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Topic: Steuer aus kurzzeitigen Mining (Read 271 times)

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December 09, 2017, 09:54:03 AM
#1
Hallo,

ich habe im Jahre 2011 das erstemal von Bitcoin gehört und hatte mal das Poolmining ausprobiert. Habe meine PC für ca. 3 Tage rechnen lassen und durch 2 Auszahlung insgesamt einen Bitcoin auf mein Wallet erhalten. Seitdem habe ich diesen Bitcoin nicht angefasst, auch das Mining habe ich danach nicht mehr betrieben. Bei den aktuellen Kursen wird der eine Bitcoin natürlich interessant.

Was ich weder im Forum noch per Google gefunden habe wie es sich mit den Steuern in diesem Fall verhält. Prinzipiell fällt das Mining nicht unter das private Veräußerungsgeschäft sondern als gewerbliche Tätigkeit angesehen. Jedoch wenn ich mir die Definition von Gewerbe anschauen bin ich mir überhaupt nicht sicher ob dies überhaupt für diesen Zeitraum eine gewerblichen Tätigkeit war.
Wie seht ihr die folgenden Annahmen bzw. Interpretationen zum Thema steuern:

1. Bei diesem kurzzeitigen Mining handelt es sich nicht um ein Gewerbe, da es nicht dauerhaft/nachhaltig war und der Bitcoin zum damaligen Zeitpunkt ca. 10€ Wert hatte (Das heißt und allen Freibeträgen oder  Bagatellgrenzen? lag, zu der Zeit war ich normaler Arbeitnehmer).
2. Ist der Bitcoin unter der Annahme von 1. dann bei einem Verkauf als private Veräußerungsgeschäft zu werten?
3. Im Falle das 1. dennoch als gewerblich angesehen wird. Welcher Wert müsste dann versteuert werden? Die 10€ (wobei hier die Kosten für Strom bei ~ 4-5€ lagen) oder der Verkaufspreis der jetzt erzielt werden kann.
4. Der Bitcoin nach Auszahlung aus dem Pool und Aufgabe des Minings als Entnahme gilt und damit nach § 23 EStG nach einem Jahr (also im Jahr 2012) dann steuerfrei zur Verfügung stand.


Grüße
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