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Topic: Registrierungspflicht für Kryptohändler (Read 217 times)

legendary
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October 03, 2019, 01:20:45 AM
#11
Limit von 2.000€
pro Vorgang, Account, Monat, Jahr...
und für D,A,CH?

thx Smiley
Das aktuelle Limit von 10.000 Euro gilt mWn pro Tag, gehe also davon aus, dass dieses lediglich auf 2.000 gesenkt wird. Betrifft dzt auch nur Deutschland wie 1miau schon geschrieben hat.

Die Frage ist jetzt was passiert, wenn ich als Deutscher bspw bei Bitpanda Gold um 5k kaufe. Muss Bitpanda das dann melden oder bin ich in der Meldepflicht?
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October 02, 2019, 06:54:36 PM
#10



Sollte der Service also ein Limit von 2.000€ erfordern und darüber sind Ein- bzw. Auszahlungen nicht möglich, bräuchte er theoretisch kein KYC, da er unterhalb der Limits bleibt.
Eine Lizenz von der BaFin bräuchte er dann meines Erachtens aber trotzdem (dass er sicherstellt, alle Aus- bzw. Einzahlungen über 2.000€ zu blockieren).




Limit von 2.000€
pro Vorgang, Account, Monat, Jahr...
Das muss das Gesetz dann definieren. Bei Gold ist es pro Tag aktuell bis 10.000€.


und für D,A,CH?

thx Smiley

BaFin also D. Vielleicht ein Grund, die Schweiz zu besuchen:
Quote
Profitieren würden hingegen Onlineshops sowie ausländische Händler, deren Regierungen weniger strenge Regeln vorgeben. Die Schweiz zum Beispiel erlaubt anonyme Goldkäufe derzeit bis zu einem Betrag von 25.000 Franken (knapp 22.500 Euro).
https://www.focus.de/finanzen/boerse/gold/reicht-nicht-mal-fuer-50-gramm-schon-ab-januar-deutsche-sollen-gold-nur-noch-bis-2000-euro-anonym-bekommen_id_10916613.html
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October 02, 2019, 05:08:06 PM
#9



Sollte der Service also ein Limit von 2.000€ erfordern und darüber sind Ein- bzw. Auszahlungen nicht möglich, bräuchte er theoretisch kein KYC, da er unterhalb der Limits bleibt.
Eine Lizenz von der BaFin bräuchte er dann meines Erachtens aber trotzdem (dass er sicherstellt, alle Aus- bzw. Einzahlungen über 2.000€ zu blockieren).




Limit von 2.000€
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und für D,A,CH?

thx Smiley
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October 01, 2019, 04:02:51 PM
#8
Trifft in Österreich wenn dann nur Bitpanda denke ich, oder?
So eine Vorschrift stellt vor allem für jene Unternehmen, die quasi-anonymes Traden/Kaufen erlauben, ein Problem dar, da diese zwingend KYC einführen müssen, sonst kann eine Meldung an jetzt bspw. die FMA nicht stattfinden. Was mit der Vorschrift also erreicht wurde, ist vorrangig ein KYC-Zwang bei Krypto-Dienstleistern.
Sofern das Limit für Aus- bzw. Einzahlungen nicht unter 2.000€ liegt, denn für Beträge unter 2.000€ müsste der Service kein KYC anfordern*:

Damit wird nun jedoch wesentlich erschwert, dass neue, kleine und innovative Firmen Dienste rund um Kryptos anbieten, da diese auf einen Schlag auch meldepflichtig sind und sowas natürlich nur mit dementsprechend Kapital und Aufwand verbunden ist.
Könnte mir vorstellen, dass Firmen, die ein gewisses Volumen nicht überschreiten, von der Regelung ausgenommen werden aber müsste man sehen, wie das Gesetz dann genau aussieht.


*wäre schön, wenn man das Gesetz so formuliert, dass der Service für Beträge unter 2.000€ kein KYC verlangen darf, um die Privatsphäre der normalen Verbraucher nicht zu gefährden.  Smiley Smiley
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October 01, 2019, 03:19:30 AM
#7
Oha. Genau wegen bitpay dachte ich das es heute schon der Fall ist. Danke für die Erklärung 1miau.
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October 01, 2019, 12:18:43 AM
#6
Trifft in Österreich wenn dann nur Bitpanda denke ich, oder?
So eine Vorschrift stellt vor allem für jene Unternehmen, die quasi-anonymes Traden/Kaufen erlauben, ein Problem dar, da diese zwingend KYC einführen müssen, sonst kann eine Meldung an jetzt bspw. die FMA nicht stattfinden. Was mit der Vorschrift also erreicht wurde, ist vorrangig ein KYC-Zwang bei Krypto-Dienstleistern.

