Author

Topic: Vermögen auslagern Familienstiftung vs. Bitcoin (Read 111 times)

hero member
Activity: 686
Merit: 1861
September 21, 2023, 10:04:57 PM
#2
Die Goldene Regel bei derlei Ausgestaltungen:
Es ist nicht wichtig, wer das Vermögen besitzt, sondern wer es kontrolliert!

Darüber hinaus kann man den Schutz vor Erbschaftssteuer auch allgemeiner fassen: Schutz vor Steuern
Außerdem sollte Legalität ein Anspruch sein, schließlich wollen wir nur vorhandene Lücken legal ausnutzen, aber nicht in den Graubereich abrutschen.



Dies vorweg geschickt ein paar Anmerkungen zu den Optionen:
1. (Unternehmens-)Stiftungen klingen für mich immer wie Konstrukte die man sich ausdenken kann wenn das Family Office nicht mehr ausreicht (>10M). Muss aber gestehen, dass ich mich damit nie im Detail befasst habe, weil es mir utopisch weit weg scheint.
2. Familienstiftung in Lichtenstein würde für mich alleine schon aufgrund der Distanz einen Verstoß gegen die o.g. Goldene Regel darstellen und käme daher für mich nicht in Frage.
3. Bitcoin anonym kaufen und lagern ist natürlich eine super Sache um Vermögen zu verstecken. Im Kontext Lebensstandard absichern dürfte BTC aber nicht die erste Wahl sein. Für die Anonymisierung gibt es andere "klassische" Lösungen. Statt einer GmbH kann man auch eine (nicht börsennotierte) AG gründen. Aufwand ist etwa 3-5x so hoch wie bei einer GmbH, dafür können die Gesellschafter anonym bleiben. Als Geschäftsführer bzw. Vorstand haftet man aber weiterhin voll für sein Tun und Lassen. Bei Immobilien kann eine Grundschuld in Briefform eingetragen werden, die das Immobilienvermögen in Höhe der Briefgrundschuld anonymisiert. Ist die Grundschuld höher als der Wert der Immobilie hat man gleichzeitig einen Schutz vor einer Zwangsversteigerung (je nach Rang der Grundschuld). Der Vorteil von BTC läge demnach nur in der geringeren Bürokratie, nicht aber in der Anonymisierung an sich. Im Kontext Schutz vor Steuern, Gläubigern und Erben wirken dann aber alle Optionen doch etwas am Gesetz vorbei.
4. vermögensverwaltende GmbH wird ja oft aus steuerlichen Gründen gewählt, um die hohe Steuerlast beim Übergang ins Privatvermögen zu vermeiden und "im Brutto zu sparen". Dafür erfüllt sie Ihren Zweck.
Unter der gegebenen Zielsetzung finde ich das Konstrukt aber suboptimal, weil der Erbfall eine Vollkatastrophe wäre. Die Schenkungen an die Kinder würden innerhalb von 10 Jahren voll der Erbmasse zugerechnet werden, unliebsame Erben (hier Ehefrau) würden voll berücksichtigt. Die liebsamen Erben (hier Kinder) würden also einen erheblichen Teil der Schenkung zurückzahlen müssen, kommen an das Geld aber nicht ran, weil es in der GmbH gebunden ist (keine Anspruchsgrundlage). Die GmbH kann die Gelder aber auch nicht freigeben, da der Geschäftsführer ja gerade das zeitliche gesegnet hat und ein Neuer nur einstimmig bestellt werden kann, was an der gewollten Zersplitterung scheitert.    



Das Verstecken / Anonymisieren von Vermögenswerten ist sicherlich überall da hilfreich, wo die Beweislast im deutschen Rechtssystem es dem Gläubiger / der Eherfrau schwer macht. Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist, bedeutet eben auch, dass asoziale Elemente nahezu beliebig Vermögenswerte verstecken können, um Gläubiger zu prellen. Bei Klankriminalität findet Vater Staat dann schon einen Weg die Vermögenswerte abzuschöpfen, aber Wirtschaftskriminalität kann da gefühlt unbehelligt agieren. Und BTC ist dabei (leider?) ein sehr effizientes Werkzeug.

