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Topic: Steuern auf Erträge von Masternodes (Read 1757 times)

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March 16, 2018, 03:23:43 PM
#39
Wenn das alles einen großen Umfang bekommt gilt irgendwann die doppelte Buchführung usw. Dann wird es natürlich aufwendiger das ist richtig.

Ich bin ja auch nur Laie auf dem Gebiet und schreibe meine persönliche Meinung. Das muss nicht zwingend richtig sein. Cool Im Zweifel musst Du halt einen Steuerberater fragen oder direkt bei Deinem FA nachhaken. Aber wenn Du mit Deiner Tätigkeit (egal ob jetzt z.B. Mining, durch Masternodes oder Trading) Gewinne von über 50k erwirschaftest, wird das Finanzamt das bestimmt nicht mehr als "Privatsache" anerkennen und wird von Dir auch eine ordentliche Dokumentation verlangen (können).

Die Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung ist schwierig. Auch hier ist vieles evtl. (noch) Auslegungssache des FA. Für mich ist das Kaufen von Coins für Masternodes um damit dann Erträge zu erzielen eher eine gewerbliche Tätigkeit. Wenn man das jetzt vielleicht nur 1x macht und das Ding einfach laufen lässt, mag das anders aussehen, aber wenn Du mehrere Masternodes aufziehst, diese evtl. auch mal "dicht" machst und dann andere Nodes aufbaust, wäre das für mich gewerblich.

So oder so brauchst Du aber ja eine Doku wenn du es "ehrlich" machst. Irgendwann verkaufst Du Deine Erträge aus dem Masternode. Dann musst Du ja erklären können wo diese hergekommen sind. Wenn Du dann sagst Du hast die vor 3 Jahren über den Masternode "eingenommen" wird man fragen (können) wo Du diese Einnahmen denn damals angegeben hast. Somit musst Du ja schon heute Deine Einnahmen aus dem Masternode zum Tageskurs dokumentieren und am Jahresende versteuern (auch wenn Du sie noch garnicht verkaufst). Egal ob privat oder gewerblich ausgelegt.
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March 16, 2018, 10:59:20 AM
#38
Die Aussagen 1-3 die du gerade getroffen hast, könnten ja dann auch für normale Trader zutreffen. Sie machen es dauerhaft, und natürlich um Gewinn zu erzielen und Verkaufen ihre Coins auch am Markt.

Desweiteren müssen nicht 3 Tatbestandsmerkmale erfüllt sein, sondern 4. Hast genau das vergessen, was ich für nicht zutreffend halte, die Selbstständigkeit. Desweiteren muss ja auch die private Vermögensverwaltung verlassen werden. Wenn dies nicht zweifelsfrei entschieden werden kann, soll das Gesamtbild der Verhältnisse entscheiden. Und das Betreiben eines Masternodes kann ja wohl nicht dem Bild nach einem Gewerbebetrieb ähneln. Es wird bis auf die Einlage keine weitere Investition getroffen.

Wenn das nicht selbstständig ist was dann bitte? Oder bist Du mit Deinem Masternode bei Deiner Frau/Freundin angestellt? Wink Nur weil Du es "nebenbei" machst ist es doch trotzdem selbstständig.

Und ja, ich denke das auch Trader die dauerhauft kaufen/verkaufen ein Gewerbe hierfür anmelden müssen.

Und wer sagt das in Dein Gewerbe dauerhaft investiert werden muss? Das ist doch keine Definition von einem Gewerbe das dort immer wieder investiert werden muss. Außerdem hast Du doch auch laufende Ausgaben für Deinen Masternode (feste IP-Adresse, evtl. Servermiete, evtl. Stromkosten, evtl. Internet-Kosten, ...).

Aber im Prinzip verstehe ich auch nicht warum du dich gegen eine Definition als Gewerbe sträubst. Deine Einnahmen musst Du so oder so sauber versteuern. Und da kommt es aufs Gleiche raus ob diese als "Gewerbe-Einnahme" oder "sonstige Einkünfte" in Deiner Steuererklärung eingetragen werden.

Es kann ja auch durchaus sein das ein (oder Dein) Finanzamt das anders sieht. Aber verlassen würde ich mich darauf nicht. Deshalb hatte ich in meinen vorherigen Beiträgen geschrieben es KANN vom FA unterstellt werden. MUSS aber natürlich nicht. Cool

Würde es erstmal nicht so sehen, dass es egal ist ob ein Gewerbe angemeldet werden muss oder eben nicht. Wie schon beschrieben ist der Dokumentationsaufwand höher (Gewinn > 50.000 => Bilanzieren) und es muss ab 24.500 zusätzlich Gewerbesteuer bezahlt werden. Und ob dann nicht alle Tradinggeschäfte des Gewerbe zugeordnet werden ist wohl auch dann Frage des FA. Ob das so irrelevant, dass man seinen Masternode direkt dem § 15 EStG unterwerfen will sei mal dahingestellt.

Selbstständig sehe ich deswegen kritisch, da ich meine Einnahmen nicht gezielt steuern kann. Mir fehlt da die Unternehmerinitiative, die konkret die Einnahmen bestimmen kann. Bin ja dem Algorithmus und dem jeweiligen Coin unterlegen. Sei aber wohl eine Auslegungssache und kann wohl so oder so betrachtet werden.

Zur Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung hast du ja noch nichts gesagt. Wie sieht es denn hier aus? Siehst du bei dem Kaufen von Coins für einen Masternode und der daraus resultierenden Fruchtziehung eine Überschreitung?
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March 16, 2018, 08:17:27 AM
#37

Aber im Prinzip verstehe ich auch nicht warum du dich gegen eine Definition als Gewerbe sträubst. Deine Einnahmen musst Du so oder so sauber versteuern. Und da kommt es aufs Gleiche raus ob diese als "Gewerbe-Einnahme" oder "sonstige Einkünfte" in Deiner Steuererklärung eingetragen werden.

Weil der Aufwand eines gewerbebreibenden Aufwändiger ist!

Das würde ich so nicht unterschreiben. Für ein kleines Neben-Gewerbe reicht eine einfache Aufstellung der Kosten und Erträge (Einnahmenüberschussrechnung EÜR). Da reicht schon eine kleine Excel-Tabelle. Daraus ergibt sich der Gewinn den Du in der Einkommenssteuererklärung eintragen musst. Und wenn Du das nicht als Gewerbe laufen lässt, aber dennoch ehrlich bist, musst Du Deinen Gewinn trotzdem als "sonstige Einnahmen" in der Einkommenssteuererklärung eintragen. Und wenn das Finanzamt hier nachfragt musst Du genauso Deine Einnahmen erläutern können. Somit solltest Du auch hier eine Aufstellung der Kosten/Erträge parat haben.
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March 16, 2018, 08:11:25 AM
#36

Aber im Prinzip verstehe ich auch nicht warum du dich gegen eine Definition als Gewerbe sträubst. Deine Einnahmen musst Du so oder so sauber versteuern. Und da kommt es aufs Gleiche raus ob diese als "Gewerbe-Einnahme" oder "sonstige Einkünfte" in Deiner Steuererklärung eingetragen werden.

