Vermittler können keine Verträge kündigen oder schliessen, sondern nur den Kontak zwischen den Parteien herstellen. Ein Kaufvertrag ist aber kein 2-Weg Handshake sondern 3-Weg Handshake. Angebot vom Verkäufer -> Käufer nimmt das Angebot an -> Verkäufer bestätigt...jetzt ist der Kaufvertrag rechtsgültig. Diese Verfahrensweise wird grundsätzlich zugrunde gelegt, sollte sie nicht genau passen, wird vom Gericht der Weg angenommen, der dem Verfahren am nächsten kommt.
Das Gericht wird also die 3 Wege suchen:
Ich setze Angebot rein: verkauf 1 btc zu 98,-
Jemand nimmt das Angebot an -> ich bekomme Mail
Hier ist nun der Grenzfall...ich sende dem anderen keine Bestätigung, sondern bitcoin.de, aber eigentlich in meinem Namen(würden die es nicht machen, müsste ich es machen). Vor Gericht muss ich also nachweisen, das bitcoin.de diese Bestätigung gesendet hat.
Und weils gerade so schön ist: das ganze ist ein Onlinegeschäft, ich kann also jederzeit innerhalb einer 14-tage Frist zurück treten. Jedenfalls wird ein Gericht das so sagen. Zwar muss der Käufer den verkäufer davon informieren, aber er kann alles sagen, man wird ihm nicht das Gegenteil beweisen können. Und da alles rein zivilrechtlich ist, gilt der Augenschein, nicht die Unschuldsvermutung. Im Zivilrecht gibts keinen Angeklagten, sondern nur die 2 streitenden Parteien. Und erstmal ist alles was gesagt wird korrekt, bis sich 2 Aussagen gegenseitig ausschliessen und der Richter nach Augenschein abwägen muss. Und da ist es für beide Parteien von Vorteil, wenn die Mail nicht weggeschickt oder angekommen ist. Jeder eben aus seiner Sicht.
Da das ganze nicht ganz billig ist (Anwalt, Gericht) und wohl selten von einer RS übernommen wird, wird man vermutlich nicht klagen(beide Seiten nicht). Den aus dem Nichterfüllen des Vertrags innerhalb der 12Std könnte man in jedemfall annehmen, das vom Widerrufsrecht gebrauch gemacht wurde. Also besteht nun auch nicht die Gefahr, das in 6 Monaten einer ankommt und dir btc für 98 abkauft wenn der Kurs bei 980 ist.
Eigentlich gibts solange man keine hieb und stichfesten Beweise hat nur eine Möglichkeit: Zähne zusammenbeisen und Verlust schlucken, Scheisse gelaufen aber thats business.
Darf ich fragen wie du darauf kommst dass es nach einem Angebot und dessen Annahme nochmal einer Bestätigung bedarf? Grundsätzlich reicht es bei einem Kaufvertrag wenn ein Angebot gemacht wird und es von der Gegenseite angenommen wird. Der 3-Way Handshake wird wohl eher zum Verbindungsaufbau in einem Netzwerk genutzt
Sehr schön zu sehen ist das bei den Internetauktionshaus ebay. Dazu gibts auch auch bereits einiges an Urteilen zum nachschauen
Außerdem besteht gemäß § 312d Abs. 4 Ziffer 6 BGB kein Widerrufsrecht da die Lieferung Waren zum Gegenstand hat, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.
Und falls wirklich mal wer meint damit ankommen zu müssen würde ich mir überlegen, ob ich ihm nicht z.B. gleich noch einen Schaden für Nichteinhaltung des Kaufvertrages zusätzlich reinwürgen kann.
(Anmerkung: Ich bein kein Jurist, daher keine Garantie, ob das möglich ist)
Die 12 Stunden sind die frist zur Anweisung der Zahlung. Sollte der Käufer als "Zahlung angewiesen" markieren obwohl er die Zahlung nicht angewiesen hat, so hat er den Verkäufer offenbar darüber getäuscht. Das nachzuweisen wäre aber nahezu unmöglich, da der Käufer jederzeit behaupten kann er habe einen ausgefüllten Überweisungsantrag an seine Bank adressiert in den nächsten Postkasten der deutschen Post geworfen, welche diesen offenbar verloren hat. Dieser option ist also nicht immer so ganz zu trauen.
Sollte der Käufer nun innerhlab dieser Frist nicht bestätigen die Zahlung angewiesen zu haben, so hat das meiner Meinung nach noch keine stornierung der Kaufvertrages zur Folge. Der Verkäufer müsste zunächst eine angemessene Frist setzen und ggf. das Mahnverfahren einleiten. Auch hier wird aber in Einzelfall wohl ein Richter entscheiden müssen.
Schadenersatz kann nur geltend gemacht werden wenn ein solcher schaden nachgewiesen werden kann. Das kann teilweise schwer werden, denn du hättest ja auch auf einer anderen Platform zu einem höheren Preis verkaufen können. Dennoch halte ich es für wahrscheinlich, dass der Käufer für Opportunitätskosten hier zumindest teilweise in Regress genommen werden kann, besonders wenn er die Zahlung als bezahlt markiert und dann nicht bezahlt, da dem Verkäufer die Coins dann einige Zeit nicht zum Verkauf zur Verfügung stehen