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Topic: Was ist der Freistellungsauftrag? (Read 1195 times)

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November 23, 2017, 07:27:01 AM
#14
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Gilt aber nur für zu versteuernde Kapitalerträge!
Also nur der reine Gewinn wird versteuert?! Das würde bedeuten, wenn ich heute 1 BTC bei einem aktuellen Kurs von z.B. 5000€ kaufe, der Kurs morgen auf 5801€ steigt, ich dann verkaufe, ist das steuerfreie Volumen aufgebraucht?

Und ab dann, müsste ich alles ganz normal versteuern?
Nein, es ist in Deutschland natürlich komplizierter! Wink  Gewinne durch Bitcoins oder andere Coins fallen nicht unter die Abgeltungssteuer, weil die Steuern hier nicht automatisch abgeführt werden können. Der Freibetrag von 801 Euro gilt also nicht.

Der Verkauf gilt stattdessen als sog. privates Veräußerungsgeschäft. Hältst du deine Coins länger als ein Jahr, sind die Gewinne steuerfrei. Verkauftst du vorher, müssen die Gewinne versteuert werden, es sei denn, der gesamte Gewinn liegt in einem Kalenderjahr unter der Freigrenze von 600 Euro. Diese Freigrenze gilt aber nicht nur für Coins, sondern z.B. auch für Verkäufe auf Ebay o.ä., wird also alles zusammengerechnet.

Achtung: Wenn du von einem Coin in einen anderen wechselst, z.B. von Bitcoin nach Dash, gilt das auch als Verkauf! Genau so wie eine Bezahlung mit Bitcoins in der Kneipe o.ä. Du musst also quasi für jeden Coin, den du irgendwann kaufst und wieder verkaufst oder damit bezahlst, genau Buch führen, um es steuerlich ganz korrekt zu machen. Am Ende kommt alles in die Steuererklärung als Anlage SO.

Nochmal etwas ausführlicher ist das hier beschrieben: Bitcoin und Steuern – Was Anleger unbedingt wissen müssen

Es ist richtig schwer alles genau zu machen
newbie
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November 14, 2017, 06:16:46 PM
#13
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Gilt aber nur für zu versteuernde Kapitalerträge!

Also nur der reine Gewinn wird versteuert?! Das würde bedeuten, wenn ich heute 1 BTC bei einem aktuellen Kurs von z.B. 5000€ kaufe, der Kurs morgen auf 5801€ steigt, ich dann verkaufe, ist das steuerfreie Volumen aufgebraucht?

Und ab dann, müsste ich alles ganz normal versteuern?

Gibt es irgendwo eine Beschreibung zu der Versteuerung? Mir ist nicht ganz klar, wie alles zu dokumentieren ist und was später mein Steuerberater von mir erhält, damit er meine Steuererklärung erstellen kann und ich vom Finanzamt keine Probleme bekomme.

Außerhalb einer Bank/Sparkasse nennt man "Kapitalerträge" auch Zinsen. Kursgewinne fallen nicht dadrunter.

Den Freistellungsauftrag kannst du bei jeder Bank/Sparkasse stellen, bei der du Kunde bist. Sinnvoll ist es nur dort, wo du auch Zinsen erwirtschaftest. Insgesamt darfst du als Einzelperson jährlich Zinsen in Höhe von 801 EUR steuerfrei behalten. Alles dadrüber wird mit der Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% an das Finanzamt abgeführt. Den Freistellungsauftrag kannst du auch bei mehreren Banken/Sparkassen gleichzeitig stellen, solange der Gesamtwert die gennanten 801EUR nicht übersteigt.
legendary
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https://t1p.de/6ghrf
November 13, 2017, 05:29:16 AM
#12
Um das Thema nochmal aufzugreifen:

Also es nutzt mir nichts, noch Freistellungsauftrag übrig zu haben, weil dieser auf Cryptos nicht anwendbar ist?
Laut einigen Posts in irgendeinen der Steuerthreads sind Dividenden von Cryptos Kapitalerträge gleichzusetzen.
Ich werde es in meiner Steuererklärung jedenfalls so angeben und zur Sicherheit die Günstigerprüfung beantragen.
full member
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November 11, 2017, 02:52:36 PM
#11
Nein
hero member
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The man who shot entire balance
November 11, 2017, 02:47:11 PM
#10
Um das Thema nochmal aufzugreifen:

Also es nutzt mir nichts, noch Freistellungsauftrag übrig zu haben, weil dieser auf Cryptos nicht anwendbar ist?
full member
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October 29, 2017, 06:38:20 PM
#9
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Gilt aber nur für zu versteuernde Kapitalerträge!
Also nur der reine Gewinn wird versteuert?! Das würde bedeuten, wenn ich heute 1 BTC bei einem aktuellen Kurs von z.B. 5000€ kaufe, der Kurs morgen auf 5801€ steigt, ich dann verkaufe, ist das steuerfreie Volumen aufgebraucht?