Weil der Aufwand eines gewerbebreibenden Aufwändiger ist!

Gewerbe klingt für mich immer nach einem Nachteil.
Oft ist das so.
Quote
Ist die steuerliche Belastung durch ein Gewerbe denn höher, als die Besteuerung mit der persönlichen Einkommenssteuer, oder nimmt sich das nicht viel?
[...]
Man wird aber buchführungspflichtig, was recht viel Aufwand erzeugt und auch Kosten (z.B. > 1.000 EUR Steuerberater pro Jahr je nach Aufwand, Volumen, Steuerberater).
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March 16, 2018, 07:13:56 AM
#35
Die Aussagen 1-3 die du gerade getroffen hast, könnten ja dann auch für normale Trader zutreffen. Sie machen es dauerhaft, und natürlich um Gewinn zu erzielen und Verkaufen ihre Coins auch am Markt.

Desweiteren müssen nicht 3 Tatbestandsmerkmale erfüllt sein, sondern 4. Hast genau das vergessen, was ich für nicht zutreffend halte, die Selbstständigkeit. Desweiteren muss ja auch die private Vermögensverwaltung verlassen werden. Wenn dies nicht zweifelsfrei entschieden werden kann, soll das Gesamtbild der Verhältnisse entscheiden. Und das Betreiben eines Masternodes kann ja wohl nicht dem Bild nach einem Gewerbebetrieb ähneln. Es wird bis auf die Einlage keine weitere Investition getroffen.

Wenn das nicht selbstständig ist was dann bitte? Oder bist Du mit Deinem Masternode bei Deiner Frau/Freundin angestellt? Wink Nur weil Du es "nebenbei" machst ist es doch trotzdem selbstständig.

Und ja, ich denke das auch Trader die dauerhauft kaufen/verkaufen ein Gewerbe hierfür anmelden müssen.

Und wer sagt das in Dein Gewerbe dauerhaft investiert werden muss? Das ist doch keine Definition von einem Gewerbe das dort immer wieder investiert werden muss. Außerdem hast Du doch auch laufende Ausgaben für Deinen Masternode (feste IP-Adresse, evtl. Servermiete, evtl. Stromkosten, evtl. Internet-Kosten, ...).

Aber im Prinzip verstehe ich auch nicht warum du dich gegen eine Definition als Gewerbe sträubst. Deine Einnahmen musst Du so oder so sauber versteuern. Und da kommt es aufs Gleiche raus ob diese als "Gewerbe-Einnahme" oder "sonstige Einkünfte" in Deiner Steuererklärung eingetragen werden.

Es kann ja auch durchaus sein das ein (oder Dein) Finanzamt das anders sieht. Aber verlassen würde ich mich darauf nicht. Deshalb hatte ich in meinen vorherigen Beiträgen geschrieben es KANN vom FA unterstellt werden. MUSS aber natürlich nicht. Cool
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March 16, 2018, 04:55:45 AM
#34
Warum soll das Betreiben eines Masternodes als gewerblich einzustufen sein? Im Prinzip hast du doch keine Aufwendungen eher mit Proof of Stake als mit Mining vergleichbar. Du kaufst dir nur die erforderlichen Coins, und benötigst für sehr wenig Geld im Monat (5-10 $) einen Server und schon erhälst du passives Einkommen. Also daraus eine gewerbliche Tätigkeit zu erkennen, verstehe ich nicht ganz. Dann müsste Staking ja auch den gewerblichen Einkünften unterliegen. Sehe zumindest kein Verlassen der privaten Vermögensverwaltung, sowie keine Selbstständigkeit vorliegen.

Vielen Dank!

Schau Dir doch mal den §15 EStG an:

"Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1. Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist."

Warum also soll das Finanzamt Dir kein Gewerbe unterstellen KÖNNEN wenn alle Punkte erfüllt sind?
1. Du machst es dauerhaft
2. Du machst es um Gewinn zu erzielen
3. Durch den späteren Verkauf der Coins über Exchanges trifft auch der Punkt "Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr" zu


Die Aussagen 1-3 die du gerade getroffen hast, könnten ja dann auch für normale Trader zutreffen. Sie machen es dauerhaft, und natürlich um Gewinn zu erzielen und Verkaufen ihre Coins auch am Markt.

Desweiteren müssen nicht 3 Tatbestandsmerkmale erfüllt sein, sondern 4. Hast genau das vergessen, was ich für nicht zutreffend halte, die Selbstständigkeit. Desweiteren muss ja auch die private Vermögensverwaltung verlassen werden. Wenn dies nicht zweifelsfrei entschieden werden kann, soll das Gesamtbild der Verhältnisse entscheiden. Und das Betreiben eines Masternodes kann ja wohl nicht dem Bild nach einem Gewerbebetrieb ähneln. Es wird bis auf die Einlage keine weitere Investition getroffen.



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March 15, 2018, 11:19:37 AM
#33
Warum soll das Betreiben eines Masternodes als gewerblich einzustufen sein? Im Prinzip hast du doch keine Aufwendungen eher mit Proof of Stake als mit Mining vergleichbar. Du kaufst dir nur die erforderlichen Coins, und benötigst für sehr wenig Geld im Monat (5-10 $) einen Server und schon erhälst du passives Einkommen. Also daraus eine gewerbliche Tätigkeit zu erkennen, verstehe ich nicht ganz. Dann müsste Staking ja auch den gewerblichen Einkünften unterliegen. Sehe zumindest kein Verlassen der privaten Vermögensverwaltung, sowie keine Selbstständigkeit vorliegen.

Vielen Dank!

Schau Dir doch mal den §15 EStG an:

"Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1. Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist."

Warum also soll das Finanzamt Dir kein Gewerbe unterstellen KÖNNEN wenn alle Punkte erfüllt sind?
1. Du machst es dauerhaft
2. Du machst es um Gewinn zu erzielen
3. Durch den späteren Verkauf der Coins über Exchanges trifft auch der Punkt "Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr" zu
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March 15, 2018, 05:08:15 AM
#32
Das Betreiben der Masternodes ist für mich wie das Mining von BTC eine gewerbliche Tätigkeit. Das Halten der Coins, um damit z.B. genug voting power (wie z.B. bei Lisk) zu haben, halte ich hier für sekundär.

Die Rewards, die man z.B. beim voting für pools bekommt, sind für mich klassische Kapitalerträge, also Zinsen.

In allen Fällen sind die erhaltenen Coin nicht steuerfrei, weder 1 Jahr noch 10. Dies gilt nur für die Wertsteigerung von Coins im Privatvermögen und nicht, welche man aufgrund gewerblicher Tätigkeit oder als Zinszahlung erhält.


