Chefin, ich glaube, da geht einiges schief bei Dir:
Wir sind gestartet mit
At the moment the money comes from outside to Germany there is a tax you have to pay
Ich kenne zwar das AStG oder etwa § 160 AO, kenne aber keine Norm, welche diese Behauptung stützen würde. Auf meine explizite Nachfrage konntest Du auch nur
Ergibt sich aus den Steuergesetzen
Welche bitte?
Dann kommst Du mit
Grundsätzlich musst du aber Einfuhren ab einer bestimmten Höhe deklarieren. Hier gehts zb drum, das man kein unversteuertes Geld hat, aber auf der anderen Seite Doppelbesteuerung vermeiden will.
Das stimmt so nicht. Die zugrundeliegende EU-Richtlinie spricht von Geldwäsche, Terrorismusbekämpfung (vgl.
http://www.wf-kanzlei.de/wf-info/neuigkeiten/detail/1/eu-anmeldepflicht-der-einfuhr-von-bargeld-schon-ab-eur-1000000-bei-einreise-oder-ausreise.html)
Das hat nichts mit der Vermeidung von Doppelbesteuerung zu tun. Wie soll der Zöllner an der Grenze hier eine Doppelbesteuerung vermeiden? Was ist der Geldbetrag? Gewinn, Darlehen, Entnahme, Vorschuss, Anzahlung Natürlich ist die Anmeldepflicht von Bargeld über 10.000 EUR ein Hindernis für Menschen, die z.B. Schwarzgeldkonten heimlich leerräumen wollen. Aber das ist nur eine indirekte Konsequenz. Wenn Du an der Grenze mit 500.000 EUR in Bar erwischt wirst, fragt sich das Finanzamt genauso um die Herkunft der Gelder, wie wenn sie die auf deinem Sparbuch oder unter der Matratze findet.
Umgekehrt sagen die reinen Geldbewegungen an der Grenze überhaupt nicht darüber aus, ob du steuerbaren Gewinn gemacht hast. Wenn Du z.B. in Deutschland ein Auto für 100.000 EUR gekauft hast und es in der Schweiz für 60.000 EUR verkauft hast, reist Du mit 60.000 EUR in die BRD zurück, hast aber einen Verlust von 40.000 EUR gemacht. (Ich habe die Umsatzsteuer hier bewusst ausgeblendet). Du kannst also bei einem reinen Geldfluss nie eine Aussage über Einkünfte oder Gewinne machen.
Du siehst, die Aussage von Dir ist mehr oder weniger unsinnig.
Was man macht und was Vorschrift ist, sind zwei paar Stiefel.
Was soll das jetzt? Du hast gesagt, es gäbe eine Vorschrift die die Steuerpflicht von Auslandssachverhalten deklariert. Ich habe das verneint. Du kannst diese Vorschrift nicht benennen und jetzt sagst Du, "na ja, man muss sich ja nicht an die Vorschrift halten"? Damit werden die ursprünglichen Aussagen von Dir nicht richtiger.
Ob das Auto angegeben wird oder nicht, dürfte unerheblich sein. Anmelden kann ich auch das Auto meiner Mutter auf meinen Namen. Ein Besitzübergang ergibt sich daraus nicht und damit fürs Finanzamt keine Möglichkeit diese Einkünfte nachzuweisen.
War nicht Gegenstand der Diskussion, sondern Du hast behauptet, dass
Grundgedanke dahinter ist nunmal, das alle Personen ihre Einnahmen versteuern müssen, auch wenn sie das Geld von den Eltern geschenkt bekommen (und hier gibts eben großzügige Freibeträge, aber man muss es angeben).
