Du könntest ja sagen: Das war der Testfahrer, der den Karren kaufen wollte, aber hat er nicht und nun weiß ich nicht wie er heißt.
Dann darfst du vielleicht ein paar Monate Lottoscheine schreiben und das war's.
Ja, dürfte das beste sein.
Wenn du schon am Punkt: Fahrtenbuch bist, kommst du nicht mehr drum rum. Fahrtenbuch wird nicht gleich beim ersten Verstoss kommen. Dann müsste ich wohl schon 2-3 führen. Wenn aber innerhalb von 2 Jahren (die übliche Punkteverjährungszeit) mehr als ein nicht zuordenbares Ereigniss stattfindet, kann die Behörde das verhängen. Das ist abhängig von der benutzen Ausrede bzw von der Glaubwürdigkeit der Umstände. Und das sollte Hand und Fuss haben. Jedesmal ein Kumpel, den man nicht kennt, aber den fast neuen Flitzer fährt, wer glaubt das? Schon aus Gründen, weil man um das Strafzettelrisiko weis, wird man Leute von denen man nichts weis, nicht fahren lassen. Selbst bei einem 250 Euro Winterschottbock wird man aufpassen, da jemand der einen Unfall baut, den schönen SF zerdeppert.
Und die Ausrede, das ausgerechnet jetzt, wo es um Fahrtenbuch geht, dein Login von irgendwem anderen missbräuchlich benutzt wird...wer glaubt das?
Bei der Bussgeldsache oder bei Straftaten muss das Delikt nachgewiesen werden. Aber ein Login ist weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat. Hier gilt kein "im Zweifel für den Angeklagten" sondern die Abwägung. Hier ist man im Bereich Zivilrecht/Verfahrensrecht/BGB. Da gibt es keine Schuld, sondern nur gemacht oder nicht gemacht, beides ist erlaubt. Und dann wird die Glaubwürdigkeit herangezogen.
Sieh es mal so, würdest du mir glauben, wenn ich das dritte mal bei dir zu Besuch war und dir danach jedesmal 50 Euro fehlen, das ich unschuldig war? Auch wenn ich jedesmal einen anderen Kumpel dabei habe, der es auch gewesen sein könnte? Nein...da ich der gemeinsame Nenner bin, weist du das ich der Dieb bin. Und nicht einer der 3 Kumpels die jeweils dabei waren. Ohne das du es mir dabei konkret nachweisen kannst, aber in Abwägung der Umstände, wirst du mich eben nicht mehr reinlassen, die Kumpels schon.
Und es geht nicht um das unzuverlässige Auto, das immer zu schnell fährt weswegen du ein Fahrtenbuch führen müsste, sondern um den Halter mit Gedächtnisslücken, dem man eine Hilfestellung mit auf den Weg gibt. Fahrtenbuch ist keine Strafe, jo eigentlich schon ich weis, aber von Behördenseite her als Hilfsmittel und Gedächtnisstütze deklariert. Allerdings strafbewehrt.
Wenn du wirklich eine glaubwürdige Ausrede haben willst, solltest du NICHTS machen am Login. Den mal ehrlich: du weist doch ob die Bussgeldstelle recht hat oder nicht. DU weist was war, du musst dazu kein Foto anschauen. Es geht ausschliesslich drum, ob sie es dich erkennen können. Und das ist ein objektives Merkmal, also etwas das du nicht beeinflussen kannst. Egal ob due es siehst oder nicht. Ich würde also mir eine Adresse und einen Namen in einem anderen Land aussuchen. Joe Sniper aus Minnesapolis, 84th Avenue Nord, Minnesota, USA. Hatte hier Urlaub gemacht und wir waren zusammen unterwegs, Kumpel aus einem Onlinegame. Bekommst du trotzdem ein Fahrtenbuch, hast du einfach Pech. Da hilft nichts mehr, zuoft getrickst. Aber mit etwas Glück, zerknirschtem Gesicht und ein bischen Schauspielen könnte es klappen. Wenn du auf Rechthaberei pochst, läufst du gegen die wand. Wenn du aber schuldbewusst bist, zerknirscht, traurig, weil du diesesmal echt versucht hast alles richtig zu machen und nun trotzdem ein Fahrtenbuch bekommen sollst, hast du durchaus eine Chance. Aber ganz sicher hast du keine wenn du polterst und auf dein "Recht" pochst.
Denk mal drüber nach.