Die meisten Finanzämter haben das noch nicht auf dem Schirm und sehen das als privates Veräußerungsgeschäft.

VG
Iudica

Warum soll das Betreiben eines Masternodes als gewerblich einzustufen sein? Im Prinzip hast du doch keine Aufwendungen eher mit Proof of Stake als mit Mining vergleichbar. Du kaufst dir nur die erforderlichen Coins, und benötigst für sehr wenig Geld im Monat (5-10 $) einen Server und schon erhälst du passives Einkommen. Also daraus eine gewerbliche Tätigkeit zu erkennen, verstehe ich nicht ganz. Dann müsste Staking ja auch den gewerblichen Einkünften unterliegen. Sehe zumindest kein Verlassen der privaten Vermögensverwaltung, sowie keine Selbstständigkeit vorliegen.

Vielen Dank!
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March 06, 2018, 05:43:04 AM
#31
@cryptokoala

Hi,
ich habe das bisher nach meinen Recherchen so verstanden:

Erträge aus Kryptowährungen (Kursgewinne, Mining, Masternodeerträge) sind leider keine Kapitalerträge.
Wäre schön und einfach gewesen wegen Versteuerung mit pauschal 25%.

Sind also generell Einkünfte.
Einkünfte darf man nicht immer einfach so als Privatmann generieren (außer Mieteinkünfte z.B.).
Wegen dem Einkommen außerhalb der nichtselbständigen Arbeit benötigt man daher meist einen Gewerbeschein (Gewerbeschein ist aber nix schlimmes).

Bzgl. der Einkommensteuererklärung sind das dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb (auch bei Freiberuflern, selbständigen o.ä.) und werden im
Rahmen der Einkommensteuer mit dem persönlichen Steuersatz (nach Gesamteinkommen) versteuert.
Umsatzsteuer wird für Masternodeerträge nicht anfallen, bzw. ich denke, dass es nicht dazu kommen wird.

Dies ist jedoch nur meine Meinung. Sollte es eine Möglichkeit geben, das alles steuerfrei hinzubekommen, klärt mich auf.
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March 02, 2018, 08:07:15 AM
#30
Anbei ein Interesanter Artikel was auch Masternodes zum Teil betreffen wird.

https://de.cointelegraph.com/news/germany-wont-tax-bitcoin-users-for-using-the-cryptocurrency-as-a-means-of-payment

Eigentlich sehe ich das Betreiben von Masternodes weiterhin als eine Tätigkeit an, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist und daher in D unter GEwerblich fallen müsste.

Nach der "Mining" Definition aus dem Text zur "Umsatzsteuerliche-Behandlung-Von-Bitcoin-Und-Anderen-Sog-Virtuellen-Waehrungen" bin ich mir jetzt nicht mehr ganz so sicher gerade der letzte Satz könnte bedeuten, dass Erträge aus MN als Steuerfrei zu werten sind.
https://de.scribd.com/document/372651554/2018-02-27-Umsatzsteuerliche-Behandlung-Von-Bitcoin-Und-Anderen-Sog-Virtuellen-Waehrungen?irgwc=1&content=10079&campaign=Skimbit%2C%20Ltd.&ad_group=100652X1574425X9500e2d739b200f9bb75184445325028&keyword=ft750noi&source=impactradius&medium=affiliate#from_embed

„Mining“

Die sog. „Miner“ erfüllen in dem auf mathematischen Algorithmen beruhenden Pro-gramm des Bitcoin-Systems eine zentrale Aufgabe, da die Leistung ihrer Rechner-netzwerke Grundvoraussetzung für die Aufrechterhaltung des Systems ist. Miner stellen für das „Schürfen“ von Bitcoin dem sog. Miningpool ihre Rechnerleistung zur Verfügung, zeichnen Transaktionen in einem sog. „Block“ auf und transferieren diesen anschließend in die sog. „Blockchain“. Bei den Leistungen der Miner handelt es sich um nicht steuerbare Vorgänge. Die sog. Transaktionsgebühr, welche die Miner von anderen Nutzern des Systems erhalten können, wird freiwillig gezahlt und steht in keinem unmittelbaren Zusam-menhang mit den Leistungen der Miner.[/color][/font] Auch die Entlohnung in Form des Erhalts neuer Bitcoin durch das System selbst ist nicht als Entgelt für die Minerleistungen anzusehen, da die Minerleistungen nicht im Rahmen eines Leistungsaustauschverhältnisses erbracht werden. Dieses setzt neben dem Leistenden das Vorhandensein eines identifizierbaren Leistungsempfängers voraus.

So stellt sich jetzt für mich die Farge ob jetzt doch ein Gewerbeschein her muss mit dem "Gewerbetitel": "Zur Verfügungstellung von Rechenleistung" oder nicht.
Wie sieht ihr es dann mit dem Auszahlen der Erträge zurück in Fiat sollte es so sein, dass das Mining bzw. die MN-Erträge Steuerfrei sind.
Wie versteht ihr das Dokument und wendet das gelesen auf Masternodes an?

Würde mich freuen wenn wir hier die angestoßene Diskussion über MN weiter führen würden und uns Gegenseitig unterstützen, da ich gerade in Master-/Servicenodes gewisse Zukunft sehe.
Natürlich wenn es sich um solide Projkete handelt Grin.

Über Anregungen und Gedanken würde ich mich daher freuen!

Euer CryptoCoala
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February 28, 2018, 08:06:59 PM
#29
Coindesk im Bezug auf das neuste Statement des Finanzministeriums unter Bezug des Dokuments EuGH-Urteil vom 22. Oktober 2015:

Quote
Other aspects of the cryptocurrency ecosystem will not be taxed. Miners who receive block rewards will not be taxed, as their services are considered to be voluntary, according to the document.

Quote
Folgefragen hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung von Bitcoin in Bezug auf weitere Umsätze
a) „Mining“ Die sog. „Miner“ erfüllen in dem auf mathematischen Algorithmen beruhenden Programm des Bitcoin-Systems eine zentrale Aufgabe, da die Leistung ihrer Rechner-netzwerke Grundvoraussetzung für die Aufrechterhaltung des Systems ist. Miner stellen für das „Schürfen“ von Bitcoin dem sog. Miningpool ihre Rechnerleistung zur Verfügung, zeichnen Transaktionen in einem sog. „Block“ auf und transferieren diesen anschließend in die sog. „Blockchain“.

Bei den Leistungen der Miner handelt es sich um nicht steuerbare Vorgänge. Die sog. Transaktionsgebühr, welche die Miner von anderen Nutzern des Systems erhalten können, wird freiwillig gezahlt und steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit den Leistungen der Miner. Auch die Entlohnung in Form des Erhalts neuer Bitcoin durch das System selbst ist nicht als Entgelt für die Minerleistungen anzusehen, da die Minerleistungen nicht im Rahmen eines Leistungsaustauschverhältnisses erbracht werden. Dieses setzt neben dem Leistenden das Vorhandensein eines identifizierbaren Leistungsempfängers voraus.