Wenn von Gesetzes Wegen allerdings eine Vermögensauskunft eingefordert wird, dann dürfte ein wirksamer Schutz (insbesondere vor Strafverfolgung) nur vorliegen, wenn man einfach kein Vermögen, keine offenen Forderungen / Ansprüche und keine Sicherheiten mehr besitzt die im Zweifel verwertet werden können. Das wäre dann quasi das Stiftungskonstrukt. Interessant wäre in diesem Kontext mal die Frage ob man sowas nicht inzwischen auch mittels smart contracts abbilden könnte!?


 

Was das Thema "Steuergestaltung" angeht gibts aber durchaus Möglichkeiten unter Ausnutzung der kurzen Spekulationsfrist bei Kryptos.  
Privat und vv gmbh halten&handeln mit cryptos. Man sucht sich irgendeinen Shitcoin ohne viel Volumen (oder alternativ einen eigenen Token) und beginnt den privat fleißig zu akkumulieren (am besten im Bären). Nach Ablauf der Spekulationsfrist fängt man an das Orderbook zu beobachten und sucht sich einen günstigen Zeitpunkt wo nix los ist. Privat setzt man seine DCA staffel bis 1000x und wechselt auf das Firmenkonto und pumpt den Kurs durch eine große Order kurz auf. Sobald das Volumen wieder weg ist kollabiert der Kurs aber wieder. Privat hat man steuerfreie Gewinne, in der Firma entsprechende Buchverluste durch eine "Ungeschicklichkeit". Klassisches Pump&Dump nur dass man beide Seiten bespielt.
Solange man selbst das Orderbook dominiert (>90% des Volumens) und fremde Dritte nur geringfügig partizipieren dürften die Kosten kaum höher sein als die Abgeltungssteuer die bei einer Gewinnausschüttung fällig würde. Sofern das nicht der einzige Trade ist und man einen Steuerreport mit >100 Seiten hat, dürften die paar Transaktionen auch kaum auffallen....
In meinen Augen erstmal völlig legal, bis wer kommt und Steuerumgehung anprangert und eine Nachzahlung fordert. Letztere muss allerdings auch quantifiziert und begründet werden, was nicht ganz einfach werden dürfte. Der Erwartungswert dürfte also deutlich positiv bleiben.

sr. member
Activity: 279
Merit: 1040
Der Nutzen von Bitcoin.

Kommen wir von den Preppern (Bitcoin vs. Krisenvorsorge) zu den Bonzen (Bitcoin vs. Familienstiftung)  Grin.



Motivation:
"Ich möchte meinen Lebensstandard absichern und deswegen mein Vermögen schützen."

Mir geht es aktuell gut:
❶ meine physischen Bedürfnisse (Essen, Wohnen) sind erfüllt
❷ ich verkehre in einem gehobenen sozialen Umfeld, wo ich gewertschätzt werde
❸ und kann mich selbstverwirklichen
https://de.wikipedia.org/wiki/Maslowsche_Bed%C3%BCrfnishierarchie

Diesen guten Lebensstandard möchte ich schützen vor:
ⓐ Erbschaftssteuer
ⓑ Gläubigern - Ich möchte in der Insolvenz nicht vom angesehenen Unternehmer zum armen Schlucker werden, der vom Pfändungsfreibetrag leben muss.
ⓒ unliebsamen Erben

normaler Schutz: Durch die kluge Kombination von Vermögen & Gesellschaftsrecht & Vertragsrecht schützen wir unser Vermögen rechtlich.
alternativer Schutz: Durch Bitcoin schützen wir unser Vermögen technisch.
Welcher dieser beiden Wege lohnt sich für dich?

Ich stelle in diesem Text 4 Wege vor:
❶ Kombination Stiftung & Unternehmen
❷ Kombination Lichtenstein & Depot
❸ Bitcoin anonym kaufen
❹ GmbH mit maximaler Kontrolle aber minimalem Eigentum



Option 1: Unternehmensstiftung
Unternehmenstiftungen übertragen dein Vermögen auf eine andere juristische Person. 

