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Topic: STEUERLICHE Frage zu Bitcoins (Read 1681 times)

legendary
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November 19, 2016, 05:21:43 AM
#11
Geht viel einfacher, wie man beim Feldtest in Indien sieht. Dort sieht man auch, dass die Menschen lieber sterben, als sich dagegen zur Wehr zu setzen. Damit wurde das schlichte Verbot von einzelnen Fiat Noten/Münzen als gutes Herrschaftsinstrument bestätigt.

Damit sollte jedem klar sein, dass Geld als Universaltauschmittel und Wertspeicher nur dann einen tatsächlichen Wert besitzt, wenn dieses Geld weltweit und aus freier Entscheidung als Geld aktzeptiert wird. Bleibt eigentlich nur Gold und Bitcoin übrig, wobei beides in Teilbereichen nicht perfekt ist. Gold ist nicht transportabel und kann nur im persönlichen Kontakt als Tauschnittel eingesetzt werden. Bitcoin benötigt dagegen eine forgeschrittene technische Infrastruktur.
full member
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November 19, 2016, 03:58:45 AM
#10
ich warte noch drauf, dass jeder Bürger die Nummern seiner Geldscheine bei irgendeiner zentralen Bundesbehörde anmelden muss. Gibt jemand Geld aus, das nicht angemeldet war, muss er Strafsteuern zahlen.
newbie
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November 19, 2016, 03:46:11 AM
#9
MOin Leute,

tja der "Glaube" ist jedem "frei" gestellt....ich frag mich immer bei solchen Sachen,kann ich auch einen Totalverlust?!? Steuerlich geltend machen....meistens heisst es dann NEIN..... die bekommen freiwillig KEINEN Pfennig ..weil das gespaarte eingesetzte Geld ist aus VERSTEUERTEM! Geld..... Ich sags ja,wer immer noch glaubt das Deutschland ein Staat ist..der tut mir leid...ich für meinen Teil,nenne dieses Land "lobbyisten geführtes Firmengeflecht unter Allierter Verwaltung".....und NEIN ich bein kein Reichsbürger ,rechtspopulist oder sonst was? sondern Ich sehe mich selbst in der "Mitte"....

schönes WE

es güsst

Mr.Gekko Cheesy
sr. member
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November 16, 2016, 05:31:31 PM
#8


Und bei geringerer Schuld, vom einfachen Vergessen bis schuldhaft verschlampt passiert erst rechts nichts.


Das will ich sehen!
Da du fest daran glaubst, bitte vormachen.
hero member
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online justice
November 13, 2016, 05:01:05 PM
#7
Es gibt kein Paradoxon. Das "im Zweifel für den Angeklagten" gilt nur im Strafrecht. D.h. z.B. nur im Steuerhinterziehungverfahren. Im Steuererhebungsverfahren gilt die Beweislast analog zum Verwaltungsrecht im weiteren Sinne. Man hat erst einmal auch nur eine Mitwirkungspflicht und keine Beweispflicht (besondere Sachverhalte, z.B. Auslandsachbezüge mal außen vor).
sr. member
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November 12, 2016, 03:44:13 PM
#6
das war jetzt die gesetzesmäßige Begründung für das beim Finanzamt geltende juristische Paradoxon "im Zweifel für das Finanzamt".
newbie
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November 12, 2016, 10:51:58 AM
#5
Hallo,

Der Umtausch von Coins in Fiat interessiert das Finanzamt nur, wenn damit innerhalb der Spekulationsfrist Einkünfte erzielt werden. Dann fallen Einkommensteuer und Anhangsteuern auf den Gewinn an. Berechnung hier:
www.abgabenrechner.de

Das Finanzamt soll einem ungeklärten Vermögenszuwachs nachgehen und mögliche nicht versteuerte Einkünfte ermitteln.
Hier bist du mitwirkungspflichtig nach § 90 AO http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__90.html
Das Finanzamt ist aber nur am Gewinn interessiert. Stammen die Gewinne aus einem coin-Handel, oder z. B. aus einer Liebhaberei (die mit der roten Laterne)? Dann sind Steuern für die Jahre fällig, in denen die Gewinne entstanden.
Die Steuer entsteht nicht erst jetzt beim Umtausch in Fiat.