Siehe:
Quote
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February 28, 2018, 12:45:25 PM
#28
come on...

nicht jede Berührung mit Finanzinstrumenten ruft die BaFin auf den Plan. Das ist etwas Panikmache.

Bitte erst einmal selbst schlau machen. Bei Masternodes verwahre ich kein Fremdgeld. Ich stelle nur eine Dienstleistung zur Verfügung. Daher sehe ich keinen BaFinbezug.

Wäre aber interessant, was die BaFin hierzu geschrieben hat. Vielleicht stellt JohnPain das (anonymisiert) zur Verfügung?

Danke.

Klar, selbst schlaumachen auf jeden Fall!

Gewerbeamt hat mich aber zunächst zur Klärung an die BaFin verwiesen, nicht wegen MN, sondern wegen Handel mit Kryptowährung.
Habe ich im Geschäftszweck mit angeben wollen wegen der Trades usw.

Anonymisiert einstellen bringt nicht viel. Es steht nur drinne, dass meine geschildertes Vorhaben kein vom BaFin erlaubnispflichtiges Geschäft darstellt.
In einem Satz.

Dazu stand in meinem Brief grob und oberflächlich das Vorhaben. Investment, Server zur Unterstützung des Netzwerks, Handel mit Krypto.


Steuern sind nun die nächste Sache. Besteuerung wie beim Mining: Bei Zufluss = steuerpflichtiger Ertrag(und Erwerbskurs). Danach beim Verkauf Gewinn oder Verlust. Steuerpflicht je Trade usw... Gewerbepflicht!


Hi.... lesen und staunen.... wenn das so Eintritt werden viele Krypto Millionäre und die, die es mal werden wollen, ruck-zuck zu Mega-Schuldern gegenüber dem Staat!

https://www.verbraucherschutz.tv/2018/02/05/umsatzsteuer-gefaehrdet-handel-mit-krypto-waehrungen
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February 26, 2018, 02:18:43 PM
#27
Bei meinem Vorhaben handelt es sich NICHT um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit.

Ist denn dein Vorhaben mit dem des Threaderstellers gleichzusetzen oder sind das zwei unterschiedliche paar Schuhe?


Mit dem des Threaderstellers gleichzusetzen - im Prinzip ja.
Nur anderer Coin...


Ich finde, dein Vorhaben hat gar nichts mit dem TE zu tun. Bei ihm geht es um das Aufsetzen von Masternodes und bei dir geht es um den Handel.

nicht wegen MN, sondern wegen Handel mit Kryptowährung.

Masternode mache ich auch.
Handel nötig wegen exit der Profite nach €

Nichts für ungut
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February 26, 2018, 06:28:02 AM
#26
Bei meinem Vorhaben handelt es sich NICHT um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit.

Ist denn dein Vorhaben mit dem des Threaderstellers gleichzusetzen oder sind das zwei unterschiedliche paar Schuhe?


Mit dem des Threaderstellers gleichzusetzen - im Prinzip ja.
Nur anderer Coin...


Ich finde, dein Vorhaben hat gar nichts mit dem TE zu tun. Bei ihm geht es um das Aufsetzen von Masternodes und bei dir geht es um den Handel.

nicht wegen MN, sondern wegen Handel mit Kryptowährung.
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February 24, 2018, 05:59:54 AM
#25

Habe ich im Geschäftszweck mit angeben wollen wegen der Trades usw.

Wenn mein Geschäftszweck "Trading" ist, dann bin ich natürlich in der Erlaubnispflicht. Trading ist nur bei privater Vermögensverwaltung frei.

Quote
Gewerbepflicht!



Nicht jedes Mining als auch jeder Masternode ist ein Gewerbe! Da bitte vorher jemanden fragen, der sich damit auskennt. Denn, wenn man ein Gewerbe anmeldet, optiert man quasi dazu und verbrennt unter Umständen mehr Geld.
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February 23, 2018, 03:12:15 PM
#24
come on...

nicht jede Berührung mit Finanzinstrumenten ruft die BaFin auf den Plan. Das ist etwas Panikmache.

Bitte erst einmal selbst schlau machen. Bei Masternodes verwahre ich kein Fremdgeld. Ich stelle nur eine Dienstleistung zur Verfügung. Daher sehe ich keinen BaFinbezug.

Wäre aber interessant, was die BaFin hierzu geschrieben hat. Vielleicht stellt JohnPain das (anonymisiert) zur Verfügung?

Danke.

Klar, selbst schlaumachen auf jeden Fall!

Gewerbeamt hat mich aber zunächst zur Klärung an die BaFin verwiesen, nicht wegen MN, sondern wegen Handel mit Kryptowährung.
Habe ich im Geschäftszweck mit angeben wollen wegen der Trades usw.

Anonymisiert einstellen bringt nicht viel. Es steht nur drinne, dass meine geschildertes Vorhaben kein vom BaFin erlaubnispflichtiges Geschäft darstellt.
In einem Satz.

Dazu stand in meinem Brief grob und oberflächlich das Vorhaben. Investment, Server zur Unterstützung des Netzwerks, Handel mit Krypto.


Steuern sind nun die nächste Sache. Besteuerung wie beim Mining: Bei Zufluss = steuerpflichtiger Ertrag(und Erwerbskurs). Danach beim Verkauf Gewinn oder Verlust. Steuerpflicht je Trade usw... Gewerbepflicht!
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February 23, 2018, 02:35:17 PM
#23
come on...

nicht jede Berührung mit Finanzinstrumenten ruft die BaFin auf den Plan. Das ist etwas Panikmache.

Bitte erst einmal selbst schlau machen. Bei Masternodes verwahre ich kein Fremdgeld. Ich stelle nur eine Dienstleistung zur Verfügung. Daher sehe ich keinen BaFinbezug.

Wäre aber interessant, was die BaFin hierzu geschrieben hat. Vielleicht stellt JohnPain das (anonymisiert) zur Verfügung?

Danke.
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February 23, 2018, 01:55:02 PM
#22
Bei meinem Vorhaben handelt es sich NICHT um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit.

Ist denn dein Vorhaben mit dem des Threaderstellers gleichzusetzen oder sind das zwei unterschiedliche paar Schuhe?

Was wurde 2016 neu geregelt?

Mit dem des Threaderstellers gleichzusetzen - im Prinzip ja.
Nur anderer Coin...

2016 wurden die Ansichten des BaFin zu Kryptowährung und insbesondere die steuerliche Betrachtung des Finanzamtes neu geregelt.
Hier hilft die Seite des BaFin mit deren Suche und auch Google.

Abklärung der Erlaubnispflicht mit dem BaFin ist WICHTIG (schriftlich), da es sich um Finanzgeschäfte (im weiteren sinne) handelt bzw. zumindest Berührung damit hat.
Sachen wie Mining-Pools oder Börsen sind schwieriger, da man dort auch Geschäfte im Namen anderer tätigt. Sowas ist eher erlaubnispflichtig.

