Er durfte garnicht Spielen.
Jein. Zwar ist die Teilnahme am illegalen Glücksspiel strafbar:
Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
Aber, und da sind sich die Juristen in Deutschland einfach sehr uneinig, es kommt sehr darauf an, inwieweit ein Online-Angebot wie Just-Dice sich an den deutschen Markt richtet. Just-Dice ist, soweit ich weiß, nicht einmal in Deutsch verfügbar, insofern kann man wohl relativ gefahrlos davon ausgehen, dass es sich eben gerade nicht an Deutsche richtet. Damit handelt es sich dann nicht mehr um illegales Glücksspiel, womit auch die Teilnahme daran nicht strafbar ist. Wohlgemerkt, dazu haben 10 Juristen aber 11 Meinungen.