Interessante Frage, ich kann dir das zwar leider nicht beantworten, wäre aber gespannt ob jemand anderes was dazu weiß. Wäre ja schon bedeutsam, ob sich privat mit dem überschüssigen Strom Mining lohnt.
ich hab noch nie mein Mining bei der Steuer angegeben, weil man muss ja auch die Solaranlage über die Miningeinnahmen abschreiben und das ist oft ein Nullsummenspiel und da ich keine Coins verkaufe, hab ich auch keine Erlöse und nach 10 Jahren sind die Coins aus Mining eh Steuerfrei.
Ich will hier keine Falschinformationen verbreiten, bin mir aber relativ sicher, dass die Einnahmen durch Mining immer versteuert werden müssen und es keine Haltefrist dafür gibt. Durch Mining verrichtest du ja eine "Arbeit", mit der ein berechenbarer Gewinn entsteht. Damit ist es keine reine Spekulation mehr und muss immer versteuert werden. Zumindest sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.
Wann liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor?
Diese Frage beantwortet sich recht schnell nach einem Blick auf Paragraf 15 Absatz 2 des Einkommenssteuergesetzes (EStG):
- Die Tätigkeit muss selbstständig sein (eigenverantwortliches Handeln, keine Weisungsgebundenheit)
- Kriterium der Nachhaltigkeit: die Tätigkeit muss dauerhaft und langfristig auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet sein
- Gewinnerzielungsabsicht: mit einem Gewerbe wird das Ziel verfolgt, Einnahmen zu generieren
- Teilnahme am Wirtschaftsverkehr (z.B. Lieferung von Waren und Handel)
Es gibt auch hier Freigrenzen aber das ist so pauschal nicht zu beantworten.
Allerdings wo kein Kläger...
Da sich die KYC Bedingungen aber immer weiter verschärfen und von Börsen/Banken/Finanzämtern sicherlich zukünftig eher noch häufiger Mittelherkunftsnachweise erbracht werden müssen, wäre ich vorsichtig. Nicht dass du in einigen Jahren mal schöne Gewinne hast und dann die böse Überraschung kommt.