Und ab dann, müsste ich alles ganz normal versteuern?
Nein, es ist in Deutschland natürlich komplizierter! Wink  Gewinne durch Bitcoins oder andere Coins fallen nicht unter die Abgeltungssteuer, weil die Steuern hier nicht automatisch abgeführt werden können. Der Freibetrag von 801 Euro gilt also nicht.

Der Verkauf gilt stattdessen als sog. privates Veräußerungsgeschäft. Hältst du deine Coins länger als ein Jahr, sind die Gewinne steuerfrei. Verkauftst du vorher, müssen die Gewinne versteuert werden, es sei denn, der gesamte Gewinn liegt in einem Kalenderjahr unter der Freigrenze von 600 Euro. Diese Freigrenze gilt aber nicht nur für Coins, sondern z.B. auch für Verkäufe auf Ebay o.ä., wird also alles zusammengerechnet.

Achtung: Wenn du von einem Coin in einen anderen wechselst, z.B. von Bitcoin nach Dash, gilt das auch als Verkauf! Genau so wie eine Bezahlung mit Bitcoins in der Kneipe o.ä. Du musst also quasi für jeden Coin, den du irgendwann kaufst und wieder verkaufst oder damit bezahlst, genau Buch führen, um es steuerlich ganz korrekt zu machen. Am Ende kommt alles in die Steuererklärung als Anlage SO.

Nochmal etwas ausführlicher ist das hier beschrieben: Bitcoin und Steuern – Was Anleger unbedingt wissen müssen


Ja, cicip hat die Sache mit dem Freistellungsauftrag und der grundsätzlichen Versteuerung rund um den BTC gut auf den Punkt gebracht.

Nachfolgend ist ein link zu einem guten Video, das sich ebenfalls mit der Frage der Versteuerung von BTC befasst. Es ist wirklich hilfreich sich dieses Video anzusehen.
https://www.youtube.com/watch?v=_geX8HYwKQ4

Allerdings sind die Fragen rund um die Versteuerung von Krypto-Currency auch für die Behörden Neuland.
newbie
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October 29, 2017, 06:28:26 AM
#8
Ich nutze den Coin-Tracker und lade dort die CSV Dateien hoch. Ich habe jedoch gesehen, das keine Adressen gespeichert werden, lediglich die Beträge der Währungen, die Gebühren, der Zeitpunkt und natürlich die Börse. Ist das so ausreichend für das Finanzamt, dass keine Adresse angegeben sind?
Für die Steuererklärung genügt in der Regel 1) Art der Anlage, 2) Kaufzeitpunkt, 3) Kaufpreis in Euro, 4) Verkaufszeitpunkt, 5) Verkaufspreis in Euro (jeweils ohne Gebühren). Wenn sie es noch genauer wissen wollen oder Unstimmigkeiten feststellen, fragen sie nach mehr Details und Belegen.
jr. member
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October 28, 2017, 09:32:01 PM
#7
Hallo cicip,

vielen Dank für deine ausführliche Erklärung dazu. Nach mittlerweile 30 Stunden und wenig Schlaf habe ich mich durch die Steuerregelung durchgeboxt. Ich nutze den Coin-Tracker und lade dort die CSV Dateien hoch. Ich habe jedoch gesehen, das keine Adressen gespeichert werden, lediglich die Beträge der Währungen, die Gebühren, der Zeitpunkt und natürlich die Börse. Ist das so ausreichend für das Finanzamt, dass keine Adresse angegeben sind? Oder werden diese bei der Erstlellung des Steuer-Reports auf Coint-Tracking doch angezeigt?


newbie
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October 27, 2017, 08:45:35 AM
#6
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Gilt aber nur für zu versteuernde Kapitalerträge!
Also nur der reine Gewinn wird versteuert?! Das würde bedeuten, wenn ich heute 1 BTC bei einem aktuellen Kurs von z.B. 5000€ kaufe, der Kurs morgen auf 5801€ steigt, ich dann verkaufe, ist das steuerfreie Volumen aufgebraucht?