JohnPain
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February 21, 2018, 09:31:56 AM
#21
Bei meinem Vorhaben handelt es sich NICHT um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit.

Ist denn dein Vorhaben mit dem des Threaderstellers gleichzusetzen oder sind das zwei unterschiedliche paar Schuhe?


Unser Staat hat die Sache und die Ansichten bzgl. Cryptowährungen im Jahr 2016 neu geregelt.

Was wurde 2016 neu geregelt?

member
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February 21, 2018, 07:35:53 AM
#20
UPDATE:

Habe gestern einen Brief vom BaFin bekommen.
Bei meinem Vorhaben handelt es sich NICHT um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit.
Unterschrieben und beglaubigt!

Bedeutet erstmal Rechtssicherheit für die MN, top  Cool
War natürlich heute direkt beim Gewerbeamt zur Gewerbeummeldung/-anmeldung, gab nun keine Probleme.

Fehlt nun nur noch ein VPS und ein wenig Klärung mit dem Steuerknecht.
Nun kann alles wie von mir geplant zum 14.3. 00:00 starten  Roll Eyes Cheesy



Ich würde jedem raten, solche Dinge vorher abzuklären (Antwort BaFin dauerte bei mir ca. 4 Wochen),
so habt ihr bei späteren Fragen usw. etwas vorzulegen. Wer immernoch an der Steuerpflicht zweifelt dem sei gesagt:
Unser Staat hat die Sache und die Ansichten bzgl. Cryptowährungen im Jahr 2016 neu geregelt.

Viel Erfolg Euch bei euren Planungen,
JohnPain
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February 02, 2018, 08:17:49 PM
#19
Hi,

eure Ansichten sind verständlich, und soweit auch von mir nachvollziehbar.
Es gibt jedoch das eine Problem - Finanzgeschäfte  Cry

Cryptos sind zwar keine echten Währungen, aber irgendwie für den Gesetzgeber dann doch. Im Jahr 2016 wurde das neu geregelt.

Bei Finanzgeschäften stellt sich daher die Frage der Erlaubnispflicht. Und dafür ist halt das BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zuständig.
An die wird man vom Gewerbeamt verwiesen.

Privates kaufen von Crypto wäre ok, sofern man für Euro DIREKT in die Zielwährung kauft. Z.b. BTC für Euro kaufen.
Tauscht man danach BTC in einen Altcoin z.B. entsteht gewerbepflichtiger gewinn/verlust.
Sollten die Gewinne aus einer Investition irgendwann einmal hoch werden (was wir uns alle wünschen), werden auf jeden Fall unangenehme Fragen gestellt werden sofern das nicht alles gesetzeskonform betrieben wurde.

Ihr kennt alle D. Alles geregelt und besser nicht mit dem Staat anlegen.
Ich halte euch wie angekündigt auf dem laufenden...

Und brauche ein wenig Merit  Roll Eyes
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DIWtoken.com Division Germany Sei Dabei
January 30, 2018, 10:20:04 AM
#18
Blöd ist nur, wenn es als gewerblich eingestuft wird, und man vom Arbeitgeber eine Genehmigung auf Nebenerwerb benötigt.  Tongue

Du kannst davon ausgehen das kein Finanzamt an Deinen Arbeitgeber eine Information zu Einkünften von Angestellten übermitteln wird, Ausnahme Du arbeitest beim Finanzamt und da wird
man sowas ja vorab klären können.
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till 25.07
January 30, 2018, 10:05:38 AM
#17
Wenn Du kein Gewerbe anmeldest, hätte es den Vorteil das kein Verbot ausgesprochen werden kann. :-)

Ob die "Gewinne" aus einem MN oder Staking oder Handel oder wie auch immer entstanden sind ist dem Amt in der Regel egal. Man kann auch davon ausgehen das nur speziell geschulte Mitarbeiter überhaupt Einblick  in die Materie haben und tagelang rumrätseln dafür hat eigentlich keiner mehr Zeit.

Evtl. Gewinne musst Du in jedem Fall beim Finanzamt angeben, sinnvollerweise als sonstige Einkünfte.

Hat unter Umständen den Vorteil das Du etwas an Steuer (effektive Gewerbesteuer wenn Du über den Freibetrag kommen solltest) und einiges an Aufwand (richtige Gewinnermittlung) sparen könntest. Wenn dem Finanzamt der Betrag zu hoch erscheinen sollte, stufen es die Beamten dann schon von selbst als gewerbliche Einkünfte ein.

Blöd ist nur, wenn es als gewerblich eingestuft wird, und man vom Arbeitgeber eine Genehmigung auf Nebenerwerb benötigt.  Tongue
full member
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DIWtoken.com Division Germany Sei Dabei
January 30, 2018, 09:50:23 AM
#16
Die andere Frage ist aber, ob man die MN legal betreiben darf.
Und ich finde zur rechtlichen Absicherung sollte man das klären, denn sonst kann es wegen Strafen und Gewerbeverbot dann schnell existenzgefährdend werden.

Ich bin ja bereits mit der BaFin in Kontakt. Ich werde versuchen, ab und zu den aktuellen Stand mitzuteilen.

Wenn Du kein Gewerbe anmeldest, hätte es den Vorteil das kein Verbot ausgesprochen werden kann. :-)

Ob die "Gewinne" aus einem MN oder Staking oder Handel oder wie auch immer entstanden sind ist dem Amt in der Regel egal. Man kann auch davon ausgehen das nur speziell geschulte Mitarbeiter überhaupt Einblick  in die Materie haben und tagelang rumrätseln dafür hat eigentlich keiner mehr Zeit.

Evtl. Gewinne musst Du in jedem Fall beim Finanzamt angeben, sinnvollerweise als sonstige Einkünfte.

Hat unter Umständen den Vorteil das Du etwas an Steuer (effektive Gewerbesteuer wenn Du über den Freibetrag kommen solltest) und einiges an Aufwand (richtige Gewinnermittlung) sparen könntest. Wenn dem Finanzamt der Betrag zu hoch erscheinen sollte, stufen es die Beamten dann schon von selbst als gewerbliche Einkünfte ein.

 
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January 30, 2018, 08:34:31 AM
#15
Die andere Frage ist aber, ob man die MN legal betreiben darf.
Und ich finde zur rechtlichen Absicherung sollte man das klären, denn sonst kann es wegen Strafen und Gewerbeverbot dann schnell existenzgefährdend werden.

Ich bin ja bereits mit der BaFin in Kontakt. Ich werde versuchen, ab und zu den aktuellen Stand mitzuteilen.

Na Du machst mir ja Hoffnung, warum sollte man ein MN nicht legal betreiben dürfen?! Fall's Du etwas von der BAFIN diesbezüglich hörst schreibe es hier bitte Undecided
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January 29, 2018, 07:32:31 PM
#14
Ist nicht wie Mining anzusehen, da man keine Verrechnungseinheiten erschafft, sondern bei MN vom Netzwerk als Bezahlung/Belohnung bekommt.

