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Topic: Steuerung - FIFO wenn der gleiche Cripto in verschiedenen Austauschen verbreite (Read 125 times)

newbie
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Ich entschuldige mich, aber mein Deutsch ist überhaupt nicht gut. Ich habe die von dir erwähnte Nachricht nicht verstanden. Bezug nehmend auf mein Beispiel, was sollte das Ergebnis sein?

Danke vielmals
member
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Aktuelle Aussage aus dem angepinnten Steuer-Thread, in dem genau solche Fragen diskutiert werden (https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.840):

- Sofern das Hodln einzelner Coins durch entsprechende Trennung vom Tradingbestand nachgewiesen werden kann, wird das akzeptiert. Die Finanzverwaltung behandelt dies somit wie die Depottrennung bei Wertpapieren bis zur Steuerreform 2008/2009. Es gilt also der Einzelnachweis (alles andere wäre auch Unsinn). In Deutschland wird dies im Gesetz eben nur nicht erwähnt, die Österreicher schreiben dies in ein BMF Schreiben.
newbie
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Nochmal, Meine Anlagestrategie ist langfristig: Halten Sie mindestens ein Jahr, um im Falle eines Umsatzgewinns keine Steuern zu zahlen.

Dies ist der Beispielfall.

Ich kaufte 2 Bitcoin am 01.10.2017 an der Exchange A bei zum Beispiel 8000. Wenn ich sie am 02.10.2018 verkaufe, zahle ich keine Steuern auf Verkaufsgewinn.

Am 01.01.2018 kaufte ich 1 Bitcoin an der Exchange B bei zum Beispiel 6000. Wenn ich sie am 02.01.2019 verkaufe, werde ich keine Steuern zahlen.

Aber, direkt nach dem Kauf, benutze ich den letzten gekauften Bitcoin, um Stellar zu kaufen, immer noch an Exchange B.

Die Frage ist: Aus finanzieller Sicht, welches Bitcoin verwende ich, um Stellar zu kaufen?
Benutze ich den ersten, den ich gekauft habe, also virtuell, den der beiden auf Exchange A?
Oder verwende ich den, der "physisch" an der Exchangeist, wo ich den Stellar kaufen werde, also Exchange B?
Mit anderen Worten, gelten die FIFO- und "1-Jahres-Regel" -Grundsätze nur intern für einen Austausch?
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