Das mit dem Sammeln habe ich nicht gesagt, das mit dem verändern ist aber fakt. Du kannst natürlich verändern, aber es muss dann nicht mehr angenommen werden. So wie man Münzen in Prägekurbelautomaten pressen darf. Sie sind neu bedruckt, aber verlieren ihren Wert. Beschriftete Geldscheine können beim Umtausch Kosten verursachen. Ob die Bank etwas berechnet ist Abwägungssache. Sie müssen nicht, sie dürfen. Es wird dann an die Bundesbank weiter gereicht.
Soweit sind wir uns einig. Das mit dem Sammeln habe ich nur hinzugefügt weil es auch ein sich hartnäckig haltendes Gerücht bzgl. Bargeld ist.
Diese muss ja neue Scheine drucken. Aus Zahlen die ich von 2004 gesehen habe waren das 900.000 Euro ca, die im Jahr wegen mutwillig beschädigter Scheine gezahlt wurden. Zur mutwilligen Beschädigung zählt eben auch das beschriften. Mutwillig bedeutet aber auch, das man es absichtlich macht. Unabsichtlich oder wenn der Verursacher nicht mehr feststellbar(angenommene Geldscheine in einem Laden) verursacht keine Kosten.
Dass das Herstellen neuer Scheine einiges kosten kann ist klar. Wie die scheine beschädigt wurden macht dabei aber keinen Unterschied.
Deswegen passiert es seltener das hier Schadenersatz fliest.
Schadenersatz von wem an wen jetzt? Hier blick ich nicht ganz durch.
Und wer mir nun absolut nicht glauben will, geht einfach mal mit einem Fünfer zur Polizeiwache und verbrennt ihn. Danach möge er von seinen Erfahrungen berichten.
Was will da groß passieren? Kann sein dass man aufgefordert wird vor der Polizeiwache nicht zu zündeln. Wenn der Polizeibeamte ebenfalls den Irrtum vertritt man dürfe seine Geldscheine nicht vernichten, dann nimmt er evtl. die Personalien auf und nimmt den Rest vom Schein als Beweismittel an sich, um dann beim nachschlagen zu bemerken, dass hier keine Straftat vorliegt.
Welche werbung da drauf ist, welche Botschaft transportiert wird ist dabei egal. Und sind wir mal ehrlich, wäre es erlaubt, gäbe es nur noch werbebedruckte Geldscheine. Zieht euch mal ein Parkticket, 95% sind Werbeverseucht. Und das obwohl wir doch fürs Parken schon zahlen und damit eigentlich das ganze schon finanzieren. Trotzdem wird noch 0,1ct rausgeschlagen durch dämliche Werbeaufdrucke. Und da will mir wirklich einer sagen, es wäre erlaubt damit Werbung zu machen und es hätte bisher noch keiner gemacht?
Teilweise gibt es Werbung (und anderes) auf Geldscheinen, nur werden diese oft recht schnell wieder aus dem Verkehr gezogen und ersetzt.
Also da würde ich doch vorher nochmal nachdenken bevor ich sowas von mir gebe.
Das habe ich getan und muss diese Aussage hiermit auch zurückgeben. Denn ich kann im StGB nichts finden, dass das zerstören/anzünden/bedrucken von Eigentum, welches dem Zerstörer gehört, verbietet. Es ist dort regelmäßig nur von einer "fremde[n] Sache" die Rede, wie z.b. in § 303 - Sachbeschädigung.
Stattdessen kann nach § 903 BGB "Der Eigentümer [...] mit der Sache nach Belieben verfahren".
Da lasse ich jetzt auch nicht locker
... welche Straftat sollte das denn sein die man da begeht?