Zuflussprinzip gilt, d.h. steuerlich relevante Einkünfte bei Erzeugung zum gegenwärtigen Kurs der Coins in Euro.
Beim Mining bekommt man doch auch "vom Netzwerk" die Belohnung. Was ich damit sagen will: Die Quelle der Rewards ist die gleiche. Im Code wird festgelegt 40% Miners/60% MNs (Bsp.) und dann wird es pro Block so gemacht.

Quote
-Erträge sind gewerbliche Einkünfte -> Steuerpflichtig und Gewerbeschein notwendig
-Nix mit Zinserträgen und Kapitalertragssteuer (normal zu versteuern mit pers. Steuersatz)
-keine Steuerfreiheit nach 1 Jahr auf Gewinne
-BaFin relevant!
Ich bin nicht sicher was BaFin relevant heisst, aber die ersten 3 Punkte wuerde ich nach meinem jetztigen Kenntnisstand auch so sehen. Du koenntest dann doch deine Rewards sofort nach Erhalt verkaufen bzw. auf ein privates Wallet ueberfuehren um zu der Steuerfreiheit zu gelangen.

BaFin relevant heisst, dass Du vorab klären musst, ob das Gewerbe erlaubnispflichtig ist oder nicht. Sofern das Gewerbe mit den richtigen Tätigkeitsangaben eingetragen werden soll
(Handel Crypto und ähnliches) fragt das Gewerbeamt danach. Werden dort unrichtige Angaben gemacht, fällt das spätestens beim Finanzamt auf und dann wird es häßlich.
Die steuerliche Sache ist das eine, da gibts feste Regeln und Spezialisten, das bekommt man hin. Die andere Frage ist aber, ob man die MN legal betreiben darf.
Und ich finde zur rechtlichen Absicherung sollte man das klären, denn sonst kann es wegen Strafen und Gewerbeverbot dann schnell existenzgefährdend werden.

Ich bin ja bereits mit der BaFin in Kontakt. Ich werde versuchen, ab und zu den aktuellen Stand mitzuteilen.
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January 29, 2018, 09:34:05 AM
#13
Also du meinst direkt nach Erhalt, den Coin vom Gewerbe Wallet auf das private Wallet (Steuern fallen an) und dann startet die 1-Jahr Frist. Nach dem einem Jahr dann vom privaten Wallet in EUR umwandeln und somit keine Steuern auf den Gewinn?
Genau. So wurde es mir zumindest von einem Steuerberater erklaert.
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January 29, 2018, 09:29:18 AM
#12
Also du meinst direkt nach Erhalt, den Coin vom Gewerbe Wallet auf das private Wallet (Steuern fallen an) und dann startet die 1-Jahr Frist. Nach dem einem Jahr dann vom privaten Wallet in EUR umwandeln und somit keine Steuern auf den Gewinn?
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January 29, 2018, 09:23:31 AM
#11
Ist nicht wie Mining anzusehen, da man keine Verrechnungseinheiten erschafft, sondern bei MN vom Netzwerk als Bezahlung/Belohnung bekommt.

Zuflussprinzip gilt, d.h. steuerlich relevante Einkünfte bei Erzeugung zum gegenwärtigen Kurs der Coins in Euro.
Beim Mining bekommt man doch auch "vom Netzwerk" die Belohnung. Was ich damit sagen will: Die Quelle der Rewards ist die gleiche. Im Code wird festgelegt 40% Miners/60% MNs (Bsp.) und dann wird es pro Block so gemacht.

Quote
-Erträge sind gewerbliche Einkünfte -> Steuerpflichtig und Gewerbeschein notwendig
-Nix mit Zinserträgen und Kapitalertragssteuer (normal zu versteuern mit pers. Steuersatz)
-keine Steuerfreiheit nach 1 Jahr auf Gewinne
-BaFin relevant!
Ich bin nicht sicher was BaFin relevant heisst, aber die ersten 3 Punkte wuerde ich nach meinem jetztigen Kenntnisstand auch so sehen. Du koenntest dann doch deine Rewards sofort nach Erhalt verkaufen bzw. auf ein privates Wallet ueberfuehren um zu der Steuerfreiheit zu gelangen.
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January 29, 2018, 08:49:31 AM
#10
Quote
-Erträge sind gewerbliche Einkünfte -> Steuerpflichtig und Gewerbeschein notwendig
-Nix mit Zinserträgen und Kapitalertragssteuer (normal zu versteuern mit pers. Steuersatz)
-keine Steuerfreiheit nach 1 Jahr auf Gewinne
-BaFin relevant!

Hallo JP, das hört sich ja katastrophal an. Wo sind diese Aussagen her?

Ja, ziemlich katastrophal im Moment. Ich hoffe, das ich das irgendwie hinbekomme.
Die Aussagen stammen von Gewerbeamt, telefonischer Rücksprache mit dem BaFin und Erstgespräch mit spezialisiertem Rechtsanwalt.
Ist nicht wie Mining anzusehen, da man keine Verrechnungseinheiten erschafft, sondern bei MN vom Netzwerk als Bezahlung/Belohnung bekommt.

Zuflussprinzip gilt, d.h. steuerlich relevante Einkünfte bei Erzeugung zum gegenwärtigen Kurs der Coins in Euro.
Könnte soo einfach sein, aber möchte es rechtlich sicher haben vor Start....
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January 29, 2018, 08:38:48 AM
#9
Mining wird zumindest in Ö als gewerbliche Tätigkeit eingestuft: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html
Ein physikalisch betriebener Masternode (nicht nur reines Cold Storage) sehe ich auch viel mehr als aktive gewerbliche Handlung.
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January 29, 2018, 08:14:05 AM
#8
Quote
-Erträge sind gewerbliche Einkünfte -> Steuerpflichtig und Gewerbeschein notwendig
-Nix mit Zinserträgen und Kapitalertragssteuer (normal zu versteuern mit pers. Steuersatz)
-keine Steuerfreiheit nach 1 Jahr auf Gewinne
-BaFin relevant!

Hallo JP, das hört sich ja katastrophal an. Wo sind diese Aussagen her?
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January 29, 2018, 07:40:15 AM
#7
Gibt es hier nicht die Möglichkeit zu argumentieren, dass es sich um eine langfristige Vermögensanlage mit Zinserträgen handelt, ähnlich wie bei PoS?

Nach meinem noch laienhaften aktuellem Wissensstand wäre mein Vorgehen zur Versteuerung von Masternodes wie folgt:
  • 1000 Masternode Coins gekauft im November 16, verkauft im November 17 -> über ein Jahr, keine Steuern auf den Gewinn
  • In der Zwischenzeit durch Masternodes generierte Coins (zb. 500 zusätzliche Coins) gelten als "Zinserträge" und werden mit Kapitalsteuer besteuert
  • Gewerbeanmeldung nicht notwendig - Argumentation mit Vermögensanlage und Zinsertrag und noch keine klare Ansage der BaFin

Gibt es Einwände/Anmerkungen? Wie machen es andere Masternode Owner hier im Forum?