Diese Aussage ist schlicht falsch, man muss eben nicht alles angeben. Diese Aussage wird daher auch nicht richtig, wenn Du im Nachhinein dich dahingehend einlässt, dass es unerheblich sei, weil man den Wagen auf den Namen seiner Mutter zulassen könnte. Nein, das ist egal. Wenn der Wert des KFZs sozialadäquat ist, braucht das Geschenk nicht deklariert zu werden. Nur so am Rande: Der Besitzübergang ist für das Finanzamt mit Ausnahme des § 42 AO uninteressant. Was Du meinst, ist der Übergang des Eigentums.
Einkünfte muss man versteuern...du sagst es. Und Einkünfte sind auch die Unterstützung durch die Eltern. Es ist keinesfalls so, das Eltern beliebig Geld an ihren Nachwuchs schenken können. Aber es gibt hohe Freibeträge. Und ob man es angibt oder nicht, hängt auch davon ab, ob man den Besitzübergang erkennen kann bzw das Finanzamt es mitbekommt.
Nei,n sage ich nicht, lies bitte sorgfältiger. Ich habe ausdrücklich geschrieben, dass Einkünfte steuerpflichtig sind, wenn
ich steuerpflichtig bin und die Einkünfte einer Einkunftsart in dem Besteuerungszeitraum zugewiesen werden können.
Mach Dich bitte schlau. Du schmeißt Einkünfte, Unterhaltszahlungen und Geschenke in einen Topf, das ist falsch. Der zivilrechtlich Anspruch auf Unterhalt ist keine Einkunftsquelle gemäß § 2 I EStG. Es ist logischerweise auch keine Schenkung, da eine Schenkung eine freigiebige Zuwendung unter Lebenden ist (§ 516 BGB), Unterhaltszahlungen aber auf einer gesetzlichen Pflicht beruhen (auch wenn man als Eltern denen freiwillig nachkommt). Daher ist entgegen deiner Behauptung auch das Erbschaftsteuergesetz nicht anwendbar (vgl. § 1 I ErbStG). Damit sind auch die Ausführungen zu Freibeträgen etc. grob falsch.
Und damit auch die Geschenke von Eltern. Auch wenn das nur Sachgeschenke wären. Sonst könnte man das umgehen indem mir die Eltern das Auto schneken, die Miete schenken, den Strom schenken, Lebensmittel schenken usw. Wenn Mutti allerdings ein Konto einrichtet auf ihren Namen, die Karte dazu und die Pin aber bei mir ist, dürfte der Nachweis schwer werden fürs Finanzamt. Nichts desdo trotz wäre es Steuerhinterziehung.
Bei der Argumentation wäre jede Mutter, die Ihrem Kind ein Eis schenkt, eine Steuerhinterzieherin? Merkst Du, wie absurd das klingt.
Zutreffend ist vielmehr, dass sozialadäquate Geschenke steuerfrei sind (§ 13 I Nr. 14 ErbStG). Nach der herrschenden Auffassung besteht für solche Geschenke auch keine Anzeigepflicht gem. § 30 ErbStG (Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter, Kommentar zum ErbStG, § 30, Rn 22.)
Fazit: Wer sich in einem Forum über steuerrechtliche Problematiken schlau macht (abhinavsingla), muss natürlich damit rechnen, wenn sich weniger berufende Personen dazu äußern, aber das entbindet Dich, Chefin, nicht davon, ein bisschen Selbstreflextion zu betreiben. Wenn man im Rahmen seiner Vermietungseinkünfte Schwierigkeiten mit so trivialen Dingen wie einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung hat, sollte man ernsthaft die Option in Erwägung ziehen, dass man im Steuerrecht nicht die
hellste Kerze auf der Torte ist und mit dieser Erkenntnis zukünftig nicht fahrlässig Falschinformationen verbreiten, die unser nicht-deutsch-sprechender Forenteilnehmer schon mangels sprachlicher Barrieren nicht validieren kann.
@ abhinavsingla: In short for you: I asked "Chefin" if she could proof her At the moment the money comes from outside to Germany there is a tax you have to pay
. She couldn't, so forget about it. [/b]