Börlin City Limit hier, Zollamt Ludwigsfelde. Wahrscheinlich wär's besser gewesen du wärst dort nicht persönlich aufgekreuzt. Wenn der ganze Vorgang via Post-Vertretung erfolgt scheint es in einen ganz anderen Kanal zu rutschen, vielleicht auch einfacher für die Beamten aber nicht für die unterbezahlten Post-Sklaven. Ich sag' nur "Der Zoll und das Cuttermassaker". Das die nich ins Internet dürfen ist Stuss. Bei jeder zweifelhaften Rechnung wird erstmal kräftig gegoogelt, das kann man ja selbst in TV Dokus sehen. Da steht garantiert ein separater PC für genau solche Fälle rum. Dass es für deine Situation keine Vorgehensweise gibt halte ich für ausgeschlossen. Eine Rechnung in USD von Smoothie wird's sicher richten. Wie ich Smoothie einschätze wird' er's auch gerne tun, wenn du ihn lieb fragst. Apropos "lieb fragen", dein Post mit "Telefonat Finanzministerium und Büro Schäffler" liest sich so als ob du dort ein Fass aufgemacht hast. Das wär' natürlich gar nicht gut. Auf so was reagieren die Beamten naturgemäß allergisch, meistens zu Recht wie ich finde. Immer schön höflich bleiben, freundlich aber bestimmt, nicht schleimen! Kommt aber immer drauf an, wenn ihm/ihr grad' ne Laus über die fette Leber gelaufen ist, hilft's halt nichts. Dann krist du die Scheiße ab. Abgabenfrei ist nur die erste Bestellung über zwei Batch#1 Lealanas durchgegangen. Vermutlich lag's noch unter einem bestimmten Grenzwert. Die zweite größere Bestellung war's dann nicht mehr. Bezüglich der Verzollung von Numismatiken gibt es hier eine informativen aber etwas veralteten Link:
http://www.numismatikforum.de/viewtopic.php?f=6&t=35866&p=293040&hilit=zoll#p293040 . Knackpunkt ist wie beschrieben die Dokumentation der Sammlermünzen um mit 7% besteuert zu werden, was auf Lealanas nicht gerade zutrifft. So oder so: viel Glück!
Danke. Glück hatte ich aber leider nicht, eher übertriebenes Pech. Deinen letzten Punkt sehe ich inzwischen übrigens etwas anders, s.u.
Also, das mit "Büro Schäffler" und "Finanzminsiterium" gestern habe ich schon freundlich gemacht, ich wollte einfach nur helfen, die Angelegenheit zu klären, weil die Zollbeamten von Litecoins/Bitcoins nichts wussten (was ich ihnen auch gar nicht vorwarf, denn die sind ja selbst unter Informatikstudenten noch weitestgehend unbekannt). Es kann doch kein normaler Mensch etwas dagegen haben, wenn man mitdenkt und versucht gemeinsam eine Lösung zu finden. Das mache ich jeden Tag im Beruf und dafür bekomme ich fachlich und zwischenmenschlich nur positives Feedback.
So, das war gestern, aber jetzt zu heute. Folgende wenig erfreuliche Fakten:
- Lealana Coins sind laut heutigem Bearbeitungsvorgang [meine Zweifel dazu unten] KEINE Sammlermünzen und KEINE SilberMÜNZEN, weil sie nie irgendwo auf der Welt gesetzliches Zahlungsmittel waren. Stattdessen ist es Silberschmiedeware (Einreihung Pos. 7114). Folglich gilt der volle Einfuhr-Umsatzsteuersatz von 19%, nicht 7%!
- Die 19% berechnen sich auf den um 2% verzollten Wert, macht zusammen also 21,38%
- Ergo hab ich rund 100 Euro Steuer draufbezahlt.
- Als der Zettel ausgedruckt vor mir lag (über dessen "Rechnungs"-Höhe ich zuvor nicht bescheid wusste!), konnte ich nicht mehr ablehnen, der Vorgang war da schon "konkludent", wie es auf Amtsdeutsch wohl heißt (wieder was gelernt). Ich hätte das Paket da zwar noch zurückgehen lassen können, aber die ca. 100 Euro hätte ich trotzdem zahlen müssen, wie man mir erklärte. Offenbar war man sehr verwundert darüber, dass ich das nicht wusste, obwohl ich wiederholt anmerkte, noch nie zuvor im Leben beim Zoll gewesen zu sein. Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich natürlich erst gefragt, und dann die Sendung sicherlich zurückgehen lassen.