Ich würde dir zustimmen das eine Gewerbeanmeldung bei Masternodes nicht nötig ist da an Hardware nichts investiert werden muss es ist lediglich ein passives einkommen und sollte daher eher als Zins behandelt werden.
Allerdings kann man darauf keine Steuern bezahlen wenn der Coin selber kein System zur Versteuerung beinhaltet.
Sprich es muss gegeben sein das jede Zahlung die man erhält zu dem gegebenen Zeitpunkt den aktuellen Gegenwert in Euro in einem System notiert wird damit garantiert wird das man den richtigen Betrag bezahlt. Man kann seine Steuern ja nicht in Dash bezahlen.

Hi,
beschäftige mich gerade selbst mit dem Thema zwecks Masternode für Denarius(DNR).
Ist ein ziemlich heißes Eisen mit den Masternodes.
Was ich bisher weiß:
-Erträge sind gewerbliche Einkünfte -> Steuerpflichtig und Gewerbeschein notwendig
-Nix mit Zinserträgen und Kapitalertragssteuer (normal zu versteuern mit pers. Steuersatz)
-keine Steuerfreiheit nach 1 Jahr auf Gewinne
-BaFin relevant!

Ich selbst habe das ortsansässige Gewerbeamt zwecks Umschreibung des Geschäftszweckes besucht. Probleme, die
wollen eine Bestätigung vom BaFin, das es nicht genehmigungspflichtig ist.

Habe nun Rechtsberatung in Anspruch genommen, um eine Erlaubnispflicht (erzeugt HOHE Kosten) zu vermeiden.
Also nix mit einfach in D, sonst macht man das illegal und hört von der Staatsanwaltschaft.

Gruß,
JohnPain
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January 09, 2018, 07:25:28 AM
#6
Gibt es hier nicht die Möglichkeit zu argumentieren, dass es sich um eine langfristige Vermögensanlage mit Zinserträgen handelt, ähnlich wie bei PoS?

Nach meinem noch laienhaften aktuellem Wissensstand wäre mein Vorgehen zur Versteuerung von Masternodes wie folgt:
  • 1000 Masternode Coins gekauft im November 16, verkauft im November 17 -> über ein Jahr, keine Steuern auf den Gewinn
  • In der Zwischenzeit durch Masternodes generierte Coins (zb. 500 zusätzliche Coins) gelten als "Zinserträge" und werden mit Kapitalsteuer besteuert
  • Gewerbeanmeldung nicht notwendig - Argumentation mit Vermögensanlage und Zinsertrag und noch keine klare Ansage der BaFin

Gibt es Einwände/Anmerkungen? Wie machen es andere Masternode Owner hier im Forum?

Ich würde dir zustimmen das eine Gewerbeanmeldung bei Masternodes nicht nötig ist da an Hardware nichts investiert werden muss es ist lediglich ein passives einkommen und sollte daher eher als Zins behandelt werden.
Allerdings kann man darauf keine Steuern bezahlen wenn der Coin selber kein System zur Versteuerung beinhaltet.
Sprich es muss gegeben sein das jede Zahlung die man erhält zu dem gegebenen Zeitpunkt den aktuellen Gegenwert in Euro in einem System notiert wird damit garantiert wird das man den richtigen Betrag bezahlt. Man kann seine Steuern ja nicht in Dash bezahlen.
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January 08, 2018, 06:29:52 AM
#5
Gibt es hier nicht die Möglichkeit zu argumentieren, dass es sich um eine langfristige Vermögensanlage mit Zinserträgen handelt, ähnlich wie bei PoS?

Nach meinem noch laienhaften aktuellem Wissensstand wäre mein Vorgehen zur Versteuerung von Masternodes wie folgt:
  • 1000 Masternode Coins gekauft im November 16, verkauft im November 17 -> über ein Jahr, keine Steuern auf den Gewinn
  • In der Zwischenzeit durch Masternodes generierte Coins (zb. 500 zusätzliche Coins) gelten als "Zinserträge" und werden mit Kapitalsteuer besteuert
  • Gewerbeanmeldung nicht notwendig - Argumentation mit Vermögensanlage und Zinsertrag und noch keine klare Ansage der BaFin

Gibt es Einwände/Anmerkungen? Wie machen es andere Masternode Owner hier im Forum?
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April 08, 2017, 05:54:30 PM
#4
Gewerbe klingt für mich immer nach einem Nachteil.

Oft ist das so.

Quote
Ist die steuerliche Belastung durch ein Gewerbe denn höher, als die Besteuerung mit der persönlichen Einkommenssteuer, oder nimmt sich das nicht viel?

Das hängt von ein paar Faktoren ab: Höhe des Gewinns, Wohnort (Betriebsstätte), Betriebsausgaben, bisherige Verwendung des Sparerfreibetrages. Sehr sehr wahrscheinlich tut sich da nicht viel.

Man wird aber buchführungspflichtig, was recht viel Aufwand erzeugt und auch Kosten (z.B. > 1.000 EUR Steuerberater pro Jahr je nach Aufwand, Volumen, Steuerberater).


Quote
Anstatt eine eigene Masternode zu hosten gibt es noch die Möglichkeit von sogenannten "Shares". Ich kann also meine Coins zu vorbestimmten Konditionen an andere Personen verleihen und erhalte dafür einen Teil der Ausschüttung der Masternodes.

Das wäre für mich bei summarischer Betrachtung Kapitalertrag.


Quote
Alternativ dazu gibt es bei PIVX die möglichkeit anstatt eine Masternode selber zu hosten die Coins für das sogenannte "Staking" zu verwenden. Dabei agiere ich als eine Fullnode für das Netzwerk

Fullnode ist ambivalent. Im Moment wüsste ich nicht, ob die Rendite eher aus dem Bereitstellen des Nodes herrührt, dann wäre es für mich Gewerbe oder eine Fruchtziehung des investierten Kapitals ist. Node ist nicht automatisch Gewerbe, weil ja viele einen Node automatisch mitbetreiben (zumindest beim BTC).


Quote
Die erhaltenen Coins müssen also zum Zeitpunkt der Ausschüttung in das Wallet zum aktuellen Marktpreis dokumentiert werden

ja



Quote
Differenz/Gewinn bei der späteren Veräußerung (egal zu welchem Zeitpunkt) versteuert,

Beim Gewerbe ja, bei Privatvermögen 1 Jahr Haltefrist.



Quote
ällt direkt beim Erhalt schon eine steuerliche Belastung an?

Ja, die erhaltenen Coins sind Einkünfte, in beiden Fällen müssen diese versteuert werden.