Ist der Zufluss des Geldes nachweisbar steuerfrei, z. B. aus einer Schenkung oder einem Spiel, fallen gar keine Steuern an. Der steuerfreie Zufluss ist aber nachzuweisen. Bei einem ungeklärten Vermögenszuwachs unterstellt das Finanzamt unversteuerte Einkünfte und versteuert die. http://www.iww.de/pstr/archiv/schaetzung-hinzuschaetzung-bei-unerklaerten-vermoegenszuwaechsen-f37833

Wenn das Geld aber sowieso versteuert werden soll, gibt es wenig Probleme.
Im schlimmsten! Fall hast du mit Wissen und Wollen Steuern hinterzogen. Macht nix.
Mit einer Selbstanzeige zahlst du Steuer und Zinsen nach und bleibst straffrei, auch wenn du keinen Fussballclub managst.
Und bei geringerer Schuld, vom einfachen Vergessen bis schuldhaft verschlampt passiert erst rechts nichts.

Eine Klippe gibt es allerdings.
Wenn bei Nachprüfung der Mittelherkunft andere unversteuerte Einkünfte bei dir oder anderen auffliegen, hast du ein Problem.
Aber das ist das alte Lied. Schwarzgeld machen, ist leicht. Schwierig ist die Rückkehr in die Legalität.

Fröhliches Traden
copper member
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No I dont escrow anymore.
November 11, 2016, 04:41:47 PM
#4
-snip-
Das Finanzamt behauptet einfach, die Bitcoins hast Du innerhalb des vergangenen Jahres erworben und somit musst Du sie versteuern. Dann musst Du beweisen, dass Du sie schon länger als ein Jahr hast. Kannst Du den Beweis nicht erbringen, musst Du zahlen. So einfach ist das.

Na, dann passt das ja mit dem...

-snip-
und sollen auch korrekt versteuert werden
-snip-

und dem Tip einfach zu warten bis jemand fragt.
sr. member
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November 11, 2016, 01:40:55 PM
#3
dann könnte er immer noch sagen, er hätte die BTC vor einigen Jahren gekauft und dann wieder verkauft.
so einfach ist das in Deutschland nicht. Unser Rechtsstaat mag vielleicht noch bei Strafgerichtsprozessen halbwegs funktionieren. Aber auch da gibt es ein paar bedauernswerte Kreaturen, die Du mal fragen könntest, was "in dubio pro reo" bedeutet. Zum Beispiel sitzt Werner Mazurek lebenslänglich im Knast, obwohl er vehement abstreitet, Ursula Herrmann ermordet zu haben. Es gibt auch keinen einzigen Beweis, der für seine Schuld spricht, ganz im Gegenteil überwiegen die Anscheinsbeweise, die für seine Unschuld sprechen. Genauso ergeht es Benedikt Todt, der angeblich seine Tante erschlagen haben soll. Auch er sitzt schon seit ungefähr 10 Jahren im Knast und bestreitet die Tat. Übrigens wurde bei den beiden Leichen die identische DNA eines möglichen Täters gefunden, der bis heute nicht identifiziert werden konnte. Aber die Justiz hat einen Schuldigen gebraucht.

Beim Finanzamt aber gelten normale rechtsstaatliche Grundsätze überhaupt nicht - ganz im Gegenteil. Hier muß der Bürger seine Unschuld beweisen. Das ist im deutschen Verwaltungsrecht implementiert und funktioniert so: Das Finanzamt behauptet einfach, die Bitcoins hast Du innerhalb des vergangenen Jahres erworben und somit musst Du sie versteuern. Dann musst Du beweisen, dass Du sie schon länger als ein Jahr hast. Kannst Du den Beweis nicht erbringen, musst Du zahlen. So einfach ist das.
legendary
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November 11, 2016, 09:48:33 AM
#2
Dieser jemand hat zwar komische Ideen, könnte aber trotzdem einfach die BTC in EUR tauschen. Sollte jemand wegen dieser lächerlichen Summe tatsächlich nachfragen, dann könnte er immer noch sagen, er hätte die BTC vor einigen Jahren gekauft und dann wieder verkauft.
newbie
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November 11, 2016, 09:38:35 AM
#1
hi btctalk,

ich habe mal eine frage bezugnehmend auf ein fiktives Beispiel: Nehmen wir mal an, jemand besitzt zB 5.000€ in bitcoins, kann aber die herkunft nicht erklären da ebenjene btc eben mit bargeld gekauft, schon viel zu oft hin- und hergeschoben, in andere altcoins usw getauscht wurden usw. Jetzt liegen eben diese coins auf der wallet und die person möchte die coins in EZB-Spielgeld tauschen und aufs bankkonto auszahlen. Welche Steuern fallen dann an - wichtig: es fällt nicht in den freibetrag, da der bereits voll ausgeschöpft wird mit hauptberuflicher tätigkeit. Die Person kann nichts nachweisen woher die coins stammen sondern sie waren eben einfach "da" und sollen auch korrekt versteuert werden als Ersparnisse / Rücklagen oä


Kann da jemand ein paar Tipps o. Hinweise dazu geben, danke =)
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