Also bei Wertpapieren ist es so, dass der Gewinn im Moment des
Verkaufs erzielt wird. Übertrage ich eine Aktie, die bei +150% steht, aus meinem Depot auf das Depot eines Kindes, fällt noch kein Gewinn an und auch keine Steuer, das ist definitiv so und auch vielfach dokumentiert. Der Gewinn fällt bei Verkauf an. Da der Verkauf innerhalb des Kindesvermögens geschieht, gehört der Gewinn zum Einkommen des Kindes, d.h. es muss ihn versteuern, allerdings nur, wenn die Freibeträge überschritten sind.
Um das analog auf Bitcoin anzuwenden denke ich, dass es erforderlich ist, dass
die Coins an das Kind übertragen werden. Das sehe ich als nicht so schwierig an, s.o. per USB-Stick unter dem Weihnachtsbaum. Ggf. könnte man statt der Schenkung per cold wallet auch eine Online-Wallet bei irgendeiner Plattform auf den Namen des Kindes anlegen, indem man ein falsches Geburtsdatum angibt (damit verstößt man zwar gegen die AGB der Plattform, aber das ist nicht das Problem des Finanzamts). Eine Verifizierung per Ausweis ist natürlich nicht möglich und man kann die Coins nur von da weiter versenden und nicht in FIAT umwandeln ohne Verifizierung, es ist also nicht wirklich etwas gewonnen.
Die Grundfrage ist also, wie das Kind
in seinem Namen die Coins verkaufen kann, damit das Geld letztendlich auf einem deutschen Konto auf den Namen des Kindes landet.
Kinderdepot: "Rein rechtlich dürfen Eltern das Konto verwalten, aber kein Geld etwa für die Klassenfahrt oder das Schulgeld des Sprösslings abheben
Das Thema soll hier eigentlich nicht die allgemeine Vermögensübertragung auf Kinder sein (dazu gibt es genug Quellen), sondern die konkrete Ausführung mit Bitcoin. Natürlich gehört das Geld dann dem Kind, das es z.B. zwischenzeitlich als (verzinsten) Kredit an seine Eltern überweisen kann oder nach dem 18. Geburtstag damit tun und lassen kann was es will (z.B. es auf den Kopf hauen oder sich sein Studium finanzieren, und in letzterem Fall sparen dann die Eltern sehr wohl Unterhalt).