, dass ausschließlich per Überweisung bezahlt werden kann, so kann auch tatsächlich aussschließlich per Überweisung bezahlt werden.
Bezahlt man nun nicht per Überweisung, sondern erscheint or Ort mit Bargeld, so kann der Vertragspartner natürlich ablehnen und weiterhin auf eine Zahlung per Überweisung bestehen.
Analog dazu sieht man häufig an Tankstellen kleine aufkleber an der Säule, die darauf hinweisen, dass keine 500€ Scheine angenommen werden. Auch das ist kein Problem.

Gesetzliches Zahlungsmittel heißt also nicht, dass man Verträge grundsätzlich immer ersatzweise mit Bargeld erfüllen kann, sondern, dass Bargeld (Banknoten) immer zur entschuldung eingesetzt werden kann. Das ist natürlich etwas anderes als wissentlich einen vertrag abzuschließen, den einzuhalten man von vorne herein nicht bereit ist (Zahlung mit vereinbartem Zahlungsmittel).
Demnach kann der Nachbar, sollte man aus versehen dessen Auto beschädigen (durch was auch immer), nicht auf eine Zahlung in Gold, Bitcoins, oder Giralgeld bestehen. Eine Barzahlung muss er in jedem Fall zur tilgung der Schuld annehmen. Evtl. gerät er sonst in Annahmeverzug.

Im hier vorliegenden Fall wurde zunächst kein Vertrag geschlossen (oder doch?). In jedem Fall sollte man sich diesen Vertrag mal genau anschauen. Wichtig dabei ist, dass man zwar vermutlich keinen Vertrag unterschrieben hat, ein Richter vllt. aber entscheidet, dass man Rückwertig doch einen Vertrag hatte (das Urteil ersetzt in diesem Fall die Unterschrift). Besonders dann, wenn man bereits bezahlen möchte (der Versuch mit bargeld die Schuld zu tilgen), entsteht natürlich schnell die Möglichkeit den eines konkludent eingegangenen Vertrages. Die Frage wäre dann, wo man die Zahlungskonditionen des Vertrages einsehen kann.

Eine Möglichkeit wäre evtl., das Bargeld dem Empfänger zuzustellen (die Post bietet Versandmethoden an, bei denen auch Bargeld versichert ist). Man schickt denen also Bargeld. Den inhalt des Päckchens lässt man von Zeugen kontrollieren und unterschreiben (wer es ganz sicher will nimmt einen Notar oder einen Pfarrer). Dazu noch die zur Zahlungsbearbeitung notwendigen Daten (den eigenen Namen, die Kundennummer etc.) sodass die Sendung eindeutig zugeordnet werden kann.
Das Geld wird dort eintreffen und die post die Auslieferung bestätigen (Man kann Schriftstücke auch vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Der bestätigt dann den Inhalt und das ist garnicht mal so teuer. Ob das mit Päckchen bzw. Geldsendungen auch geht weiß ich nicht, wäre aber evtl. eine Möglichkeit).
Sollte die Firma "Beitragsservice der Rundfunkanstalten" diese Tilgung nicht anerkennen und weiterhin Zahlungsaufforderungen zusenden, so verweist man am besten einmalig auf das Paket mit dem Bargeld. Sollten weiterhin Zahlungsaufforderungen kommen, so sollte man sich evtl. Gedanken über eine negative Feststellungsklage machen. Bei einer solchen Klage wird dann festgestellt, dass etwas nicht der Fall ist. In dem Fall schuldet man der Firma "Beitragsservice der Rundfunkanstalten" kein Geld. Die Nachweise für die Tilgung per gesetzlichem Zahlungsmittel hat man ja.

Ich würde erstmal versuchen herauszufinden, ob es denn einen anderen Grund dafür gibt, dass die kein Bargeld nehmen wollen als "Ich will aber nicht!*beleidigtes Gesicht*". Vielleicht gibt es ja wirklich irgendwelche Gesetze die denen recht geben. Das kann ich allerdings kaum glauben, denn selbst das Finanzamt hat Kassen bei denen man mit Bargeld vor Ort bezahlen kann.
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Genau das war die Frage: Wo steht eindeutig geschrieben, dass ich Forderungen in Buchgeld (im Gegensatz zu Bargeld) durchsetzen kann - oder auch das Gegenteil?!

Also: A hat eine Forderung über X EUR an B. Wo steht präzise geschrieben, in welcher Form diese Forderung zu begleichen ist?

eine Annahmepflicht von geld gibt es meines wissens nicht
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Wäre also interessant woher die Forderung rührt.