Und ab dann, müsste ich alles ganz normal versteuern?
Nein, es ist in Deutschland natürlich komplizierter! Wink  Gewinne durch Bitcoins oder andere Coins fallen nicht unter die Abgeltungssteuer, weil die Steuern hier nicht automatisch abgeführt werden können. Der Freibetrag von 801 Euro gilt also nicht.

Der Verkauf gilt stattdessen als sog. privates Veräußerungsgeschäft. Hältst du deine Coins länger als ein Jahr, sind die Gewinne steuerfrei. Verkauftst du vorher, müssen die Gewinne versteuert werden, es sei denn, der gesamte Gewinn liegt in einem Kalenderjahr unter der Freigrenze von 600 Euro. Diese Freigrenze gilt aber nicht nur für Coins, sondern z.B. auch für Verkäufe auf Ebay o.ä., wird also alles zusammengerechnet.

Achtung: Wenn du von einem Coin in einen anderen wechselst, z.B. von Bitcoin nach Dash, gilt das auch als Verkauf! Genau so wie eine Bezahlung mit Bitcoins in der Kneipe o.ä. Du musst also quasi für jeden Coin, den du irgendwann kaufst und wieder verkaufst oder damit bezahlst, genau Buch führen, um es steuerlich ganz korrekt zu machen. Am Ende kommt alles in die Steuererklärung als Anlage SO.

Nochmal etwas ausführlicher ist das hier beschrieben: Bitcoin und Steuern – Was Anleger unbedingt wissen müssen
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October 27, 2017, 06:24:54 AM
#5
z.b. fidor führt die steuern für dich ab bei der Einkommensteuererklärung kann man dann die Kontoauszüge dazulegen.

ich glaube aber fido führt nur steuern ab wenn du mittel der fidoreigenen anlageoptionen zuviel Erträge einfährst
jr. member
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October 27, 2017, 04:45:43 AM
#4
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Gilt aber nur für zu versteuernde Kapitalerträge!

Also nur der reine Gewinn wird versteuert?! Das würde bedeuten, wenn ich heute 1 BTC bei einem aktuellen Kurs von z.B. 5000€ kaufe, der Kurs morgen auf 5801€ steigt, ich dann verkaufe, ist das steuerfreie Volumen aufgebraucht?

Und ab dann, müsste ich alles ganz normal versteuern?

Gibt es irgendwo eine Beschreibung zu der Versteuerung? Mir ist nicht ganz klar, wie alles zu dokumentieren ist und was später mein Steuerberater von mir erhält, damit er meine Steuererklärung erstellen kann und ich vom Finanzamt keine Probleme bekomme.
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October 27, 2017, 03:50:58 AM
#3
wenn du über dein fidorkonto gewinne erziehlst versteuert fidor diese direkt. Es sei den du machst den Freistellungsauftrag.

Steuerlich darfst du glaube ich 801 € steuerfrei erwirtschaften.
Genau. 801€ bei Einzelveranlagung (Single) oder 1602€ bei Zusammenveranlagung (Verheiratet, Paare).
Gilt aber nur für zu versteuernde Kapitalerträge!
member
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October 26, 2017, 02:23:29 AM
#2
wenn du über dein fidorkonto gewinne erziehlst versteuert fidor diese direkt. Es sei den du machst den Freistellungsauftrag.

Steuerlich darfst du glaube ich 801 € steuerfrei erwirtschaften. wird es mehr fallen steuern an. du kannst für alle Sachen mit denen du kapital erwirtschaftest Freistellungsaufträge machen die gesamt zahlt der Aufträge sollte nicht 801 übersteigen.

hier kannst du alles nachlesen: https://www.steuertipps.de/lexikon/f/freistellungsauftrag
jr. member
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October 26, 2017, 02:17:49 AM
#1
Hallo zusammen,

die Fidor Bank empfiehlt einen Freistellungsauftrag zu erstellen. Was genau ist das und wann lohnt es sich diesen zu erstellen?
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