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Topic: Warenkauf für Bitcoin (Read 216 times)

newbie
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January 27, 2018, 02:37:28 PM
#5
Alles klar, ich danke für die Aufklärung.
sr. member
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January 24, 2018, 01:21:41 PM
#4
1. Kundendaten sind steuerlich nicht relevant und werden nicht verlangt vom Finzamt.
2. werden die meisten zahlungen über einen Dienstleister abgewickelt der deine Daten nicht kennt.
newbie
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January 24, 2018, 03:33:01 AM
#3
Ich habe nur gedacht, dass jeder Händler die 19% MwSt erhebt, um diese später an das Finanzamt zu übergeben.
Der Ablauf eines Tauschhandels Ware/Bitcoin ist mir etwas unklar. Der Händler verkauft ja die Ware schliesslich an einen bestimmten Kunden und nicht an den Zahlungsdienstleister. Oder ist es in diesem Fall gar kein "Verkauf"? Der Bitcoin ist ja kein gesetzliches Zahlungsmittel...
hero member
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January 23, 2018, 02:28:24 PM
#2
Der Onlinehändler wickelt das sehr wahrscheinlich über einen Zahlungsdienstleister ab und erhält Euro. Da taucht bei der Steuer gar nichts auf.

Es wäre mir neu, daß das Finanzamt der Herkunft irgendwelcher Zahlungseingänge nachgeht. Zumindest nicht bei den genannten Beträgen.

Ich würde darauf bestehen, daß die Rechnungsadresse nicht auch deine Adresse ist. Ist für dich und den Besteller auch im Garantiefall einfacher.
newbie
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January 23, 2018, 02:46:26 AM
#1
Hallo Leute,

ich bekomme demnächst Besuch von einem Verwandten aus einem nicht europäischen Land. Diese Person möchte in Deutschland einen einzelnen Gegenstand online bestellen und meine Wohnanschrift als Lieferadresse angeben, um die gelieferte Ware bei Abreise mitzunehmen. Die Bezahlung soll in Bitcoin erfolgen (Warenwert zwischen 500 und 1000 Euro)

Bevor ich meine Einwilligung gebe, möchte ich im Vorfeld die wichtigsten Eventualitäten klären.

Meine Hauptbefürchtung ist: Der Onlinehändler reicht ja auch seine Steuererklärungen ein. Was soll ich dann sagen, sollte mich das Finanzamt irgendwann später  als Warenempfänger, dessen Name auf der Rechnung steht, anschreiben und nach Unterlagen fragen, die die Herkunft der Kryptowährung belegen?

Reicht die einfache Aussage, dass die Ware nicht für mich bestimmt war und dass ich nicht der Inhaber des verwendeten Bitcoinkontos bin? Der Verwandte ist wie gesagt kein Bürger der EU, sodass etwaige Vollmachten etc. ohne einen Notar herzlich wenig rechtliche Gewichtung haben dürften.

LG
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