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Topic: Was ist ein "Jahr" im Steuerrecht? (Read 254 times)

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December 15, 2017, 10:37:06 AM
#6
Freibetrag für 2017 (im Dezember) habe ich schon ausgezahlt. Ich frage mich, ob der frühstmögliche Zeitpunkt halt im Januar 2018 ist (um nochmal steuerfrei auszahlen zu können).

Ja, ab dem 1. Januar, allerdings solltest du dann gut aufpassen, dass du während des restlichen Jahres keine zu versteuernden Gewinne mehr produzierst.
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December 15, 2017, 10:18:35 AM
#5
Ich glaube, die Ausgangsfrage von h4ns zielt auf die 1-Jahresfrist bei der Haltefrist ab. Falls meine Annahme korrekt ist, dann muss zwischen Erwerb und Veräußerung eben der Zeitraum von 1 ganzen Jahr liegen, währenddessen mit dem Coin nichts gemacht worden ist; also nicht Erwerb am 13.12.17, Veräußerung am 01.01.18, sondern eben erst 13.12.18 (bzw. sicherheitshalber 14.12.18).

@Thiagosanto: jein, kommt darauf an, worauf deine Frage genau abzielt. Der Freibetrag gilt pro Kalenderjahr. Ergo kannst du den Freibetrag für 2017 nur fürs gesamte Jahr 2017 nutzen (nicht bloß fürn Dezember, außer du hast ausschließlich im Dezember entsprechende Beträge eingenommen); ebenso wirst du auch im Januar 2018 nicht bereits deine Steuererklärung für das gesamte Jahr 2018 machen  Wink



Freibetrag für 2017 (im Dezember) habe ich schon ausgezahlt. Ich frage mich, ob der frühstmögliche Zeitpunkt halt im Januar 2018 ist (um nochmal steuerfrei auszahlen zu können).
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December 13, 2017, 05:54:35 PM
#4
also nicht Erwerb am 13.12.17, Veräußerung am 01.01.18, sondern eben erst 13.12.18 (bzw. sicherheitshalber 14.12.18)

Ja, meine Frage zielte auf die Haltefrist ab. Und dein "sicherheitshalber 14.12."-Zweifler ist genau das, was mich beschäftigt hat.

Auch wenn die Frage haarspalterisch erscheint, hätte mich mal die konkrete Regelung dazu interessiert.
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December 13, 2017, 11:05:39 AM
#3
Das Kalenderjahr im Steuerrecht geht vom 01.01.2017 0:00 Uhr bis 31.12.2017 24:00Uhr die Tage kannst du dann abzählen ist nicht immer die gleiche Anzahl wie du ja schon festgestellt hast. Desweiteren gibt es noch ein abweichendes wirtschaftsjahr welches von Unternehmen selbst gewählt werden kann z.B. vom 01.10.2017 0:00 Uhr bis 30.09.2018 24:00 Uhr.

Demnach könnte man den steuerlichen Freibetrag im Dezember 2017 und folgend im nächsten Monat Januar 2018 von je 600 Euro nutzen!? (=1200 Euro innerhalb weniger Tage).
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December 13, 2017, 09:44:33 AM
#2
Das Kalenderjahr im Steuerrecht geht vom 01.01.2017 0:00 Uhr bis 31.12.2017 24:00Uhr die Tage kannst du dann abzählen ist nicht immer die gleiche Anzahl wie du ja schon festgestellt hast. Desweiteren gibt es noch ein abweichendes wirtschaftsjahr welches von Unternehmen selbst gewählt werden kann z.B. vom 01.10.2017 0:00 Uhr bis 30.09.2018 24:00 Uhr.
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December 13, 2017, 07:45:14 AM
#1
Saudumme Frage, auf die ich noch keine Antwort finden konnte:

Wie ist ein Jahr im Steuerrecht definiert?

Sind es 365 Tage oder präziser 365*24 Stunden?

Oder gibt es eine Sonderregelung im Steuerrecht?

Wie ist es in Schaltjahren? Bleibt es bei 365 Kalendertagen oder ist das Start- und Enddatum entscheidend?
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