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Topic: Verändert sich die einjährige Haltefrist durch Verleihen von Bitcoins? (Read 477 times)

legendary
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(§ 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 4 EStG): Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.

Anders erklärt: Der Zeitraum erhöht sich auf 10 Jahre, wenn aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden.

Noch anders erklärt: Ja, du musst 10 Jahre halten oder Steuer auf den Gewinn zahlen.

Nachweis durch den Blockexplorer
jr. member
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Danke. Habe in dem Thread jetzt nur nichts davon gelesen was mit den Bitcoins ist, die man aus dem Verleihen verdient. Kann man die ein Jahr halten und dann steuerfrei verkaufen?
jr. member
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Weiß Jemand ob die einjährige Haltefrist beinflusst wird, wenn man Bitcoins über Poloniex verleiht?

Also kann ich die Coins auf Poloniex schicken, dort verleihen und in einem Jahr trotzdem steuerfrei verkaufen?

Irgendwo stand dass die Haltefrist sich durch das Verleihen auf 10 Jahre erhöht? Huh

Und wie kann man die Haltefrist überhaupt rechtssicher nachweisen?
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