Quote
Nach einem FIFO-Verfahren würde ich damit quasi erstmal meinen -nach einem Jahr- steuerfreien Bestand veräußern und die gewerblich erzeugten Coins tauschen dann die vorherigen aus, welche für eine Masternode nötig waren. Das Finanzamt wird mich lieben...  Kiss
Nein, alle Coins würden bei einem Gewerbe gewerblich sein.

Quote
Wenn du die Problematik interessant findest und denkst, dass du dich im Masternode-Bereich ausreichend gut auskennst, um mich für die Steuererklärung unterstützen zu können, dann würde ich mal direkten Kontakt mit dir aufnehmen und das besprechen.

Schreib mich ruhig einmal unverbindlich an. Die primäre Funktion eines Masternodes ist mir bekannt. Steuerlich ist das für mich ähnlich den Delegates von Lisk und leider noch zu ähnlich dem Mining von BTC/Dash.

PIVX sagt mir jetzt nichts.

VG
Iudica
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April 08, 2017, 01:18:07 PM
#3
Lieber iudica,

vielen Dank, dass du dein Fachwissen so schnell und ohne Ansprüche auf Vergütung hier teilst  Smiley


Gewerbe klingt für mich immer nach einem Nachteil. Ist die steuerliche Belastung durch ein Gewerbe denn höher, als die Besteuerung mit der persönlichen Einkommenssteuer, oder nimmt sich das nicht viel? Leider muss mein Arbeitgeber auch noch einem Gewerbe zustimmen, was eine weitere Abhängigkeit bedeutet.

Anstatt eine eigene Masternode zu hosten gibt es noch die Möglichkeit von sogenannten "Shares". Ich kann also meine Coins zu vorbestimmten Konditionen an andere Personen verleihen und erhalte dafür einen Teil der Ausschüttung der Masternodes. So ist zumindest das Modell bei Dash und wird mit dem Projekt "Evolution" wesentlich intuitiver durch eine Art eigenes Sparkonto-Wallet umgesetzt. Alternativ dazu gibt es bei PIVX die möglichkeit anstatt eine Masternode selber zu hosten die Coins für das sogenannte "Staking" zu verwenden. Dabei agiere ich als eine Fullnode für das Netzwerk, habe eine Chance auf eine Ausschüttung, aber erhalte keine sichere Ausschüttung im Vergleich zu einer Masternode.

Wenn das Sharemodell steuerlich günstiger ist, dann würde ich natürlich so eines nehmen und mich vor der Eröffnungen eines Gewerbes drücken.

Die erhaltenen Coins müssen also zum Zeitpunkt der Ausschüttung in das Wallet zum aktuellen Marktpreis dokumentiert werden und die Differenz/Gewinn bei der späteren Veräußerung (egal zu welchem Zeitpunkt) versteuert, bzw. fällt direkt beim Erhalt schon eine steuerliche Belastung an? Die Coins werden in das Wallet ausgezahlt, indem sich auch die Coins für die Masternode befinden. Dadurch wird es quasi nicht möglich diese nach dem Erhalt zu differenzieren. Nach einem FIFO-Verfahren würde ich damit quasi erstmal meinen -nach einem Jahr- steuerfreien Bestand veräußern und die gewerblich erzeugten Coins tauschen dann die vorherigen aus, welche für eine Masternode nötig waren. Das Finanzamt wird mich lieben...  Kiss

Das Finanzamt hat es spätestens nach meinem Besuch dort auf dem Schirm, da ich absolute Gewissheit haben möchte. Ich habe persönlich nichts dagegen meine Steuern an den Staat abzutreten, aber ich habe etwas dagegen, wenn ich im Nachhinein trotz Erfragen der Fakten belangt werden würde.


Wenn du die Problematik interessant findest und denkst, dass du dich im Masternode-Bereich ausreichend gut auskennst, um mich für die Steuererklärung unterstützen zu können, dann würde ich mal direkten Kontakt mit dir aufnehmen und das besprechen.


Liebe Grüße

cobalus

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April 08, 2017, 12:46:57 PM
#2
Das Betreiben der Masternodes ist für mich wie das Mining von BTC eine gewerbliche Tätigkeit. Das Halten der Coins, um damit z.B. genug voting power (wie z.B. bei Lisk) zu haben, halte ich hier für sekundär.

Die Rewards, die man z.B. beim voting für pools bekommt, sind für mich klassische Kapitalerträge, also Zinsen.

In allen Fällen sind die erhaltenen Coin nicht steuerfrei, weder 1 Jahr noch 10. Dies gilt nur für die Wertsteigerung von Coins im Privatvermögen und nicht, welche man aufgrund gewerblicher Tätigkeit oder als Zinszahlung erhält.


Die meisten Finanzämter haben das noch nicht auf dem Schirm und sehen das als privates Veräußerungsgeschäft.

VG
Iudica







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April 07, 2017, 02:54:49 PM
#1
Hallo liebe Bitcointalk-Gemeinde,

ich denke darüber nach in eine sogenannte "Masternode" der Währung Dash, oder PIVX zu investieren. Dabei benötigt man als Anforderung eine bestimmte Anzahl an Coins.

Die Masternodes schütten nach bestimmten Zeitintervallen automatisch Coins aus und sind eine interessante Renditechance, während man sowieso in die Währung investiert ist.
In meinen Augen eine klare Win/Win Situation, die das Investment attraktiver macht.

Dabei entstehen keine teuren Hardwareanschaffungskosten wie bei Bitcoins, sondern es muss lediglich ein günstiger VPS-Server für 4-5€ im Monat gehostet werden.


Die Frage ist wie diese ausgeschütteten Coins besteuert werden sollen?

Unterliegen diese der Abgeltungssteuer und sind als Zinsen zu sehen? Falls ja, dann wären die damit verbundenen Coins aber nun nicht mehr nach einer einjährigen Haltefrist steuerfrei, sondern erst nach 10 Jahren, da diese für den Ertrag verantwortlich waren. Wird dann der Wert zum Zeit der Ausschüttung bestimmt und versteuert? Kann man den Wert bei der Ausschüttung bestimmen und nur den Gewinn bei der privaten Veräußerung der Coin besteuern?

Falls man eine Abgeltungssteuer am Tag der Entstehung zahlen muss, diese Coin an diesem Tag 1000€ wert war und eine Woche später nur noch 1€ und ich diese dann veräußere, wäre der Verlust aus der privaten Veräußerung mit den Kosten der Abgeltungssteuer hier gegenrechenbar? Ansonsten würde man in diesem Fall auf Kosten von 250€ (25% von 1000€) sitzen bleiben...

Ist das ganze Analog zum Bitcoin-Mining zu sehen und braucht man auch noch ein Gewerbe dafür?

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen, oder einen kompetenten Steuerberater empfehlen, der sich mit der Thematik auskennt und für Anfragen nicht gleich hohe Summen verlangt.


Liebe Grüße

cobalus
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