Nutzen 1: Unternehmensnachfolge sichern (aka mit Gesellschaftsrecht das Erbrecht aushebeln.)

Unternehmer hat:
❶ Frau A aus erster Ehe mit Kind 1 und Kind 2.
❷ Frau B aus zweiter Ehe mit Kind 3, Kind 4 und Kind 5.
▷ Kind 1 ist kompetent und erfahren.
▷ Kind 4 ist kompetent aber noch jung und muss viel lernen.
▷ Frau B, Kind 2 und 3 haben andere Interessen.
▷ Kind 5 ist ein Nichtsnutz, aber das Lieblingskind von Frau B.
▷ Frau A mag Frau B und die Kinder 3, 4 und 5 nicht, Streit droht.
▷ Unternehmenskontrolle soll an Kind 1 gehen, Kind 3 hat auch viel potential.

Erbe Standard:
● Frau B: 50%
● Kind 1-5: je. 10%.
▶ Kind 1 und 4 sollen dir nachfolgen, erben aber nur 20% vom Unternehmen

Erbe mit Pflichtteil:
● Frau B: 25%
● Kind 2,3,5: je. 5%.
● Kind 1: 40%
● Kind 2: 20%
▶ Nach dem Tod von Frau B wird nochmal Erbschaftssteuer fällig

Lösung:
● Wir packen das Unternehmen (=95% deines Vermögens) in eine Stiftung. Wir packen die Kinder 1 und 4 in die Gremien in der Stiftung und im Unternehmen.
● Kinder 1 und 4 gehört jetzt offiziell nix, aber Kinder 1 und 4 kontrollieren alles.
▶ Wir haben es geschafft Kontrolle und Eigentum trennen.
   Im Regelfall bestimmt der Eigentümer. Eigentümer ist in diesem Fall eine Stiftung, die Kind 1 und 4 kontrollieren.

Die Unternehmensführung (Kind 1 und 4) bestimmt zusammen mit dem Eigentümer Stiftung (auch Kind 1 und 4):
● die Höhe des Gehalts von Kind 1 und 4
● welche Kredite aus dem Unternehmen an die Kinder 1 und 4 vergeben werden
● an welche gemeinnützigen Zwecke gespendet wird
● welche Menschen zu welchem Gehalt welchen Posten im Unternehmen bekommen


Nutzen 2: Unternehmenssubstanz erhalten (aka Erbschaftssteuern vermeiden)
● Die Übertragung auf die Stiftung ist Steuerpflichtig und die Übertragung von der Stiftung ins Privatvermögen ist auch steuerpflichtig.
▶ Im Privatvermögen wird das Unternehmen pro Generation 1x besteuert (bei Übertragung auf die Kinder) oder sogar 2x besteuert (bei Übertragung an Ehefrau und dann an die Kinder).
▶ Bei langem Zeithorizont lohnt sich die Stiftung.


Nutzen 3: vor potenziellen Gläubigern schützen (aka Luxusleben trotz Privatinsolvenz)
● Der Gläubiger kann dir ins Privatvermögen greifen aber nicht ins Stiftungsvermögen.
  ● Dein Auto und deine Eigentumswohnung gehen an die Gläubiger. Dein Dienstwagen und die Wohnung, die dein Betrieb für dich angemietet hat, kannst du weiter nutzen.
  ● Dir bleibt ja die Fähigkeit aus dem Unternehmensvermögen Spenden zu tätigen und Posten zu vergeben, da entstehen natürlich Freundschaften, die deine Familie dann auch mal in den Urlaub einladen.

➥ Eine Familienstiftung kann dem Erhalt des Familienunternehmens dienen, Zersplitterung der Eigentumsstruktur vermeiden und evtl. Steuern bei vielen Erbfolgen in kurzer Zeit sparen. Druck auf Ebene von Vermögensgegenstand, Verwalter und Begünstigter (alles ist transparent) ermöglicht Besteuerung und Enteignung.


