Letztlich haben wir als Kundes es doch auch in der Hand. Wenn wir einzelne Verwaltungsakte anfechten, Beschwerde bei der Bafin einreichen, auf Herausgabe oder Rücküberweisung der Einzahlung klagen oder selbst "nur" das komplette Kapital abziehen, dann werden sich die Institute überlegen ob Sie die strenge Regulierung auch noch übererfüllen wollen.
Zumindest hier in Österreich macht aber das aber bereits die Runde, ich kenne mittlerweile ein zweites Institut welches genau so verfahren ist und ebenfalls einen solchen Nachweis verlangt.
@MaxMueller
Wenn wir schon bei Enttäuschung sind
Warum hast du denn den wundschönen Namen mit Herr der Ringe-Bezug aufgegeben? Ich musste vor kurzem echt schmunzeln als ich die Stelle wieder mal gelesen hatte wo "durbatuluk" vorkam, auch wenns im Buch mit einem "d" geschrieben wird.