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Topic: Versteuerung von Altcoin-Gewinnen die durch Referrals erzeugt wurden (Read 167 times)

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Danke für die Antwort! Smiley Wenn ich dich/den Artikel richtig verstanden habe entfällt 1. also, wenn in meinem Beispiel die 100 Altcoins XYZ zu Beginn <= 256 € wert sind. Bei 2. Halte ich sie dann mindestens ein Jahr, entfällt auch dort die Steuer, sehe ich das richtig?
Ich verstehe es ein bisschen anders:

Wenn du in einem Kalenderjahr insgesamt weniger als 256€ Einnahmen aus allen Posten, die unter den in §22 EStG. Nr. 3 fallen hast, dann wären diese Einnahmen steuerfrei, als private Einnahmen.
Aber, ob dein Referral gewerblich oder privat ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab, siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
Auch das würde ich mal lesen: https://www.affiliate-marketing-tipps.de/affiliate-marketing/steuern-fuer-affiliates-darauf-muss-man-achten/1002061/
Oder hier: https://www.selbstaendig-im-netz.de/geld-verdienen/gewerbeanmeldung-fuer-blogger-affiliates-und-website-betreiber-notwendig/
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Und wie ist es wenn ich heute 10000 Universa Token bekommen habe und diese aber noch nicht einmal gelistet sind.
Eigentlich sind sie ja nur so viel wert wie der Ico Preis war. Oder wie würdert ihr diese Situation jetzt formulieren ?
Kein Wert da noch nicht gelistet ?
ICO Token Preis: 1 UTN = 0.0100 USD  ! Das wären dann 100 USD * 80€ 
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CoinMetro
Aus meiner Sicht wären das zwei steuerbare Vorgänge:

1. Einnahmen aus dem Referral-Geschäft, ein paar Infos hier: https://www.finanzgefluester.de/besteuerung-affiliate-marketing/
Falls sich daraus ergibt, dass du gewerblich tätig bist, entfällt die Steuerfreiheit des privaten Veräußerungsgeschäfts bei einem anschliessenden Verkauf der Kryptowährung.

2. Handel mit Kryptowährungen, es gibt einen Anschaffungs-/Zuflusszeitpunkt und den entsprechenden Wert sowie einen Verkaufszeitpunkt. Die Behandlung des Vorgangs verhält sich genau wie alle anderen Fälle des Kryptohandels, die hier im Forum erörtert werden. Nachdem du von zwei Jahren schreibst ist, wäre die Haltefrist damit sicher überschritten und als privates Veräußerungsgeschäft wäre es steuerfrei. Aber je nachdem was du mit dem Referralbusiness machst sind es ja gewerbliche Kryptos.

Habe ich dich richtig verstanden?
Danke für die Antwort! Smiley Wenn ich dich/den Artikel richtig verstanden habe entfällt 1. also, wenn in meinem Beispiel die 100 Altcoins XYZ zu Beginn <= 256 € wert sind. Bei 2. Halte ich sie dann mindestens ein Jahr, entfällt auch dort die Steuer, sehe ich das richtig?
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Aus meiner Sicht wären das zwei steuerbare Vorgänge:

1. Einnahmen aus dem Referral-Geschäft, ein paar Infos hier: https://www.finanzgefluester.de/besteuerung-affiliate-marketing/
Falls sich daraus ergibt, dass du gewerblich tätig bist, entfällt die Steuerfreiheit des privaten Veräußerungsgeschäfts bei einem anschliessenden Verkauf der Kryptowährung.

2. Handel mit Kryptowährungen, es gibt einen Anschaffungs-/Zuflusszeitpunkt und den entsprechenden Wert sowie einen Verkaufszeitpunkt. Die Behandlung des Vorgangs verhält sich genau wie alle anderen Fälle des Kryptohandels, die hier im Forum erörtert werden. Nachdem du von zwei Jahren schreibst ist, wäre die Haltefrist damit sicher überschritten und als privates Veräußerungsgeschäft wäre es steuerfrei. Aber je nachdem was du mit dem Referralbusiness machst sind es ja gewerbliche Kryptos.

Habe ich dich richtig verstanden?

 
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CoinMetro
Nehmen wir an ich werbe einen anderen User/Investor und bekomme für diese Weiterempfehlung bei einem ICO 100 Altcoins XYZ. Diese haben jetzt einen sehr geringen Wert.
Nehmen wir jetzt weiter an, ich halte diese Coins 2 Jahre und jetzt sind sie durch Kurssteigerung auf einmal 10.000 € wert.
-> Muss ich das dann beim Finanzamt trotz des >1 Jahr Haltens (siehe §23 EstG) melden? Wie gehe ich da am besten vor/weise ich das nach? Hat damit jmd. bereits Erfahrungen gesammelt? tx Smiley
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