Option 2: Familienstiftung

Familienstiftung in Lichtenstein mit Aktien und Anleihen Depot
❶ Zweck wählen bei Gründung: z.B. Ausbildung der Familienmitglieder, finanzielle Unterstützung z.B. bei Bedürftigkeit
❷ Schenkung: Vermögen auf die Stiftung übertragen
▶ Kontrollverlust: Die Stiftung verfolgt ihren Stiftungszweck

▶ Vermögen zu verstecken ist dank internationalem Datenaustausch unrealistisch. Bei den Steuern wird man tendenziell eher drauf zahlen. Dazu kommen noch die Gebühren. Eine Familienstiftung zur reinen Vermögensverwaltung wird sich wohl nicht lohnen.

Option 3: Bitcoin anonym kaufen

Funktionsweise Bitcoin für Laien einfach erklärt:
❶ Bitcoin Konto erstellen: Passwort erstellen
❷ Bitcoin kaufen: EUR-Konto -1000€*, Bitcoin-Konto +0.03 Bitcoin
❸ Bitcoin Konto erhalten: Passwort sicher lagern
❹ Bitcoin verkaufen: beliebiges EUR-Konto +1200€*, Bitcoin-Konto -0.03 Bitcoin
*Umtausch erfolgt in Abhängigkeit zum tagesaktuellen Wechselkurs.
➥ Wer das Passwort für das Bitcoin-Konto kennt, kontrolliert diese Bitcoin. Ein Vertrauen auf Dritte ist nicht erforderlich. Bei anonymem Kauf und anonymer Lagerung erschwert die Besteuerung und Enteignung.

Vergleich von Bitcoin mit einer Familienstiftung

Vorteil von Bitcoin
▶ Kontrolle bleibt erhalten, unabhängig von Dritten
▶ Flexibilität: Höhe Zuwendung, begünstige Personen
▶ lässt sich anonym und verstecken
▶ niedrige anfängliche und laufende Kosten
▶ Stiftung: Einzahlung (Schenkung) und Auszahlung (Kapitalertrag) Bitcoin: Kauf & Verkauf >12 Monate sind steuerfrei

Vorteil einer Familienstiftung
▶ hohe Flexibilität der Wahl der Assets
▶ legaler Insolvenz- / Scheidungsschutz** (nach 4-10 Jahren)
▶ die Kontrolle von Bitcoin kostet Zeit 100 Stunden, eine Familienstiftung kostet 50.000€. Für einen Milliardär sind 50.000€ nix aber 100 Stunden viel
       
** Mit Bitcoin Vermögen vor einer Insolvenz oder Scheidung zu verstecken ist illegal. Wer 0 Vermögen angibt aber dann doch 1 Mio. EUR im Bitcoin hat, der hat eindeutig verbrecherisch gehandelt.
Beim Unternehmen hingegen nutzt man Entscheidungsspielräume zu seinen Gunsten, das lässt sich schwer nachweisen:
● Freund angestellt? Der war so kompetent!
● An Verein einer Kinder gespendet? Wir handeln halt Gemeinnützig und unterstützen die Region.
▶ Am Ende wird man verdeckte private Entnahmen immer irgendwie verargumentieren und unter zig anderen Geschäftsvorfällen im Unternehmen verstecken.


Option 4: Vermögensverwaltende GmbH mit maximaler Kontrolle bei minimalem Eigentum

Gründung:

Kontrolle maximieren:
● Gründungskapital der GmbH: 25.000 EUR
● Eigentümer alle vertrauten Personen (z.B. Ehefrau, Ehemann, Mama, Papa und alle volljährigen Kinder zu gleichem Anteil) gewährleisten eine zersplitterte Eigetnümerstruktur.
● Geschäftsführer: ich
● Gesellschaftsvertrag: Geschäftsführer kann nur einstimmig ausgetauscht werden. Übertragung der Anteile durch einen Eigentümer erfordern die Zustimmung des Geschäftsführers.

