4) Bei dem Verkauf der durch pos.generierten Coins fallen keine weiteren Steuern an. Schließlich liegt ein privates Veräußerungsgeschäft nur dann vor, wenn du das Wirtschaftsgut gekauft hast (->
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/privates-veraeusserungsgeschaeft.html). Die Gewinne sind mit der Abgeltungssteuer abgegolten. Hier ist sowohl ein hohes Risiko aber auch ein hoher Gewinn, abhängig von der späteren Kursentwicklung möglich.
Eine spezifische Frage hierzu, mit folgendem Szenario:
Man habe einen Stack von coins (XXX), der neue proof-of-stake coins (YYY) generiert. Die neuen coins treffen am selben wallet ein; die 25% Abgeltungssteuer wird wie gehabt bei Eintreffen am wallet erhoben, und zwar auf die YYY coins. Wenn man nun aber zu einem späteren Zeitpunkt die pos. generierten YYY coins z.B. gegen BTC tauschen will, werden ja bei der FIFO Methode zuerst die XXX coins aus dem Stack herangezogen, oder liege ich da falsch?
Heißt das, dass dann (wegen der 10 Jahre Haltedauer) bei solch einem Tausch die Einkommenssteuer (inkl. Kirchensteuer, etc) auf den Gewinn erhoben wird und man erst nach 10 Jahren die Möglichkeit hat, an seine YYY coins zu kommen, ohne eine zusätzliche Steuer neben der Abgeltungssteuer zahlen zu müssen?
Kann man dieses Problem ggf. umgehen, indem man YYY coins, die am wallet ankommen, sofort in BTC tauscht?
Irgendetwas muss ich da doch übersehen haben, denn sonst kommt mir das ja wie eine doppelte Besteuerung vor. Man muss doch irgendwie an seine "Zinsen" herankommen, ohne die Hauptkapital-Investition anzurühren.
Grüße,
lustiz
-Richtig, bei der FIFO-Methode werden zuerst die "XXX" Coins aus dem Stack herangezogen.
-Richtig, erst nach 10 Jahren kommst du steuerfrei an deine Gewinne (Neben der Kapitalertragssteuer)
-Wie Du schon erkannt hast, werden bei der Fifo-Methode zuerst die "XXX" Coins als Grundlage für ein privates Veräußerungsgeschäft herangezogen. (Anschaffungskosten: Preis, für den Du die "XXX"-Coins anteilig erworben hast, Veräußerungspreis: Preis der pos-generierten Coins zum Zeitpunkt jeweils des Eintreffens, Gewinn/Verlust = Differenz). Sagen wir du hast auf einem Exchange 100 "XXX"-coins für 1 Euro erworben. Du generierst via pos nun 3 Münzen. Der Kurs steht bei 2 Euro. Wenn wir nach der Fifo-Methode gehen und Du am selben Tag des Eintreffens die 3 Coin veräußert, löst Du (neben der Kapitalertragssteuer) ein privates Veräußerungsgeschäft aus.
Rechnung:
Kapitalertragsteuer = 3 * 2 * 0,25 = 6 * 0,25 =1,5 Euro
------
Anschaffungskosten = 3 * 1 Euro = 3Euro
Veräußerung = 3 * 2 Euro = 6 Euro
Gewinn = 3 Euro (Anzuwenden ist der persönlicher Steuersatz);
Fazit: Du umgehst dieses "Problem" also nicht.
Nutzt man bei der Steuererklärung die LIFO-Methode, so sieht die Sache natürlich anders aus ->
Rechnung:
Kapitalertragsteuer = 3 * 2 * 0,25 = 6 * 0,25 =1,5 Euro
------
Anschaffungskosten = 3 * 2 Euro = 6Euro
Veräußerung = 3 * 2 Euro = 6 Euro
Gewinn = 0 Euro (Anzuwenden ist der persönlicher Steuersatz);
(No financial Advise)