Damit wird nun jedoch wesentlich erschwert, dass neue, kleine und innovative Firmen Dienste rund um Kryptos anbieten, da diese auf einen Schlag auch meldepflichtig sind und sowas natürlich nur mit dementsprechend Kapital und Aufwand verbunden ist.
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September 30, 2019, 05:59:10 PM
#5
Werden wir Änderungen zu spüren bekommen? Da gibt es sicher Experten unter uns die das mal kurz analysieren könnten..

Ist in Deutschland eh doch schon der Fall oder?
Nicht wirklich, beziehungsweise gibt es soweit ich weiß direkt für Kryptowährungen noch keine eigene Regelung. Die soll erst 2020 kommen:

Quote
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht die Erlaubnispflicht für das Betreiben von Bitcoin-Börsen ab 2020 vor. Demnach müssen sowohl Exchanges als auch sogenannte Custodians, also Vermögensverwalter für Krypto-Assets, eine Genehmigung von der BaFin einholen.
https://www.btc-echo.de/bundesregierung-gesetzentwurf-sieht-strenge-regulierung-von-deutschen-bitcoin-boersen-vor/

Wer genau darunter fällt und ab welchem Umfang die Verwahrdienste für Kryptowährungen so eine Lizenz beantragen müssen, wird man dann sehen.



Daher hat ja auch BitPay seinen Service in Deutschland (vorübergehend) eingestellt:

Quote
BitPay ist bestrebt, allen seinen Kunden den besten Service zu bieten. Wir überwachen regelmäßig Vorschriften und Gesetze, um die Einhaltung zu gewährleisten. Deutschland hat öffentlich erklärt, dass Krypto-Unternehmen ab 2020 eine Lizenz beantragen sollen. Wir haben den Betrieb in Deutschland eingestellt, während wir den Bedarf an deutschen Lizenzen ermitteln,
https://www.btc-echo.de/bitpay-stellt-service-in-deutschland-ein-bezahlen-mit-bitcoin-ade/

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September 30, 2019, 05:25:28 PM
#4
Ist in Österreich neu, wusste nicht, dass es bereits in Deutschland umgesetzt worden war, danke für die Info Smiley

Bitte mit Vorsicht lesen. Ich wohne nicht in Deutschland und bin mir nicht 100% sicher das es schon umgesetzt ist!
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September 30, 2019, 03:03:07 PM
#3
Werden wir Änderungen zu spüren bekommen? Da gibt es sicher Experten unter uns die das mal kurz analysieren könnten..

Ist in Deutschland eh doch schon der Fall oder?
In Frankreich sowieso soviel ich weiss.

Denke nicht das sich da viel tun wird. Business as usual Smiley

Ist in Österreich neu, wusste nicht, dass es bereits in Deutschland umgesetzt worden war, danke für die Info Smiley
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September 30, 2019, 10:51:51 AM
#2
Werden wir Änderungen zu spüren bekommen? Da gibt es sicher Experten unter uns die das mal kurz analysieren könnten..

Ist in Deutschland eh doch schon der Fall oder?
In Frankreich sowieso soviel ich weiss.

Denke nicht das sich da viel tun wird. Business as usual Smiley
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September 30, 2019, 06:49:47 AM
#1
Neue News aus Österreich:

Ab Jänner 2020 müssen sich alle Kryptowährungs-Handelsplattformen (egal ob Tausch, Verkauf, Einkauf,..) bei der Finanzmarktaufsicht in Österreich registrieren lassen und sind zur "Prävention der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung" dazu verpflichtet verdächtige Zahlungsvorgänge, genauso wie bei Banken, zu melden.

Soll aufgrund einer EU Richtlinie umgesetzt worden sein, wird also wohl auch in den anderen EU Ländern folgen  Roll Eyes

Werden wir Änderungen zu spüren bekommen? Da gibt es sicher Experten unter uns die das mal kurz analysieren könnten..
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