Nun haben die Betreiber den Betrieb des Trackers aber nicht eingestellt und waren Namentlich auch nicht bekannt. Deswegen wurde der Provider, auf dessen server der Tracker lief, dazu angehalten, den Betrieb des Servers einzustellen und die Kundendaten herauszugeben. Der Provider hat hier lediglich bei der Abschaltung geholfen, nicht aber bei der Urheberrechtsverletzung. Im gegenteil, er hat diese durch abschalten des Servers sogar aktiv unterbunden.
Soweit zur Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung, da aus deinem Beitrag nicht genau klar wurde wer wem geholfen hat.
Eine sehr interessante Analogie. Sowohl Waffen alsauch Torrent Tracker können für Legale und Illegale tätigkeiten genutzt werden - und werden das auch. Leider geht aus dem Artikel nicht eindeutig hervor, welche Aktivitäten eingestellt werden sollen. Wie bereits erwähnt gehe ich davon aus, dass die Aktivitäten, die zu urheberrechtsverletzungen führen können, eingestellt werden sollen, nicht etwa das Verbreiten nich-geschützer Inhalte.
Demnach ist es den Waffenhersteller ebenfalls untersagt, ihre Waffen an Personen zu verkaufen, die nicht zu einem solchen Kauf autorisiert sind. Ein Waffenhersteller der direkt an die Mafia verkauft wird also auch dazu aufgefordert werden, diese Aktivitäten einzustellen.
Im Allgemeinen ist die Analogie aber nicht ganz passend, denn die Tracker selbst verbreiten ja nicht die Torrents bzw. die entsprechenden Dateien, sondern lediglich Informationen darüber, woher man diese Dateien denn bekommt. Insofern kann ich nicht ganz verstehen, warum diese abgeschaltet wurden. Jemand, der sich Film X runterlädt, der kann dafür ja eine Berechtigung haben, ebenso wie jemand, der sich eine Waffe kauft, eine Berechtigung haben kann, diese zu erwerben.
Allerdings besteht meiner Wissens, anders als beim Waffenkauf, keine Pflicht zur Prüfung einer solchen Berechtigung bei dem Betrieb eines Trackers. Evtl. hätte man sich hier mit einem guten Anwalt zur Wehr setzen können, aber die Betreiber wollten ja lieber pseudo-anonym bleiben. Ganz oder garnicht wäre hier wohl besser gewesen.
Was wir daraus lernen können:
- Wer anonym sein will, muss in seinem Handlungen entsprechend konsistent sein. Das heißt, bei keiner Instanz, die mit der anonymen Identität in Verbindung gebracht wird, darf die Tatsächliche Identität bekannt sein.
- Wenn man etwas offiziell betreibt, dann sollte man auch entsprechend seriös auftreten und sich vorbereiten.
- Domains, die Zentral verwaltet werden können, können auch gegen den Willen des Betreibers "beschlagnahmt" werden. Eine dezentrale Lösung ist hier immer vorzuziehen und wird auch mehr und mehr kommen.
- Server, die nicht dezentral oder lokal betrieben werden, können gegen den willen des Betreibers "beschlafnahme" werden. Semi-dezentrale Clou-Dienste schützen hier nicht. Auch wird wird es mehr und mehr komplett dezentrale Lösungen geben.
Und weil wir hier im Bitcoin forum sind: - Will man ein solches Angebot monetarisieren, so ist auch hier auf anonymität der Zahlungsmittel zu achten. Crypto-währung sind hier eine gute Lösung - sofern richtig eingesetzt.
tl;dr: Anonym sein wollen und beim Provider den echten Namen angeben ist dämlich