Eigentum minimieren:
● Ich leihe meinem Unternehmen Geld:
  ● nachrangig
  ● mit Laufzeit von 40 Jahren
  ● in Form von 4 Kreditverträgen a 400.000€
  ● mit Kündigungsoption voll oder in Teilen für das Unternehmen aber ohne Kündigungsoption für den Gläubiger
  ● die Verzinsung ist thesaurierend, wird also nicht ausgeschüttet und hängt vom Unternehmenserfolg ab
● Jedem meiner 4 Kinder schenke ich einen Kreditvertrag.

Geld anlegen:
● Das Unternehmen hat jetzt 1.625.000 EUR Cash, 25.000€ Eigenkapital und 4x400.000€ Kredite.
● Dieses Cash investiere ich in Aktien, Immobilien und Bitcoin.
● Fällt das Vermögen auf unter 1.600.000 EUR löst dies aufgrund der Nachrangigkeit der Kredite keine Überschuldung aus.
● Steigt das Vermögen auf 3.125.000 EUR, ist jeder Kreditvertrag jetzt dank der erfolgsabhängigen Verzinsung 800.000€ wert.

Kontrolle ausüben:
● Wenn sich ein Kind gut entwickelt:
  ● Kind bekommt Geld (Unternehmen vergibt Kredit an das Kind)
  ● Kind bekommt Geld (Unternehmen (teil)kündigt den Kreditvertrag vor Ablauf der 40 Jahre)
  ● Kind bekommt Haus (Unternehmen kauft Haus und vermietet an das Kind)

● Wenn sich ein Kind schlecht entwickelt:
  ● Kind hat zwar den Kreditvertrag aber keine Auszahlungen in Form von Zinsen und muss 40 Jahre auf den ersten Cashflow warten.

● Bei einer Scheidung:
  ● Du besitzt 20% von einer 25.000€ GmbH also 5000€. Da zahlst du entweder deine Frau aus, oder deine Frau bekommt die 20%. Damit hat sie 40% der GmbH und kann immer noch nichts damit anfangen.



Vergleichen wir diese 4 Optionen, Vermögenswerte vor potenziellen Gläubigern oder Erbschaftssteuern zu schützen.

Unternehmens-Stiftung
● Eigentum: nein
● Kontrolle: ja
● versteckt: Entnahmen
● Kosten: Geld

Geld-Stiftung
● Eigentum: nein
● Kontrolle: nein
● versteckt: nein
● Kosten: Geld

Bitcoin
● Eigentum: ja
● Kontrolle: ja
● versteckt: Vermögen
● Kosten: Zeit
▶ Bitcoin versteckt dein Vermögen durch die Pseudoanonymität. Es ist möglich aber nicht trivial für den Gesetzgeber und Gläubiger Bitcoin Vermögen dem Eigentümer zuzuordnen, wenn man sehr vorsichtig ist.

Vermögensverwaltende GmbH
● Eigentum: nein
● Kontrolle: ja
● versteckt: Entnahmen
● Kosten: Geld



Optima:
▶ Der Großunternehmer wählt die Unternehmensstiftung und beauftragt eine vertrauensvolle Person einen anonymen Bitcoin-Notgroschen anzulegen.
▶ Die gehobene Mittelschicht, die sich vor einer Destabilisierung der innenpolitischen Verhältnisse schützen möchten, kaufen anonym Bitcoin.
▶ Die gehobene Mittelschicht, die sich davor schützen möchte, dass Familienmitglieder gemeinsam mit dem Staat gegen dich vorgehen, wählen die Vermögensverwaltende GmbH mit Kontrolle ohne Eigentum.
▶ Eine Liechtensteiner Stiftung ist für keinem zu empfehlen und wird von der vermögensverwaltenden GmbH dominiert.



Habt ihr Schwächen an meiner Abgrenzung Vermögenssicherung (i) technisch durch Bitcoin vs. (ii) andere rechtliche Konstrukte gefunden. Ich freue mich auf eure Kritik.



Übersicht interessanter Themen zu Bitcoin: https://bitcointalksearch.org/topic/best-of-virginorange-5467095



Disclaimer: Ich bin kein Rechtsberater (m/w/d) und führe keine Rechtsberatung durch. Wenn ich "ich" schreibe meine ich mich nicht persönlich sondern rede aus Sicht des vermögenden Unternehmers.
Jump to: