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Topic: Verbot von Bitcoin durch das Geldwäschegesetz? (Read 1809 times)

sr. member
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Wie an mehreren Stellen schon angesprochen geht es dem Gesetzgeber in diesem Gesetz um bessere Kontrolle von Geldströmen zur Terrorismusabwehr , aufspühren von Werttransferen die evtl nicht gesetzeskonform sind. Sprich zB Steuerhinterziehung etc etc ...
Das "Problem" des BitCoin ist, dass er viel mehr der Terrorismusabwehr dient. Die Hauptgefahr für die Menschen auf dieser Welt geht von Staaten, Regierungen und deren Hintermännern aus.

hihi.. full ack.
hero member
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Wie an mehreren Stellen schon angesprochen geht es dem Gesetzgeber in diesem Gesetz um bessere Kontrolle von Geldströmen zur Terrorismusabwehr , aufspühren von Werttransferen die evtl nicht gesetzeskonform sind. Sprich zB Steuerhinterziehung etc etc ...
Das "Problem" des BitCoin ist, dass er viel mehr der Terrorismusabwehr dient. Die Hauptgefahr für die Menschen auf dieser Welt geht von Staaten, Regierungen und deren Hintermännern aus.
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Wie an mehreren Stellen schon angesprochen geht es dem Gesetzgeber in diesem Gesetz um bessere Kontrolle von Geldströmen zur Terrorismusabwehr , aufspühren von Werttransferen die evtl nicht gesetzeskonform sind. Sprich zB Steuerhinterziehung etc etc ...
Es geht nicht darum "E-Währungen" prinzipiell abzuschaffen. Im Sinne der Anonymisierung von Geldströmen muss der Einsatz einer E-Währung dann vielleicht überdacht werden und macht deren Einsatz evtl hinfällig.

Aber ist erstens immer noch mehr als fraglich ob Bitcoin unter dieses Gesetz fallen und zweitens bieten Bitcoin weit mehr Vorteile als lediglich anonym zu zahlen.
hero member
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Richtet euch darauf ein, dass BitCoin verboten wird.
Umso wichtiger ist ziviler Ungehorsam.
Wenn Handel und Hersteller aus Angst nicht mitziehen schaffen wir eben ein entsprechendes Netzwerk im Untergrund.  Grin

charge your low orbit ion cannon...

hm... was sollten wir damit wohl zum Positiven verändern können?
full member
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Richtet euch darauf ein, dass BitCoin verboten wird.
Umso wichtiger ist ziviler Ungehorsam.
Wenn Handel und Hersteller aus Angst nicht mitziehen schaffen wir eben ein entsprechendes Netzwerk im Untergrund.  Grin

charge your low orbit ion cannon...
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Richtet euch darauf ein, dass BitCoin verboten wird.
Umso wichtiger ist ziviler Ungehorsam.
Wenn Handel und Hersteller aus Angst nicht mitziehen schaffen wir eben ein entsprechendes Netzwerk im Untergrund.  Grin
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Aus dem Geldwäschegesetz also ein Verbot von BTC zu konstruieren, ist mehr als weit hergeholt.

Mag sein, es ist aber trotzdem in der Welt: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anonyme-Online-Zahlungen-durch-Geldwaeschegesetz-moeglicherweise-vor-dem-Aus-1269409.html (siehe auch Kommentare)
sr. member
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Beim Geldwäschegesetz geht um das Aufspüren von Gewinnen aus sogenannten Katalogstraftaten - unter anderem Terrorismusfinanzierung. Dabei ist es unerheblich, wie die Transaktionen vollzogen wird - also ob nun in BTC, NOK, USD oder Palladium. Sie ist geldwäscherelevant, sobald  eine wie auch immer geartete Vermögensverschiebung herbeiführt wird.

Um verdächtige Transaktionen zu filtern, laufen meist während der Nacht Data-Mining-Scanner bei den Banken.  Wenn ein Kunde einmalig oder wiederholt durch verdächtige Transaktionen auffällt, ist die Bank verpflichtet, diesem Umstand bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Diese wiederum entscheidet, ob sie dem Verdacht nachgeht oder auch nicht.

Aus dem Geldwäschegesetz also ein Verbot von BTC zu konstruieren, ist mehr als weit hergeholt.
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Bitcoin steckt bekanntlich noch in vielerlei Hinsicht in den Kinderschuhen, und völlig offen ist unter anderem auch die rechtliche Behandlung von Bitcoin in Deutschland. Eine erste rechtliche Einschätzung von Jens Ferner wurde bereits heftig diskutiert (http://forum.bitcoin.org/index.php?topic=21020.0), zusätzlich hat der Entwurf zum Geldwäschegesetz die Gemüter erhitzt (http://forum.bitcoin.org/index.php?topic=23816.0).

Ich wurde eben auf einen Blog-Beitrag aufmerksam gemacht, der sich erneut mit dem rechtlichen Status von Bitcoin in Deutschland auseinandersetzt und dabei insbesondere auf die Implikationen des GwG auf Bitcoin eingeht: http://www.blog.mbehrens.eu/virtual-currency/bitcoin/bitcoins-als-e-geld

Zusammenfassend geht der Autor davon aus, dass Bitcoin nicht unter das GwG fällt und bestätigt die Einschätzung Ferners, das Bitcoin nach der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland als Ware (und nicht als Währung) be- und gehandelt werden muss.  Cool

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