Hier entlarvst Du Dich. Bargeld ist immerhin staatliches Zahlungsmittel. Wenn Dir jemand etwas verkaufen will und Du bietest der Person Bargeld dann darf diese das im Tausch nicht verweigern anzunehmen. Ausser natürlich derjenige kann es sich leisten auf Dein Bargeld zu verzichten. Dies gilt NICHT für Giralgeld also z.B. Überweisungen, der Staat z.B. nimmt diese aber aus "Kulanz" trotzdem an. Und für Kryptos gilt das schonmal gar nicht.
Da liegst Du (leider) falsch: Euro Scheine
... sind die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.
Beziehungsweise in Deutschland:
Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.
Seine Schranken findet das unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel dann vor Gericht. Demnach ist jede öffentlich-rechliche Stelle berechtigt
...zahlungen, ..., nur in Form von Buchgeld anzunehmen und Barzahlung auszuschließen.
Das hätte offensichtlich auch jedem klar sein müssen, denn
Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde war nicht geboten, da die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat, noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordern ...
Auch eine Vorlage an den Gerichtshofs der der Europäischen Union zur Vorabentscheidung ... ist nicht angezeigt ..., wenn die richtige Auslegung des Gemeinschaftrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt.
Die Straftat nach §339 StGB wurde begangen von
Späth, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht / Dr. Mollenkopf, Richter am Oberlandesgericht / Wetzel, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
Möge die Kriminellen irgendwann ihre gerechte Strafe ereilen.
Weiter geht's beim BVerfG (2 BvR 2737/17), welches allerdings letztes Jahr bereits versucht hat, den Fall wegen eines Formfehlers(!) abzuweisen und sich somit nicht die Hände schmutzig machen zu müssen.
Noch Fragen?!
Zum Thema: Ich kann daher nur jedem raten, an die eigene Handlung die gleichen Maßstäbe anzulegen, wie sie von den "ehrenwerten" Gesellen vorgelebt werden. Damit sind Schenkungen Privatsache und gehen einen Dritten nichts an. Die Legalität eines Sachverhalts ist, wie oben nachgewiesen, sowieso von reiner Willkür und Korruption zum persönlichen Vorteil dieser Gesellen und ihrer Amigos geprägt.