Vielen Dank für eure beiden Antworten.
Da wir ihr beide ja schon sagt, es schwer wird eine verbindliche Auskunft zu erlangen und meines Wissens nach noch keine gültige Rechtssprechung dazu existiert, wie Bitcoins oder allgemeiner Cryptocurrencies zu versteuern sind, ist man denke ich zunächst einmal frei, die Dinge zu den eigenen Gusten zu interpretieren. Oder liege ich da falsch?
Zur Zeit interpretiere ich das mit den Steuern so wie du, dsattler. Erst wenn ich Gewinne in Euro auf meinem Konto auszahlen lasse, also Gewinne durch den Handel von Coins realisiere, die ich nicht ein Jahr lang gehalten habe, dann muss ich dafür Steuern zahlen. Genau so habe ich das 2014 auch in meiner Steuererklärung angegeben, nachdem ich 2013 erstmals mit Bitcoins in Berührung kam.
Damlas habe ich in der Anlage SO unter dem Abschnitt "Andere Wirtschaftsgüter" in dem Feld "Art des Wirtschaftsgutes" (Zeile 41) "siehe Anlage private Veräußerungsgeschäfte - andere Wirtschaftsgüter" eingetragen und folgende Anlage formlos beigefügt:
Private Veräußerungsgeschäfte
Andere Wirtschaftsgüter
Der Steuerpflichtige gibt an, im Kalenderjahr 2013 erstmals diverse Cryptocurrencies für insgesamt X € auf unterschiedlichen Online-Börsen angeschafft zu haben. Bei den erworbenen Cryptocurrencies handelt es sich neben Bitcoins um Litecoins, Namecoins, Novacoins, Terracoins, Peercoins, Feathercoins, Primecoins und Nextcoins, welche auf den Online-Börsen Mt. Gox, BTC-e, Kraken und DGEX mit dem zunächst gekauften virtuellen Börsengeld hin und zurück gewechselt beziehungsweise auch direkt getauscht wurden.
Die Realisierung der aus den oben erwähnten Anschaffungen bedingten Gewinne/Verluste steht noch aus. Diese werden ordnungsgemäß in einer der kommenden Einkommenssteuererklärungen angegeben, sofern sie die Freigrenze überschreiten und nicht aufgrund der vom Bundestag angegebenen Haltefrist steuerfrei sein sollten.
Ich gehe davon aus, dass der Beamte absolut keine Lust hatte, sich mit dem Thema auseinander zu setzen. Es kamen nämlich bisher keine Rückfragen und die Steuererklärung ging einfach so durch. Von daher werde ich das auch weiterhin so betrachten und dem Finanzamt nichts mitteilen, wenn ich Coins verkaufe, die ich länger als ein Jahr gehalten habe. Mir ging es hier speziell um die geschenkten Ardor. Wenn jetzt jemand, der Ahnung hat, sagt, "Da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Für die Ardor musst du auf jeden Fall eine Schenkungssteuer zahlen.", dann mache ich das auch, sofern das rechtlich eindeutig verpflichtend ist, wie etwa, dass ich Steuern zahlen muss, wenn ich die Coins nicht ein Jahr halte.