Nun war es aber so, dass, hätte ich das Paket nicht angenommen und die Zahlung verweigert, ich eine Steuerschuld gehabt hätte, die mit allen rechtlichen Mitteln, bis Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung, eingetrieben worden wäre. Dafür, dass ich nichts eingeführt hätte! So erklärte man es mir. Soweit zur rechtlichen Situation in Deutschland. Wahrscheinlich bin ich wieder mal der einzige Ungebildete, den so etwas wundert. - Obwohl Smoothie netterweise die Rechung gesplittet hatte (Separat ausgewiesen: Erster Teil für Materialwert Silber plus 2 USD Prägekosten pro Münze eingerechnet, zweiter Teil "Internet Services" für den aufzuladenden Litecoin-Nennwert plus eine Service-Gebühren zum Aufladen), musste ich den KOMPLETTEN Betrag versteuern/verzollen, also insbesondere sogar inklusive der Litecoins, die sich ja noch gar nicht auf den Münzen drauf befanden!!
Ich bin mir nicht sicher, ob alles so rechtmäßig zuging. Zumindest in zwei Punkten habe ich Zweifel, ob ich nicht zu viel Einfuhrsteuer bezahlt habe:
1.) Ist es ok, dass ich etwas versteuern muss, was ich gar nicht einführe (also der Nennwert, der noch gar nicht auf den Münzen drauf war)?
2.) Sind es nicht doch Sammlermünzen, oder "Sammlerstücke", die dann nur mit 7% zu versteuern wären?!!
Zu "2.)" habe ich
dies gefunden: "Als
Sammlungsstücke in diesem Sinne sind Gegenstände anzusehen, die (a)
ohne Rücksicht auf ihr Alter eine exemplarische Bedeutung haben und (b)
zur Aufnahme in eine nach wissenschaftlichen Grundsätzen aufgebaute öffentliche Sammlung auf den bezeichneten Gebieten geeignet sind."
Ich denke, das trifft nachweisbar zu, denn:
(a)
Exemplarische Bedeutung haben sie, wie man unschwer im Forum hier nachlesen kann - das ist quasi selbsterklärend. Es gibt einen internationalen aktiven Sammler-Markt in einem neuen Feld. Wenn das nicht den Inbegriff von "exemplarisch" verkörpert, was dann?
(b) Im
British Museum sind schon seit langem Casascius Bitcoins in der Münzsammlung ausgestellt, also kann man kaum abstreiten, dass auch Lealana Coins für eine solche Aufnahme geeignet sind, da es sich bei Casascius und Lealana Coins jeweils um die ersten ihrer Art handelt. Und dass das British Museum eine nach wissenschaftlichen Grundsätzen aufgebaute öffentliche Sammlung besitzt, wird auch niemand ernsthaft bestreiten. All das ist auch wieder per Internet unschwer recherchierbar. Dass die Sammlerstücke in einem auf Papier gedruckten Münzkatalog zu finden sein müssen steht nirgends und ist denke ich auch so nicht gemeint. Heutzutage muss doch ein Nachweis auch möglich sein, wenn man nachvollziehbar sehen kann, dass sich reale Menschen weltweit über das Internet austauschen, denn damit ist der Münzsammlermarkt sogar noch viel transparenter objektiv nachvollziehbar als in irgend einem "toten" Papierkatalog.
Leider waren die Zollbeamten ja auf dem Standpunkt, dass sie nur das kennen, was ihnen von oben (vermutlich per Dienstvorschriften o.ä.) vorgegeben ist, und sämtliche Verweise aufs Internet damit abgebügelt wurden, dass das überhaupt nicht zählt weil das nichts offizielles ist, und sie außerdem nicht ins Internet gehen können. Das muss ich ihnen glauben, denn ich will ihnen ja keine Amtswillkür vorwerfen. Aber dass wirklich Internet-Quellen vom Zoll für die Beurteilung von Sachverhalten nicht hinzugezogen werden dürfen, erscheint mir in der heutigen Zeit schon sehr seltsam.
[update: gegen "2.)" (s.o.) habe ich Einspruch eingelegt, da erscheint mir die Sachlage sehr klar, ich tippe wirklich auf einen Klassifikations-Fehler der Bearbeiterin, denn nach allen Infos bin ich der Meinung, dass sich die Coins objektiv ganz klar für die 7% qualifizieren. Gegen 1.) hab ich auch Einspruch eingelegt, Denn wenn Smoothie die Münzen nicht lädt, muss ich es selbst tun, dieser Anteil des Wertes ist also nicht Teil der zu verzollenden Ware und ich habe diese Leistung bis jetzt noch nicht erhalten, obwohl ich die Münzen schon besitze.]