ich will dir jetzt nicht die Laune verderben, aber du musst für den Titel ja erstmal Geld vorstrecken.
Pokern kennengelernt heist für mich, das ist ein eiskalter Typ, der weis wo seine Grenzen sind. Das es ein betrug ist, ist nicht von der Hand zu weisen, aber es auch zweifelsfrei zu beweisen, ist was völlig anderes.
Ich beschreibe es mal so als würde ich versuchen diesen Betrug erfolgreich zu Ende zu bringen:
Punkt1: Polizei wird eingeschaltet. Das bedeutet es wird ein Betrug vermutet und ermittelt. Ich bin erstmal Angeklagter und damit muss ich garnichts sagen. Du hast coins transferiert. Wenn ich clever bin, transferiere ich sie genau einmal weiter nach ein paar Stunden. Kommt nun die Polizei, erkläre ich, das du das Geschäft dann doch nicht wolltest und ich die Coins zurück transferiert habe. Alle Mails und Nachrichten habe ich leider gelöscht, ist so eine paranoia Geschichte bei mir.
Den du hast nun den schwarzen Peter, du kannst nicht nachweisen, das diese Adresse MIR gehört. Und ich muss nicht nachweisen, das sie DIR gehört. Bei Betrug muss meine Schuld beweisen werden, nicht ich muss meine Unschuld beweisen. Nach dieser Polizeiermittlung kommt Einstellung mangels Beweise. Dann ist es praktisch nicht mehr möglich, eine Zivilklage/Mahnbescheid über die Summe zu erwirken.
Punkt2: deine zuerst Mahnbescheid Methode. Hier habe ich die schlechteren Karten und habe ich die Coins noch auf der Adresse liegen an die du sie geschickt hast, wird es schwer für mich das Gericht zu überzeugen. Geschickterweise hätte ich da schon mich melden sollen(was er nicht getan hat und dein Vorteil ist) und dir erklären, das du die Coins falsch transferiert hast. Musst irgendwie falsche Adresse benutzt haben. Deine Mails die du angeblich hast, in der ICH dir diese Adresse geschrieben habe sind manipuliert(sage ich), da du meinst es wäre meine Schuld gewesen das die Adresse falsch war und dadurch das Geld verloren. Hier steht nun Aussage gegen Aussage und man wird sehen müssen wie der Richter entscheidet. Allerdings muss ich dazu dem Mahnbescheid widersprechen. Und erst dann treffen wir uns bei der Verhandlung vor dem Richter. Bis dahin hast du aber sicher bei 1500 Streitwert bereits ca 300-350 Euro vorgestreckt für Anwalt und Gericht.
Deine aktuelle Beschreibung und seine Nichtreaktion bringen dir Vorteile, das hat der Anwalt sicher im Hinterkopf. Prüfe daher mal, ob die Coins noch auf dieser Adresse liegen und wenn nein, wann sie wegtransferiert wurden. Und stell dich drauf ein, das die Gegenseite bei der Verhandlung abstreiten wird Inhaber der Adresse zu sein. Ich weis nicht, wie die Rechtslage ist, wenn man Geld quasi an den falschen transferiert. Im Bankenbereich würde der Empfänger aufgefordert es zurück zu überweisen, da man an Fehlbuchungen kein Eigentum erwerben kann. Das Rückbuchen bei Coins ist aber aufgrund der Pseudonymisierung mehr als schwer, weil man garnicht weis wer es den nun hat. Lediglich der Empfänger könnte es mit Good Will an die Adresse zurück transferieren von der es gekommen ist.
