Die Steuerschuld ist bereits entstanden.
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Ich bin kein Steuerexperte und ich rate Dir bei entsprechenden Gewinnen entweder einen Steuerberater zu konsultieren, oder bei deinem zuständigen Finanzamt nachzufragen.
Soweit ich mich eingelesen habe gilt Folgendes:
Deine bisherigen Trades waren bereits steuerpflichtig, und zwar nach deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Sprich die Veräußerungsgewinne werden zu deinem Jahreslohn/-gehalt eingerechnet und dann alles "verwurstelt" (Steuerklasse, Freibeträge etc. volles Programm).
Also nochmal zur Klarstellung.
Du kaufst heute 1 BTC mit deinen Euros (2100EUR). Passiert nix.
Du kaufst noch heute vom deinem BTC 13 ETH. Es passiert wieder nix.
Jetzt wartest Du weniger als ein Jahr z.B. 1 Monaten und tauschst deine 13 ETH wieder in BTC.
ETH ist um 50% gestiegen und Du bekommst 1,5 BTC, der BTC/EUR Kurs ist 1:3000.
Du bekommst jetzt 4500 EUR.
Daraus ergibt sich für dich folgender steuerpflichtiger Gewinn von 2400 EUR.
Angenommen Du tauschst nur in BTC dann gilt genau die gleiche Rechnung, 2400 EUR zu versteuern.
Aber sagen wir der BTC/EUR Kurs fällt nach 5 Monaten auf 1:1000, und Du brauchst das Geld und tauschst, dann wird verrechnet.
1,5 BTC "ergeben" dann nur 1500 EUR, dein Einsatz war 2100 EUR, Du hast Verlust gemacht und musst nichts versteuern.
JEDER Trade ist steuerrelevant, Steuer fällt bei Gewinn an. Angenommen Du hast dieses Jahr mit dem Traden angefangen, dann muss Du die Gewinne nächstes Jahr in der Einkommenssteuererklärung für 2017 angeben.
Die 1 Jahr Haltefrist gilt nur, wenn Du heute ETH kaufst, und nach einem Jahr wieder verkaufst, die ETH müssen unangetastet bleiben. Verkaufst Du nächstes Jahr, sind ETH und BTC Steigerungen irrelevant, dann fallen auch keine Steuern an, wenn Du ETH->BTC->EUR tauschst. Du musst halt nachweisen, dass Du die ETH vor über einem Jahr gekauft hast.
Hier im Forum gibt es ganz viel zum Thema Steuern, aber alles lesen wird Dir nichts bringen, deshalb geh, bei entsprechenden Gewinnen zu einen Steuerberater.