Von der Firma "Beitragsservice der Rundfunkanstalten".  Wink

Die weigern sich anscheinend tatsächlich, echtes Geld zu nehmen und stehen auf dem Standpunkt, dass ihre Forderungen zwingend(!) mit Buchgeld beglichen werden müssen.

Da ich vermutlich in nächster Zeit auch irgendwann mal meinen Spass mit diesen Clowns haben werde (Es kommen schon die ersten Bettelbriefe), verfolge ich solche Fälle in meinem Verwandten-/Bekanntenkreis mit Spannung. Wobei ich erst mal ein paar Gerichts-Instanzen beschäftigen werde, bevor dieser Sauhaufen eine (Bar)geldzahlung von mir sieht. Ich bin auch am Überlegen, ob ich am Ende nicht auch noch den Gerichtsvollzieher antanzen lasse, um festzustellen, ob sie nicht einen Formfehler begangen habe. Der Verein soll es mit den Gesetzen und Vorschriften ja nicht allzu genau nehmen. Wenn so eine kriminelle Organisation Geld von mir haben will, müssen sie schon ein gutes Mass an Gewalt anwenden. Ihre Freude werden sie an einer Zwangsmitgliedschaft meinerseits nie haben, da es auf einen lebenslangen Kampf hinauslaufen wird. Ich werde da aus sportlichem Interesse jede sich bietende Möglichkeit nutzen, den Aufwand so hoch und teuer wie möglich zu machen.
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EDIT: Bevor es spitzfindig wird, würde ich noch ein "grundsätzlich" einfügen wollen  Wink [/EDIT]
Würde sagen ja, aber weist ja wie des mit der Juristerei so ist, deshalb alles auch imho ;-)

Aber gehen wir dein Problem doch mal aus der anderen Richtung an.

SEPA ist Buchgeld und daher kein gesetzliches Zahlungsmittel.
Somit besteht für den Gläubiger kein Annahmezwang gegen seinen ausdrücklichen Willen.
Zu prüfen wäre ob ein Annahme-einverständnis nicht konkludent erfolgt ist, zb durch Nennung der Kontoverbindung auf der Rechnung, etc

Wäre also interessant woher die Forderung rührt.

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...
Kann man daraus schon eine Bargeld Annahmepflicht ... ableiten,...

zur Tilgung einer Geldschuld, ja

Dann werden wir mal Spitzfindig: Begründet die Forderung über X EUR eine Geldschuld?

Also für mich steht der § auf ganz wackligen Beinen, da ich eine Beantwortung der Frage aus diesem § beim besten Willen nicht an Haaren herbeiziehen kann.

Irgendwie läuft das immer so, wenn ich anfange Gesetze zu lesen: Wenn's ganz blöd läuft, finde ich logische Widersprüche und im günstigsten Fall endet die Recherche im leeren Raum - der dann von einer Interpretationsautorität (mit welchem Recht? Willkürlich???) gefüllt werden muss.
yxt
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...
Kann man daraus schon eine Bargeld Annahmepflicht ... ableiten,...

zur Tilgung einer Geldschuld, ja
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Genau das war die Frage: Wo steht eindeutig geschrieben, dass ich Forderungen in Buchgeld (im Gegensatz zu Bargeld) durchsetzen kann - oder auch das Gegenteil?!

Also: A hat eine Forderung über X EUR an B. Wo steht präzise geschrieben, in welcher Form diese Forderung zu begleichen ist?
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das bezieht sich nur aufs bargeld... ausgabe von banknoten... meint das nur die bundesbank euronen drucken darf neben der ezb natürlich... und nur diese als gesetzliches zahlungsmittel anzusehen sind...
just my 2 btc

edit: normale banken können sich nur bei der bundesbank bargeld bekommen könnte man noch anfügen
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Hallo,

ich habe in der Verwandtschaft nun einen Fall, bei dem der Empfänger eine Bargeldlose Bezahlung per SEPA Überweisung oder Bankeinzug erzwingen möchte. Da ich bisher der Meinung war (u.a. aus einem PDF der Bundesbank), dass nur EUR Banknoten gesetzliches Zahlungsmittel sind, habe ich diesbezüglich etwas recherchiert, aber auf die Schnelle nur den folgenden § gefunden:

BBankG §14 Notenausgabe
Quote
(1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekanntzumachen.

Kann man daraus schon eine Bargeld Annahmepflicht (oder das Gegenteil) ableiten, oder gibt es weitere § zu diesem Thema. Beim Thema Geld wird das Eis der juristischen Grundlagen auf einmal sehr sehr dünn, wenn man mal etwas genauer hinter die bröckelnde Fassade schaut. Ich habe das Gefühl, es gibt keine richtigen Grundlagen, aber alle machen freudig mit.  Grin
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