So oder so, deine Chancen sind nicht besonders gut. Und wenn er sich gegen den Mahnbescheid nicht wehrt und du dadurch einen Vollstreckungsbescheid bekommen sollest, stell dich drauf ein, das da nichts zu holen ist. Dann hast du einen Titel über 1500 euro + Gerichts und Anwaltskosten als Klopapier. Und da es in deiner Aussage anders rüber kommt: der Mahnbescheid wird geschickt OHNE irgendwas zu prüfen. Jeder kann jederzeit an jeden so einen Mahnbescheid beantragen. Nur ein Formular ausfüllen, Geld überweisen, warten. Keine Beweise, nichts. Nur Adressen und Streitsumme, mehr steht nicht im Formular. Erst wenn der Empfänger des Mahnbescheids widerspricht kommt es zur Verhandlung und zur Beweisaufnahme. Widerspricht er nicht, benötigt man keine weiteren Beweise, der Mahnbescheid geht durch. Auch wenn er völlig gefaked ist. Deswegen wird beim Vollstreckungsbescheid nochmals 14 tage Widerspruchsrecht gewährt. Aber dann ist schluss, dann wäre jede daher gelogene Forderung rechtsgültig geworden ohne den Hauch eines Beweises.
Soviel zum Thema gerichtlicher Mahnbescheid und Vollstreckung.
Mit Coins zu bezahlen ist nicht ohne Risiko und wir sind es gewohnt da nicht lange drüber nachdenken zu müssen. Bisher haben Banken viel Sicherheit geboten, indem sie immer wussten wer das Geld bekommen hat und man mit einem Gerichtsbeschluss die Banken auch dazu zwingen kann das rückgängig zu machen. Coins jeder art heist, das man nun selbst dafür Verantwortlich ist, Betrugsprävention zu machen.
PS: da es zumindest aus dem was du beschreibst, definitiv ein Betrug ist, solltest du die Polizei einschalten. Ohne wirst du vor Gericht die Frage beantworten müssen warum du es nicht gemacht hast. Immerhin ist das ein strafrechtlicher Bereich und ein Offizialdelikt, heist der Staatsanwalt muss Anklage erheben, wenn er davon erfährt. Folglich wird wohl der Richter des Mahngerichts den einschalten und seine Ermittlungen dann abwarten. Daher macht es sich besser, wenn du es selbst anzeigst. Das du mit Coins bezahlt hast ist keineswegs illegal oder ein Indiz das du es provozierst hast. Coins sind gesetzlich erlaubte Zahlungsmittel, man darf sie benutzen und den normalen Schutz erwarten wie bei allen Zahlungsgeschäften. Wir bezahlen ja zb auch teilweise mit Altkupfer wenn wir uns Neukupfer bestellen. Kupfer ist in diesem Fall ganz normales Zahlungsmittel.
Hi,
vielen Dank für deine detaillierte Antwort. Ich habe in meinem Leben bisher noch nie eine Anzeige bei der Polizei machen müssen und hoffe dass ich auch in dieser Geschichte nicht soweit gehen muss.
Ich habe vorhin noch mit einer Kanzlei telefoniert, die eine kostenfreie Erstberatung anbietet. Es wurde jetzt nicht so ins Detail gegangen, aber meine Fragen wurde mir beantwortet, bzw. eure Antworten und Möglichkeiten bestätigt.
Man kann kurz zusammenfassen:
Wenn die Aussichten hoch sind, dass der Schuldner bezahlen wird/kann und seine Adresse stimmt (das sollte ich vorab noch irgendwie prüfen), kann man das ohne großes Risiko an einen Dienstleister geben und der Schuldner wird dafür zur Kasse gebeten (wurde hier alles schon erwähnt). Am besten man hat davor schon mehrfach gemahnt und kann den Kauf einwandfrei nachweisen. In meinem Fall werde ich eine letzte Mahnung versenden und dort auch das weitere Vorgehen ankündigen (letzte Hoffnung).
Wenn man sich nicht ganz sicher ist, ist es kalkuliertes Risiko auf den entstandenen Kosten sitzen zu bleiben.
Wenn man davon ausgeht dass der Schuldner Pleite ist, kann man den Mahnbescheid selbst beantragen, dann bezahlt man nur Versand und Gerichtskosten, wenn man selbst darauf sitzen bleiben sollte.
Der Weg über die Polizei wäre in meinem Fall auch möglich und je nach Reaktion auf die letzte Mahnung auch noch nicht ganz ausgeschlossen für mich.
Ich bedanke mich recht herzlich für eure Antworten.